Sitzungsniederschriften

Diese Sitzungsniederschriften wurden datenschutzrechtlich und barrierefrei überarbeitet. Deswegen liegen diese nur in gekürzter Form vor.

Die vollständigen Niederschriften der öffentlichen Sitzung können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus eingesehen werden.

2026

Akkordeon überspringen
Sitzung vom 15.01.2026

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Breitbandausbau in Irlbach, Sachstand;
Zur Kenntnis genommen

3. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben:
1. Bauantrag, Errichtung eines Doppelhauses mit 4 WE und 8 Stellplätzen, Baugebiet „Am Schlosspark“
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vorhaben.

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben:
1. Bauantrag, Errichtung eines Bungalows
2. Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
Zur Kenntnis genommen

4. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Am Schlosspark“;
Sachverhalt: Der Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr., Gemarkung Irlbach im Baugebiet „Am Schlosspark“ plant die Errichtung eines Einfamilienhauses.
Begründung des Bauherrn: Die GRZ wird geringfügig überschritten (laut Berechnung GRZ): 0,41. Laut B-Plan (Textteil) sind auf dem Grundstück 218,40 m² überbaute Fläche erlaubt. Diese Fläche wird um 35,08 m² überschritten. Dies entspricht ungefähr der Zufahrtsfläche vor den Stellplätzen. Diese Fläche wird mit versickerungsfähigem Belag ausgeführt, so dass es keine Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens hat.

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Die Durchführung des Bebauungsplans würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen. Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Zur Kenntnis genommen

5. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

5.1 Sanierung OD SR 7, Straßenleuchten, Versetzung der Straßenlampen von privaten auf öffentlichen Grund;
Im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt in Irlbach werden die Straßenleuchten, welche sich auf privaten Grundstücken befinden auf öffentliche Straßenflächen versetzt.
Kosten für betroffene Grundstückseigentümer entstehen nicht.
Zur Kenntnis genommen

5.2 Einfahrt B8 / Bierweg, Verbesserung des Sichtdreiecks für Verkehrsteilnehmer;
Am 15.01.2026 fand eine Verkehrsschau mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes, der Gemeinde Irlbach, dem Ing. Büro, dem Landratsamt Straubing Bogen, der Polizei und der BMW-Group an der Einmündung Bierweg / Bundesstraße 8 statt.
Durch die seitliche Absicherung der Radwegunterführung zur B8 ist das Sichtfeld während des Einbiegevorgangs zur B8 beeinträchtigt. Die Ausführungsarbeiten der Radwegunterführung entsprechen den technischen Normvorschriften. Um eine Verbesserung des Sichtdreiecks zu erreichen wird die bestehende Leitplanke von derzeit 90cm Höhe auf 75cm Höhe abgesenkt. Eine Ausführung ist in den kommenden Wochen zu erwarten.
Zur Kenntnis genommen

5.3 ILE-Gäuboden, Wechsel von Irlbach auf Oberschneiding im Jahr 2026;
Stabübergabe bei der ILE Gäuboden: Oberschneiding übernimmt Vorsitz von Irlbach
Zur Kenntnis genommen

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 12.02.2026

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben:
Bauantrag, Neubau Einfamilienhaus, Parkweg, 94342 Irlbach, WA „Am Schlosspark
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben.

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben, die durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben:
Bisher kein Antrag vorliegend.
Zur Kenntnis genommen

3. Beschlussfassung über den Stellenplan der Gemeinde Irlbach des Haushaltsplanes 2026
Sachverhalt: Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans 2026 der Gemeinde Irlbach hat Satzungsqualität erhalten und ist somit einzuhalten (Art. 44 GO, Art. 39 LKrO, Art. 35 BezO). Die Satzung wird von der Vertretungskörperschaft in öffentlicher Sitzung beschlossen. Rechtsgrundlage ist die jeweilige Gemeindeordnung. Es ist ein separater Beschluss zu fassen.
Der Stellenplan der Gemeinde Irlbach ist als Anlage 12 und Auszug aus dem Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Irlbach von Seite 31 bis 35 beigefügt.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2026 folgenden Stellenplan: Anlage 12. Der Stellenplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Einstimmig beschlossen

4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Irlbach, samt Anlagen für das Jahr 2026
Sachverhalt: Mit der Einladung zur Sitzung wurde die Haushaltsatzung samt Anlagen, der Vorbericht, die Stellenpläne sowie das Investitionsprogramm 2025 bis 2029 -jeweils im Entwurf- an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen 2026 in der vorgelegten Form und diese tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Ferner wird die Zustimmung zu den Stellenplänen sowie dem Investitionsprogramm 2025 bis 2029 erteilt.

Die Position der Investitionen im Vermögenshaushalt 2026 werden folgendermaßen geändert.
„Erwerb von unbebauten Grundstücken“ wird um 850.000 € auf 2,5 Mio. € erhöht.
Die nachfolgende Position „Rücklagenzufuhr“ wird bei den Ausgaben um 850.000 € auf 3.762.400 € vermindert.

Die Haushaltssatzung wird Bestandteil dieses Beschlusses.
Einstimmig beschlossen

5. Beschlussfassung über den Finanzplan der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2026
Sachverhalt: Mit der Einladung zur Sitzung wurde der Finanzplan 2026 verteilt.
Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik ist über den Finanzplan, der Anlage zum Haushaltsplan ist, gesondert zu beschließen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Finanzplan in der vorgelegten Fassung 2026.
Einstimmig beschlossen

6. Bauleitplanverfahren, SO Photovoltaik Solarpark Irlbach; DB Änderung Nr. 1;
Zur Kenntnis genommen

6.1 Solarpark Irlbach; Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan durch DB Nr. 1; Abwägung Stellungnahmen der 2. Auslegung
Sachverhalt: Abwägung der Stellungnahmen, Anmerkung der Planer:
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligungsfrist mit Mail vom 17.12.2025 – 02.02.2026)

Der Gemeinderat der Gemeinde Irlbach hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 die „Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1″ beschlossen und die vom Landschaftsarchitekturbüro ausgearbeitete Vorentwurfsplanung i.d.F. vom 07.08.2025 gebilligt.
In der Sitzung am 11.12.2025 wurde die ausgearbeitete Entwurfsplanung i.d.F. vom 11.12.2025 gebilligt.

Die oben genannten Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:

A) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt.
Die Planunterlagen bestehend aus dem Planentwurf, den textlichen Festsetzungen, Hinweisen, der Begründung und dem Umweltbericht haben in der Zeit vom 17.12.2025 bis einschließlich 02.02.2026 öffentlich ausgelegen. Auf die Beteiligung wurde durch Bekanntmachung im Internet und ortsüblich Bekanntmachung durch Anschlag an den Amtstafeln am 17.12.2025 hingewiesen.
In der Gemeindeverwaltung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

B) Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die förmliche Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt.
Dabei wurden die beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden unter Vorlage der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.12.2025 mit Mail vom 16.12.2025 um eine Stellungnahme in der Frist von 17.12.2025 bis einschließlich 02.02.2026 gebeten.
Die Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:

Folgende Fachstellen und Nachbargemeinden wurden beteiligt:
1 Landratsamt Straubing-Bogen
2 Regierung von Niederbayern
3 Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
4 Regionaler Planungsverband Donau-Wald
5 Staatliches Bauamt Passau – Servicestelle Deggendorf
6 Bayernwerk Netz GmbH
7 Energie Südbayern GmbH (ESB)
8 Energienetze Bayern GmbH
9 Heider Energie
10 Deutsche Telekom Technik GmbH
11 Landkreis Straubing-Bogen Kreisbrandrat
12 Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW)
13 Amt f. Ernährung/Landwirtschaft/Forsten
14 Amt f. Digitalisierung
15 Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern
16 Autobahn GmbH/Autobahndirektion
17 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
18 Bund Naturschutz
19 LBV
20 Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
21 Bauernverband
22 Nachbarkommunen
23 Wasserzweckverband Mallersdorf
24 Wasserzweckverband Straubing
25 Wasserzweckverband Bogenbachtal
26 Stadtwerke Straubing
27 Deutsche Post
28 Industrie- und Handelskammer Niederbayern
29 Tennet
30 Eisenbahn-Bundesamt
31 Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
32 Stadt Bogen

Rücklauf nicht erfolgt: Zustimmung wird vorausgesetzt
Von folgenden beteiligten Behörden / Nachbargemeinden erfolgte trotz Beteiligung kein Rücklauf.
Es ist davon auszugehen, dass keine Einwände bestehen.
• Energie Südbayern GmbH (ESB)
• Energienetze Bayern GmbH
• Heider Energie
• Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW)
• Amt f. Ernährung/Landwirtschaft/Forsten
• Amt f. Digitalisierung
• Autobahn GmbH/Autobahndirektion
• LBV
• Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
• Bauernverband
• Nachbarkommunen
• Wasserzweckverband Mallersdorf
• Wasserzweckverband Bogenbachtal
• Deutsche Post
• Tennet
• Eisenbahn-Bundesamt
• Stadt Bogen

Von folgender beteiligter Behörde erfolgte eine Rückmeldung zur frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, bei der Einwände vorgebracht wurden und die in der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung bereits berücksichtigt wurden.
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte keine erneute Stellungnahme.
Es ist davon auszugehen, dass keine weiteren Einwände bestehen.
• Amt f. Ernährung/Landwirtschaft/Forsten

Rücklauf, jedoch keine grundlegenden Einwände
Anordnung chronologisch nach Datum der Stellungnahmen
17.12.2025 Deutsche Telekom Technik GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
30.12.2025 Wasserzweckverband Straubing-Land, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
08.01.2026 Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
08.01.2026 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
12.01.2026 Regierung von Niederbayern, getrennter Rücklauf per Mail, kein Einwand
12.01.2026 Regionaler Planungsverband Donau-Wald, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
16.01.2026 Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
20.01.2026 Bayernwerk Netz GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
29.01.2026 Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Rücklauf in der frühzeitigen Beteiligung, kein Einwand
30.01.2026 Industrie und Handelskammer Niederbayern, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Rücklauf in der frühzeitigen Beteiligung, kein Einwand

Für alle nachfolgenden Stellungnahmen gilt: Bewertung durch das Planungsbüro: ist nicht erforderlich.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

2.1 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben v. 17.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren
Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 09.10.2025 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

2.2 Wasserzweckverband Straubing-Land, Schreiben v. 30.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: wie bereits mit Schreiben vom 08.10.2025 mitgeteilt, verlaufen im Bereich der beplanten Grundstücke des Geltungsbereiches „Solarpark Irlbach“ keine Versorgungsleitungen des Zweckverbandes.
Gemäß Punkt 2.5.2 Sonstige Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage nicht erforderlich.
Der Zweckverband hat daher keine Einwände gegen die geplante Maßnahme.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

2.3 Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH, Formblatt v. 08.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine weiteren Anmerkungen, auf unsere Stellungnahme vom 01.10.2025 wird verwiesen.
Anmerkungen des Planungsbüros: Auf die Abwägung der Stellungnahme der Stadtwerke Straubing vom 01.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Die Stellungnahme wies keine Einwände auf, da der beplante Bereich außerhalb der Zuständigkeit der Stadtwerke Straubing liegt und erforderte keine weitere Abwägung oder Änderungen der Planungsunterlagen.

2.4 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Schreiben v. 08.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station & Service AG) bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange und aller Unternehmensbereiche zum o. g. Verfahren:
Gegen das o. g. Verfahren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Die von uns im Rahmen der vorangegangenen Beteiligung mitgeteilten Belange wurden berücksichtigt.
Weitere Anmerkungen sind unsererseits nicht erforderlich.

2.5 Regierung von Niederbayern, Schreiben v. 12.01.2026 (Anm. d. Planer: getrennte Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt Flächennutzungsplan und Landschaftsplan: die Gemeinde Irlbach plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 und die Änderung des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 3. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 29.10.2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum geplanten Vorhaben bereits Stellung genommen. Dabei wurden keine Bedenken geäußert.
Erfordernisse der Raumordnung werden der Planung daher weiterhin nicht entgegengehalten.
Hinweis: Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Sachverhalt Bebauungsplan: die Gemeinde Irlbach plant die Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Irlbach“ mit Deckblatt Nr. 1. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 29.10.2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum geplanten Vorhaben bereits Stellung genommen. Dabei wurden keine Bedenken geäußert.
Erfordernisse der Raumordnung werden der Planung daher weiterhin nicht entgegengehalten.
Hinweis: Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

2.6 Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Formblatt v. 12.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Einwendungen.

2.7 Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Mail v. 16.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: durch die o.a. Maßnahme werden die Belange der Ländlichen Entwicklung Niederbayern weiterhin nicht berührt.
Deswegen werden keine Einwände oder Anmerkungen erhoben.

2.8 Bayernwerk Netz GmbH, Mail v. 20.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: gegen die erneute Beteiligung haben wir keinerlei Einwände.
Unsere Stellungnahme TOVP Bö 15800 vom 21.10.25 hat hier weiterhin Bestand.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

2.9 Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Schreiben v. 29.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz wird als Träger öffentlicher Belange im o. g. Verfahren um eine Stellungnahme gebeten.
Zum o. g. Verfahren liegen uns aktuell keine Informationen vor, die gegen die Planungen sprechen.
Eine Zustimmung zum Verfahren setzt auch voraus, dass keine bekannten betrieblichen Belange und/oder Einwendungen dem Verfahren entgegenstehen.
Von Seiten der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

2.10 Industrie und Handelskammer Niederbayern, Email v. 30.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die IHK Niederbayern hält an ihrer Stellungnahme vom 06.11.2025 fest.
Anmerkungen des Planungsbüros: Auf die Abwägung der Stellungnahme der IHK Niederbayern vom 06.11.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Die Stellungnahme wies keine Einwände auf und erforderte keine weitere Abwägung oder Änderungen der Planungsunterlagen.

Rücklauf mit Hinweisen zur Kenntnisnahme oder Einwänden
Anordnung chronologisch nach Datum der Stellungnahmen
16.12.2025 Bund Naturschutz in Bayern e.V., gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise Heckenverpflanzung
16.12.2025 Kreisbrandrat, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Verweis auf vorangegangene Stellungnahme
17.12.2025 Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Verweis auf vorangegangene Stellungnahme
27.01.2026 Landratsamt Straubing-Bogen, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Verweis auf vorangegangene Stellungnahmen
30.01.2026 Staatliches Bauamt Passau – Servicestelle Deggendorf, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Hinweise zu Entwässerung, Blendwirkung, Lärmschutz und Leitungen

3.1 Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Schreiben v. 16.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: für die übersandten Unterlagen danken wir und nehmen im Namen unseres Landesverbandes Stellung:
Mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und der Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Irlbach“ besteht Einverständnis, wenn folgende Ergänzung erfolgt:
Geeignete Heckenabschnitte der zu entfernenden Hecke sind für die Neupflanzung zu verwenden.
Begründung: Selbst wenn ein Teil der verpflanzten Sträucher ausfällt, wird insgesamt eine schnellere Schaffung eine Heckenlebensraums erreicht. Die Vorgaben zur Versetzung nach Ziffer 5.4.1 des Umweltberichts sind auch aus unserer Sicht sehr sinnvoll, um die Chancen für eine erfolgreiche Verpflanzung zu erhöhen.
Bemerkung: Wir begrüßen die Aufnahme unserer Vorschläge, neben der Versetzung der Sträucher aus der zu rodenden Hecke Totholzhaufen anzulegen. Eine ideale Ergänzung wären Sandhaufen. Wir bitten um Berücksichtigung unserer Einwendungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge.

Bewertung durch das Planungsbüro: Zur Pflanzung der Hecke inklusive der Verwendung geeigneter Heckenabschnitte wurden bereits ausreichende Festsetzungen getroffen. Eine Umpflanzung der Hecke birgt ein deutlich höheres Ausfallrisiko, weshalb die Ergänzung durch Neupflanzungen erforderlich ist. Da außerdem nicht sichergestellt werden dann, dass sich die Heckenabschnitte nach der Rodung aus tatsächlich zur Umpflanzung eignen, wurde bewusst auf eine „Muss“-Festsetzung verzichtet und diese als „sollte“ Festsetzung formuliert.
Eine Ergänzung um Sandhaufen wird an den Vorhabenträger weitergegeben und kann dann bei der Ausführung der Ausgleichsflächen berücksichtigt werden.
Die Beschlussbuchauszüge werden übersendet.
Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

3.2 Kreisbrandrat des Landkreises Straubing-Bogen, Hr. Weber, Mail v. 16.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: zu dem oben genannten Objekt wurde von mir am 30.09.2025 bereits eine Stellungnahme abgegeben.
Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Von Seiten der Feuerwehr bestehen keine weiteren Forderungen.
Bewertung durch das Planungsbüro: Auf die Abwägung der Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 30.09.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen.
Es wurden keine Änderungen in der Entwurfsfassung durchgeführt und sind weiterhin nicht erforderlich, da die Aspekte aus der vorangegangenen Stellungnahme v.30.09.2025 bereits im Wesentlichen in den Planungsunterlagen enthalten sind.
Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

3.3 Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, -Schreiben v. 17.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: mit Schreiben vom 16.12.2025 haben Sie uns am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Irlbach“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 beteiligt.
Wesentliche Änderungen sind aus den aktuellen Planungsunterlagen nicht ersichtlich. Unsere Stellungnahme vom 29.09.2025 gilt weiterhin.
Bewertung durch das Planungsbüro: Auf die Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 29.09.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen.
Die Änderungen an den Planungsunterlagen aufgrund der Stellungnahme v. 29.09.2025 wurden bereits in die Entwurfsfassung eingearbeitet. Weitere Änderungen sind nicht mehr erforderlich.
Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

3.4 Landratsamt Straubing-Bogen, Schreiben v. 27.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: zu o. g. Bauleitplanung, jeweils in der Fassung vom 11.12.2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung: Die Stellungnahme vom 30.10.2025 im Rahmen der 1. Beteiligung gilt weiterhin.
Belange des Bodenschutzes: Die Stellungnahme vom 30.10.2025 im Rahmen der 1. Beteiligung gilt weiterhin.
Straßenbau- und verkehrstechnische Belange: Die Stellungnahme vom 30.10.2025 im Rahmen der 1. Beteiligung gilt weiterhin.
Belange der Bodendenkmalpflege: Die Stellungnahme vom 30.10.2025 im Rahmen der 1. Beteiligung gilt weiterhin.
weitere, vom Landratsamt zu vertretende Belange: Zu o.a. Bauleitplanung bestehen aus städtebaulicher, immissionsschutzfachlicher, naturschutzfachlicher sowie aus siedlungshygienischer Sicht keine Einwände.

Bewertung durch das Planungsbüro:
Auf die Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 30.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Die dort thematisierten Belange der Wasserwirtschaft wurden bereits ausreichend berücksichtigt. Das Thema wassersensibler Bereiche wurde bereits ausführlich im Umweltbericht erläutert. Die Fläche bleibt in ihrer Funktion als Rückhaltefläche erhalten.
Das Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, dieses kann zwischen den einzelnen Modulteilen sowie über das gesamte Modul frei abtropfen, somit ist keine Gestattung erforderlich.
Wege des Abflusses werden nicht verändert, somit auch nicht nachteilig für anliegende Grundstücke.
Eine wasserrechtliche Gestattung aufgrund von Bauwasserhaltung ist nicht erforderlich.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf ist ausreichend berücksichtigt.
Auf die Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 30.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Es finden keine größeren Geländeveränderungen oder Abgrabungen statt, somit ist auch keine erhebliche Eingriffstiefe zu erwarten, welche ein Bodenschutzkonzept erforderlich machen würde.
Auf die Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 30.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Die Blendwirkung auf Bahn- und Straßenverkehr ist bereits durch eine Gutachterliche Stellungnahme analysiert und ausgeschlossen worden, vgl. Anlage 1 zum Bebauungsplan.
Auf die Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 30.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Hinweise zum Umgang mit den vorliegenden Bodendenkmälern sind bereits unter 7.2 Hinweise enthalten.
Wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

3.5 Staatliches Bauamt Passau – Servicestelle Deggendorf, Mail v. 30.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die Belange des Staatlichen Bauamtes sind bei Änderung vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch DBNr. 1 sowie Änderung des Flächennutzungsplans durch DBNr. 5 und des Landschaftsplans durch DBNr. 3 der Gemeinde Irlbach durch folgende Straßen berührt:
Angrenzende Straßen
– B 8 Abschnitt 3500 (freie Strecke)
Zur leichteren Verständlichkeit wird in der Stellungnahme stellvertretend für die aufgelisteten Straßenbezeichnungen von den angrenzenden Straßen gesprochen.

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes keine Einwände, wenn die folgenden genannten Punkte beachtet werden.

Entwässerung
Das innerhalb des Bauleitplangebiets anfallende Oberflächenwasser von Dächern, Straßen, Wegen, Stellplätzen sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen ist getrennt von der angrenzenden Straße zu behandeln. Ein Ableiten des Niederschlagswassers aus dem Bauleitplangebiet über die Straßenoberfläche angrenzenden Straße ist ebenso unzulässig.
Eventuellen Änderungen oder Mitbenutzungen der Entwässerungseinrichtungen der angrenzenden Straßen kann grundsätzlich nicht zugestimmt werden.
Im Falle einer Geländemodellierung durch Aufschüttungen oder Abgrabungen dürfen die bestehenden Entwässerungsverhältnisse im Bereich der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

Vermeidung der Blendung oder Irritation der Verkehrsteilnehmer
Es ist in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsteilnehmer auf der angrenzenden Straße durch eventuelle Spiegelungen und Reflexionen möglicherweise auf den Dachflächen montierter Solar- und Photovoltaikanlagen oder durch Fassadenelemente nicht geblendet oder irritiert werden. Des Weiteren darf eine eventuelle Beleuchtung des Geländes oder die Beleuchtung von Fahrzeugen des internen Verkehrs die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den angrenzenden Straßen nicht beeinträchtigen.

Lärmschutz
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Vorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer oder Anwohner nicht geltend gemacht werden.

Verlegung von Leitungen im Bereich der angrenzenden Straßen
Das Verlegen von Leitungen auf Bundes- oder Staatsstraßengrund stellt eine Sondernutzung nach bürgerlichem Recht gemäß § 8 Abs. 10 FStrG bzw. Art. 22 BayStrWG dar. Wird für das Verlegen von Leitungen bei Straßengrund in Anspruch genommen, so ist vor Beginn der Bautätigkeiten ein Gestattungsantrag bei dem Staatlichen Bauamt Passau zu stellen. Hierbei hat der Nutzer die vom Staatlichen Bauamt Passau geforderten Unterlagen rechtzeitig vorzulegen.

Für das weitere Verfahren bitten wir um die Einhaltung und Einarbeitung unserer Anmerkungen und Auflagen, sofern diese nicht bereits berücksichtigt wurden.
Bitte beachten Sie, dass abweichende Planungen sowie weitere Maßnahmen an und im Bereich der Bundes- bzw. Staatsstraße oder mit Auswirkungen auf die vom Staatlichen Bauamt Passau vertretenen Belange in jedem Fall mit der Servicestelle Deggendorf auf ihre Realisierbarkeit hin abzuklären sind

Bewertung durch das Planungsbüro:
Die als „angrenzende Straße“ bezeichnete B8 Abschnitt 3500 befindet sich in mehr als 300 m Entfernung zur südwestlichen Geltungsbereichsgrenze. Die B8, sowie die zwischen B8 und Geltungsbereich liegende Bahntrasse, befinden sich topographisch ca. 1,00 m höher (327 m.ü.NN) als der ausgewiesene Geltungsbereich (326 m.ü.NN). Aufgrund dieser topographischen Gegebenheiten ist nicht mit einer Ableitung des Niederschlagswassers auf den genannten Straßenabschnitt der B8 zu rechnen. Für die Errichtung der PV-Freiflächenanlage sind keine wesentlichen Auf- oder Abgrabungen erforderlich, welche den Abfluss des Oberflächenwassers negativ verändern würden. Es werden keine Entwässerungseinrichtungen angrenzender Straßen mitverwendet werden. Durch Sukzession und dauerhafte Begrünung wird die Gefahr der Wassererosion erheblich verringert.

Die „angrenzende Straße“ befindet sich außerhalb des potenziellen Radius, in welchem mit Blendwirkungen der Anlage zu rechnen wären. Es handelt sich um eine PV-Freiflächenanlage. Es werden keine Dach- oder Fassadenflächen mit PV-Modulen errichtet werden, von welchen eine weitere Blendwirkung ausgehen könnte.
Eine Beleuchtung der Anlage ist unzulässig, vgl. Festsetzung 2.5, sodass von keiner weiteren Beeinträchtigung auszugehen ist.

Die Hinweise zum Lärmschutz werden an den Bauherrn weitergegeben, haben hier jedoch keine Relevanz, da es sich um ein Sondergebiet ohne Aufenthalts- oder Wohnnutzung handelt, sodass etwaige Forderungen ausgeschlossen sind.

Die Hinweise zu Leitungen werden an den Vorhabenträger weitergegeben und in der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

Beschluss: Den Stellungnahmen der zweiten Auslegung bzw. der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden nach einzelnen Abwägungen jeweils zugestimmt.
Einstimmig beschlossen

6.2 Solarpark Irlbach; Änderung Flächennutzungsplan durch DB Nr. 5 und Landschaftsplan durch DB Nr. 3; Abwägung Stellungnahmen der 2. Auslegung
Sachverhalt: Gemeinde Irlbach
• Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 5
• Änderung des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 3
Abwägung der Stellungnahmen, Anmerkung der Planer: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligungsfrist mit Mail vom 17.12.2025 – 02.02.2026)

Der Gemeinderat der Gemeinde Irlbach hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 die „Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1″ beschlossen und die vom Landschaftsarchitekturbüro Lichtgrün, Linzer Str. 13, 93055 Regensburg ausgearbeitete Vorentwurfsplanung i.d.F. vom 07.08.2025 gebilligt. In der Sitzung am 11.12.2025 wurde die ausgearbeitete Entwurfsplanung i.d.F. vom 11.12.2025 gebilligt.

Die oben genannten Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:

C) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt.
Die Planunterlagen bestehend aus dem Planentwurf, den textlichen Festsetzungen, Hinweisen, der Begründung und dem Umweltbericht haben in der Zeit vom 17.12.2025 bis einschließlich 02.02.2026 öffentlich ausgelegen. Auf die Beteiligung wurde durch Bekanntmachung im Internet und ortsüblich Bekanntmachung durch Anschlag an den Amtstafeln am 17.12.2025 hingewiesen.
In der Gemeindeverwaltung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

D) Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die förmliche Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt.
Dabei wurden die beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden unter Vorlage der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.12.2025 mit Mail vom 16.12.2025 um eine Stellungnahme in der Frist von 17.12.2025 bis einschließlich 02.02.2026 gebeten.

Die Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:
1 Landratsamt Straubing-Bogen
2 Regierung von Niederbayern
3 Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
4 Regionaler Planungsverband Donau-Wald
5 Staatliches Bauamt Passau – Servicestelle Deggendorf
6 Bayernwerk Netz GmbH
7 Energie Südbayern GmbH (ESB)
8 Energienetze Bayern GmbH
9 Heider Energie
10 Deutsche Telekom Technik GmbH
11 Landkreis Straubing-Bogen Kreisbrandrat
12 Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW)
13 Amt f. Ernährung/Landwirtschaft/Forsten
14 Amt f. Digitalisierung
15 Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern
16 Autobahn GmbH/Autobahndirektion
17 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
18 Bund Naturschutz
19 LBV
20 Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
21 Bauernverband
22 Nachbarkommunen
23 Wasserzweckverband Mallersdorf
24 Wasserzweckverband Straubing
25 Wasserzweckverband Bogenbachtal
26 Stadtwerke Straubing
27 Deutsche Post
28 Industrie- und Handelskammer Niederbayern
29 Tennet
30 Eisenbahn-Bundesamt
31 Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
32 Stadt Bogen

Rücklauf nicht erfolgt: Zustimmung wird vorausgesetzt
Von folgenden beteiligten Behörden / Nachbargemeinden erfolgte trotz Beteiligung kein Rücklauf.
Es ist davon auszugehen, dass keine Einwände bestehen.
• Energie Südbayern GmbH (ESB)
• Energienetze Bayern GmbH
• Heider Energie
• Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW)
• Amt f. Ernährung/Landwirtschaft/Forsten
• Amt f. Digitalisierung
• Autobahn GmbH/Autobahndirektion
• LBV
• Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
• Bauernverband
• Nachbarkommunen
• Wasserzweckverband Mallersdorf
• Wasserzweckverband Bogenbachtal
• Deutsche Post
• Tennet
• Eisenbahn-Bundesamt
• Stadt Bogen

Von folgender beteiligter Behörde erfolgte eine Rückmeldung zur frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, bei der Einwände vorgebracht wurden und die in der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung bereits berücksichtigt wurden.
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte keine erneute Stellungnahme.
Es ist davon auszugehen, dass keine weiteren Einwände bestehen.
• Amt f. Ernährung/Landwirtschaft/Forsten

Rücklauf, jedoch keine grundlegenden Einwände
Anordnung chronologisch nach Datum der Stellungnahmen
17.12.2025 Deutsche Telekom Technik GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
30.12.2025 Wasserzweckverband Straubing-Land, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
08.01.2026 Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
08.01.2026 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
12.01.2026 Regierung von Niederbayern, getrennter Rücklauf per Mail, kein Einwand
12.01.2026 Regionaler Planungsverband Donau-Wald, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
16.01.2026 Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
20.01.2026 Bayernwerk Netz GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
29.01.2026 Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Rücklauf in der frühzeitigen Beteiligung, kein Einwand
30.01.2026 Industrie und Handelskammer Niederbayern, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Rücklauf in der frühzeitigen Beteiligung, kein Einwand

Für alle nachfolgenden Stellungnahmen gilt: Bewertung durch das Planungsbüro: ist nicht erforderlich.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

5.1 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben v. 17.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 09.10.2025 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

5.2 Wasserzweckverband Straubing-Land, Schreiben v. 30.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: wie bereits mit Schreiben vom 08.10.2025 mitgeteilt, verlaufen im Bereich der beplanten Grundstücke des Geltungsbereiches „Solarpark Irlbach“ keine Versorgungsleitungen des Zweckverbandes.
Gemäß Punkt 2.5.2 Sonstige Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage nicht erforderlich.
Der Zweckverband hat daher keine Einwände gegen die geplante Maßnahme.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

5.3 Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH, Formblatt v. 08.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine weiteren Anmerkungen, auf unsere Stellungnahme vom 01.10.2025 wird verwiesen.
Anmerkungen des Planungsbüros: Auf die Abwägung der Stellungnahme der Stadtwerke Straubing vom 01.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Die Stellungnahme wies keine Einwände auf, da der beplante Bereich außerhalb der Zuständigkeit der Stadtwerke Straubing liegt und erforderte keine weitere Abwägung oder Änderungen der Planungsunterlagen.

5.4 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Schreiben v. 08.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station & Service AG) bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange und aller Unternehmensbereiche zum o. g. Verfahren:
Gegen das o. g. Verfahren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Die von uns im Rahmen der vorangegangenen Beteiligung mitgeteilten Belange wurden berücksichtigt.
Weitere Anmerkungen sind unsererseits nicht erforderlich.

5.5 Regierung von Niederbayern, Schreiben v. 12.01.2026 (Anm. d. Planer: getrennte Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt Flächennutzungsplan und Landschaftsplan: die Gemeinde Irlbach plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 und die Änderung des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 3. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 29.10.2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum geplanten Vorhaben bereits Stellung genommen. Dabei wurden keine Bedenken geäußert. Erfordernisse der Raumordnung werden der Planung daher weiterhin nicht entgegengehalten.
Hinweis: Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Sachverhalt Bebauungsplan: die Gemeinde Irlbach plant die Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Irlbach“ mit Deckblatt Nr. 1. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 29.10.2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum geplanten Vorhaben bereits Stellung genommen. Dabei wurden keine Bedenken geäußert.
Erfordernisse der Raumordnung werden der Planung daher weiterhin nicht entgegengehalten.
Hinweis: Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

5.6 Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Formblatt v. 12.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Einwendungen.

5.7 Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Mail v. 16.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: durch die o.a. Maßnahme werden die Belange der Ländlichen Entwicklung Niederbayern weiterhin nicht berührt.
Deswegen werden keine Einwände oder Anmerkungen erhoben.

5.8 Bayernwerk Netz GmbH, Mail v. 20.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: gegen die erneute Beteiligung haben wir keinerlei Einwände.
Unsere Stellungnahme TOVP Bö 15800 vom 21.10.25 hat hier weiterhin Bestand.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

5.9 Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Schreiben v. 29.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz wird als Träger öffentlicher Belange im o. g. Verfahren um eine Stellungnahme gebeten. Zum o. g. Verfahren liegen uns aktuell keine Informationen vor, die gegen die Planungen sprechen.
Eine Zustimmung zum Verfahren setzt auch voraus, dass keine bekannten betrieblichen Belange und/oder Einwendungen dem Verfahren entgegenstehen.
Von Seiten der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

5.10 Industrie und Handelskammer Niederbayern, Email v. 30.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die IHK Niederbayern hält an ihrer Stellungnahme vom 06.11.2025 fest.
Anmerkungen des Planungsbüros: Auf die Abwägung der Stellungnahme der IHK Niederbayern vom 06.11.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Die Stellungnahme wies keine Einwände auf und erforderte keine weitere Abwägung oder Änderungen der Planungsunterlagen.

6 Rücklauf mit Hinweisen zur Kenntnisnahme oder Einwänden
Anordnung chronologisch nach Datum der Stellungnahmen
16.12.2025 Bund Naturschutz in Bayern e.V., gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise Heckenverpflanzung
16.12.2025 Kreisbrandrat, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Verweis auf vorangegangene Stellungnahme
17.12.2025 Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Verweis auf vorangegangene Stellungnahme
27.01.2026 Landratsamt Straubing-Bogen, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Verweis auf vorangegangene Stellungnahmen
30.01.2026 Staatliches Bauamt Passau – Servicestelle Deggendorf, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Hinweise zu Entwässerung, Blendwirkung, Lärmschutz und Leitungen

6.1 Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Schreiben v. 16.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: für die übersandten Unterlagen danken wir und nehmen im Namen unseres Landesverbandes Stellung:
Mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und der Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Irlbach“ besteht Einverständnis, wenn folgende Ergänzung erfolgt:
Geeignete Heckenabschnitte der zu entfernenden Hecke sind für die Neupflanzung zu verwenden.
Begründung: Selbst wenn ein Teil der verpflanzten Sträucher ausfällt, wird insgesamt eine schnellere Schaffung eine Heckenlebensraums erreicht. Die Vorgaben zur Versetzung nach Ziffer 5.4.1 des Umweltberichts sind auch aus unserer Sicht sehr sinnvoll, um die Chancen für eine erfolgreiche Verpflanzung zu erhöhen.
Bemerkung: Wir begrüßen die Aufnahme unserer Vorschläge, neben der Versetzung der Sträucher aus der zu rodenden Hecke Totholzhaufen anzulegen. Eine ideale Ergänzung wären Sandhaufen.
Wir bitten um Berücksichtigung unserer Einwendungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge.

Bewertung durch das Planungsbüro: Zur Pflanzung der Hecke inklusive der Verwendung geeigneter Heckenabschnitte wurden bereits ausreichende Festsetzungen getroffen. Eine Umpflanzung der Hecke birgt ein deutlich höheres Ausfallrisiko, weshalb die Ergänzung durch Neupflanzungen erforderlich ist. Da außerdem nicht sichergestellt werden dann, dass sich die Heckenabschnitte nach der Rodung aus tatsächlich zur Umpflanzung eignen, wurde bewusst auf eine „Muss“-Festsetzung verzichtet und diese als „sollte“ Festsetzung formuliert.
Eine Ergänzung um Sandhaufen wird an den Vorhabenträger weitergegeben und kann dann bei der Ausführung der Ausgleichsflächen berücksichtigt werden.
Die Beschlussbuchauszüge werden übersendet.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

6.2 Kreisbrandrat des Landkreises Straubing-Bogen, Hr. Weber, Mail v. 16.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: zu dem oben genannten Objekt wurde von mir am 30.09.2025 bereits eine Stellungnahme abgegeben.
Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Von Seiten der Feuerwehr bestehen keine weiteren Forderungen.

Bewertung durch das Planungsbüro: Auf die Abwägung der Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 30.09.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen.
Es wurden keine Änderungen in der Entwurfsfassung durchgeführt und sind weiterhin nicht erforderlich, da die Aspekte aus der vorangegangenen Stellungnahme v.30.09.2025 bereits im Wesentlichen in den Planungsunterlagen enthalten sind.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

6.3 Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, -Schreiben v. 17.12.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: mit Schreiben vom 16.12.2025 haben Sie uns am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Irlbach“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 beteiligt.
Wesentliche Änderungen sind aus den aktuellen Planungsunterlagen nicht ersichtlich. Unsere Stellungnahme vom 29.09.2025 gilt weiterhin.

Bewertung durch das Planungsbüro: Auf die Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 29.09.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen.
Die Änderungen an den Planungsunterlagen aufgrund der Stellungnahme v. 29.09.2025 wurden bereits in die Entwurfsfassung eingearbeitet. Weitere Änderungen sind nicht mehr erforderlich.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

6.4 Landratsamt Straubing-Bogen, Schreiben v. 27.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: zu o. g. Bauleitplanung, jeweils in der Fassung vom 11.12.2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung:
Die Stellungnahme vom 30.10.2025 im Rahmen der 1. Beteiligung gilt weiterhin.

Belange des Bodenschutzes
Die Stellungnahme vom 30.10.2025 im Rahmen der 1. Beteiligung gilt weiterhin.

Straßenbau- und verkehrstechnische Belange:
Die Stellungnahme vom 30.10.2025 im Rahmen der 1. Beteiligung gilt weiterhin.

Belange der Bodendenkmalpflege:
Die Stellungnahme vom 30.10.2025 im Rahmen der 1. Beteiligung gilt weiterhin.

weitere, vom Landratsamt zu vertretende Belange:
Zu o.a. Bauleitplanung bestehen aus städtebaulicher, immissionsschutzfachlicher, naturschutzfachlicher sowie aus siedlungshygienischer Sicht keine Einwände.

Bewertung durch das Planungsbüro:
Auf die Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 30.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Die dort thematisierten Belange der Wasserwirtschaft wurden bereits ausreichend berücksichtigt. Das Thema wassersensibler Bereiche wurde bereits ausführlich im Umweltbericht erläutert. Die Fläche bleibt in ihrer Funktion als Rückhaltefläche erhalten.
Das Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, dieses kann zwischen den einzelnen Modulteilen sowie über das gesamte Modul frei abtropfen, somit ist keine Gestattung erforderlich.
Wege des Abflusses werden nicht verändert, somit auch nicht nachteilig für anliegende Grundstücke.
Eine wasserrechtliche Gestattung aufgrund von Bauwasserhaltung ist nicht erforderlich.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf ist ausreichend berücksichtigt.

Auf die Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 30.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Es finden keine größeren Geländeveränderungen oder Abgrabungen statt, somit ist auch keine erhebliche Eingriffstiefe zu erwarten, welche ein Bodenschutzkonzept erforderlich machen würde.

Auf die Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 30.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Die Blendwirkung auf Bahn- und Straßenverkehr ist bereits durch eine Gutachterliche Stellungnahme analysiert und ausgeschlossen worden, vgl. Anlage 1 zum Bebauungsplan.

Auf die Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 30.10.2025 der frühzeitigen Beteiligung wird verwiesen. Hinweise zum Umgang mit den vorliegenden Bodendenkmälern sind bereits unter 7.2 Hinweise enthalten.

Wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

6.5 Staatliches Bauamt Passau – Servicestelle Deggendorf, Mail v. 30.01.2026 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt: die Belange des Staatlichen Bauamtes sind bei Änderung vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch DBNr. 1 sowie Änderung des Flächennutzungsplans durch DBNr. 5 und des Landschaftsplans durch DBNr. 3 der Gemeinde Irlbach durch folgende Straßen berührt:
Angrenzende Straßen
– B 8 Abschnitt 3500 (freie Strecke)
Zur leichteren Verständlichkeit wird in der Stellungnahme stellvertretend für die aufgelisteten Straßenbezeichnungen von den angrenzenden Straßen gesprochen.

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes keine Einwände, wenn die folgenden genannten Punkte beachtet werden.

Entwässerung
Das innerhalb des Bauleitplangebiets anfallende Oberflächenwasser von Dächern, Straßen, Wegen, Stellplätzen sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen ist getrennt von der angrenzenden Straße zu behandeln. Ein Ableiten des Niederschlagswassers aus dem Bauleitplangebiet über die Straßenoberfläche angrenzenden Straße ist ebenso unzulässig.
Eventuellen Änderungen oder Mitbenutzungen der Entwässerungseinrichtungen der angrenzenden Straßen kann grundsätzlich nicht zugestimmt werden.
Im Falle einer Geländemodellierung durch Aufschüttungen oder Abgrabungen dürfen die bestehenden Entwässerungsverhältnisse im Bereich der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

Vermeidung der Blendung oder Irritation der Verkehrsteilnehmer
Es ist in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsteilnehmer auf der angrenzenden Straße durch eventuelle Spiegelungen und Reflexionen möglicherweise auf den Dachflächen montierter Solar- und Photovoltaikanlagen oder durch Fassadenelemente nicht geblendet oder irritiert werden. Des Weiteren darf eine eventuelle Beleuchtung des Geländes oder die Beleuchtung von Fahrzeugen des internen Verkehrs die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den angrenzenden Straßen nicht beeinträchtigen.

Lärmschutz
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Vorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer oder Anwohner nicht geltend gemacht werden.

Verlegung von Leitungen im Bereich der angrenzenden Straßen
Das Verlegen von Leitungen auf Bundes- oder Staatsstraßengrund stellt eine Sondernutzung nach bürgerlichem Recht gemäß § 8 Abs. 10 FStrG bzw. Art. 22 BayStrWG dar. Wird für das Verlegen von Leitungen bei Straßengrund in Anspruch genommen, so ist vor Beginn der Bautätigkeiten ein Gestattungsantrag bei dem Staatlichen Bauamt Passau zu stellen. Hierbei hat der Nutzer die vom Staatlichen Bauamt Passau geforderten Unterlagen rechtzeitig vorzulegen.

Für das weitere Verfahren bitten wir um die Einhaltung und Einarbeitung unserer Anmerkungen und Auflagen, sofern diese nicht bereits berücksichtigt wurden.
Bitte beachten Sie, dass abweichende Planungen sowie weitere Maßnahmen an und im Bereich der Bundes- bzw. Staatsstraße oder mit Auswirkungen auf die vom Staatlichen Bauamt Passau vertretenen Belange in jedem Fall mit der Servicestelle Deggendorf auf ihre Realisierbarkeit hin abzuklären sind

Abwägungsvorschlag Lichtgrün:
Die als „angrenzende Straße“ bezeichnete B8 Abschnitt 3500 befindet sich in mehr als 300 m Entfernung zur südwestlichen Geltungsbereichsgrenze. Die B8, sowie die zwischen B8 und Geltungsbereich liegende Bahntrasse, befinden sich topographisch ca. 1,00 m höher (327 m.ü.NN) als der ausgewiesene Geltungsbereich (326 m.ü.NN). Aufgrund dieser topographischen Gegebenheiten ist nicht mit einer Ableitung des Niederschlagswassers auf den genannten Straßenabschnitt der B8 zu rechnen. Für die Errichtung der PV-Freiflächenanlage sind keine wesentlichen Auf- oder Abgrabungen erforderlich, welche den Abfluss des Oberflächenwassers negativ verändern würden. Es werden keine Entwässerungseinrichtungen angrenzender Straßen mitverwendet werden. Durch Sukzession und dauerhafte Begrünung wird die Gefahr der Wassererosion erheblich verringert.

Die „angrenzende Straße“ befindet sich außerhalb des potenziellen Radius, in welchem mit Blendwirkungen der Anlage zu rechnen wären. Es handelt sich um eine PV-Freiflächenanlage. Es werden keine Dach- oder Fassadenflächen mit PV-Modulen errichtet werden, von welchen eine weitere Blendwirkung ausgehen könnte.
Eine Beleuchtung der Anlage ist unzulässig, vgl. Festsetzung 2.5, sodass von keiner weiteren Beeinträchtigung auszugehen ist.

Die Hinweise zum Lärmschutz werden an den Bauherrn weitergegeben, haben hier jedoch keine Relevanz, da es sich um ein Sondergebiet ohne Aufenthalts- oder Wohnnutzung handelt, sodass etwaige Forderungen ausgeschlossen sind.

Die Hinweise zu Leitungen werden an den Vorhabenträger weitergegeben und in der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

Beschluss: Den Stellungnahmen der ersten Auslegung bzw. der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden nach einzelnen Abwägungen jeweils zugestimmt.
Einstimmig beschlossen

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

7.1 WWA Deggendorf, Nachrüsten von Geländern bei Deichtreppen; Email v. 23.01.26;
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf wird gebeten, an der folgenden Stelle ebenfalls ein Treppengeländer anzubringen.
Zur Kenntnis genommen

7.2 Sportplatz Irlbach, Treppengeländer Ost;
Auf der u.g. Fläche wird ein Geländer zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch den Bauhof Irlbach angebracht.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, den Treppenaufgang West, ebenfalls mit einem neuen Geländer auszustatten.
Der Bauhof wird angewiesen, ein weiteres Geländer zu fertigen und anzubringen.
Zur Kenntnis genommen

7.3 Aktuelle vhs-Infos v. 26.01.26, Standort Straßkirchen-Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

7.4 Deutsche Bahn, Generalsanierung Obertraubling – Passau: Baustelleneinrichtung entlang der Strecke;
Damit die Generalsanierung erfolgreich umgesetzt werden kann, sind sogenannte Baustelleneinrichtungsflächen, kurz BE-Flächen, unverzichtbar. Sie sind zentrale logistische Standorte in unmittelbarer Nähe zur Baustelle.
„BE-Flächen dienen unter anderem als Lager für Baumaterialien oder als Stellflächen für Baumaschinen”, erklärt der zuständige Projektingenieur. „Auf den BE-Flächen werden zudem Container für Steuerungs-, Büro- und Koordinationsaufgaben aufgestellt. Außerdem ermöglichen sie Durchfahrten, Wendemanöver und die Organisation des Baustellenverkehrs”.
Um die Flächen vorzubereiten, steht das Projektteam im engen Austausch mit den Kommunen, Eigentümer:innen und Pächter:innen. Darüber hinaus stimmt es sich intensiv mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Denkmalamt sowie den weiteren zuständigen Fachbehörden ab.
An mehreren Orten entlang der Strecke zwischen Obertraubling und Passau entstehen derzeit rund 50 BE-Flächen mit einer Gesamtgröße von mehr als 40 Fußballfeldern:
• im Bauabschnitt 1 zwischen Passau und Plattling unter anderem bei Heining, Sandbach, Vilshofen, Osterhofen und Wisseling
• im Bauabschnitt 2 zwischen Obertraubling und Plattling beispielsweise nahe Plattling, Straßkirchen, Straubing, Perkham und Mangolding

Aktuell laufen an den Flächen verschiedene vorbereitende Arbeiten. Dazu zählen unter anderem:
• Begehungen mit Planungsbüros
• Kampfmittelsondierungen
• Vegetationsrückschnitt und Mulcharbeiten
• Materialanlieferungen
Außerdem werden die Flächen unter anderem für die Vormontage von Weichen und Oberleitungsmasten genutzt, damit diese während der Bauphase zügig im Streckenbereich eingebaut werden können.
Aufgrund des großen Umfangs werden die Vorbereitungsarbeiten auf den Baustelleneinrichtungsflächen bis zum Start der Generalsanierung fortgesetzt. Für mögliche Beeinträchtigungen bitten wir um Verständnis.
Quelle: https://generalsanierung-bayern.deutschebahn.com/neuigkeiten-reader/baustelleneinrichtung-entlang-der-strecke-obertraubling-passau.html
Zur Kenntnis genommen

7.5 Baum (Linde), Marienhofstraße 13, Verkehrssicherheit, Standfestigkeit, Tiefbauarbeiten;
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs auf Höhe des u. markierten Baumes mussten Teile des Wurzelwerkes entfernt werden (siehe Bilder).
In der Folge ist die Standfestigkeit für den Baum nicht mehr gegeben und eine Entfernung des Baumes ist notwendig.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefordert, dass der Wasserzweckverband eine Ersatzpflanzung mittels eines geeigneten Baumes leisten soll.
Die Pflanzung soll in Absprache mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen erfolgen.
Zur Kenntnis genommen

7.6 Sportplatz Irlbach, Antrag auf Überdachung Hartplatz v. 05.02.26;
Sachverhalt: Der Antrag auf Überdachung des Hartplatzes wurde an Herrn Bürgermeister herangetragen.
Die Antragstellerin wurde anonymisiert.
Mithilfe des Sportstättenrechners auf der Homepage https://www.sportplatzwelt.de/ wurden zwei Vergleichsangebote für Freilufthallen angefordert.
Die Angebote beinhalten ggf. mehr Positionen, welche für den u.g. Antrag nicht zutreffen müssen.
Allerdings eignen sich die Angebote für eine erste Kostenschätzung
Im Jahr 2026 stehen im Haushaltsplan keine Finanzmittel für derartige Projekte zur Verfügung.
Auf eine Angebotseinholung für Outdoorküchen wurde zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Freilufthalle über dem Hartplatz zu.
Die Verwaltung wird eine genauere Kostenschätzung einholen und die notwendigen Ausgaben für eine Umsetzung im Jahr 2027 im Haushalt berücksichtigen.
Einstimmig abgelehnt

7.7 Kündigung OpenInfra, Sachstand,
Darstellung der Vorgehensweise der gemeindlichen Verträge mit OpenInfra.
Mit Schreiben vom 30.01.2026 wurden gegenüber OpenInfra für die gemeindlichen Objekte in Irlbach ein Fertigstellungstermin von zwei Wochen gesetzt. Fristablauf ist der 18.02.2026.
Nach Ablauf der gesetzten Frist von zwei Wochen erfolgt die Kündigung.
Das Verfahren wird für die Kläranlage (Verwaltungsgemeinschaft), das Begegnungshaus, das Rathaus und den Bauhof angewendet.
Wir weißen ausdrücklich daraufhin, dass die Gemeinde Irlbach keine Rechtsberatung für Dritte vornehmen darf.
Für einen wirksamen Rücktritt vom Vertrag muss zuvor eine Fristsetzung zur Erfüllung des Vertrages gesetzt werden.

Die Gemeinde Irlbach hat sich folgenden Weg entschieden.
1. Fristsetzung zur Ausführung der Arbeiten an OpenInfra ab Zugang des Scheibens, innerhalb der nächsten zwei Wochen die vertraglich geschuldete Arbeit (Herstellung eines Glasfaseranschlusses) fällig zu stellen, sowie vollständig und mangelfrei auszuführen.
2. Nach Ablauf der Frist, erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag mit OpenInfra mittels eines gesonderten Schreibens.
Zur Kenntnis genommen

7.8 Jagdgenossenschaftsversammlung Irlbach am 05.03.2026;
Die diesjährige Versammlung der Jagdgenossenschaft Irlbach findet am 05.03.2026 im Gasthaus Auer statt.
Zur Kenntnis genommen

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 12.03.2026

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Solarpark Irlbach; Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan durch DB Nr. 1; Satzungsbeschluss;
Sachverhalt: Der Entwurf der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 wurde in der Zeit vom 17.12.2025 bis 02.02.2026 ausgelegt.
Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Vorgebrachte Anregungen und abgegebene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden in den Sitzungen vom 12.02.2026 geprüft und abgewogen.
Die Abwägungen wurden, soweit notwendig, in die Endfassung der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 eingearbeitet, daher kann die überarbeitete Fassung vom 12.03.2026 bekanntgegeben werden und somit In-Kraft-Treten.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 inkl. Begründung, Umweltbericht in der Fassung vom 12.03.2026 als Satzung.
Die Verwaltung wird damit beauftragt die Bekanntmachung und das damit verbundene Inkrafttreten zu veranlassen.
Einstimmig beschlossen

3. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben:
1. Bauantrag, Errichtung eines Doppelhauses mit vier Wohneinheiten, Baugebiet „Am Schlosspark“ in Irlbach
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben.

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben:
1. Bauantrag, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Baugebiet „Am Auwald“
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

Zur Kenntnis genommen

4. Befreiung/en von den Festsetzungen des B-Plans „Am Auwald“
Sachverhalt: Die Eigentümer im Baugebiet „Am Auwald“ planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
Hierzu sind Befreiungen von den Festsetzungen des BPlans“ Am Auwald“ erforderlich:

Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Einstimmig beschlossen

5. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil

5.1 Bekanntgaben von Auftragsvergaben durch die Gemeinde Irlbach;
Der Gemeinderat Irlbach hat dem Kauf eines Radladers Kramer 5075 für den Bauhof zugestimmt.
Der Gemeinderat hat dem Angebot für die Unterstützungsleistung zur Durchführung des Gigabit-Förderverfahrens des Bundes 2.0 für die Gemeinde Irlbach zugestimmt (Glasfaserausbau).
Zur Kenntnis genommen

5.2 HWS Irlbach, Geländer Untere Bachstraße, WWA Deggendorf;
Zur Kenntnis genommen

5.3 Ortseingangsschilder für Irlbach, Sachstand;
Ortseingangsschild für Irlbach, Rahmen. Die Beschriftung ist beispielhaft.
Die Verwaltung wird geeignete Werbefirmen für Vorschläge der Beschilderung anschreiben.
Zur Kenntnis genommen

5.4 Kommunalwahl vom 08. März 2026, Ergebnis;
Vorstellung de Ergebnisse der Kommunalwahl vom 08. März 2026 für den Gemeinderat Irlbach und den Ersten Bürgermeister.
Die neue Wahlperiode beginnt am 01. Mai 2026 und dauert sechs Jahre.
Zur Kenntnis genommen

5.5 Glasfaserausbau, Kündigung der Verträge mit OpenInfra der gemeindlichen Liegenschaften, Sachstand;
Die Gemeinde Irlbach hat folgendes Vorgehen hinsichtlich eines Rücktritts zu den bestehenden Verträgen durchgeführt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Gemeinde Irlbach kann und darf keine Rechtsberatung für Kündigung gegenüber Betroffenen erteilen.
1. Fälligkeit stellen mit Schreiben v. 29.01.26 mit Fristsetzung von zwei Wochen zur Herstellung des Anschlusses für das jeweilige gemeindliche Objekt mit Glasfaser.
2. Erneute Fälligkeit stellen mit Schreiben v. 18.02.26 mit Fristsetzung von zwei Wochen und Erklärung des Rücktritts vom Vertrag nach dem Verstreichen der Frist. Hinweis, dass die unter Ziff. 1 gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist.
3. Ordentliche Kündigung des Telekommunikationsvertrags vom 07.02.2024 zum Vertragsende mit Internetnord GmbH v. 19.02.26
Bisher hat die Gemeinde noch keine Rückmeldung von OpenInfra zu den von der Gemeinde Irlbach verfassten Schreiben. Nach Ablauf der unter Ziff. 2 genannten zwei Wochenfrist wird die Verwaltung die Schreiben zusätzlich per Email an OpenInfra versenden.
Zur Kenntnis genommen

5.6 Straßensanierung SR 7 in Irlbach, Verlängerung verkehrsrechtliche Anordnung bis 30.06.2026;
Zur Kenntnis genommen

5.7 Öko-Ausgleichsflächen der Gemeinde Irlbach, Holzpflöcke, Bauhof Irlbach,
Derzeit werden aus den geschnittenen Balken, einzelne Pflöcke durch den Bauhof hergestellt, welche später eine Verwendung bei den Ökoausgleichsflächen der Gemeinde Irlbach finden.
Zur Kenntnis genommen

5.8 Sitzungssaal Rathaus Irlbach, Bestuhlung;
Nachdem der Bildschirm und zwischenzeitlich auch die Stühle und Tische geliefert und montiert wurden ist lediglich die Installation der Deckenbeleuchtung ausstehend.
Zur Kenntnis genommen

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

2025

Akkordeon überspringen
Sitzung vom 09.01.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Rücktrittsgesuch, Mitglied des Gemeinderates;
Beschluss: Dem Antrag vom 12.12.2024 des Mitglieds des Gemeinderates auf Anerkennung der Niederlegung seines Gemeinderatsmandats wird zugestimmt

3. Nachrücken des Gemeinderatslistennachfolgers der Liste „Christlich-Soziale Uni-on in Bayern e.V.“ in den Gemeinderat Irlbach
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stellt fest, dass gem. dem amtlichen Ergebnis über die Wahl der Gemeinderatsmitglieder vom 15.03.2020, als Listennachfolger des Wahlvorschlags „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.“ zum Mitglied des Gemeinderat Irlbach nachrückt.

4. Vereidigung des Gemeinderatslistennachfolgers der Liste „Christlich Soziale Uni-on in Bayern e.V.“ in den Gemeinderat Irlbach
Gemäß Art. 31. Abs. 4 GO sind neu gewählte Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nahm der Erste Bürgermeister ab. Der Listennachfolger wurde ordnungsgemäß vereidigt.

5. Ausschussbesetzung aufgrund eines neuen Gemeinderatsmitglieds der Liste „Christlich Soziale Union in Bayern e.V.“
Beschluss: Der Listennachfolger tritt die Sitze des ausscheidenden Mitgliedes in den jeweiligen Ausschüssen antreten. Folgend als Mitglied im Finanzausschuss und als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Irlbach.

6. Beschlussfassung über den Stellenplan der Gemeinde Irlbach des Haushaltsplanes 2025
Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans 2025 der Gemeinde Irlbach hat Satzungsqualität erhalten und ist somit einzuhalten (Art. 44 GO, Art. 39 LKrO, Art. 35 BezO). Die Satzung wird von der Vertretungskörperschaft in öffentlicher Sitzung beschlossen. Rechtsgrundlage ist die jeweilige Gemeindeordnung. Es ist ein separater Beschluss zu fassen. Der Stellenplan der Gemeinde Irlbach ist als Anlage 12 und Auszug aus dem Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Irlbach von Seite 31 bis 35 beigefügt.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 folgenden Stellenplan: Anlage 12. Der Stel-lenplan ist Bestandteil des Beschlusses.

7. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Irlbach, samt Anla-gen für das Jahr 2025
Mit der Einladung zur Sitzung wurde die Haushaltsatzung samt Anlagen, der Vorbericht, die Stellen-pläne sowie das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 -jeweils im Entwurf- an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen 2025 in der vorgelegten Form und diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Ferner wird die Zustimmung zu den Stellenplänen sowie dem Investitionsprogramm 2024 bis 2028 erteilt. Die Haushaltssatzung wird Bestandteil dieses Beschlusses.

8. Beschlussfassung über den Finanzplan der Gemeinde Irlbach für das Haushalts-jahr 2025
Mit der Einladung zur Sitzung wurde der Finanzplan 2025 verteilt. Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik ist über den Finanzplan, der Anlage zum Haushaltsplan ist, gesondert zu beschließen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Finanzplan in der vorgelegten Fassung 2025.

9. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vor-haben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

10. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

10.1 Bauhof Irlbach, Grüngutaufbau für Anhänger;
Die Mitarbeiter des Bauhofs Irlbach werden den Grüngutaufbau für den im Jahr 2024 beschafften Anhänger selbst herstellen. Ursprünglich war angedacht, dass dieser Aufbau auch durch die Firma erledigt wird, welche für die Lieferung des Anhängers verantwortlich war. Aufgrund von Lieferengpässen kann eine Lieferung des Grüngutaufbaus durch die Firma bis auf unbestimmte Zeit nicht zugesichert werden.

10.2 Hochwasserhelferfest für Einsatzkräfte;
Am 28.02.25 findet im Gasthaus Auer ein Hochwasserhelferfest für die eingesetzten Kräfte des zurückliegenden Hochwassers statt. Im Rahmen der Veranstaltung werden Ehrennadeln verliehen.

10.3 Einladung zum 163. Bauernjahrtag am 01.02.24;
Zur Kenntnis genommen

10.4 Stellvertretender Seniorenbeuaftragter für die Gemeinde Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 13.02.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Änderung der Tagesordnung;
Der Gemeinderat Irlbach stimmt einer Änderung der Tagesordnung zu. Anstelle der beiden Punkte über den Dorfladen wird der Tagesordnungspunkt EBS „Alte Mühle“ aufgenommen und behandelt.

3. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 2 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vor-haben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Am Auwald“;
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

5. EBS „Alte Mühle“; Abwägungs- u. Auslegungsbeschluss;
Die Einbeziehungssatzung „Alte Mühle“ wurde in der Zeit vom 02.12.2024 – 24.01.2025 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.

Beschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt, die Anmerkungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind zu berücksichtigen. Dem Abwägungsbeschluss wird zugestimmt.

Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches ist nach Absprache mit dem Landratsamt eine erneute Auslegung durchzuführen. Den Stellungnahmen bzw. Beschlussvorschlägen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB wird nach einzelnen Abwägungen jeweils zugestimmt.
Aufgrund der geforderten Erweiterung des Geltungsbereiches muss eine erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt diese durchzuführen.

6. Dorfladen Irlbach UG, Jahresrückblick 2024;
Zurückgestellt

7. Dorfladen Irlbach UG, mtl. Zuschüsse für das Jahr 2025;
Zurückgestellt

8. Widmung Parkweg in Irlbach;
Der Bebauungsplan sowie das Baugebiet „Am Schlosspark“ ist umgesetzt und somit auch die Straße ordnungsgemäß hergestellt.
Die Straße dient dem örtlichen Erschließungsverkehr der Wohnbebauung und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Entsprechend der Verkehrsbedeutung liegt somit eine Ortsstraße vor.
Bei Ortsstraßen obliegt die Widmung der jeweiligen Gemeinde als zuständige Straßenbaubehörde. Da sich die Straße im Gemeindegebiet der Gemeinde Irlbach befindet, ist die Gemeinde Irlbach sachlich und örtlich zuständig.
Bei einer Ortstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße, welche in einem gemeindlichen Be-bauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wurde. Es besteht daher eine Verpflichtung diese nach der Herstellung unverzüglich öffentlich zu widmen.
Die Straße wurde ordnungsgemäß hergestellt und ist benutzbar. Eigentümer des Straßengrundstücks ist die Gemeinde Irlbach, welcher auch die Straßenbaulast obliegt. Die Voraussetzungen für die Widmung sind somit erfüllt.

Beschluss: Die nachfolgend näher bezeichnete Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:
Bezeichnung: Parkweg
Flur-Nr.: 944 Gemarkung Irlbach
Anfangspunkt: Abschnitt Haupterschließungsstraße: westliche Grenze der Fl.Nr.
Abschnitt Planstraße A: nördliche Mitte der „Haupterschließungsstraße“
Abschnitt Planstraße B: westliche Stichstraßentrompete abgehend von der Planstraße A (alles Gmkg. Irlbach)
Endpunkt: Abschnitt Haupterschließungsstraße: nördliche Mitte der Fl.Nr.
Abschnitt Planstraße A: südliche Grenze der Fl.Nr.
Abschnitt Planstraße B: Wendehammer zwischen den Grundstücken
Länge: Abschnitt Haupterschließungsstraße: 84,5 m
Abschnitt Planstraße A: 137 m
Abschnitt Planstraße B: 30 m
Widmungsbeschränkung: —
Straßenbaulastträger: Gemeinde Irlbach

9. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

9.1 ILE Gäuboden, Vorsitz durch die Gemeinde Irlbach im Jahr 2025;
ILE-Gäuboden Treffen – Turnusmäßige Übergabe der Sprecherrolle der Gemeinde Leiblfing an Gemeinde Irlbach
Irlbach – Am 08.01.2025 fand die Übergabe der Sprecher-Rolle ILE-Gäuboden zwischen den Ge-meinden Leiblfing und Irlbach statt. Der Bürgermeister von Leiblfing übergab das Amt an seinen irlbacher Amtskollegen.
Beide Gemeinden betonten die Bedeutung der gemeinsamen Förderung regionaler Projekte und nachhaltiger Entwicklung. Der Bürgermeister von Leiblfing hob hervor, wie wichtig die Zusammen-arbeit für die Stärkung der lokalen Gemeinschaft sei. Irlbachs Vertreter zeigen sich dankbar und optimistisch für die kommenden Herausforderungen.
Die ILE-Gäuboden, die für regionale Entwicklungsprojekte steht, bietet den beteiligten Gemeinden eine Plattform zur Zusammenarbeit.

9.2 Druckleitungskanal BMW-Standort-Kläranlage, Leitungsverlauf;
Weitere Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.

9.3 Umspannwerk Bayernwerk, Standort Bahnstrecke, Sachstand;
Zur Kenntnis genommen

9.4 Bauhof Irlbach, Ertüchtigung des bestehenden Fuhrparks, Grüngutaufbau;
Zur Kenntnis genommen

9.5 Landschaftspflegeverband Straubing Bogen, Bewilligungsstopp von Fördermitteln;
Zur Kenntnis genommen

9.6 Erneuerung Kirchengeländer, Aufgang zum Friedhof;
Zur Kenntnis genommen

9.7 Pastorale Entwicklung 2034, Bistum Regensburg;
Am 23.01.25 fand im Sitzungssaal des Landratsamtes Straubing eine Veranstaltung des Bayeri-schen Gemeindetages statt. Im Rahmen der Sitzung wurde auch er der o.g. Punkt dargestellt.

9.8 Sitzbank, Ortsverbindungsstraße Biogasanlage-Eisweiher;
Für eine Sitzbank muss ein passender Standort auf gemeindlichen Grund gefunden werden, im Rahmen der Sitzung wurde sich für einen Standort mit Blickrichtung Irlbach entschieden.

9.9 Neue Projektleitung BMW Standort Irlbach-Straßkirchen ab dem 01.02.25;
Zur Kenntnis genommen

9.10 FFW Irlbach, neue Gerätschaften / Ausrüstung;
Weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.

9.11 Hochwasserschutz, Termin Donauanliegergemeinden am 04.02.25;
Am 04.02.25 fand ein Termin im Landtag für die Donauanliegergemeinden im Rahmen der Kosten-beteiligung am Hochwasserschutz entlang der Donau statt.

9.12 Ausbau Infrastrukturmaßnahmen in den Gemeinden Irlbach und Straßkirchen;
Siehe folgende Punkte.

9.12.1 Kreisstraßensanierung 2025, SR 7 in Irlbach;
Im Januar 2025 fand eine Vorortbegehung zwischen der Gemeinde Irlbach, dem Landkreis Straubing-Bogen, Tiefbauverwaltung und dem durch den Landkreis Straubing-Bogen beauftragten Planungsbüro KEB aus Straubing entlang.
Das Planungsbüro KEB erklärte, dass derzeit die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen vorbereitet werden und eine Ausschreibung ab Mitte Februar bis Mitte März erfolgen soll.
Die Bauausführung soll unmittelbar im Nachgang zur Ausschreibung im Jahr 2025 umgesetzt wer-den.
Die Baumaßnahme wird in zwei Abschnitten erfolgen, Abschnitt 1, beginnend Abbiegung Kirche in Richtung Straßkirchen und nach Fertigstellung dessen, wird mit Abschnitt 2, beginnend Abbiegung Kirche in Richtung Wischlburg die Maßnahme fertiggestellt.

9.12.2 Breitbandversorgung Telekom, BMW-Standort Irlbach-Straßkirchen;
Die Kabel der Telekom werden von Stephansposching kommend Richtung Straßkirchen auf der nördlichen Seite der B8 im Böschungsbereich (Eigentümer Staatliches Bauamt) ca. 2 m- 2,50 m von der Asphaltdeckschicht entfernt in ca. 1,20 m Tiefe mit einem Kabelpflug verlegt.
Im Kreisverkehr werden die Kabel unter der Ausfahrt Richtung Loh hindurchführen und anschlie-ßend bis auf Höhe der Pforte weiter im Böschungsbereich verlegt. Dort wird die B8 und BMW-Allee gekreuzt (unterführt) und zum Schnittpunkt an der Pforte (BMW Gelände) verlegt.
Grundsätzlich werden keine gemeindlichen Grundstücke betroffen sein. Fertigstellung ca. 01.07.2025 Bauzeit ca. 1 Woche.

9.12.3 B8, neue Kreisverkehre für die Zufahrt zum BMW-Standort;
Die beiden neu entstehenden Kreisverkehre auf der Bundesstraße 8 auf Höhe des BMW – Standor-tes Irlbach-Straßkirchen werden im Laufe des Jahres 2025 entstehen.
Insgesamt sollen die Beeinträchtigungen für den Verkehr während der Bauphase so gering wie möglich gehalten werden.
Insgesamt erfolgt im Rahmen der Baumaßnahmen, eine enge Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Passau.
Bau östl. Kreisverkehr BMW (Kreuzung B8/Makofener Straße)
Bauherr: BMW
Verkehrsführung: Bauarbeiten erfolgen ohne Vollsperrung der B 8. Sperrung Makofener Straße teilweise erforderlich. B8 örtlich umgeleitet ab August über BMW-Straße.
Geplante Bauzeit:
Feb. bis Ende Mai ohne Eingriff B8 Aug./Sept. mit örtlicher Umfahrung B8 über BMW-Straße

Bau westl. Kreisverkehr BMW
Bauherr: BMW
Verkehrsführung: Keine eigene Sperrung erforderlich. Bauarbeiten erfolgen ohne Vollsperrung der B 8.
Geplante Bauzeit:
Juni/Juli ohne Eingriff B8 Aug./Sept. mit örtlicher Umfahrung B8 über BMW-Straße.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 13.03.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Dorfladen Irlbach UG, Jahresrückblick 2024;
Zur Kenntnis genommen

3. Dorfladen Irbach UG, mtl. Zuschüsse für das Jahr 2025;
Weitere Ausführungen im Rahmen der Sitzung.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet einen finanziellen Zuschuss für den Dorfladen Irlbach UG in Höhe von Insgesamt 12.000 € für das Jahr 2025. Im Januar und Februar 2025 wurde ein Zuschuss in Höhe von jeweils 1000 € bezahlt.

4. Neuerlass einer Hundehaltungsverordnung für die Gemeinde Irlbach;
Die bestehende Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Irlbach ist nach 20 Jahren mit Ablauf vom 21.02.2025 außer Kraft getreten. Die Gemeinde Irlbach muss in diesem Zusammenhang eine neue Hundehaltungsverordnung erlas-sen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Erlass einer Verordnung der Gemeinde Irlbach über das Ein-schränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeV) in der vorgelegten Entwurfsfassung zu.

5. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

6. FFW Irlbach, Zuschuss für Führerschein der Klasse C durch die Gemeinde;
Was kostet ein Lkw-Führerschein? Insgesamt ca. 2.000 – 3.000 €
Aus Sicht der Verwaltung würde sich eine Kostenaufteilung zwischen dem Feuerwehrverein Irlbach, dem zukünftigen Führerscheininhaber und der Gemeinde Irlbach anbieten.

Eine derartige Kostenaufteilung könnte folgendermaßen lauten.
2/3 der Kosten trägt die Gemeinde Irlbach
3/12 der Kosten trägt der Feuerwehrverein
1/12 der Kosten trägt der zukünftige Führerscheininhaber

Im Rahmen der Sitzung wurde Beraten, dass die Gemeinde mit dem Vorschlag der Kostenaufteilung auf den Feuerwehrverein Irlbach zugeht und diese mit ihm berät.
Zur Kenntnis genommen

7. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Unteres Feldl;
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

8. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

8.1 Verkaufsstände der Gemeinde Irlbach, Anbringen von Dachrinnen;
Durch den Bauhof Irlbach wurden Dachrinnen an den gemeindlichen Verkaufsbuden angebracht.

8.2 Bauhof Irlbach, Freischneiden Bahnbrücke Mittermüllerweg;
Zur Kenntnis genommen

8.3 Gemeindliches Archiv in der Kanzlei am Kirchberg, Sachstand;
Zur Kenntnis genommen

8.4 Sitzungssaal Kanzlei am Kirchberg, Modernisierung im Jahr 2025;
Zur Kenntnis genommen

8.5 Ampeln an der B 8, Stephansposching: Die Arbeiten gehen weiter;
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 10.04.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben:
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vor-haben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

3. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a
Zur Kenntnis genommen

4. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

4.1 Sitzung September, ggf. neue Terminfindung;
Eine Vorbereitung der Unterlagen für den angedachten Sitzungstag am 11.09.25, kann nur eingeschränkt erfolgen, da die Geschäftsleitung in dem dafür vorgesehen Zeitraum im Urlaub ist. Es wird vorgeschlagen den Sitzungstermin auf den Donnerstag den 04.09.25 vorzuverlegen, um eine ausreichende Vorbereitung der Unterlagen zu gewährleisten.

4.2 Mittelschule Straßkirchen, Planungen zur Mittagsbetreuung;
Die Gemeinde Irlbach ist neben den beiden Gemeinden Straßkirchen und Oberschneiding, Mitglied im Schulverband Straßkirchen. Der Schulverband Straßkirchen ist aufgrund von gesetzlichen Vorgaben angehalten eine Mittagsbetreuung für die Grundschüler zu bauen. Die Gemeinde Straßkirchen ist Eigentümer der Gebäude in denen die Mittelschule untergebracht ist und wird auch die Mittagsbetreuung für diese errichten. Der Bau einer Mittagsbetreuung wird durch die Regierung von Niederbayern gefördert und in diesem Zusammenhang findet ein enger Austausch zwischen dem beauftragten Architekturbüro Dasch u. Wörtz und er Förderstelle statt.
In diesem Zusammenhang muss die zukünftige Miete für die Mittelschule, anteilsmäßig angepasst werden.
Die Gesamtkosten für den Bau werden derzeit auf ca. 5 Mio. € geschätzt.
Weitere Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.

4.3 Verkehrsrechtliche Anordnung: Verstetigung der Geschwindigkeit SR12 nach dem Ortsende Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

4.4 ILE-Gäuboden, ILE-Regionalbudget 2025,
Zur Kenntnis genommen

4.5 Hochwasserschutz Polder Sand-Entau, Übersicht Gesamtkosten Kommunen;
Zur Kenntnis genommen

4.6 Bauhof Irlbach, Ertüchtigung Flächen am Eisweiher;
Zur Kenntnis genommen

4.7 Termin am 07.04.25 im Bayerischen Wirtschaftsministerium in München, Invest in Bavaria;
Im Rahmen des Termins wurde der Standort Irlbach bei Invest in Bavaria beworben. In Invest in Bavaria unterstützt Gemeinden bei Unternehmensansiedlungen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 08.05.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Beauftragung des Örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung 2024
Das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Irlbach schloss am 31.12.2024 (Art. 63, Abs. 4 GO), die Abschlussbuchungen wurden vollständig durchgeführt. Sämtliche kassenwirksame Geschäftsvorfälle wurden ordnungsgemäß verbucht. Vorbehaltlich der Prüfung des Örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses kann das Jahresrechnungsergebnis mitgeteilt werden.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gebeten die Jahresrechnung zeitnah zu prüfen und das Ergebnis im Gemeinderat im Rahmen der notwendigen Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse vorzulegen.

3. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben:
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. EBS „Alte Mühle“; Abwägungsbeschluss
Die Einbeziehungssatzung „Alte Mühle“ in Irlbach wurde in der Zeit vom 18.02.2025 – 19.03.2025 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.

Beschluss:
– Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen
– Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt. Der Bauherr ist laut Städtebaulichem Vertrag vom 26.11.2024 für die Planung und Erstellung der Erschließungsanlagen und der vollständigen Übernahme der Kosten selbst verantwortlich.
– Zur Stellungnahme des LRA vom 22.01.25: der Geltungsbereich wurde bereits erweitert.
– Den jeweiligen Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

5. EBS „Alte Mühle“; Satzungsbeschluss
Die Einbeziehungssatzung wurde in der Zeit vom 18.02.2025 bis 19.03.2025 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägungen wurden soweit notwendig in die Satzung eingearbeitet, daher kann die überarbeitete Form der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 22.04.2025 bekanntgegeben werden und somit In-Kraft-Treten.

Beschluss: Der Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung „Alte Mühle“ in Irlbach und dem damit
verbundenen In-Kraft-Treten wird zugestimmt. Die Einbeziehungssatzung wird beschlossen.

6. Donauausbau Straubing–Vilshofen, Informationsveranstaltung am 11.04.2025 im Schiffmeisterhaus;
Zur Kenntnis genommen

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

7.1 Ciste (Situla) von Irlbach, Aufnahme in die Liste beweglicher Denkmäler nach dem BayDSchG;
Mit Schreiben vom 14.02.25 hat die Gemeinde Irlbach einen Antrag beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit dem Ziel der Aufnahme des Grabinventars des „Fürstengrabs“ von Irlbach in die Liste der beweglichen Denkmäler nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) gestellt.
Das Landesamt hat mit Schreiben vom 16.04.25 in Aussicht gestellt, dass dem o.g. Antrag zugestimmt wird.
Mit der Aufnahme in die Liste der beweglichen Denkmäler wird sichergestellt, dass die Gegenstände innerhalb von Bayern verbleiben.

7.2 Sanierung SR7, Ortsdurchfahrt Irlbach, Sachstand;
Zur Kenntnis genommen

7.3 Bauhof Irlbach, Wasserfass für Traktor;
Für den Bauhof Irlbach wurde ein Wasserfass für die Bewässerung der gemeindlichen Grünanlagen beschafft.
Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 1.200 € + MWSt.

7.4 Landkreis Straubing-Bogen, Ansiedlung von Encory in Salching;
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 12.06.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben:
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

3. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Am Schlosspark“;
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

4. EBS Hofmülleranger; Abwägungsbeschluss
Die Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“ in Irlbach wurde in der Zeit vom 23.04.2025 – 26.05.2025 erneut öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.

Beschluss:
– Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen.
– Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.
– Den jeweiligen Beschlussvorschlagen wird zugestimmt.

5. EBS Hofmülleranger; Satzungsbeschluss
Die Einbeziehungssatzung wurde in der Zeit vom 23.04.2025 – 26.05.2025 im Rahmen des ergänzten Verfahrens erneut öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägungen wurden soweit notwendig in die Satzung eingearbeitet, daher kann die überarbeitete Form der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 02.06.2025 bekanntgegeben werden und somit In-Kraft-Treten.

Beschluss: Der Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“ in Irlbach und dem damit verbundenen In-Kraft-Treten wird zugestimmt. Die Einbeziehungssatzung wird beschlossen.

6. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben 2024
In der Geschäftsordnung für die Gemeinde Irlbach vom 14.05.2020 ist unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 c geregelt bis zu welcher Grenze der Erste Bürgermeister über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben entscheiden darf:
Die Genehmigung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 4.000,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Entscheidung der nachfolgenden Überschreitungen über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird durch den Gemeinderat getroffen.

Erläuterung überplanmäßige und außenplanmäßige Ausgaben der Gemeinde Irlbach 2024:
– Der Bauhof erledigte mehr Arbeiten im Rathaus der Gemeinde Irlbach.
– Es wurden gesetzliche Erweiterungen für die Sirenen getätigt.
– Beim Hochwasser des letzten Jahres musste der Damm gesichert werden. Ein Teil der Aufwendungen wurde erstattet.
-Der Anspruch der Kindertageseinrichtung der Spitalstiftung war 2024 höher und damit konnten höhere Einnahmen in Höhe von 25.250,29 € verzeichnet werden.
– Die Gemeinde Irlbach musste sich an den Kosten des Raumentwicklungsprogrammes beteiligen.
– Durch die höheren Ausgaben im Bereich Abwasser, KG 7000, stieg der Straßenentwässerungsanteil überproportional an.
-Bei der Erschließung des Baugebietes „Am Schloßpark“ gab es keine Haushaltsüberschreitungen im engeren Sinne, nur zeitliche Verschiebungen. Die Gesamtausgaben lagen im Bereich der prognostizierten Aufwendungen. Die angefallenen Kosten werden auf das erschlossene Baugebiet umgelegt.
– Die Planungsleistungen für ein neues Gewerbegebiet mussten getragen werden.
– Hier wurden die Kosten des Ausbaus des Parkweges ausgewiesen. Die Hälfte der Kosten fallen der Erschließung des Baugebietes „Am Schloßpark“ zu. Die andere Hälfte wurde über Erschließungsbeiträge mit den Anwohnern abgerechnet.
– Für den endgültigen Ausbau des Hofmüllerweges musste der Umschluss der Sickerleitung erfolgen.
– In der Kläranlage der VG Straßkirchen erfolgte die Fertigstellung der Sanierung des Nachklärbeckens, welche zu einer nach Vereinbarung abgeschlossenen Umlage führte. Im Jahr 2024 sind der Verbrauch und die Stromkosten gestiegen. Weiterhin musste eine Leitungsverlegung im Zuge der Planung erfolgen, diese Kosten werden vollständig erstattet.
– Der Bauhof Irlbach hat eine Leitung erhalten und muss nach Erfordernissen
– Durch höhere Einnahmen für die Ausgleichsflächen wurde eine höhere Umsatzsteuer fällig, wie auch eine höhere Vorsteuer.
– Die Kreisumlage wurde nach der beschlossenen Haushaltsplanung der Gemeinde Irlbach um einen Prozentpunkt höher beschlossen. Die höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer bedingen eine höhere Gewerbesteuerumlage.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2024.

7. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Irlbach
Am Dienstag, den 27.05.2025 fand die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Irlbach durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt. Die Prüfung erfolgte in angemessenen Stichproben.

Beschluss: Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 wird Bestandteil dieses Beschlusses.

8. Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Irlbach
Am 27.05.2025 wurde die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Irlbach örtlich geprüft. Die Prüfung ergab die im Vorbeschluss behandelten Feststellungen bzw. Beanstandungen. Die Jahresrechnung 2024 ist festzustellen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach fasst den Feststellungsbeschluss für die Jahresrechnung 2024 mit den vorgenannten Ergebnissen. Der ausgefüllte Vordruck wird Bestandteil des Beschlusses.

9. Entlastung zur Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Irlbach
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 vom 27.05.2025 wurde in Beschlussnummer 7 bekanntgegeben. Der Gemeinderat Irlbach erhebt gegen die Erledigung der Prüfungsfeststellung keine Einwände.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach erteilt zur Jahresrechnung der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2024 mit den im Vorbeschluss festgestellten Ergebnissen, die Entlastung. Der ausgefüllte Vordruck wird Bestandteil des Beschlusses.
Vermerk: Herr Bürgermeister Armin Soller hat aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung mitgewirkt.

10. E-Ladesäulen in Irlbach am Kirchplatz;
Im Rahmen der Sitzung erfolgten Ausführungen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass derzeit nicht von einem wirtschaftlichen Betrieb von E-Ladesäulen in Irlbach auszugehen ist, da hierzu eine Nachfrage nicht besteht.
Dieser Umstand bleibt selbst unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Fördermöglichkeiten erhalten.
Das Thema wird zu einem späteren derzeit noch nicht bekannten Zeitpunkt erneut behandelt.

11. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

11.1 Bekanntgaben von Auftragsvergaben durch die Gemeinde Irlbach;
Feuerwehrwesen: Das Fahrgestell und der Aufbau des LF20KatS wird bei der Firma Rosenbauer GmbH bestellt.
Außerdem wird die Beladung für das LF20KatS von der Firma Sturm Feuerschutz GmbH bestellt.

11.2 Ciste (Situla) von Irlbach, bisherige Kosten der archäologischen Erstversorgung;
Zur Kenntnis genommen

11.3 Start der kommunalen Wärmeplanung in der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen;
Bis 10.11.2025 ist die Erstellung abgeschlossen.
Zur Kenntnis genommen

11.4 Straßensanierung SR 7, Ortsdurchfahrt Irlbach, Sachstand;
Das Startgespräch fand am 20.05.2025 zusammen mit Vertretern des Landkreises, KEB, Strabag und der Gemeinde im Rathaus statt. Weitere Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.
– Geplanter Baubeginn: Anfang Juli
– Bürgermeisterkanal: Kosten für Ausbau und Neubau der Mehrzweckleitung übernimmt LRA, Unterhalt für Mehrzweckleitung dann Gemeinde – derzeit in Klärung mit LRA
– Verkehrsinseln: liegen im Unterhalt der Gemeinde, ansonsten Ablösezahlung an LRA
– Inseln pflastern oder begrünen?
– Bürgerversammlung findet zusammen mit Vertretern der Gemeinde, Landratsamt und Strabag am 23.06.25 um 19:00 Uhr im Begegnungshaus statt. Alle betroffenen Anlieger werden mittels Schreiben über die Veranstaltung informiert.

Die Mittelschule und das Busunternehmen Ebenbeck, welches für den Schulbusverkehr zuständig ist wurden durch die Verwaltung über die Straßensanierung informiert.

11.5 Bauhof Irlbach, Wasserfass einsatzbereit;
Mit der zwischenzeitlich angebrachten Pumpentechnik können die gemeindlichen Grünanlagen, einzelne Bäume und die Ökoausgleichsflächen bewässert werden.

11.6 Grundsteuerreform / Zwischenfazit von Robert Schneider vom Bay. Gemeindetag;
Der Beschluss über eine Änderung des Hebesatzes ist bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann ein solcher Beschluss nur noch gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet (§ 25 Abs. 3 GrStG). Es ist hier auf den Zeitpunkt des Beschlusses, nicht auf das Zustandekommen der Haushaltssatzung, Nachtragshaushaltssatzung oder Hebesatz-Satzung (siehe Erl. 5.1.3 zu Art. 63 GO) abgestellt.

11.7 Spitalkindergarten, Parkverbot vor dem Eingangsbereich;
Mit der zusätzlichen Kennzeichnung des absoluten Parkverbots soll das bereits in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgesetzte absolute Parkverbot auf Gehwegen nochmals unterstrichen werden.

11.8 Bauhof Irlbach, Schotter für die Gemeinde Irlbach;
Weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.

11.9 GPS-Messgerät für die Gemeinden Straßkirchen und Irlbach;
Die Gemeinden Straßkirchen und Irlbach werden gemeinsam ein GPS – Messgerät für Grundstücksvermessungen beschaffen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1800€. Betrieben wird das Messgerät durch den Bauhof Straßkirchen.

11.10 Open Infra, Glasfaserbau, Sachstand;
Aus dem Zuhörerbereich wurde eine Frage zum Sachstand zum Glasfaserausbau durch Open-Infra in Irlbach zugelassen. Die Frage hatte den derzeitigen Sachstand zum Glasfaserausbau und einen Fertigstellungstermin zum Inhalt. Der Erste Bürgermeister erklärte, dass der Glasfaserausbau durch Open-Infra in Irlbach noch nicht begonnen hat und dies auch in näherer Zukunft nicht zu erwarten sei.
Die Gemeinde Irlbach soll über das Gemeindegebiet Stephansposching erschlossen werden. Der Glasfaserausbau über Stephansposching verläuft derzeit nicht planmäßig und ein Ende der Erschließungsarbeiten ist nicht in Sicht. Andere Gemeinden im Landkreis prüfen derzeit eine Kündigung mit Open-Infra, da die vereinbarte Erschließungsleistung nicht oder nur mangelhaft erbracht wurde. Lediglich in Aiterhofen wurde die Erschließung abgeschlossen und funktioniert, wie vereinbart.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 17.07.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Besichtigung Spitalgebäude im Vorfeld der Sitzung um 18:00 Uhr;
Vor Beginn der Sitzung fand eine Besichtigung des Spitalgebäudes in der Donaustraße 6 in Irlbach für die Mitglieder des Gemeinderates statt.
Eine Teilnahme ist freiwillig, die reguläre Sitzung des Gemeinderates findet wie gewohnt um 19:00 Uhr im Begegnungshaus statt.
Im Rahmen der Besichtigung wurde festgestellt, dass das Gebäude grds. für eine Nutzung als Kinderkrippe oder anderen gemeindlichen Anliegen, wie bspw. ein gemeindliches Archiv aufgrund der Größe in Frage kommt.
Für eine Nutzung sind allerdings umfassende Sanierungsmaßnahmen am Gebäude notwendig.
Das Gebäude kann von der Gemeinde Irlbach nicht von der Spitalstiftung Irlbach erworben werden, anstelle eines Erwerbs kann ein langjähriger Pachtvertrag vereinbart werden.
Die vertraglichen Modalitäten stehen derzeit noch nicht fest und sind Bestandteil von weiteren Verhandlungen mit der Spitalstiftung.
Im Rahmen der weiteren Planungen kann auch ein Teil des bestehenden Spitalkindergartens berücksichtigt werden. Insbesondere für weitere Parkplätze oder einen Neubau.
Der Erste Bürgermeister wird weitere Verhandlungen mit den Verantwortlichen der Spitalstiftung führen.

3. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 3 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. Änderung Flächennutzungs- u. Landschaftsplan für den Solarpark Irlbach;
Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 5 und Deckblatt Nr. 3 der Gemeinde Irlbach für den Bereich „Solarpark Irlbach Deckblatt Nr. 1“
Auf den Grundstücken soll ein sonstiges Sondergebiet (SO) mit Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ zur Erweiterung des SO „Solarpark Irlbach“ ausgewiesen werden. Um das Vorhaben realisieren zu können die die Aufstellung eines Bebauungsplanes, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung des Landschaftsplanes der Gemeinde Irlbach notwendig.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 5 und Deckblatt Nr. 3 für das sonstige Sondergebiet (SO) mit Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“. Zeitgleich wird damit der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss vom 15.04.2021 über die Erweiterung des SO „Photovoltaik Solarfeld Irlbach II“ außer Kraft gesetzt.
Der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird zugestimmt. Die Planungskosten sowie sämtliche weitere anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

5. Änderung des BPlans „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1; Aufstellungsbeschluss
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 in der Gemeinde Irlbach; Aufstellungsbeschluss
Anhand des Lageplans wurden dem Gemeinderat Irlbach die Flächen für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 in der Gemeinde Irlbach aufgezeigt. Hier soll das bereits bestehende SO „Solarpark Irlbach“ erweitert werden. Die Teilbereiche I und II beschreiben die bestehende Anlage. Der Teilbereich III beschreibt die Erweiterungsfläche mit Änderungen oder Ergänzungen gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan. Die Änderungen und Ergänzungen im Rahmen der Änderung durch Deckblatt Nr. 1 gegenüber der Originalfassung des BPlans sind zur besseren Übersicht in blauer Schrift verfasst (Änderungen und Ergänzungen gelten auch für die Teilbereich I und II).

Beschluss: Der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 in der Gemeinde Irlbach wird zugestimmt. Zeitgleich wird damit der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss vom 15.04.2021 über die Erweiterung des SO „Photovoltaik Solarfeld Irlbach II“ außer Kraft gesetzt. Der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird zugestimmt. Die Planungskosten sowie sämtliche weitere anfallenden Kosten sind vom Antragssteller zu tragen.

6. FFW Irlbach, Kostentragung für Führerscheine der Klasse C und CE;
Mit den Verantwortlichen der FFW Irlbach und Herrn Bürgermeister Armin Soller wurde eine Vereinbarung über die Kostenteilung beim Erwerb des Führerscheins der Klasse C mit folgenden Eckpunkten abgesprochen.
– Kosten für den Führerschein Klasse C übernimmt die Gemeinde
– ⁠die zusätzlichen Kosten (z. B. ärztliche Untersuchung, Gebühren Gemeinde oder Landratsamt, ggf. weitere TÜV Gebühren) werden durch den Fahrschüler getragen
– ⁠sollten hohe Zusatzkosten, wegen z.B. Nichtbestehen der Prüfung oder heute nicht betrachteter Zusatzkosten, entstehen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
– ⁠Die derzeit 6-7 offenen Führerscheine können entsprechend bis Ende 2026 durchgeführt werden. Optimal ist eine Aufteilung von 3 in 2025 und 3 in 2026.
– ⁠Entsteht in Zukunft weiterer Bedarf an Führerscheinen können diese unter oben genannten Rahmenbedingungen durchgeführt werden (bis zu 2 pro Jahr).
– ⁠Es besteht auch die Möglichkeit gleichzeitig den Führerschein CE zu erwerben. Die Mehrkosten über das Angebot des C Führerscheins hinaus trägt der Fahrschüler.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt den nachfolgenden Punkten beim Erwerb der Kostentragung für den Führerschein der Klasse C für Mitglieder der FFW Irlbach zu.
– Kosten für den Führerschein Klasse C übernimmt die Gemeinde
– ⁠die zusätzlichen Kosten (z. B. ärztliche Untersuchung, Gebühren Gemeinde oder Landratsamt, ggf. weitere TÜV Gebühren) werden durch den Fahrschüler getragen
– ⁠sollten hohe Zusatzkosten, wegen z.B. Nichtbestehen der Prüfung oder heute nicht betrachteter Zusatzkosten, entstehen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
– ⁠Die derzeit 6-7 offenen Führerscheine können entsprechend bis Ende 2026 durchgeführt werden. Optimal ist eine Aufteilung von 3 in 2025 und 3 in 2026.
– ⁠Entsteht in Zukunft weiterer Bedarf an Führerscheinen können diese unter oben genannten Rahmenbedingungen durchgeführt werden (bis zu 2 pro Jahr).
– ⁠Es besteht auch die Möglichkeit gleichzeitig den Führerschein CE zu erwerben. Die Mehrkosten über das Angebot des C Führerscheins hinaus trägt der Fahrschüler.

7. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a;
Ausgaben zwischen 1.000 € und 6.000 €, 01.04.2025 – 30.06.2025
Zur Kenntnis genommen

8. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

8.1 Gebührenkalkulation der Abwasseranlage für die Gemeinde Irlbach, 2027 bis 2030;
Im Jahr 2026 wird die Berechnung der Gebührenkalkulation für die Abwasseranlage der Gemeinde Irlbach für die Jahr 2027 bis 2030 erfolgen.
Der Gemeinderat wird im Jahr 2026 die Gebührenkalkulation beschlussmäßig behandeln.

8.2 Open Infra, Sachstand aus Aiterhofen, Tagblatt v. 03.07.25;
Zur Kenntnis genommen

8.3 Sanierung Kreisstraße SR 7, Ortsdurchfahrt, Gesamtsperrung vom 16.07.25 -30.11.25;
Zur Kenntnis genommen

8.3.1 Bayernwerk, Standorte für zwei neue Trafostationen entlang der Straßkirchner und Wischlburger Straße;
Im Rahmen der Straßensanierung SR 7 OD Irlbach wird Bayernwerk eine neue 20 KV-Bündelleitung entlang der Straßkirchner und Wischlburgerstraße verlegen. Dafür werden auch zwei neue Standorte für Trafostationen benötigt.
Standort 1: Kirchberg
Standort 2: Nähe, Siedlungsweg Einmündung
Alternativ dazu wird der Standort Linsenweg geprüft.

8.3.2 Bayernwerk, Erneuerung Straßenbeleuchtung im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt, Erstellung Angebot;
Im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt wird derzeit ein Angebot von Seiten der Bayernwerke an die Gemeinde Irlbach vorbereitet über die Erneuerung der bestehenden Beleuchtung entlang der Kreisstraße 7, OD Irlbach. Die derzeitige Beleuchtung, weißt bereits zum Teil erhebliche Rostspuren auf. Eine Annahme des Angebots wird in einer der kommenden Sitzungen stattfinden.
Die geschätzten Kosten belaufen sich aufgrund des vorliegenden Angebotes v. 16.07.25 auf ca. 70.000 € brutto. Von Seiten der Bayernwerke wird folgendes Modell vorgeschlagen.
Eine Berechnung zur Wirtschaftlichkeit hinsichtlich einer Amortisation und laufenden Stromkosten ist noch ausstehend. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, bei dem vorliegendem Angebot in einzelnen Punkten zugunsten der Gemeinde nachzufragen. Insbesondere hinsichtlich der Weiterverwendung der bestehenden Schalteinrichtungen und der Fundamente für die Straßenlaternen. Zusätzlich wird eine höhere Beteiligung von Seiten der Bayernwerke an den Tiefbauarbeiten geprüft.
Im Angebot ist die empfohlene Siteco SL11 mini.
Die Schreder Teceo 2 und die Signify Mini Luma wurden vor Ort schon ausgeschlossen.

Alternativ gäbe es dann noch folgende: Signify Lumistreet
Diese ist eigentlich nicht für 8m geeignet – die Nachteile wurde bereits mitgeteilt. Es gibt hier eine Version mit zwei LED-Module (gleiches Design, nur doppelt so lange nach vorne) – die würde auf den 8m Masten funktionieren, kommt aber nach nicht an die Qualität (Licht und Verarbeitung) der SL11 ran. Ist ca. 40-50€ pro Stück günstiger als die SL11.

Shreder Izylum: Diese ist ca. 80€ günstiger als die SL11, vom Design ähnlich der Lumistreet.

Die paar wenigen weiteren wurden aufgrund des Ausschlusses der Teceo und der Mini Luma ausgeschlossenen, da diese optisch ähnlich zu diesen sind oder aussehen wie eine Gehwegplatte.

8.4 Asphaltierung B8 im August 2025, Sperrung Ortsdurchfahrt Straßkirchen, Umleitungspläne;
Im August 2025 findet eine Asphaltierung der Bundesstraße 8 in der Ortsdurchfahrt Straßkirchen und von Straßkirchen bis zum neuen BMW-Werk unter Vollsperrung der Bundesstraße statt. Die Umleitungen sind zum Teil sehr weitläufig erforderlich. Insgesamt handelt es sich um 3 Bauphasen, welche mit Vollsperrungen einhergehen.
Bauphase 1 (Plattenweg bis Lindenstraße) ist von Do, 21.08.25 bis So, 24.08.25 geplant.
Bauphase 2 (Lindenstraße bis Ohmstraße) ist von Do, 28.08.25 bis So, 31.08.25 geplant.
Bauphase 3 (Ohmstraße bis westlicher BMW-Kreisverkehr) ist von Do, 04.09.25 bis So, 07.09.25 geplant.
Stand 10.07.25

8.5 Humus-Drive-In am 26.07.2025 am BMW-Baufeld;
Zur Kenntnis genommen

8.6 Bauhof Irlbach, Schotter für Wegeunterhalt und Baumaßnahmen;
80 Fuhren Schotter, Größe: 0/56, ca. 720 m³, Lagerplatz: Wurm Donau
30 Fuhren Schotter, Größe 0/56, ca. 270m³, Lagerplatz: Entau Sophienhof

8.7 Aufkauf von Baumaterialien von ARGE- PORR/Haider, Hochwasserschutz;
Im Zuge der Räumung der Baustelle konnte von der Gemeinde Irlbach ein Teil der nicht mehr benötigten Baumaterialien von Porr/Haider erworben werden. Die Materialien werden dem Baustofflager des Bauhofs Irlbach zugeführt.

8.8 Sitzungssaal Irlbach, Kirchberg, Sanierung;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der o.g. Entwurf begrüßt und folgende Anmerkungen zur Ausführungen gemacht.
– Anstelle der letzten Stuhlreihe für die Zuschauer soll eine Bankreihe entlang der Mauer verbaut werden.
– Die Sitzgelegenheiten für die Zuschauer sollen mit ausreichend Abstand zum Sitznachbarn aufgestellt werden.
– Der Beamer soll an der Decke montiert werden und im Anschluss aus ästhetischen Gründen verkleidet werden. Zusätzlich soll die Notwendigkeit einer Leinwand geprüft werden.
– Anstelle des Beamers, soll als Alternative die Darstellung über Bildschirme geprüft werden.
– Die Sitzanordnung (U-Form) ist in Ordnung.
– Die Sitzposition der Zuschauer ist in Ordnung.
– Das Konzept der Teeküche ist in Ordnung.
Zur Kenntnis genommen

8.9 Bauhof Irlbach, kleiner Anhänger;
Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt ca. 300 € inkl. TÜV und Zulassung.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 07.08.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben:
Bisher keine Bauanträge

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben:
Bisher keine Bauanträge
Zur Kenntnis genommen

3. Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Isenau“
Der Eigentümer eines Grundstücks im Baugebiet „Isenau“ plant einen Anbau an das bestehende Wohnhaus. Hierzu sind Befreiungen von den Festsetzungen des BPlans“ Isenau“ erforderlich.

Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Einstimmig beschlossen

4. Änderung FPlan DB Nr. 5 und LPlan DB Nr. 3; 1. Billigungs-u. Auslegungsbeschluss;
Zurückgestellt

5. BPlan Änderung durch DB Nr. 1; SO „Solarpark Irlbach“; 1. Billigungs-u. Auslegungsbeschluss;
Zurückgestellt

6. Erlass einer Stellplatzsatzung (StS) für die Gemeinde Irlbach;
Im Zuge des zweiten Modernisierungsgesetzes zur Bayerischen Bauordnung, ergeben sich Änderungen im Bereich der bisherigen Regelung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Irlbach.
Zukünftig ist es als Gemeinde nicht mehr möglich, strengere Regelungen hinsichtlich der geltenden Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) zu erlassen.
Der nachfolgende Entwurfsfassung wurde durch den Bayerischen Gemeindetag zur Verfügung gestellt.
Mit dem Erlass der nachfolgenden Satzung kann eine Stellplatzpflicht mit der inhaltlichen Maßgabe der Garagen- und Stellplatzverordnung erlassen werden.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die nachfolgende Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung StS).
Der Entwurf der Satzung wird Bestandteil des Beschlusses.
Einstimmig beschlossen

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

7.1 ILE-Gäuboden, Jugendprogramm 2025;
Zur Kenntnis genommen

7.2 Sitzung WZV Straubing-Land v. 10.07.25; Alternativenprüfung Tiefbrunnen IV und V bei Straßkirchen;
Zur Kenntnis genommen

7.3 Sanierung Kreisstraße SR 7 OD Irlbach;
Derzeit finden die Straßensanierungsmaßnahmen der SR 7 in der Ortsdurchfahrt Irlbach statt.
Von Seiten der ausführenden Firma wurden Bedenken hinsichtlich des Bauzeitenplans und der Fertigstellung bis Ende Oktober 2025 angezeigt.
Eine Reaktion von Seiten der Tiefbauverwaltung und des mit der Bauaufsicht beauftragten Ing. Büros sind bisher ausgeblieben.
Insbesondere die Baumaßnahmen für den Austausch der Straßenbeleuchtung und der Erneuerung von bestehenden Stromleitungen hat zu einem Mehraufwand geführt.
Zur Kenntnis genommen

7.4 Umspannwerk Irlbach Nord, Sachstand;
Am 31.07.2025 findet die erste Besprechung am Baufeld statt. Die Verantwortlichen und die übrigen beteiligten Firmen gehen von einer planmäßigen Fertigstellung des Umspannwerks aus.
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 17.09.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. SO Solarpark Irlbach; BPlan Änderung durch DB Nr. 1; Billigungs-u. Auslegungsbeschluss
Mit Beschluss vom 17.07.2025 wurde die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 in der Gemeinde Irlbach durch den Gemeinderat beschlossen.
Durch das beauftragte Büro wurde der entsprechende Planentwurf inkl. textlichen Festsetzungen vorgelegt.

Beschluss: Mit dem vorgelegten Entwurf der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 besteht Einverständnis.
Der Planentwurf samt Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Einstimmig beschlossen

3. FPlan und LPlan Änderung SO Solarpark Irlbach; 1. Billigungs-u. Auslegungsbeschluss
Mit Beschluss vom 17.07.2025 wurde die Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 und des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 3 der Gemeinde Irlbach durch den Gemeinderat beschlossen.
Durch das beauftragte Büro wurden entsprechende Planentwürfe vorgelegt.

Beschluss: Den vorgelegten Entwürfen der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 5 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 3 in den jeweiligen Fassungen vom 07.08.2025 wird zugestimmt. Die Entwurfsfassungen samt Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Einstimmig beschlossen

4. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben:
Bisher keine Bauanträge

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben:
Bisher keine Bauanträge
Zur Kenntnis genommen

5. Radweg Straßkirchen – Plattling, Lückenschluss Gemeindegebiet Irlbach, Anfrage auf erneute Prüfung;
Am 08.09.25 wurde von Seiten der Gemeinde Stephansposching eine erneute Anfrage gestellt, den gemeindlichen Feldweg der Gemeinde Irlbach zu asphaltieren und somit einen durchgängig asphaltierten Radweg zwischen Plattling und Stephansposching zu erhalten.
Das Thema wurde von Seiten der Gemeinde Stephansposching erneut aufgegriffen, da vermehrt Anfragen im Landratsamt Deggendorf über den fehlenden „Lückenschluss“ des Radweges eingehen.
Das Thema wurde am 05.08.21 und am 09.09.21 im Gemeinderat Irlbach öffentlich behandelt.
Seit der letzten Behandlung im Gemeinderat im Jahr 2021 haben sich zwischenzeitlich auch äußere Umstände, wie bspw. die BMW-Standortansiedlung in Irlbach Straßkirchen in unmittelbarer Nähe zum Lückenschluss ergeben.
Die im Jahr 2021 veranschlagten Kosten für Planung und Bau müssten für eine positive Entscheidung zum „Lückenschluss“ erneut bewertet werden, ebenso die Fördermöglichkeiten für einen Radwegbau.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Ausbau des „Lückenschlusses“ am Radweg Plattling – Straßkirchen zu, die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Kostenübersicht beauftragt.
Eine Entscheidung über die Umsetzung, erfolgt nach Vorliegen einer Kostenübersicht durch den Gemeinderat.
Zur Kenntnis genommen

6. Mikar Car-Sharing, Vorstellung Konzept;
Mikar bietet eine Car-Sharing Möglichkeit für bspw. Kleinbusse, welche von Privatpersonen und Vereinen der Gemeinde genutzt werden können. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit Mikar signalisiert.
Die Verwaltung wird das Projekt nicht weiter verfolgen.
Zur Kenntnis genommen

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

7.1 Bahnstrecke Plattling-Regensburg 2026; Webseite der Generalsanierung Bayern ist live
Deutsche Bahn informiert auf neuer Webseite zur Generalsanierung in Bayern
In Bayern starten die Generalsanierungen mit der Strecke Nürnberg – Regensburg im ersten Halbjahr 2026. An diese schließt sich die Strecke Obertraubling – Passau im zweiten Halbjahr 2026 an. Insgesamt werden sieben Strecken in Bayern generalsaniert. Mit der Generalsanierung macht die Deutsche Bahn aus dem hochbelasteten Netz ein Hochleistungsnetz.
Die Webseite der Generalsanierung in Bayern ist die erste Anlaufstelle für Interessierte, Anwohner:innen und Pendler:innen der sieben bayrischen Generalsanierungen. Noch informiert die Seite allgemein über die Ziele und Hintergründe der Generalsanierung. Wer keine Inhalte verpassen will, kann sich bereits jetzt für die beiden Strecken Nürnberg-Regensburg und Obertraubling-Passau für eine Infomail anmelden. Diese Möglichkeit wird es zeitversetzt auch für die anderen Korridore geben.
Zudem gibt es einen Pressebereich, ein Kontaktformular und ein FAQ, das sich nach und nach füllen wird. Pendler:innen und Reisende können sich für die Strecke Nürnberg-Regensburg ab Herbst dieses Jahres über den Ersatzverkehr informieren. Entsprechende Pläne werden rechtzeitig verlinkt.
Informieren Sie sich hier, wie mit der Generalsanierung in Bayern eine robustere und zuverlässigere Infrastruktur entstehen soll: https://generalsanierung-bayern.deutschebahn.com/home.html
Zur Kenntnis genommen

7.2 Hochwasserschutz Polder Sand/Entau, Teilabnahme Deichabschnitt;
Am Montag, den 15.09.2025 um 14:00 Uhr findet eine Teilabnahme des Donauausbau Straubing – Vilshofen für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf, Hochwasserschutz Polder Sand/Entau statt. Weitere Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.
Zur Kenntnis genommen

7.3 Kreisstraße DEG 4, Wischlburg, Sperrung v. 01.09.25 bis 14.11.25;
Zur Kenntnis genommen

7.4 Sanierung Kreisstraße SR 7 OD Irlbach, Verlängerung verkehrsrechtliche Anordnung bis zum 30.11.25 ;
Zur Kenntnis genommen

7.5 Sophienhof – Entau, neu angelegte Schotterfläche;
Die Umsetzung der Schotterfläche erfolgte durch die Jagdgenossenschaft Sophienhof-Entau, die Nebenkosten werden durch die Gemeinde Irlbach getragen.
Zur Kenntnis genommen

7.6 6. Humus-Aktion am Baufeld am 20.09.25:
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 09.10.2025

1. Festlegung neuer Standort Verkaufsbuden am Gelände des Begegnungshauses;
Protokoll zur Ortseinsicht des Gemeinderates mit den Vereinsvertretern

In der Ortseinsicht des Gemeinderates mit den Vorständen und Vertretern der Irlbacher Vereine wegen des Ansinnens des Fischervereins Irlbach-Straßkirchen, auf dem Festplatz beim Begegnungshaus ein Gebäude für dessen Vereinsaktivitäten zu errichten, wurde zuerst der Bauplan und die Ausmaße durch den Fischereivereinsvorsitzenden erläutert. Es solle auf der Nordseite entlang des Allwetterplatzes bis zur Deichbalkenhalle reichen und die zwei Räume als Lager sowie Fischverarbeitungs- und Aufenthaltsraum dienen. Der daran anschließende, nach vorne hin offene Unterstand könne für Verkaufsstationen bei Festen und von allen Vereinen genutzt werden.
In der anschließenden Diskussion wurden Ideen gesammelt, wie die Maßnahme verbessert und auch den Bedürfnissen der anderen Vereine dienen könne.
Insgesamt wurde das Vorhaben des Fischereivereins von den Vertretern der Vereine positiv aufgenommen und befürwortet.
Zur Kenntnis genommen

2. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

3. Neuerlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung);
Bisher galt eine Spielplatzpflicht nach Art. 7 Abs. 3 BayBO, wonach bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen war. Diese Regelung fällt zum 1. Oktober 2025 weg. Die Gemeinde Irlbach muss in diesem Zusammenhang die Spielplatzpflicht selbst regeln.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Erlass einer Satzung der Gemeinde Irlbach zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) in der vorgelegten Entwurfsfassung zu.
Einstimmig beschlossen

4. Berufung der Wahlleiter für die Kommunalwahl 2026 in Irlbach
Der Wahlleiter, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen verantwortlich ist, ist vom Gemeinderat zu berufen.
Der Wahlleiter
• bildet den Wahlausschuss
• lädt zu Sitzungen des Wahlausschusses ein, führt deren Vorsitz
• macht die Sitzungstermine bekannt
• fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf
• nimmt Wahlvorschläge entgegen und prüft diese unverzüglich
• fordert ggf. unverzüglich zur Mängelbeseitigung in Wahlvorschlägen auf
• legt am Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags Unterstützungslisten für „neue“ Wahlvorschlagsträger auf
• macht eingereichte und zugelassene Wahlvorschläge bekannt
• verständigt die gewählten Personen und fordert diese auf zu erklären, ob sie die Wahl annehmen
• bereitet die Ergebnisfeststellung durch den Wahlausschuss vor
• veröffentlicht das vorläufige Wahlergebnis unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss
• verkündet das durch den Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis
• zeigt das Wahlergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde an
• macht das endgültige Wahlergebnis bekannt
• legt die Wahlunterlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vor

Zum Wahlleiter können berufen werden
• der erste Bürgermeister
• einer der weiteren Bürgermeister
• einer der weiteren Stellvertreter
• ein Gemeinderatsmitglied
• ein Bediensteter der Verwaltungsgemeinschaft
• ein Wahlberechtigter der Gemeinde

Ausgeschlossen von der Berufung sind
• Bewerber für die Bürgermeister- oder Gemeinderatswahl
• Beauftragte und Stellvertreter eines Wahlvorschlags für diese Wahlen
• Leiter einer Aufstellungsversammlung für diese Wahlen

Die Bestellung zum Wahlleiter schließt auch die Mitgliedschaft im (Brief-) Wahlvorstand der Gemeinde Irlbach und im Wahlausschuss oder (Brief-) Wahlvorstand der weiteren Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft aus.

Beschluss: Der Wahlleiter und sein Stellvertreter werden berufen.
Einstimmig beschlossen

5. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben:
Bisher keine Bauanträge

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben:
Bisher keine Bauanträge
Zur Kenntnis genommen

6. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a;
Zur Kenntnis genommen

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

7.1 Bekanntgaben von Auftragsvergaben durch die Gemeinde Irlbach;
Sanierung Rathaus am Kirchberg
Zur Kenntnis genommen

7.2 Spielplatz am Begegnungshaus, neues Spielgerät;
Der Spielplatz in Irlbach soll um ein weiteres Spielgerät erweitert werden, um die Attraktivität des Spielplatzes und den Bereich um das Begegnungshaus, weiter zu steigern.
Weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.
Zur Kenntnis genommen

7.3 Termin für Bürgerversammlung im Jahr 2025;
In den kommenden Wochen soll die jährliche Bürgerversammlung der Gemeinde Irlbach stattfinden. Veranstaltungsort ist das Gasthaus Auer und Beginn ist 19:00 Uhr.

Zur Auswahl stehen folgende Termine:
der 24.10.25
der 31.10.25
der 07.11.25
der 14.11.25

jeweils Freitag.
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 13.11.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Dorfladen Irlbach UG, Antrag auf Zuschuss für das Jahr 2026;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet einen finanziellen Zuschuss für den Dorfladen Irlbach UG in Höhe von Insgesamt 12.000 € für das Jahr 2026.
Die Auszahlung erfolgt monatlich in Höhe von 1.000 €, beginnend mit Januar 2026 bis zum Dezember 2026.
Einstimmig beschlossen

3. Eingangsschild/Begrüßungsschild für den Ort Irlbach;
Mitteilung: Die Ortseingangsschilder werden durch Bauhof über den Winter erneuert. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt vier Orteingangsschilder an jedem Ortseingang aufzustellen.
Zur Kenntnis genommen

4. Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Irlbach
Sachverhalt: Aufgrund einer Textziffer  aus dem überörtlichen Prüfbericht wurde nach der amtlichen Mustersatzung, die das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit Bekanntmachung vom 28. September 2020 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht hat, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Irlbach ausgefertigt. Mit der Einladung zur Sitzung wurde der Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Irlbach verschickt.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Irlbach in der vorgelegten Entwurfsfassung zu.
Einstimmig beschlossen

5. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Am Irlet“
Sachverhalt: Der Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. im Baugebiet „Am Irlet“ plant
einen Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Nebengebäudes und eines Carports.

Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Einstimmig beschlossen

6. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben: Bisher keine Bauanträge

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben:

6.1. Bauantrag – Antrag auf Vorbescheid, Neubau eines Umspannwerkes für den PV Park Oberschneiding, Fl. Nr., Gemarkung Irlbach
Die geplante bauliche Anlage ist ein Umspannwerk für 110 kV. Aufgrund der damit verbundenen Nutzung mit einem erhöhten Gefährdungspotential handelt es sich um einen Sonderbau nach Art. 2 Absatz 4 Nr. 20 BayBO. Zum Schutz der elektrischen Anlagen vor direktem Blitzeinschlag soll zudem ein Blitzschutzfangmast mit einer Höhe von 20,5 m errichtet werden.
Frage: Ist das Bauvorhaben aufgrund der Höhe des Blitzschutzfangmastes sowie der Einstufung als Sonderbau durch die Bauaufsichtsbehörde gern. Art 60 BayBO zu prüfen?

6.2. Bauantrag, Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Nebengebäudes und eines Carports, Fl. Nr., Gemarkung Irlbach, Baugebiet „Am Irlet“ in Irlbach
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
Zur Kenntnis genommen

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

7.1 Bekanntgaben von Auftragsvergaben durch die Gemeinde Irlbach;
Mitteilung: Für den Sitzungssaal im Rathaus wird ein Monitor beschafft. Für die FFW Irlbach wurden Gerätschaften/Ausrüstung beschafft.
Zur Kenntnis genommen

7.2 Kirchberg Süd, Kulturpavillion;
Mitteilung: Aus der Mitte des Gemeinderates wurde zugestimmt, die Maßnahme bis zum August 2026 fertigzustellen. Die Angebote der ausführenden Firmen von vor 1,5 Jahren können sich aufgrund der zwischenzeitlichen Dauer von der Antragsstellung bis zum Zuwendungsbescheid von 07.10.2025 erhöht haben.
Zur Kenntnis genommen

7.3 Druckleitungskanal BMW-Standort – Kläranlage;
Zur Kenntnis genommen

7.4 Verkehrsschauprotokoll v. 21.10.25, Gemeindestraßen;
Mitteilung: Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass die derzeitige Baumaßnahme der Sanierung SR 7 in Irlbach abgeschlossen werden sollte und im Anschluss soll ein Verkehrsspiegel angebracht werden. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 beendet werden.
Zur Kenntnis genommen

7.5 380-kV Ersatzneubau Ostbayernachse: Ankündigung der Trassen-Befliegungen, Tennet;
Zur Kenntnis genommen

7.6 Termin Sitzung Planungsverband am 17.11.25;
Die kommende Sitzung des Planungserverbandes Straßkirchen-Irlbach findet am 17.11.2025 um 19:00 Uhr statt.
Zur Kenntnis genommen

7.7 Internetanbieter beschädigt in Stephansposching Leitungen, Open Infra;
Zur Kenntnis genommen

7.8 Umleitung wegen Brückenbau in Loh, Verlängerung bis 19.12.2025;
Zur Kenntnis genommen

7.9 Straßensanierung SR 7 in Irlbach, Sachstand;
Die Asphaltierung bis zur Einmündung Siedlungsweg ist für den 1./2. Dezember eingeplant. Kalkmilch wird nicht verwendet. Für den zusätzlichen Aufzug der Asphaltkolonne etc. entstehen Mehrkosten. Die Mehrkosten werden vom Landkreis vergütet.
Während der Pflasterarbeiten muss die Zufahrt zur Feuerwehr gesperrt werden. Die Pflasterarbeiten erfolgen voraussichtlich von Montag, 17.11 bis Donnerstag, 20.11. Die Gemeinde informiert die FFW & First Responder über die gesperrte Zufahrt und über die alternative Möglichkeit zur Ausfahrt über den Sportplatz-Parkplatz/ Siedlungsweg.
Die Arbeiten der Fa. Strabag dauern im Jahr 2025 bis längstens 12. Dezember an.
Die Arbeiten für Bayernwerk sind bei dem Trafo im Siedlungsweg für dieses Jahr abgeschlossen.
Zur Kenntnis genommen

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 11.12.2025

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Behandlung der Punkte aus den Bürgerversammlungen im Jahr 2025 vom 07.11.2025 der Gemeinde Irlbach;
2.1 Der Erste Bürgermeister gab den Anwesenden mittels einer PowerPoint-Präsentation einen Überblick über die Investitionen und Aktivitäten in der Gemeinde im zurückliegenden Jahr sowie einen Ausblick auf kurzfristige, mittelfristige und langfristige Vorhaben in den kommenden Jahren.

2.2 Empfehlungen, Anregungen der Bürgerschaft für eine Behandlung im Gemeinderat

2.2.1. Frage / Anregung: Ein Anwohner der Donaustraße in Irlbach regt an, dass auf der dortigen Straße Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden sollten. Derzeit fahren viele Verkehrsteilnehmer mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit die Straße entlang. Die bisherigen Bemühungen von Seiten der Gemeinde Irlbach, mit dem Anbringen von „Geschwindigkeits-Smileys“ auf eine überhöhte Geschwindigkeit aufmerksam zu machen, haben zu keinem Erfolg geführt. Hiermit wird ein Antrag auf Geschwindigkeitskontrollen entlang der Donaustraße in Irlbach gestellt.
2.2.1. Antwort: Der Gemeinde Irlbach stehen keine eigenen Gerätschaften zur Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen zur Verfügung, auch die ILE Gäuboden ist nicht im Besitz eines eigenen Blitzers. Die im Ortsbild sichtbaren Geschwindigkeitsmess- und Geschwindigkeitszählgeräte sind nicht geeignet, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden.
Um Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, muss die Gemeinde Irlbach bei der Polizeiinspektion Straubing, um Amtshilfe bitten. Die Überwachung des fließenden Verkehrs kann durch die Polizeiinspektion Straubing erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich die Gemeinde Irlbach wieder der Kommunalen Verkehrsüberwachung Gäuboden anschließt. Hier könnte die Gemeinde Irlbach selbst über die Dauer und den Standort der Geschwindigkeitsüberwachung entscheiden. Der Beitritt zur kommunalen Verkehrsüberwachung ist mit Kosten von Seiten der Gemeinde Irlbach verbunden.
Es wird empfohlen, dass die Verwaltung, anlassbezogen, um Amtshilfe bei der Polizeiinspektion Straubing zur Ahnung der Geschwindigkeitsverstößen anzufragen.

2.2.2. Frage / Anregung: Ein Anwohner der Ringstraße, Isenaustraße, regt an, dass auf den dortigen Straßen ebenfalls Geschwindigkeitskontrollen stattfinden sollen, da auch hier mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Zusätzlich soll die dortige Vorfahrtsregelung (rechts vor links) geprüft werden.
2.2.2. Antwort: Bei dem dargestellten Bereich handelt es sich um die Zone 30 mit der Regelung „rechts vor links“ im Wohngebietsbereich der Ringstraße, Hochweg, Isenaustraße, Paldoweg, Römerweg und Bergstraße. In Bayern gilt die Richtlinie, dass erst ab einer Entfernung von 200 Meter zu einem Verkehrsschild geblitzt werden kann. Aus diesem Grund wäre das Blitzen nur möglich am Ende der Ringstraße, kurz vor der Bergauffahrt zur Isenaustraße in Richtung Ringstraße. Aber auch hier müsste wieder ein Amtshilfegesuch an die PI Straubing gestellt werden oder aber ein Vertrag mit der KVUE abgeschlossen werden.
Zu dem Einwand „rechts vor links“ wird nicht beachtet: Aufgrund geltender Rechtsprechung ist in einer Zone 30 die Regel „rechts vor links“ anzuwenden. Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird (§ 45 Abs. 1c StVO i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StVO). Dementsprechend haben Verkehrsteilnehmer, die entlang der Ringstraße und Isenaustraße fahren, an den jeweiligen Einmündungen und Abzweigungen die Geschwindigkeit stark zu drosseln, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer ausgeschlossen ist. Dies war maßgeblich ein Grund dafür, eine Zone 30 auszuweisen. Gem. § 1 StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Es muss aufgrund der geltenden Regelung davon ausgegangen werden, dass Verkehrsteilnehmer die vorgegebenen Geschwindigkeiten von 30 km/h einhalten.
Es wird empfohlen, aufgrund der o.g. Darstellung, keine weiteren Maßnahmen zu veranlassen.

2.2.3. Frage / Anregung: Kann die Gemeinde ein Musterkündigungsschreiben gegenüber der Firma OpenInfra vorbereiten und auf der gemeindlichen Homepage für die betroffenen Bürger veröffentlichen? Zusätzlich wäre eine Koordinierung der Kündigungen durch die Gemeinde wünschenswert.
2.2.3. Antwort: Nein, dies ist nicht möglich. Bei den Verträgen mit dem Glasfaseranbieter OpenInfra handelt es sich um privatrechtliche Verträge zwischen OpenInfra und der jeweiligen Privatperson. Sollte die Gemeinde Irlbach vorgefertigte „Musterkündigungschreiben“ gegenüber OpenInfra zur Verfügung stellen, könnte dies zu Schadensersatzansprüchen von Seiten OpenInfra gegenüber der Gemeinde Irlbach führen. Die Gemeinde Irlbach darf hier auch nicht rechtsberatend bei der Formulierung von Kündigungsschreiben tätig werden. Musterkündigungsschreiben sind im Internet frei zugänglich und im Anschluss auf die persönlichen Bedürfnisse abzuändern.
Es wird empfohlen kein „Musterkündigungsschreiben“ in der o.g. Form zur Verfügung zu stellen.

2.2.4. Frage / Anregung: In der Gemeinde Irlbach wird die Kinderbetreuung durch die Spitalstiftung wahrgenommen. Wie ist hier die Gemeinde Irlbach bei organisatorischen Entscheidungen eingebunden und beabsichtigt die Gemeinde das Betreuungsangebot auszuweiten? Besteht die Möglichkeit, dass es Kooperationen zwischen der Gemeinde Irlbach und der Spitalstiftung gibt, um das Betreuungsangebot auszubauen?
2.2.4. Antwort: Die Gemeinden haben gemäß Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG den Subsidiaritätsgrundsatz (§ 4 8. Teil Sozialgesetzbuch – SGB VIII, Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG) zu beachten. Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern betrieben werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen. Ebenso ist das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, wonach Leistungsberechtigte das Recht haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen (§ 5 SGB VIII, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG). Die Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen für die Gemeinde Irlbach, unterstützt bereits jetzt die Spitalstiftung bei der Beantragung von Fördermitteln und in beratender Art und Weise. Die Aufgaben werden durch den Bereich Kindergartenwesen wahrgenommen. Zukünftig wird die Gemeinde Irlbach für die Kinderbetreuung von Krippenkindern (Ab 1 Jahr) ggf. eigene Ansätze verfolgen. Derzeit wird die Kinderkrippenbetreuung maßgeblich durch die Krippeneinrichtung in Straßkirchen abgedeckt.

2.2.5. Frage / Anregung: Ein Anwohner in der Teichstraße weist darauf hin, dass dortiger Baum, eine bestimmte Größe erreicht hat und zu groß wurde. Durch die Größe des Baumes beschädigt dieser mit seinem Wurzelwerk die angrenzende Infrastruktur, insbesondere Abwasserrinnen. Kann der Baum entfernt werden und durch einen kleineren Baum ersetzt werden.
2.2.5. Antwort: Es handelt sich um einen Spitz-Ahorn (Acer platanoides/Ahorn), welcher im Grünordnungsplan des BPlans „Unteres Feldl“ sowie im Baumkataster der Gemeinde Irlbach mit der Nr. 2396 verzeichnet ist. Aufgrund der o. g. Beschädigung kann der Baum bei entsprechender Ersatzpflanzung entfernt werden. Bei der Ersatzpflanzung ist ein entsprechender Wurzelschutz anzubringen. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten Bäume abzuschneiden oder auf Stock zu setzen (§ 39 BNatSchG).
Es wird empfohlen, die Schadstelle im Zuge einer kommenden Straßensanierung gesondert durch den Bauhof Irlbach zu beheben. Nach Möglichkeit soll der betroffene Baum erhalten werden.

2.2.6. Frage / Anregung: Durch die Gemeinde Irlbach wurde die Grundsteuer zum 01.01.2025 angepasst und die Einnahmen haben sich dadurch erhöht. Insgesamt sollten die Einnahmen, welche durch die Anpassung der Grundsteuer durch die Gemeinde vereinnahmt werden, aufkommensneutral sein. Der finanzielle Spielraum der Gemeinde hat sich zwischenzeitlich verbessert und eine Entlastung für die Bürger wäre denkbar. Die Grundsteuersätze sollten neu bewertet werden, da die derzeitigen Sätze sehr hoch sind.

2.2.6. Antwort: Aufgrund der vorliegenden oder noch nicht bearbeiteten Datensätze für die Grundsteuermessbeträge ist noch mit Korrekturen bis zum Jahresende zu rechnen. Am 01.01.2025 trat die Grundsteuerreform in Bayern (wertunabhängiges Flächenmodell) in Kraft und die bisherigen Hebesätze verloren automatisch ihre Gültigkeit. Deshalb wurde die Festsetzung des Hebesatzes per Satzung bis Ende 2024 notwendig. „Versprechen“ der Bundes- und Landespolitik: Die Grundsteuer wird aufkommensneutral reformiert. Aber: Hebesatzveränderungen waren unumgänglich und nicht jeder Steuerschuldner wird das gleiche zahlen, auch wenn von grundsätzlichen Erhöhungen abzuraten ist:
Aufkommensneutralität bedeutet NICHT, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich bleibt.
Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.
Es wird ein Nachjustieren bei den Hebesätzen in den nächsten Jahren erforderlich!
Die Verwaltung empfiehlt die bisher gültigen Hebesätze für das Jahr 2025 beizubehalten und nach Auswertung der Grundsteuerzahlen für das Jahr 2025 bei einer genaueren Datenlage den Hebesatz anzupassen.

2.2.7. Frage / Anregung: Die BMW Group leitet mit ihrem Standort in Irlbach-Straßkirchen und die Schlossbrauerei in die derzeit in Sanierung befindliche Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen ein. Gibt es hier eine Kostenbeteiligung.
2.2.7. Antwort: Ja, beide haben oder werden sich an den Sanierungskosten anteilig beteiligen.

2.2.8. Frage / Anregung: Wie sieht es für örtliche Gewerbetreibende hinsichtlich betrieblichen Erweiterungsmöglichkeiten aus? Kann die Gemeinde Irlbach ein kleineres Gewerbegebiet entwickeln?
2.2.8. Antwort: Der Gemeinderat Irlbach ist sehr interessiert an der Lösung des Problems, leider gestaltet sich die Umsetzung eines solchen Vorhabens als sehr schwierig.
Geeignete Grundstücke für die Ausweisung eines Gewerbegebiets stehen derzeit nicht zum Erwerb.

2.2.9. Frage / Anregung: Der Umbau / Neubau der Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen wird sehr teuer. Kommen wegen der Sanierungskosten der Kläranlage, Kosten auf die Bürger zu?

2.2.9. Antwort: Insgesamt müssen ca. 5 Mio. € auf die beiden Gemeinden Straßkirchen und Irlbach umgelegt werden. Die Aufteilung erfolgt nach Einwohnergleichwerten. Das keine Belastungen in Form von Kosten für die Bürger auftreten, ist unwahrscheinlich. Abschließende Zahlen liegen derzeit noch nicht vor, soweit diese in belastbarer Form vorliegen werden diese an die Bürgerschaft kommuniziert.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach nimmt die Anliegen/Fragestellungen/Empfehlungen/Anträge o. ä. der Bürgerversammlung vom 07. November 2025 zu Kenntnis und befürwortet die Antworten. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Bürgerversammlung sind nicht zu veranlassen.
Einstimmig beschlossen

3. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben:
Bisher keine Bauanträge

Dem Gemeinderat wurden folgende Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben:
Bisher keine Bauanträge

4. Bauleitplanverfahren, SO Photovoltaik Solarpark Irlbach; DB Änderung Nr. 1;
Zur Kenntnis genommen

4.1 Solarpark Irlbach; Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan durch DB Nr. 1; Abwägung Stellungnahmen der 1. Auslegung
Sachverhalt: Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligungsfrist mit Mail vom 29.09.2025 von 29.09.2025 – 07.11.2025)

Der Gemeinderat der Gemeinde Irlbach hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 die „Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1″ beschlossen und die vom Landschaftsarchitekturbüro ausgearbeitete Vorentwurfsplanung i.d.F. vom 07.08.2025 gebilligt.

Die oben genannten Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:
A) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Die Planunterlagen bestehend aus dem Planentwurf, den textlichen Festsetzungen, Hinweisen, der Begründung und dem Umweltbericht haben in der Zeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 07.11.2025 öffentlich ausgelegen. Auf die Beteiligung wurde durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an den Amtstafeln am 29.09.2025 hingewiesen.
In der Gemeindeverwaltung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

B) Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Dabei wurden die beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden unter Vorlage der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.08.2025 mit Mail vom 29.09.2025 um eine Stellungnahme in der Frist von 29.09.2025 bis einschließlich 07.11.2025 gebeten.

Die Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:

1. Rücklauf nicht erfolgt: Zustimmung wird vorausgesetzt
Von folgenden beteiligten Behörden / Nachbargemeinden erfolgte trotz Beteiligung kein Rücklauf.  Es ist davon auszugehen, dass keine Einwände bestehen.
• Staatl. Bauamt Passau
• Energienetze Bayern GmbH
• Heider Energie
• Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW)
• Amt f. Digitalisierung
• Autobahn GmbH/Autobahndirektion
• LBV
• Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
• Bauernverband
• Nachbarkommunen
• Wasserzweckverband Mallersdorf
• Wasserzweckverband Bogenbachtal
• Deutsche Post
• Tennet

2. Rücklauf, jedoch keine grundlegenden Einwände
01.10.2025, Stadtwerke Straubing, Strom und Gas GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
08.10.2025, Wasserzweckverband Straubing-Land, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
09.10.2025, Deutsche Telekom Technik GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
22.10.2025, Energie Südbayern GmbH (ESB), gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
21.10.2025, Bayernwerk Netz GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
23.10.2025, Eisenbahn-Bundesamt, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
10.10.2025, Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
30.10.2025, Regierungsrat Planungsverband Donau-Wald, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
03.11.2025, Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
06.11.2025, Industrie- und Handelskammer, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
22.10.2025, Stadt Bogen, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand

Für alle nachfolgenden Stellungnahmen gilt:
2.1 Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH, Schreiben v. 01.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Anmerkungen zur Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Irlbach“ sowie der Änderungen des Flächennutzungs- bzw. Landschaftsplans, da der überplante Bereich außerhalb des Stromversorgungsgebietes der Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH liegt. Die Bayernwerk Netz GmbH ist in diesem Bereich der zuständige Netzbetreiber.

2.2 Wasserzweckverband Straubing-Land, Schreiben v. 08.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: im Bereich der beplanten Grundstücke des Geltungsbereiches „Solarpark Irlbach“ verlaufen keine Versorgungsleitungen des Zweckverbandes. Gemäß Punkt 2.5.2 Sonstige Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage nicht erforderlich. Der Zweckverband hat daher keine Einwände gegen die geplante Maßnahme.

2.3 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben v. 09.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Gegen die oben genannte Planung haben wir keine Einwände.

2.4 Energie Südbayern GmbH (ESB), Schreiben v. 22.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: wir bedanken uns für die o. g. Schreiben. Gegen diese Schreiben besteht von Seiten der Energienetze Bayern GmbH & Co KG kein Einwand.

2.5 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben v. 21.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbereich befinden sich keine von uns betriebene Anlagen, welche für das Vorhaben relevant sind. Losgelöst von möglichen Festlegungen zu einem Netzanschluss- bzw. Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz der allgemeinen Versorgung im Rahmen dieser Bauleitplanung erfolgt diese Festlegung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. EEG, KWK-G.

2.6 Eisenbahn-Bundesamt, Schreiben v. 23.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren. Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden in der Planung ausreichend berücksichtigt. Aus dem den Unterlagen beigefügten Blendgutachten geht hervor, dass Blendwirkungen auf die südlich vorbeiführende Bahnstrecke 5830 Passau – Obertraubling ausgeschlossen sind. Insofern bestehen keine Bedenken.
Im Übrigen ist sicherzustellen, dass bei der Realisierung des Vorhabens weder die Substanz der benachbarten Eisenbahnbetriebsanlagen noch der darauf stattfindende Eisenbahnverkehr gefährdet wird. Rein ergänzend mache ich darauf aufmerksam, dass die Strecke 5830 Passau – Obertraubling im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) zum Bundesschienenwegeausbaugesetz) unter Abschnitt 2 „Neue Vorhaben“, Unterabschnitt 1 „Vordringlicher Bedarf“ als „ABS Nürnberg – Passau“ unter der lfd. Nr. 15 enthalten ist. Die Maßnahmen in Unterabschnitt 1 dienen der Umsetzung des Deutschlandtakts. Dieser Bedarfsplanmaßnahme „ABS Nürnberg – Passau“ wird u.a. folgende aus dem Zielfahrplan abgeleitete Maßnahmen zugeordnet: „Straßkirchen: Bau eines mittigen Überholgleises mit 740 m Nutzlänge“ (Bundesrat Drucksache 198/23, Seite 96).
Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden sein sollte, wird die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberin über die Deutsche Bahn AG empfohlen. Denn das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Vereinbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen.

2.7 Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern, Schreiben v. 10.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Äußerung

2.8 Regierungsrat Planungsverband Donau-Wald, Schreiben v. 30.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Einwendungen.

2.9 Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Schreiben v. 03.11.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Einwendungen Zum o. g. Verfahren liegen uns aktuell keine Informationen vor, die gegen die Planungen sprechen. Eine Zustimmung zum Verfahren setzt auch voraus, dass keine bekannten betrieblichen Belange und/oder Einwendungen dem Verfahren entgegenstehen. Von Seiten der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

2.10 Industrie- und Handelskammer, Mail v. 06.11.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Nach Prüfung der Unterlagen dürfen wir Ihnen mitteilen, dass seitens der IHK für Niederbayern in Passau in ihrer Rolle als Vertreterin der gesamtwirtschaftlichen Interessen grundsätzlich keine Bedenken gegen die o.g. Planung bestehen. Durch die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaik-Anlage entlang der Bahntrasse Straubing–Passau sind derzeit keine nachteiligen Auswirkungen für die Wirtschaft zu erwarten. Zielkonflikte mit anderen Nutzungen sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Die IHK für Niederbayern in Passau tritt kraft ihres gesetzlichen Auftrags für wirtschaftsfreundliche Standortbedingungen ein. Der Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort gewinnt im Zuge der eingeleiteten Energiewende zunehmend an Bedeutung. Sowohl für die Versorgungssicherheit wie auch für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Neben der Bedeutung für die Wirtschaft sind sie elementar für die Lebensqualität der Bevölkerung. Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage kann zur Sicherung der dezentralen Energieversorgung und zur regionalen Wertschöpfung beitragen.
Wir danken Ihnen für die Beteiligung. Gerne stehen wir Ihnen für wirtschaftsrelevante Gespräche in diesem Zusammenhang zur Verfügung

2.11 Stadt Bogen, Beschlussbuchauszug vom 22.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Gegen die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark lrlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 sowie die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 5 ‚und die Änderung des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 3 der Gemeinde lrlbach bestehen keine Bedenken.“

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

3. Rücklauf mit Hinweisen zur Kenntnisnahme oder Einwänden
29.09.2025, Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise zu Versickerung von Niederschlagswasser, Wassersensiblen Bereichen, Altlastenkataster und Hang- und Schichtwasser/Starkregen
30.09.2025, Kreisbrandrat, gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise zu Löschwasserversorgung, Feuerwehrplan und Alarmierungsplanung
21.10.2025, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing gemeinsamer Rücklauf per Mail, Hinweise zur Flächenkonkurrenz, Rodung der Hecke, Schutzgut Boden
29.10.2025, Regierung von Niederbayern, getrennter Rücklauf per Mail, Hinweise zu Zielen der Raumordnung
30.10.2025, Bund Naturschutz in Bayern e.V., gemeinsamer Rücklauf per Mail, Hinweise zur Anlage der Ausgleichsflächen
30.10.2025, Landratsamt Straubing-Bogen, Bauverwaltung gemeinsamer Rücklauf per Mail, Hinweise zu Belangen der Wasserwirtschaft, Naturschutz, Bodenschutz, Bodendenkmalpflege und Straßenbau
07.11.2025, Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, gemeinsamer Rücklauf per Mail, Hinweise zu Belangen der Deutschen Bahn

3.1 Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, -Schreiben v. 29.09.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt:
1. Wasserversorgung/Wasserschutzgebiete/Grundwasser
Eine Wasserversorgung ist für den Betrieb der PV- Anlage nicht vorgesehen.
Der Vorhabensbereich liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten.

2. Abwasserentsorgung
Eine Abwasserentsorgung ist für den Betrieb der PV- Anlage nicht vorgesehen.

3. Niederschlagswasser
Zur Vermeidung von Abflussverschärfungen und zur Stärkung des Grundwasserhaushaltes ist der zunehmenden Bodenversiegelung entgegenzuwirken und die Versickerungsfähigkeit von Flächen zu erhalten. Es sollte deshalb das anfallende Niederschlagswasser nicht gesammelt werden, sondern über Grünflächen oder Mulden breitflächig versickert werden.

Versickerung: Gemäß §55 Abs. 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

Hinweis: Aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich in welchem Umfang Dächer mit Zink-, Blei- oder Kupferdeckung zum Einsatz kommen. Wird die Gesamtfläche von 50 m² überschritten, sind ggf. zusätzliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich. Bei beschichteten Metalldächern ist mindestens die Korrosionsschutzklasse III nach DIN 55928-8 bzw. die Korrosivitätskategorie C 3 (Schutzdauer: „lang“) nach DIN EN ISO 12944-5 einzuhalten. Eine entsprechende Bestätigung unter Angabe des vorgesehenen Materials ist im Bedarfsfall vorzulegen.

4. Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete/Gewässer
Der Planungsbereich liegt weder in einem festgesetzten, vorläufig gesicherten oder ermittelten Überschwemmungsgebiet.
Jedoch liegen die Teilflächen II und III in einem wassersensiblen Bereich. Als wassersensible Bereiche werden alle Gebiete bezeichnet, innerhalb derer die anstehenden Böden durch den Einfluss von Wasser geprägt sind. Aufgrund der Geländeform kann es bei Überschwemmungen zu Betroffenheit kommen. Wassersensible Bauteile sind deshalb in ausreichender Höhe über dem Gelände anzubringen. Aufgrund der Bauweise ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Fläche in ihrer Funktion als Retentionsraum erhalten bleibt.

5. Altlasten und Bodenschutz
Hinsichtlich etwaig vorhandener Altlasten und deren weitergehende Kennzeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der boden- und altlastenbezogenen Pflichten wird ein Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises empfohlen.
Es wird empfohlen, bei evtl. erforderlichen Aushubarbeiten das anstehende Erdreich generell von einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu lassen. Bei offensichtlichen Störungen oder anderen Verdachtsmomenten (Geruch, Optik, etc.) ist das Landratsamt Straubing-Bogen bzw. das WWA Deggendorf zu informieren.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB die Belange des Umweltschutzes, insbesondere die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, zu berücksichtigen. Zur Durchführung der in § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 2a BauGB geforderten Umweltprüfung müssen die im Plangebiet vorkommenden Bodentypen benannt und deren natürlichen Bodenfunktionen (definiert in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG) bewertet werden.
Besonders relevant sind dabei die Bodenteilfunktionen:
1. Standortpotential für die natürliche Vegetation
2. Retention des Bodens bei Niederschlagsereignissen
3. Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden
Eine erste Übersicht der im Plangebiet vorkommenden Bodentypen ist der Übersichtsbodenkarte (ÜBK) im Maßstab 1: 25000, erhältlich über die Datenstelle des LfU, zu entnehmen.
Die Bewertung der Bodenfunktionen muss aus den Daten der Bodenschätzung abgeleitet werden. Die Bodenschätzungskarten stehen kostenlos als PDF zur Verfügung. Die Auswertungsmethoden sind im Leitfaden „Das Schutzgut Boden in der Planung“ erläutert.
Auf dieser Bodenfunktionsbewertung basiert die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung. Ebenfalls sollen Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen aufgezeigt werden.
Nach § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dazu wird empfohlen Flächen, die als Grünfläche vorgesehen sind, nicht zu befahren. Mutterboden, der bei Errichtung und Änderung baulicher Anlagen ausgehoben wird, ist nach § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vergeudung und Vernichtung zu schützen.
Zum Schutz des Mutterbodens und für alle anfallenden Erdarbeiten werden die Normen DIN 18915 Kapitel 7.4 und DIN 19731, welche Anleitung zum sachgemäßen Umgang und zur rechtskonformen Verwertung des Bodenmateriales geben, empfohlen. Es wird angeraten die Verwertungswege des anfallenden Bodenmaterials vor Beginn der Baumaßnahme zu klären.
Hilfestellungen zum umweltgerechten Umgang mit Boden sind im Leitfaden zur Bodenkundlichen Baubegleitung des Bundesverbandes Boden zu finden.

6. Hang- und Schichtwasser/Starkregen
Bei Geländeanschnitten muss mit Hang- und Schichtwasseraustritten sowie mit wild abfließendem Oberflächenwasser aufgrund des darüber liegenden oberirdischen Einzugsgebietes gerechnet werden.
Der Hinweiskarte für Oberflächenabfluss und Sturzflut zufolge befinden sich bei Starkregenereignissen sowohl Fließwege mit erhöhtem Oberflächenabfluss als auch Aufstaubereiche auf allen drei genannten Teilflächen. Erosionswirksame Extremwetterereignisse wie Starkregen treten voraussichtlich häufiger und mit höherer Intensität auf. Daher sollten im gesamten Planungsbereiche geeignete Maßnahmen wie beispielsweise eine Begrünung der Flächen ergriffen werden, um Erosionsprozesse zu verhindern. Um dauerhaft eine ausreichend erosionsschützende Vegetationsschicht auch unter den Modultischen zu erreichen sind auch dort die Wachstumsfaktoren Licht und Wasser zu gewährleisten. Dazu ist zwischen den Modultischen ein Mindestabstand von 3 Metern und eine Mindesthöhe der Modultische von 0,8 m einzuhalten. Zudem ist zu gewährleisten, dass auch bei Starkniederschlägen das auf ein Modul auftreffende Niederschlagswasser sicher unter den Modultisch abtropfen kann und nicht über die anschließenden Module gesammelt auf die Flächen zwischen den Modultischen abgeschlagen wird.
Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers gem. § 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden darf.

Bewertung durch das Planungsbüro: Die Hinweise zur Wasserver- und Abwasserentsorgung werden zur Kenntnis genommen.
Die Versiegelung der Flächen im Geltungsbereich ist bereits auf 2,5% begrenzt. Neben Trafostationen sind keine versiegelten Flächen vorgesehen. Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, sondern „dezentral“ und breitflächig bei jedem Modul bzw. Bauteil oder kleine Dachflächen der Trafos versickert.
Hinweise zu Dächern mit Zink-, Blei- oder Kupferdeckung sind bereits im Teil Begründung zum Bebauungsplan enthalten.
Die Hinweise zu Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete/Gewässer werden zur Kenntnis genommen. Das Thema „Wassersensible Bereiche“ ist bereits im Umweltbericht in Kapitel 2.3 ausführlich behandelt. Es ist mit keinen negativen Wechselwirkungen des Grundwassers und der geplanten Module zu rechnen. Von der Errichtung der Transformatoren in den genannten Bereichen sowie der Abflussbereiche wird abgesehen.
Die Abfrage des Altlastenkatasters ABuDIS 3.0 ergab keine Ergebnisse für das Planungsgebiet.
Hinweise zu Aushubarbeiten und entsprechender Beurteilung sind bereits im Teil Begründung unter textlichen Hinweisen, Punkt 4.1 sowie im Umweltbericht Kapitel 1.2.2 enthalten.
Die Bewertung der Bodenfunktionen erfolgte bereits ausführlich im Umweltbericht auf Grundlage der vom LfU zur Verfügung gestellten Karten (Umweltatlas).
Die Böden im Planungsgebiet werden lediglich zu Pflege-, Wartungs- und Kontrollzwecken der Anlage befahren werden, wodurch ein schonender Umgang mit den Flächen gewährleistet werden kann.
Die Bewertung der Bodenfunktionen wurde bereits im Umweltbericht ausführlich (vgl. Kapitel 2.1) behandelt. Hinweise zum Umgang mit Mutterboden werden im Teil Begründung unter textlichen Hinweisen nach den Vorgaben des WWA noch ergänzt.
Angaben zu Hang- und Schichtwasser werden im Teil Umweltbericht Schutzgut Wasser ergänzt.
Es wird die Umwandlung der intensiv bewirtschafteten Ackerfläche in extensives Grünland festgesetzt, wodurch der aktuelle Oberflächenabfluss und Erosionsprozesse erheblich verbessert werden können.
Die Planung orientiert sich am aktuellen Rundschreiben „Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 05.12.2024, welches den Abstand zur Geländeoberkante von 0,8 vorsieht. Modultische sind bereits mit einer Mindesthöhe von 0,8 m festgesetzt (vgl. Systemschnitt 1-1‘). Ein Mindestabstand von 2,0 m zwischen den Modulreihen wird in den Festsetzungen ergänzt. Ein Abstand von 2 m in Kombination mit einer Mindesthöhe von 0,8 m Höhe wird bzgl. der erforderlichen Lichtzufuhr, Wuchshöhen und Pflege als ausreichend angesehen, um eine dichte Vegetationsdecke zwischen und unter den Modulen zu entwickeln, welche erosionsschützend und oberflächenabflussreduzierend ist.
Das Niederschlagswasser kann jeweils über Lücken zwischen den einzelnen Modulplatten und je Modultisch frei abtropfen. Es findet keine gesammelte Versickerung statt.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros. Die Änderungen der Planunterlagen werden durchgeführt.
Einstimmig beschlossen

3.2 Kreisbrandrat des Landkreises Straubing-Bogen, Hr. Weber, Schreiben v. 30.09.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt:
Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück
Sofern die bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt, sollte eine Feuerwehrzufahrt vorgesehen werden.
Bei großen Anlagen können Feuerwehrzufahrten auf dem Gelände selbst erforderlich werden. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (u.a. Gesamtmasse max. 16 Tonnen; Achslast max. 10 Tonnen) dabei einzuhalten.

Löschwasserversorgung: Hier stellt sich die Frage, was an der baulichen Anlage selbst brennen kann? Auf Nachfrage bei den Herstellern bestehen solche Anlagen i.d.R. aus nichtbrennbaren Gestellen, den Solarpaneelen und Kabelverbindungen. Als Brandlast können hier die Kabel und Teile der PV-Module selbst angenommen werden. Zudem könnte es noch zu einem Flächen- (Rasen)brand kommen. Der Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt W 405 erscheint daher entbehrlich. Hier sollte im Erstzugriff im Zuge der Alarmierungsplanung mindestens ein Löschgruppenfahrzeug mit einem Wassertank vorgesehen werden. Ggf. können zusätzliche Fahrzeuge mit Sonderlöschmitteln oder Sondergeräten erforderlich sein. In diesem Zusammenhang sind die Verhaltensregeln bei Bränden an elektrischen Anlagen (Strahlrohrabstände, Sicherheitsregeln, vgl. auch VDE 0132) einzuhalten.

Großspeichersystemen: Bei Aufstellung von Lithium-Ionen-Großspeichersystemen ist die Empfehlung Vorbeugender und abwehrender Brandschutz bei Lithium-Ionen-Großspeichersystemen zu berücksichtigen.

Ansprechpartner: Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, sollte am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage angebracht sein und der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt werden. Adresse und Erreichbarkeit des zuständigen Energieversorgungsunternehmens sollte bei der Alarmierungsplanung hinterlegt werden.

Organisatorische Maßnahmen: Bei Photovoltaikanlagen im Freigelände handelt es sich i.d.R. immer um größere (flächige) bauliche Anlagen. Wegen der Besonderheiten dieser Anlagen sollte ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 hierfür vom Betreiber in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr erstellt und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. In den Plänen sollten die Leitungsführung bis zum/zu dem Wechselrichter/-n und von dort bis zum Übergabepunkt des Energieversorgungsunternehmens erkennbar sein. Hinsichtlich einer eventuellen Objektplanung (Alarmplanung) sollte eine eindeutige Alarmadresse von der Gemeinde zugeordnet werden. Ggf. kann man für die gewaltlose Zugänglichkeit in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr noch ein Feuerwehr-Schlüsseldepot Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) am Zufahrtstor vorsehen.

Bewertung durch das Planungsbüro: Das Thema Brandschutz wird in der Begründung im Kapitel 2.7 ausführlich behandelt. Dabei ist bereits ein der Hinweis auf die Löschwasserversorgung, die Erreichbarkeit der Ansprechpartner sowie den Feuerwehrplan enthalten.
Die Teilbereiche werden mit weniger als 50 m zur Gemeindeverbindungsstraße „Bierweg“ erschlossen, wodurch keine individuelle Feuerwehrzufahrt erforderlich ist.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros. Keine Änderung der Planungsunterlagen erforderlich.
Einstimmig beschlossen

3.3 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing, Schreiben v. 21.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)

Sachverhalt:
zum oben genannten Bauleitplanverfahren nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing wie folgt Stellung:

Aufgabe der Landwirtschaftsverwaltung ist es, Flächen zur Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen für künftige Generationen zu erhalten und die nationale und regionale Lebensmittelversorgung sicherzustellen. Abhängigkeiten bezüglich der Ernährungssicherung können dadurch vermieden werden. Die Planung nimmt 2,9139 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche mit überdurchschnittlicher Bonität aus der Produktion mit negativen Folgen für die Agrarstruktur. Im Anbaujahr 2025 wurden Zuckerrüben auf dieser Fläche angebaut. Die Herausnahme dieser Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion hat Auswirkungen auf die Flächen und Pachtmarktsituation vor Ort und im Gemeindebereich. Durch die zunehmende Inanspruchnahme von Flächen für andere Nutzungsansprüche oder aber auch für die Produktion von Biomasse zur energetischen Verwertung ist bereits eine große Flächenkonkurrenz erwachsen, die durch Freiflächen-PV-Anlagen noch verstärkt wird. Landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität eignen sich besonders gut für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen und sind grundsätzlich keine geeigneten Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen (Hinweise StMI). Aus agrarstruktureller Sicht kommt im Rahmen der weiteren Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen dem Erhalt hochwertiger Böden aufgrund ihrer hohen Ertragsfähigkeit besondere Bedeutung zu (LEP 2020), auch wenn diese entlang von Infrastruktureinrichtungen positioniert sind. Mit den Teilflächen der Flurnummern 304, 306, 306/1 der Gemarkung Irlbach werden genau solche Böden in Anspruch genommen (§9 Abs.2 BayKompV).

Kritisch sehen wir das Roden der bestehenden Hecke. Hier verweisen wir auf Art 16 BayNatSchG und die Zuständigkeit der Naturschutzbehörde. Die Rodung der Hecke hat aber nicht nur naturschutzfachliche Nachteile, sie erhöht auch die Grundflächenzahl (GRZ) für die PV-Anlage und diese wiederum die Größe der Kompensationsfläche, die für das Vorhaben ausgewiesen werden muss. Aus agrarstruktureller Sicht ist die Vermeidung von Ausgleichsbedarf im Sinne des Flächensparens von großer Bedeutung. Einer pauschalen Erhöhung der GRZ auf 0,6 stimmen wir nicht zu, da dies zu einem höheren Ausgleichsbedarf führt, der vermehrt landwirtschaftlich genutzte Fläche beansprucht und in der vorliegenden Bauleitplanung auf überdurchschnittlichen Böden nicht vertretbar ist. Aus agrarstruktureller Sicht begrüßen wir den Ausgleich innerhalb der Fläche dann, wenn die Nutzung der Fläche im Anschluss an die Nutzungsdauer wieder landwirtschaftlich sein kann. Wir begrüßen, wie im Planvorhaben erwähnt, die vertragliche Festlegung der Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung (Hinweise StMI 1.8). Nachdem es problematisch sein kann für das Vorhaben gepflanzte Gehölze und Hecken zur Eingrünung zu beseitigen, favorisieren wir aus landwirtschaftlicher Sicht die laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 05.12.2024 zur bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung unter Punkt II.,3. vorgeschlagene Begrünung von Zäunen mit Kletterpflanzen, oder die Herstellung von naturnahem Strukturelementen wie z.B. blütenreiche Säume im Randbereich bzw. anschließend an die Anlagenfläche, zur Eingrünung.
Sollte eine Heckenpflanzung dennoch umgesetzt werden regen wir an, bei der Pflanzliste auf Weißdorn und Berberitze zu verzichten, um die Ausbreitung der Feuerbrandsporen weitestgehend gering zu halten und Getreiderost zu vermeiden. Aus agrarstruktureller Sicht darf naturschutzfachlicher Ausgleich nur so lange bestehen, wie der Eingriff wirkt. Sollte die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nach Ende der PV-Nutzung nicht möglich sein, ist aus landwirtschaftlich fachlicher Sicht zu gewährleisten, dass die aufgewertete Fläche Ausgleichsflächen in ein Ökokonto eingebracht wird.

Bei dem unter 2.4 Einfriedung (Teil B DB Nr.1 Begründung) genannten Bodenabstand des Zaunes möchten wir darauf hinweisen, dass dieser bei einer eventuell angedachten Beweidung für Jungtiere problematisch werden könnte. Bei allen Pflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind die geltenden Regelungen des Bayrischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 47-50) zu beachten. Bei fachgerechter Pflege und Errichtung des Zaunes innerhalb der Anlage, können negative Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen reduziert werden. Dies trifft auch dann zu, wenn wie in der vorliegenden Bauleitplanung, ein Wirtschaftsweg angrenzt, der bei unsachgemäßer Pflege die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Großmaschinen beeinträchtigt. Zufahrten zu angrenzenden Flächen müssen gewährleistet sein und Feld- und Wirtschaftswege dürfen nicht umgewidmet werden. Sie müssen während und nach der Bauphase uneingeschränkt der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Drainagen, sofern vorhanden, dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden bzw. sind nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen darf während der Bauphasen nicht behindert werden.

2.2 Schutzgut Boden, Fläche des Umweltberichts geht auf die Aufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung nach Beendigung der Solarnutzung ein. Hier möchten wir darauf verweisen, dass hierbei bereits während der Bauphasen bodenschonend gearbeitet werden muss (§202 BauGB, Schutz von Mutterboden) um die Funktionen des Schutzgutes als Standort für landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Eine Bodenversiegelung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dies gilt auch für die Ausführungen unter 4.9 Rückbauverpflichtung/Wiederaufnahme der Landwirtschaft in der Begründung zum Flächennutzungsplan.
Wir machen zusätzlich darauf aufmerksam, dass die Fläche unter der PV-Anlage extensiviert wird. Eine Extensivierung landwirtschaftlich genutzten Flächen ist aus naturschutzfachlicher Sicht sicherlich begrüßenswert. Eine Extensivierung beeinträchtigt unter Umständen aber die Bodenfunktionen. Die Bodenfunktionen schließen neben anderen Aufgaben und Leistungen des Bodens die Bereitstellung von Nährstoffen für die Pflanzen und die Speicherung und Filterung von Wasser mit ein, die für die zukünftigen landwirtschaftliche Bewirtschaftung prioritär sind. Die genannten Bodenfunktionen verschlechtern sich in der Regel durch eine Extensivierung. Die Bodenfruchtbarkeit nimmt ab, je höher der Extensivierungsgrad auf der Fläche ist, mit negativen Folgen für die Ernährungssouveränität.
Die Einschätzung des Schutzgut Bodens unter 8. Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts teilen wir nicht. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind in der vorliegenden Bauleitplanung aus bereits oben angeführten Gründen nicht als gering einzustufen. Wir bitten daher ihre Einschätzung diesbezüglich nochmals zu überdenken

Die unter Punkt 4.4 Belange der Landwirtschaft erwähnten Hinweise sollten der Planung bezüglich der Pflege bereits entgegen sprechen die Sie unter 3.2 Grünordnerische Pflegemaßnahmen auf S.18 Teil B der Begründung unter dem Absatz Pflegemaßnahmen aufgeführt haben. Wir halten an unserer Ausführung unter Punkt 4.4 fest.

In dieser Stellungnahme werden forstfachliche Aspekte nicht behandelt.

Bewertung durch das Planungsbüro: Die geplante Nutzung ist zeitlich beschränkt und wird vollständig zurückgebaut werden, sodass die Fläche nach Ablauf der Betriebszeit der Anlage wieder uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden kann. Es wird insbesondere auf § 2 EEG verwiesen, wonach der Ausbau der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse ist. Die Gemeinde Irlbach gewichtet in diesem Fall den Beitrag der Anlage zur Stromversorgung, zur Erreichung der Klimaziele sowie wirtschaftlichen Nutzen höher als den (vorübergehenden) Entzug einer landwirtschaftlichen Fläche guter Bonität aus der landwirtschaftlichen Nutzung. Die vorliegenden Flächen machen dazu nur einen marginalen Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Gemeinde Irlbach aus. Eine strukturelle Gefährdung der Landwirtschaft ist durch die vorliegende Planung nicht gegeben.

Für die Erweiterung der Anlage ist die Rodung der Hecke erforderlich, um ein zusammenhängendes möglichst wenig beschattetes Areal zu erhalten. Im Falle einer Nicht Rodung der Hecke würde zwar der dadurch erforderliche Ausgleich reduziert, die Rodung der Hecke ist für die GRZ jedoch kein Kriterium. Ob eine Hecke erhalten oder neu gepflanzt wird ändert an der Modulaufstellfläche nichts, sie würde dann nur vergrößert werden da in der aktuellen Planung mehr Hecke gepflanzt als gerodet wird.
Die Wahl der Pflanzung von Hecken ist bewusst, da sie die vorhandene Fläche als Eingrünung und Ausgleich mehrfach nutzt. Eine Ansaat oder Zaun mit Kletterpflanzen würde dies nicht ermöglichen.

Nach der Pflanzliste der zulässigen Arten unter Punkt 6.3 der textlichen Festsetzungen sind ohnehin keine Berberitzen zulässig. Auf Weißdorn kann aus Rücksicht auf die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden. Dies wird in den Festsetzungen angepasst werden.

Von einem verpflichtenden Rückbau der Eingrünungen und Ausgleichsflächen wird wie bereits in Begründung und Umweltbericht ausführlich dargelegt abgesehen. Ausgleichsflächen müssen so lange bestehen, wie der Eingriff wirkt. Bei Rückbau der Anlage wäre auch eine Zurückentwicklung der Ausgleichsfläche möglich. Es ist jedoch nicht abzusehen, ob sich in diesem Zeitraum entwickelte Hecke dann geltenden gesetzlichen Forderungen unterliegt. Eine Nachnutzung der Ausgleichsfläche und Umgang mit der Hecke ist zu diesem Zeitpunkt nicht planbar und ist dem zukünftigen Eigentümer der Fläche zu überlassen sowie ggf. mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen, vgl. textliche Festsetzungen, Punkt 1.2.

Bei potenzieller Beweidung der Anlage kann in Form einer stromführenden Litze oder weiteren Maßnahmen entgegengewirkt werden. Auf die LFL-Information „Beweidung von Photovoltaik-Anlagen mit Schafen“ April 2019 wird in der Begründung ergänzend verwiesen.

Hinweise zu möglicherweise bestehenden Drainagen werden im Teil Begründung unter 4.4 ergänzt.
An den Geltungsbereich grenzen primär Wirtschaftswege, welche durch ausreichend Abstand in keiner Weise negativ durch die vorliegende Planung beeinflusst werden. Die fachgerechte Pflege der Heckenpflanzung ist bereits festgesetzt vgl. Punkt 6.3 textliche Festsetzungen.

Hinweise zur Bauphase sowie zum Umgang mit Mutterboden werden ergänzt.

Das maximale Maß der Versiegelung ist bereits in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 4.3 enthalten.

Durch die Extensivierung wird die mechanische Bodenbearbeitung (Pflügen) und Verdichtung durch häufiges Befahren mit großen Landmaschinen ausbleiben und führt langfristig zu stabileren Bodenstrukturen, sowie Erhöhung der Porenvolumina, welche im Ergebnis mehr Wasser als im Ursprungszustand intensiver Bewirtschaftung speichern können. Das Ausbleiben von Düngung reduziert die Nitratausschwemmung und verbessert so die Grundwasserqualität. Ein Nährstoffmangel ist insoweit zu verzeichnen, dass keine übermäßige Düngung mehr zugeführt wird.

Die Erläuterungen zu Belangen der Landwirtschaft, Punkt 4.4 der Begründung zum Bebauungsplan sind bewusst nicht als Festsetzungen integriert, sondern ergänzend und hinweisend.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros. Die Änderungen der Planunterlagen werden durchgeführt.
Einstimmig beschlossen

3.4 Regierung von Niederbayern, Schreiben v. 29.10.2025 (Anm. d. Planer: getrennte Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt:
Zum Flächennutzungsplan (Deckblatt Nr. 5): die Gemeinde Irlbach plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5.
Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Ziele der Raumordnung (Z), die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze der Raumordnung (G), die zu berücksichtigen sind:

LEP 6.2.1 (Z): „Erneuerbare Energien sind dezentral in allen Teilräumen verstärkt zu
erschließen und zu nutzen.“

LEP 6.2.3 (G): „Freiflächen-Photovoltaikanalgen sollen vorzugsweise auf vorbelasteten
Standorten realisiert werden. (…)“

Bewertung:
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) dienen die verstärkte Erschließung und Nutzung der erneuerbaren Energien – Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie – dem Umbau der bayerischen Energieversorgung, der Ressourcenschonung und dem Klimaschutz (vgl. LEP 6.2.1 Begründung B). Mit der geplanten Erweiterung des Solarparks Irlbach trägt die Gemeinde zum Umbau der bayerischen Energieversorgung bei.

Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen allerdings das Landschafts- und Siedlungsbild beeinträchtigen können, sollen sie vorzugsweise auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. Dazu zählen zum Beispiel Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte (vgl. LEP 6.2.3). Die bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage befindet sich nördlich entlang der Bahnlinie Regensburg-Passau. Die Erweiterungsfläche befindet sich in etwa zwischen 100 m und 200 m entfernt von der Bahnlinie. Eine Vorbelastung im Sinne des LEP kann hier angenommen werden. Die Planung entspricht daher dem eben genannten Grundsatz.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Zum Bebauungsplan:
die Gemeinde Irlbach plant die Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Irlbach“ mit Deckblatt Nr. 1. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Ziele der Raumordnung (Z), die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze der Raumordnung (G), die zu berücksichtigen sind:

LEP 6.2.1 (Z): „Erneuerbare Energien sind dezentral in allen Teilräumen verstärkt zu erschließen und zu nutzen.“

LEP 6.2.3 (G): „Freiflächen-Photovoltaikanalgen sollen vorzugsweise auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. (…)“

Bewertung:
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) dienen die verstärkte Erschließung und Nutzung der erneuerbaren Energien – Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie – dem Umbau der bayerischen Energieversorgung, der Ressourcenschonung und dem Klimaschutz (vgl. LEP 6.2.1 Begründung B). Mit der geplanten Erweiterung des Solarparks Irlbach trägt die Gemeinde zum Umbau der bayerischen Energieversorgung bei.

Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen allerdings das Landschafts- und Siedlungsbild beeinträchtigen können, sollen sie vorzugsweise auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. Dazu zählen zum Beispiel Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte (vgl. LEP 6.2.3). Die bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage befindet sich nördlich entlang der Bahnlinie Regensburg-Passau. Die Erweiterungsfläche befindet sich in etwa zwischen 100 m und 200 m entfernt von der Bahnlinie. Eine Vorbelastung im Sinne des LEP kann hier angenommen werden. Die Planung entspricht daher dem eben genannten Grundsatz.

Die Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Irlbach“ mit Deckblatt Nr. 1 entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Bewertung durch das Planungsbüro:
Zum Flächennutzungsplan:
Die o.g. Ziele und Grundsätze des LEP Bayerns wurden im Teil Begründung des Flächennutzungsplans bereits integriert. Die Bewertung findet sich bereits im Kapitel 1.2 der Begründung.

Zum Bebauungsplan:
Die o.g. Ziele und Grundsätze des LEP Bayerns wurden im Teil Begründung des Bebauungsplans bereits integriert. Die Bewertung findet sich bereits im Kapitel 1.3 der Begründung.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros. Keine Änderung der Planungsunterlagen erforderlich.
Einstimmig beschlossen

3.5 Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Schreiben v. 30.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt:
für die übersandten Unterlagen danken wir und nehmen im Namen unseres Landesverbandes Stellung:
Mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und der Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Irlbach“ besteht Einverständnis, wenn folgende Ergänzungen eingehalten werden:
1. Für die Niederhecke als Ausgleichsfläche für Teilbereich III sollten alle geeigneten Wurzelstöcke verwendet werden, die bei der Rodung der Hecke im Norden des Teilbereichs II anfallen.
2. Außerdem sollten insbesondere entlang der Ostseite, aber im Westen und Norden in der Niederhecke Holzhaufen aus dem gerodeten Stammholz und aus Wurzelstöcken angelegt werden.

Begründung: Durch diese Maßnahmen kann ohne großen Aufwand schneller die Wirkung der Hecke als Lebensraum wiederhergestellt und unnötige Entsorgungskosten gespart werden.
Wir bitten um Berücksichtigung unserer Einwendungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge.

Bewertung durch das Planungsbüro: Es wird angenommen, dass unter Punkt 1 der Stellungnahme des BN eine Heckenverpflanzung gemeint ist. In den Festsetzungen wird ergänzt, dass die neue Hecke vorzugsweise durch eine Heckenverpflanzung hergestellt werden sollte, in Verbindung mit der Neubepflanzung von Lücken. Die Möglichkeit zur Ergänzung Hecke durch Wurzelstöcke und Holzhaufen wird ebenfalls in die Festsetzung integriert.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros. Die Festsetzungen sind um die Zulässigkeit der Heckenverpflanzung und die mögliche Einbringung der Strukturelemente zu ergänzen.
Einstimmig beschlossen

3.6 Landratsamt Straubing-Bogen, Bauverwaltung – Schreiben v. 30.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt:
1. Vorbemerkung
Auf Seite 9 der Begründungen zu den Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes ist jeweils die Gemarkung Perkam erwähnt. Dies wäre im weiteren Verfahren zu korrigieren.

2. Städtebauliche Belange:
Zum Bebauungsplan-Entwurf
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Einwände.

Anmerkung zur Textlichen Festsetzung:
Nach § 9 Abs. 2 BauGB kann im Bebauungsplan in besonderen Fällen festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen nur
1. für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder
2. bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind.
Geregelt kann damit nur die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung in Abhängigkeit von einem bestimmten Umstand, nicht aber das Inkrafttreten einzelner Festsetzungen.
Die Festsetzung ist zu streichen oder gesetzeskonform zu gestalten.

3. Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung:
1. Der Planungsbereich liegt weder in einem festgesetzten noch in einem vorläufig gesicherten oder ermittelten Überschwemmungsgebiet, jedoch liegen die Teilflächen II und III teilweise in einem wassersensiblen Bereich.

Als wassersensible Bereiche werden alle Gebiete bezeichnet, innerhalb derer die anstehenden Böden durch den Einfluss von Wasser geprägt sind.

Aufgrund der Geländeform kann es bei Überschwemmungen zur Betroffenheit kommen. Wassersensible Bauteile sollten in ausreichender Höhe oberhalb des Geländes angebracht werden.

Wegen der Bauweise ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Fläche in ihrer Funktion als Rückhaltefläche erhalten bleibt.

2. Die Benutzung eines Gewässers (§ 9 WHG) bedarf grundsätzlich der wasserrechtlichen Erlaubnis oder der Bewilligung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 WHG).

Für die Einleitung des Niederschlagswassers sind die Bestimmungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV – vom 01.01.2000, zuletzt geändert durch § 1 Nr. 367 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) vom 17.12.2008 oder in Oberflächengewässer (TRENOG) vom 17.12.2008 zu beachten.

Falls die Voraussetzungen der NWFreiV i. V. m. der TRENGW und der TRENOG nicht vorliegen, ist für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in ein Gewässer rechtzeitig vorher beim Landratsamt Straubing-Bogen die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung zu beantragen.

Der Umfang der Antragsunterlagen muss den Anforderungen der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) entsprechen.

Für den Fall, dass die Ableitung über ein bereits bestehendes Regenrückhaltebecken geschieht, ist dessen Aufnahmekapazität (DWA-Arbeitsblatt A 117) nachzuweisen.

3. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf gemäß § 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden.

4. Für eine Bauwasserhaltung ist eine wasserrechtliche Gestattung erforderlich. Einzelheiten sind rechtzeitig vorher mit dem Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Wasserrecht, abzusprechen.

5. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 29.09.2025, insbesondere wegen der Nrn. 3, 4 und 6 verwiesen.

4. Naturschutzfachliche Belange:
Zum Bebauungsplan-Entwurf:
Eingriffsregelung
Zur Behandlung der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung hat das Bayerische Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr am 05.12.2024 das Rundschreiben „Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung“ veröffentlicht, das konkrete Vorgaben für die Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs vorsieht.
Die Eingriffsbilanzierung wird nach Punkt 3 des Rundschreibens „übrige Fallgestaltung“ berechnet, diese befolgt die Methodik zur Berechnung des Ausgleichbedarfs nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2021) und wird um die durch die eingehaltenen ökologischen Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen erreichbare Vermeidung reduziert.
Der Ausgleichsbedarf beträgt dadurch insgesamt 24.267 Wertpunkte.
Der Ausgleich wird durch die Anlage einer zweireihigen Hecke inkl. vorgelagertem Saum entlang aller Seiten der Erweiterung der PV-Anlage erbracht.
Mit der Ermittlung sowie mit der Erbringung des Ausgleichsbedarfs besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.

Artenschutz
Zur Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG auf gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) wurde vom Vorhabenträger eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beauftragt. Die Ergebnisse der saP ergaben die Betroffenheit von einem Revier der Feldlerche.
Mit den alternativ wählbaren CEF-Maßnahmen, die im Bebauungsplan textlich festgesetzt werden, besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.
Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen sind soweit rechtlich zu sichern. Eine gesonderte Sicherung ist nicht erforderlich, wenn die Flächen im Eigentum der Gemeinde sind oder im Bebauungsplan gesichert werden. Ist dies nicht der Fall, muss spätestens bis zum Satzungsbeschluss die Ausgleichsfläche dinglich gesichert werden. Dies geschieht durch Eintragung von Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch. Die dingliche Sicherung wird als beschränkt persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1090 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und zusätzlich wird der Ausgleich je nach Zweck als Reallast gemäß § 1105 BGB ausgestaltet.
Rotierende Maßnahmenflächen sind durch institutionelle Sicherung mittels eine Pflege- und Bewirtschaftungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und einem geeigneten Träger zu sichern.
Gegen das Vorhaben werden aus naturschutzfachlicher Sicht keine Einwände erhoben.

Zum Flächennutzungsplan- und Landschaftsplan-Deckblatt-Entwurf

Auf die Stellungnahme des sich im Parallelverfahren befindenden Bebauungsplans Solarpark Irlbach wird verwiesen. Die dort genannten Punkte gelten entsprechend.

Mit der vorliegenden Änderung durch Deckblatt 5 des Flächennutzungsplans und Deckblatt 3 des Landschaftsplans besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.

5. Belange des Bodenschutzes
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände, soweit Folgendes berücksichtigt wird:

• Forderung Bodenschutzkonzept
Mit der geplanten Maßnahme wird auf einer Fläche von über 2,9 ha eingegriffen. Eine erhebliche Eingriffstiefe (Größe der Eingriffsflächen und ihre bodenfunktionale Bedeutung) in das Schutzgut Boden mit Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt sind zu erwarten.

Bodenschutzfachlich ist daher nach § 4 Abs. 5 BBodSchV die Einbindung eines baubegleitenden Bodenschutzes gemäß DIN 19639 schon in der Planungsphase mit Erstellung eines Bodenschutzkonzepts (BSK) mit Bodenschutzplan sowie einem Bodenmanagementkonzept zu fordern.
Um die bodenschutzfachlichen Anforderungen in der Auftragsvergabe verankern zu können muss das BSK, vor der Ausschreibung (Phase 1 nach DIN 19639) konkretisiert werden und zumindest folgende Aspekte beschreiben:
– die Darstellung der Eingriffsflächen,
– die Beschreibung der konkreten Ausführung des jeweiligen Flächenschutzes (Aufbau Baustraße, BE-Flächen, Baggermatratzen usw.),
– die Festlegung von Tabuflächen für die Befahrung, sowie die Beschreibung der Abgrenzung mit der ein Schutz der Tabuflächen sichergestellt wird und
– allgemein, alle nach den Phasen 1 und 2 der DIN 19639 zu betrachtenden Aspekte.
Die genannten Aspekte sind auch im Bodenschutzplan nach Punkt 6.1.6 der DIN 19639 darzustellen.

Bodenschutzkonzept – Bodenkundliche Baubegleitung:
Die Erstellung des Bodenschutzkonzepts und dessen späterer Umsetzung in der Ausschreibungs- und Bauphase sollte idealer Weise durch dasselbe Büro (oder Bodenkundlichen Baubegleiter) erfolgen. Als Qualifikationsnachweis ist eine Zertifizierung als Bodenkundlicher Baubegleiter durch den Bundesverband Boden (oder vergleichbarer Nachweis) zu fordern.
Das Büro und der Qualifikationsnachweis sind dem Landratsamt, SG 22, Bodenschutz, zeitnah vorzulegen.

6. Straßenbau- und verkehrstechnische Belange:
Aus straßen- und verkehrstechnischer Sicht besteht mit oben genannter Bauleitplanung unter Berücksichtigung folgender Auflagen Einvernehmen.
Auflagen:
• Die Photovoltaik-Anlage darf den Verkehr der umliegenden Straßen nicht blenden.

7. Belange der Bodendenkmalpflege:
Aufgrund eines unmittelbar benachbart liegenden eingetragenen Bodendenkmals, der siedlungsgünstigen Lage und weiterer nahe gelegener Bodendenkmäler ist bei oben genannter Bauleitplanung mit dem Vorhandensein obertägig nicht mehr sichtbarer Bodendenkmäler zu rechnen.

Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Priorität. Planungsschritte sollten diesen Aspekt berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.
Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an die Untere Denkmalschutzbehörde oder an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Darüber hinaus sind Bodeneingriffe jeder Art (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 BayDSchG.) genehmigungspflichtig nach Art. 7 BayDSchG. und daher unbedingt im Einzelfall mit der Kreisarchäologie Straubing-Bogen oder dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.
Bei Überplanung bzw. Bebauung in oben genanntem Planungsbereich hat der Antragsteller eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.

Im Planungsbereich muss daher vor Baubeginn ein bauvorgreifender Oberbodenabtrag (im Eingriffsbereich der Aufständerung, des Trafobereichs und aller weiterer tiefer reichender Bodeneingriffe) mit einem Bagger mit ungezähnter Humusschaufel durchgeführt werden um den Erhaltungszustand, die Ausdehnung und die Bedeutung des mutmaßlichen Bodendenkmals besser abschätzen zu können. Diese Erdbewegungen müssen unter der Aufsicht der Kreisarchäologie Straubing-Bogen durchgeführt werden. Sollte der Oberbodenabtrag ein Bodendenkmal erbringen, so ist auf Kosten des Verursachers (Grundeigentümer/Bauträger) eine archäologische Untersuchung auf Grundlage der aktuellen Grabungsrichtlinien des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege durchführen zu lassen.
Im Interesse des Bauträgers und um mögliche Bauverzögerungen zu vermeiden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme mit der Kreisarchäologie Straubing-Bogen in Verbindung zu setzen.

8. weitere, vom Landratsamt zu vertretende Belange:
Zu o.a. Bauleitplanung bestehen aus immissionsschutzfachlicher sowie aus siedlungshygienischer Sicht keine Einwände.

9. Bauplanungsrechtliche Hinweise:
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan besteht die Besonderheit, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des Bebauungsplanes wird.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss deshalb im Zuge des Satzungsbeschlusses in den Bebauungsplan bzw. den Satzungsinhalt aufgenommen werden und auch von der Ausfertigung umfasst sein (VGH Bayern 9. Senat, Beschluss vom 10.08.2022 – 9 N 20.1772).

Dementsprechend muss der Vorhaben- und Erschließungsplan auch mit dem ausgefertigten Festsetzungsteil des Bebauungsplanes fest verbunden sein oder eine eigenständige Ausfertigung erhalten. Alternativ kann der Vorhaben- und Erschließungsplan bei entsprechender Identität auch vollständig in die Planurkunde integriert sein. In diesem Fall muss dies in den Unterlagen auch dokumentiert sein.

Bewertung durch das Planungsbüro:
Zu 1. Die redaktionellen Änderungen werden durchgeführt.

Zu 2. Die Festsetzungen zum Zeitraum der Zulässigkeit entfallen, da die geänderten Festsetzungen sowohl für den Bestandsschutz als auch für eine spätere Neuerrichtung der Module angewendet werden können.

Zu 3. Das Thema wassersensibler Bereiche wurde bereits ausführlich im Umweltbericht erläutert. Die Fläche bleibt in ihrer Funktion als Rückhaltefläche erhalten.
Das Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, dieses kann zwischen den einzelnen Modulteilen sowie über das gesamte Modul frei abtropfen, somit ist keine Gestattung erforderlich.
Wege des Abflusses werden nicht verändert, somit auch nicht nachteilig für anliegende Grundstücke.
Eine wasserrechtliche Gestattung aufgrund von Bauwasserhaltung ist nicht erforderlich.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf ist ausreichend berücksichtigt. Verweis auf Abwägung 3.1.

Zu 4. Die Stellungnahme zur Eingriffsregelung und Artenschutz wird zur Kenntnis genommen.
Die ursprünglich alternativ wählbaren CEF-Maßnahmen entfallen, da in der Zwischenzeit geeignete Flächen gefunden wurden, auf denen der artenschutzrechtliche Ausgleich dauerhaft nachgewiesen werden kann. Die Flächen und Maßnahmen wurden im Vorfeld mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und werden in die Entwurfsfassung eingearbeitet.

Zu 5. Es finden keine größeren Geländeveränderungen oder Abgrabungen statt, somit ist auch keine erhebliche Eingriffstiefe zu erwarten, welche ein Bodenschutzkonzept erforderlich machen würde.

Zu 6. Die Blendwirkung auf Bahn- und Straßenverkehr ist bereits durch eine Gutachterliche Stellungnahme analysiert und ausgeschlossen worden, vgl. Anlage 1 zum Bebauungsplan.

Zu 7. Hinweise zum Umgang mit den vorliegenden Bodendenkmälern sind bereits unter 7.2 Hinweise enthalten.

Zu 8. Kenntnisnahme

Zu 9. Der „Vorhaben- und Erschließungsplan“ wird in die Planzeichnung des Bebauungsplans integriert. Dies wird in den Planunterlagen entsprechend dokumentiert.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros. Die Änderungen der Planunterlagen werden wie durch das Planungsbüro vorgeschlagen durchgeführt.
Einstimmig beschlossen

3.7 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Schreiben v. 07.11.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt:
die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station & Service AG) bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange und aller Unternehmensbereiche zum o. g. Verfahren:
Bei dem o.g. Verfahren bitten wir um Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Stellungnahme:

Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden.

Im Rahmen der Generalsanierung der Strecke 5830 werden im o.g. Streckenabschnitt vom 14.06.2026 bis 12.12.2026 in einer durchgehenden Totalsperrung mit 24/7-Schichtbetrieb umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt. Dabei wird die bestehende Oberleitungsanlage erneuert sowie neue LWL-Kabel verlegt.

Der Bereich zwischen Bahngrenze und der Photovoltaikanlage muss für Baulogistik, Materiallagerung und Baustelleneinrichtungen zugänglich bleiben. Jegliche Baumaßnahmen im Bereich der Photovoltaikanlagen-Erweiterung dürfen die Bauarbeiten der Generalsanierung nicht behindern.

Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahnbetriebsgeländes sowie sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenbereich der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen.

Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind so anzuordnen, dass jegliche Blendwirkung ausgeschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blendung herausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Abschirmungen anzubringen.

Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negativen Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (z.B. Sichteinschränkungen der Triebfahrzeugführer durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen können und dass die Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Reflexionseffekte erhöht werden.

Die Deutsche Bahn AG sowie die auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Staubeinwirkungen durch den Eisenbahnbetrieb (z.B. Bremsabrieb) sowie durch Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Schleifrückstände beim Schienenschleifen) von allen Forderungen freizustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Schäden und Beeinträchtigungen der
Leistungsfähigkeit der Anlage (Schattenwurf usw.), die auf den Bahnbetrieb zurückzuführen sind, keine Ansprüche gegenüber der DB AG sowie bei den auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend gemacht werden können.

Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanlagen, insbesondere Gleisen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Der Mindestpflanzabstand zur nächstliegenden Gleisachse ergibt sich aus der Endwuchshöhe und einem Sicherheitsabstand von 2,50 m. Dieser Abstand ist durch geeignete Maßnahmen (Rückschnitt u.a.) ständig zu gewährleisten. Wir bitten deshalb, entsprechende Neuanpflanzungen in unmittelbarer Bahnnähe von vornherein auszuschließen. Wir weisen auf die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 ff. BGB) des Grundstückseigentümers hin. Bei Gefahr in Verzug behält sich die Deutsche Bahn das Recht vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigentümers zurückzuschneiden bzw. zu entfernen.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf oder im unmittelbaren Bereich von DB Liegenschaften jederzeit mit dem Vorhandensein betriebsnotwendiger Kabel, Leitungen oder Verrohrungen gerechnet werden muss.

Eine Kabel- und Leitungsermittlung im Grenzbereich wurde seitens der DB AG nicht durchgeführt. Sollte dies gewünscht werden, so ist rechtzeitig –ca. 6 Wochen vor Baubeginn- eine entsprechende Anfrage an die o.g. Adresse der DB Immobilien zu richten. Ggf. sind im Baubereich vor Baubeginn entsprechende Suchschlitze von Hand auszuführen.

Es wird darauf verwiesen, dass Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer grundsätzlich nicht auf oder über Bahngrund abgeleitet werden dürfen. Sie sind ordnungsgemäß in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Einer Versickerung in Gleisnähe kann nicht zugestimmt werden.

Rein vorsorglich teilen wir Ihnen mit, dass Baumaterial, Bauschutt etc. nicht auf Bahngelände zwischen- oder abgelagert werden dürfen. Lagerungen von Baumaterialien entlang der Bahngeländegrenze sind so vorzunehmen, dass unter keinen Umständen Baustoffe / Abfälle in den Gleisbereich (auch durch Verwehungen) gelangen.

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können.
Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbetrieb sind gegebenenfalls in der Bauleitplanung festzusetzen.
Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.

Werden, bedingt durch die Aufstellung der Photovoltaikanlage Kreuzungen von Bahnstrecken mit Stromleitungen erforderlich, so sind hierfür entsprechende kostenpflichtige Kreuzungs- bzw. Gestattungsanträge bei Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, einzureichen. Der Kreuzungs- und Gestattungsantrag kann über das Online Portal der DB Immobilien oder per Mail eingereicht werden.

Für Schäden, die der DB aus der Baumaßnahme entstehen, haftet der Planungsträger/ Bauherr. Das gilt auch, wenn sich erst in Zukunft negative Einwirkungen auf die Bahnstrecke ergeben. Entsprechende Änderungsmaßnahmen sind dann auf Kosten des Vorhabenträgers bzw. dessen Rechtsnachfolger zu veranlassen.
Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit das Abwägungsergebnis zu übersenden.

Bewertung durch das Planungsbüro: Die Anmerkungen der Deutsche Bahn AG – DB Immobilien sind bereits überwiegend unter 4.5 der Begründung zum Bebauungsplan enthalten und werden geringfügig ergänzt.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros. Die Änderungen der Planunterlagen werden durchgeführt.
Einstimmig beschlossen

Beschluss: Den Stellungnahmen der ersten Auslegung bzw. der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden nach einzelnen Abwägungen jeweils zugestimmt. Mit der Durchführung der formellen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen

4.2 Solarpark Irlbach; Änderung Flächennutzungsplan durch DB Nr. 5 und Landschaftsplan durch DB Nr. 3; Abwägung Stellungnahmen der 1. Auslegung
Sachverhalt:
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligungsfrist mit Mail vom 29.09.2025 von 29.09.2025 – 07.11.2025)
Der Gemeinderat der Gemeinde Irlbach hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 die „Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Irlbach“ durch Deckblatt Nr. 1″ beschlossen und die vom Landschaftsarchitekturbüro  ausgearbeitete Vorentwurfsplanung i.d.F. vom 07.08.2025 gebilligt.

Die oben genannten Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:

C) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Die Planunterlagen bestehend aus dem Planentwurf, den textlichen Festsetzungen, Hinweisen, der Begründung und dem Umweltbericht haben in der Zeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 07.11.2025 öffentlich ausgelegen. Auf die Beteiligung wurde durch ortsüblich Bekanntmachung durch Anschlag an den Amtstafeln am 29.09.2025 hingewiesen.
In der Gemeindeverwaltung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

D) Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Dabei wurden die beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden unter Vorlage der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.08.2025 mit Mail vom 29.09.2025 um eine Stellungnahme in der Frist von 29.09.2025 bis einschließlich 07.11.2025 gebeten.

Die Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:

Rücklauf nicht erfolgt: Zustimmung wird vorausgesetzt
Von folgenden beteiligten Behörden / Nachbargemeinden erfolgte trotz Beteiligung kein Rücklauf.
Es ist davon auszugehen, dass keine Einwände bestehen.
• Staatl. Bauamt Passau
• Energienetze Bayern GmbH
• Heider Energie
• Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW)
• Amt f. Digitalisierung
• Autobahn GmbH/Autobahndirektion
• LBV
• Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
• Bauernverband
• Nachbarkommunen
• Wasserzweckverband Mallersdorf
• Wasserzweckverband Bogenbachtal
• Deutsche Post
• Tennet

Rücklauf, jedoch keine grundlegenden Einwände
01.10.2025, Stadtwerke Straubing, Strom und Gas GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
08.10.2025, Wasserzweckverband, Straubing-Land, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
09.10.2025, Deutsche Telekom Technik GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
22.10.2025, Energie Südbayern GmbH (ESB), gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
21.10.2025, Bayernwerk Netz GmbH, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
23.10.2025, Eisenbahn-Bundesamt, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
10.10.2025, Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
30.10.2025, Regierungsrat Planungsverband Donau-Wald, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
03.11.2025, Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
06.11.2025, Industrie- und Handelskammer, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand
22.10.2025, Stadt Bogen, gemeinsamer Rücklauf per Mail, kein Einwand

Für alle nachfolgenden Stellungnahmen gilt: Bewertung durch das Planungsbüro: Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
5.1 Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH, Schreiben v. 01.10.2025, (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Anmerkungen zur Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Irlbach“ sowie der Änderungen des Flächennutzungs- bzw. Landschaftsplans, da der überplante Bereich außerhalb des Stromversorgungsgebietes der Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH liegt.
Die Bayernwerk Netz GmbH ist in diesem Bereich der zuständige Netzbetreiber.

5.2 Wasserzweckverband Straubing-Land, Schreiben v. 08.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: im Bereich der beplanten Grundstücke des Geltungsbereiches „Solarpark Irlbach“ verlaufen keine Versorgungsleitungen des Zweckverbandes. Gemäß Punkt 2.5.2 Sonstige Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage nicht erforderlich. Der Zweckverband hat daher keine Einwände gegen die geplante Maßnahme.

5.3 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben v. 09.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Gegen die oben genannte Planung haben wir keine Einwände.

5.4 Energie Südbayern GmbH (ESB), Schreiben v. 22.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: wir bedanken uns für die o. g. Schreiben. Gegen diese Schreiben besteht von Seiten der Energienetze Bayern GmbH & Co KG kein Einwand.

5.5 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben v. 21.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbereich befinden sich keine von uns betriebene Anlagen, welche für das Vorhaben relevant sind. Losgelöst von möglichen Festlegungen zu einem Netzanschluss- bzw. Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz der allgemeinen Versorgung im Rahmen dieser Bauleitplanung erfolgt diese Festlegung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. EEG, KWK-G.

5.6 Eisenbahn-Bundesamt, Schreiben v. 23.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren. Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden in der Planung ausreichend berücksichtigt. Aus dem den Unterlagen beigefügten Blendgutachten geht hervor, dass Blendwirkungen auf die südlich vorbeiführende Bahnstrecke 5830 Passau – Obertraubling ausgeschlossen sind. Insofern bestehen keine Bedenken.
Im Übrigen ist sicherzustellen, dass bei der Realisierung des Vorhabens weder die Substanz der benachbarten Eisenbahnbetriebsanlagen noch der darauf stattfindende Eisenbahnverkehr gefährdet wird. Rein ergänzend mache ich darauf aufmerksam, dass die Strecke 5830 Passau – Obertraubling im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) zum Bundesschienenwegeausbaugesetz) unter Abschnitt 2 „Neue Vorhaben“, Unterabschnitt 1 „Vordringlicher Bedarf“ als „ABS Nürnberg – Passau“ unter der lfd. Nr. 15 enthalten ist. Die Maßnahmen in Unterabschnitt 1 dienen der Umsetzung des Deutschlandtakts. Dieser Bedarfsplanmaßnahme „ABS Nürnberg – Passau“ wird u.a. folgende aus dem Zielfahrplan abgeleitete Maßnahmen zugeordnet: „Straßkirchen: Bau eines mittigen Überholgleises mit 740 m Nutzlänge“ (Bundesrat Drucksache 198/23, Seite 96). Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden sein sollte, wird die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberin über die Deutsche Bahn AG empfohlen. Denn das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Vereinbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen.

5.7 Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern, Schreiben v. 10.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Äußerung

5.8 Regierungsrat Planungsverband Donau-Wald, Schreiben v. 30.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Einwendungen.

5.9 Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Schreiben v. 03.11.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Keine Einwendungen Zum o. g. Verfahren liegen uns aktuell keine Informationen vor, die gegen die Planungen sprechen. Eine Zustimmung zum Verfahren setzt auch voraus, dass keine bekannten betrieblichen Belange und/oder Einwendungen dem Verfahren entgegenstehen. Von Seiten der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

5.10 Industrie- und Handelskammer, Mail v. 06.11.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: nach Prüfung der Unterlagen dürfen wir Ihnen mitteilen, dass seitens der IHK für Niederbayern in Passau in ihrer Rolle als Vertreterin der gesamtwirtschaftlichen Interessen grundsätzlich keine Bedenken gegen die o.g. Planung bestehen. Durch die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaik-Anlage entlang der Bahntrasse Straubing–Passau sind derzeit keine nachteiligen Auswirkungen für die Wirtschaft zu erwarten. Zielkonflikte mit anderen Nutzungen sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Die IHK für Niederbayern in Passau tritt kraft ihres gesetzlichen Auftrags für wirtschaftsfreundliche Standortbedingungen ein. Der Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort gewinnt im Zuge der eingeleiteten Energiewende zunehmend an Bedeutung. Sowohl für die Versorgungssicherheit wie auch für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Neben der Bedeutung für die Wirtschaft sind sie elementar für die Lebensqualität der Bevölkerung. Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage kann zur Sicherung der dezentralen Energieversorgung und zur regionalen Wertschöpfung beitragen.
Wir danken Ihnen für die Beteiligung. Gerne stehen wir Ihnen für wirtschaftsrelevante Gespräche in diesem Zusammenhang zur Verfügung

5.11 Stadt Bogen, Beschlussbuchauszug vom 22.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt: Gegen die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark lrlbach“ durch Deckblatt Nr. 1 sowie die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 5 ‚und die Änderung des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 3 der Gemeinde lrlbach bestehen keine Bedenken.“

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis, die Planungen bleiben unverändert. Da die Stellungnahmen ohne Einwendungen und Bedenken abgegeben wurden, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.
Einstimmig beschlossen

6. Rücklauf mit Hinweisen zur Kenntnisnahme oder Einwänden
29.09.2025, Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise zu Versickerung von Niederschlagswasser, Wassersensiblen Bereichen, Altlastenkataster und Hang- und Schichtwasser/Starkregen
30.09.2025, Kreisbrandrat, gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise zu Löschwasserversorgung, Feuerwehrplan und Alarmierungsplanung
21.10.2025, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing, gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise zur Flächenkonkurrenz, Rodung der Hecke, Schutzgut Boden
29.10.2025, Regierung von Niederbayern, getrennter Rücklauf per Mail: Hinweise zu Zielen der Raumordnung
30.10.2025, Bund Naturschutz in Bayern e.V., gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise zur Anlage der Ausgleichsflächen
30.10.2025, Landratsamt Straubing-Bogen, Bauverwaltung gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise zu Belangen der Wasserwirtschaft, Naturschutz, Bodenschutz, Bodendenkmalpflege und Straßenbau
07.11.2025, Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, gemeinsamer Rücklauf per Mail: Hinweise zu Belangen der Deutschen Bahn

6.1 Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, -Schreiben v. 29.09.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt:
1. Wasserversorgung/Wasserschutzgebiete/Grundwasser
Eine Wasserversorgung ist für den Betrieb der PV- Anlage nicht vorgesehen.
Der Vorhabensbereich liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten.

2. Abwasserentsorgung
Eine Abwasserentsorgung ist für den Betrieb der PV- Anlage nicht vorgesehen.

3. Niederschlagswasser
Zur Vermeidung von Abflussverschärfungen und zur Stärkung des Grundwasserhaushaltes ist der zunehmenden Bodenversiegelung entgegenzuwirken und die Versickerungsfähigkeit von Flächen zu erhalten. Es sollte deshalb das anfallende Niederschlagswasser nicht gesammelt werden, sondern über Grünflächen oder Mulden breitflächig versickert werden.

Versickerung:
Gemäß §55 Abs. 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

Hinweis:
Aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich in welchem Umfang Dächer mit Zink-, Blei- oder Kupferdeckung zum Einsatz kommen. Wird die Gesamtfläche von 50 m² überschritten, sind ggf. zusätzliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich. Bei beschichteten Metalldächern ist mindestens die Korrosionsschutzklasse III nach DIN 55928-8 bzw. die Korrosivitätskategorie C 3 (Schutzdauer: „lang“) nach DIN EN ISO 12944-5 einzuhalten. Eine entsprechende Bestätigung unter Angabe des vorgesehenen Materials ist im Bedarfsfall vorzulegen.

4. Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete/Gewässer
Der Planungsbereich liegt weder in einem festgesetzten, vorläufig gesicherten oder ermittelten Überschwemmungsgebiet.
Jedoch liegen die Teilflächen II und III in einem wassersensiblen Bereich. Als wassersensible Bereiche werden alle Gebiete bezeichnet, innerhalb derer die anstehenden Böden durch den Einfluss von Wasser geprägt sind. Aufgrund der Geländeform kann es bei Überschwemmungen zu Betroffenheit kommen. Wassersensible Bauteile sind deshalb in ausreichender Höhe über dem Gelände anzubringen. Aufgrund der Bauweise ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Fläche in ihrer Funktion als Retentionsraum erhalten bleibt.

5. Altlasten und Bodenschutz
Hinsichtlich etwaig vorhandener Altlasten und deren weitergehende Kennzeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der boden- und altlastenbezogenen Pflichten wird ein Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises empfohlen.
Es wird empfohlen, bei evtl. erforderlichen Aushubarbeiten das anstehende Erdreich generell von einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu lassen. Bei offensichtlichen Störungen oder anderen Verdachtsmomenten (Geruch, Optik, etc.) ist das Landratsamt Straubing-Bogen bzw. das WWA Deggendorf zu informieren.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB die Belange des Umweltschutzes, insbesondere die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, zu berücksichtigen. Zur Durchführung der in § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 2a BauGB geforderten Umweltprüfung müssen die im Plangebiet vorkommenden Bodentypen benannt und deren natürlichen Bodenfunktionen (definiert in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG) bewertet werden.
Besonders relevant sind dabei die Bodenteilfunktionen:
1. Standortpotential für die natürliche Vegetation
2. Retention des Bodens bei Niederschlagsereignissen
3. Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden
Eine erste Übersicht der im Plangebiet vorkommenden Bodentypen ist der Übersichtsbodenkarte (ÜBK) im Maßstab 1: 25000, erhältlich über die Datenstelle des LfU, zu entnehmen.
Die Bewertung der Bodenfunktionen muss aus den Daten der Bodenschätzung abgeleitet werden. Die Bodenschätzungskarten stehen kostenlos als PDF zur Verfügung. Die Auswertungsmethoden sind im Leitfaden „Das Schutzgut Boden in der Planung“ erläutert.
Auf dieser Bodenfunktionsbewertung basiert die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung. Ebenfalls sollen Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen aufgezeigt werden.
Nach § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dazu wird empfohlen Flächen, die als Grünfläche vorgesehen sind, nicht zu befahren. Mutterboden, der bei Errichtung und Änderung baulicher Anlagen ausgehoben wird, ist nach § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vergeudung und Vernichtung zu schützen.
Zum Schutz des Mutterbodens und für alle anfallenden Erdarbeiten werden die Normen DIN 18915 Kapitel 7.4 und DIN 19731, welche Anleitung zum sachgemäßen Umgang und zur rechtskonformen Verwertung des Bodenmateriales geben, empfohlen. Es wird angeraten die Verwertungswege des anfallenden Bodenmaterials vor Beginn der Baumaßnahme zu klären.
Hilfestellungen zum umweltgerechten Umgang mit Boden sind im Leitfaden zur Bodenkundlichen Baubegleitung des Bundesverbandes Boden zu finden.

6. Hang- und Schichtwasser/Starkregen
Bei Geländeanschnitten muss mit Hang- und Schichtwasseraustritten sowie mit wild abfließendem Oberflächenwasser aufgrund des darüber liegenden oberirdischen Einzugsgebietes gerechnet werden.
Der Hinweiskarte für Oberflächenabfluss und Sturzflut zufolge befinden sich bei Starkregenereignissen sowohl Fließwege mit erhöhtem Oberflächenabfluss als auch Aufstaubereiche auf allen drei genannten Teilflächen. Erosionswirksame Extremwetterereignisse wie Starkregen treten voraussichtlich häufiger und mit höherer Intensität auf. Daher sollten im gesamten Planungsbereiche geeignete Maßnahmen wie beispielsweise eine Begrünung der Flächen ergriffen werden, um Erosionsprozesse zu verhindern. Um dauerhaft eine ausreichend erosionsschützende Vegetationsschicht auch unter den Modultischen zu erreichen sind auch dort die Wachstumsfaktoren Licht und Wasser zu gewährleisten. Dazu ist zwischen den Modultischen ein Mindestabstand von 3 Metern und eine Mindesthöhe der Modultische von 0,8 m einzuhalten. Zudem ist zu gewährleisten, dass auch bei Starkniederschlägen das auf ein Modul auftreffende Niederschlagswasser sicher unter den Modultisch abtropfen kann und nicht über die anschließenden Module gesammelt auf die Flächen zwischen den Modultischen abgeschlagen wird.
Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers gem. § 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden darf.

Bewertung durch das Planungsbüro:
Die Hinweise zur Wasserver- und Abwasserentsorgung werden zur Kenntnis genommen.
Die Versiegelung der Flächen im Geltungsbereich ist bereits auf 2,5% begrenzt. Neben Trafostationen sind keine versiegelten Flächen vorgesehen. Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, sondern „dezentral“ und breitflächig bei jedem Modul bzw. Bauteil oder kleine Dachflächen der Trafos versickert.
Hinweise zu Dächern mit Zink-, Blei- oder Kupferdeckung sind bereits im Teil Begründung zum Bebauungsplan enthalten.
Die Hinweise zu Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete/Gewässer werden zur Kenntnis genommen. Das Thema „Wassersensible Bereiche“ ist bereits im Umweltbericht in Kapitel 2.3 ausführlich behandelt. Es ist mit keinen negativen Wechselwirkungen des Grundwassers und der geplanten Module zu rechnen. Von der Errichtung der Transformatoren in den genannten Bereichen sowie der Abflussbereiche wird abgesehen.
Die Abfrage des Altlastenkatasters ABuDIS 3.0 ergab keine Ergebnisse für das Planungsgebiet.
Hinweise zu Aushubarbeiten und entsprechender Beurteilung sind bereits im Teil Begründung unter textlichen Hinweisen, Punkt 4.1 sowie im Umweltbericht Kapitel 1.2.2 enthalten.
Die Bewertung der Bodenfunktionen erfolgte bereits ausführlich im Umweltbericht auf Grundlage der vom LfU zur Verfügung gestellten Karten (Umweltatlas).
Die Böden im Planungsgebiet werden lediglich zu Pflege-, Wartungs- und Kontrollzwecken der Anlage befahren werden, wodurch ein schonender Umgang mit den Flächen gewährleistet werden kann.
Die Bewertung der Bodenfunktionen wurde bereits im Umweltbericht ausführlich (vgl. Kapitel 2.1) behandelt. Hinweise zum Umgang mit Mutterboden werden im Teil Begründung unter textlichen Hinweisen nach den Vorgaben des WWA noch ergänzt.
Angaben zu Hang- und Schichtwasser werden im Teil Umweltbericht Schutzgut Wasser ergänzt.
Es wird die Umwandlung der intensiv bewirtschafteten Ackerfläche in extensives Grünland festgesetzt, wodurch der aktuelle Oberflächenabfluss und Erosionsprozesse erheblich verbessert werden können.
Die Planung orientiert sich am aktuellen Rundschreiben „Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 05.12.2024, welches den Abstand zur Geländeoberkante von 0,8 vorsieht. Modultische sind bereits mit einer Mindesthöhe von 0,8 m festgesetzt (vgl. Systemschnitt 1-1‘). Ein Mindestabstand von 2,0 m zwischen den Modulreihen wird in den Festsetzungen ergänzt. Ein Abstand von 2 m in Kombination mit einer Mindesthöhe von 0,8 m Höhe wird bzgl. der erforderlichen Lichtzufuhr, Wuchshöhen und Pflege als ausreichend angesehen, um eine dichte Vegetationsdecke zwischen und unter den Modulen zu entwickeln, welche erosionsschützend und oberflächenabflussreduzierend ist.
Das Niederschlagswasser kann jeweils über Lücken zwischen den einzelnen Modulplatten und je Modultisch frei abtropfen. Es findet keine gesammelte Versickerung statt.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros. Die Änderungen der Planunterlagen werden durchgeführt.
Einstimmig beschlossen

6.2 Kreisbrandrat des Landkreises Straubing-Bogen, Hr. Weber, Schreiben v. 30.09.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP, LP und B-Plan)
Sachverhalt:
Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück
Sofern die bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt, sollte eine Feuerwehrzufahrt vorgesehen werden.
Bei großen Anlagen können Feuerwehrzufahrten auf dem Gelände selbst erforderlich werden. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (u.a. Gesamtmasse max. 16 Tonnen; Achslast max. 10 Tonnen) dabei einzuhalten.

Löschwasserversorgung:
Hier stellt sich die Frage, was an der baulichen Anlage selbst brennen kann? Auf Nachfrage bei den Herstellern bestehen solche Anlagen i.d.R. aus nichtbrennbaren Gestellen, den Solarpaneelen und Kabelverbindungen. Als Brandlast können hier die Kabel und Teile der PV-Module selbst angenommen werden. Zudem könnte es noch zu einem Flächen- (Rasen)brand kommen. Der Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt W 405 erscheint daher entbehrlich. Hier sollte im Erstzugriff im Zuge der Alarmierungsplanung mindestens ein Löschgruppenfahrzeug mit einem Wassertank vorgesehen werden. Ggf. können zusätzliche Fahrzeuge mit Sonderlöschmitteln oder Sondergeräten erforderlich sein. In diesem Zusammenhang sind die Verhaltensregeln bei Bränden an elektrischen Anlagen (Strahlrohrabstände, Sicherheitsregeln, vgl. auch VDE 0132) einzuhalten.

Großspeichersystemen:
Bei Aufstellung von Lithium-Ionen-Großspeichersystemen ist die Empfehlung Vorbeugender und abwehrender Brandschutz bei Lithium-Ionen-Großspeichersystemen zu berücksichtigen.

Ansprechpartner:
Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, sollte am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage angebracht sein und der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt werden. Adresse und Erreichbarkeit des zuständigen Energieversorgungsunternehmens sollte bei der Alarmierungsplanung hinterlegt werden.

Organisatorische Maßnahmen:
Bei Photovoltaikanlagen im Freigelände handelt es sich i.d.R. immer um größere (flächige) bauliche Anlagen. Wegen der Besonderheiten dieser Anlagen sollte ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 hierfür vom Betreiber in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr erstellt und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. In den Plänen sollten die Leitungsführung bis zum/zu dem Wechselrichter/-n und von dort bis zum Übergabepunkt des Energieversorgungsunternehmens
erkennbar sein. Hinsichtlich einer eventuellen Objektplanung (Alarmplanung) sollte eine eindeutige Alarmadresse von der Gemeinde zugeordnet werden. Ggf. kann man für die gewaltlose Zugänglichkeit in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr noch ein Feuerwehr-Schlüsseldepot Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) am Zufahrtstor vorsehen.

Bewertung durch das Planungsbüro:
Das Thema Brandschutz wird in der Begründung im Kapitel 2.7 ausführlich behandelt. Dabei ist bereits ein der Hinweis auf die Löschwasserversorgung, die Erreichbarkeit der Ansprechpartner sowie den Feuerwehrplan enthalten.
Die Teilbereiche werden mit weniger als 50 m zur Gemeindeverbindungsstraße „Bierweg“ erschlossen, wodurch keine individuelle Feuerwehrzufahrt erforderlich ist.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros. Keine Änderung der Planungsunterlagen erforderlich.
Einstimmig beschlossen

6.3 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing, Schreiben v. 21.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt:
zum oben genannten Bauleitplanverfahren nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing wie folgt Stellung:

Aufgabe der Landwirtschaftsverwaltung ist es, Flächen zur Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen für künftige Generationen zu erhalten und die nationale und regionale Lebensmittelversorgung sicherzustellen. Abhängigkeiten bezüglich der Ernährungssicherung können dadurch vermieden werden. Die Planung nimmt 2,9139 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche mit überdurchschnittlicher Bonität aus der Produktion mit negativen Folgen für die Agrarstruktur. Im Anbaujahr 2025 wurden Zuckerrüben auf dieser Fläche angebaut. Die Herausnahme dieser Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion hat Auswirkungen auf die Flächen und Pachtmarktsituation vor Ort und im Gemeindebereich. Durch die zunehmende Inanspruchnahme von Flächen für andere Nutzungsansprüche oder aber auch für die Produktion von Biomasse zur energetischen Verwertung ist bereits eine große Flächenkonkurrenz erwachsen, die durch Freiflächen-PV-Anlagen noch verstärkt wird. Landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität eignen sich besonders gut für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen und sind grundsätzlich keine geeigneten Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen (Hinweise StMI). Aus agrarstruktureller Sicht kommt im Rahmen der weiteren Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen dem Erhalt hochwertiger Böden aufgrund ihrer hohen Ertragsfähigkeit besondere Bedeutung zu (LEP 2020), auch wenn diese entlang von Infrastruktureinrichtungen positioniert sind. Mit den Teilflächen der Flurnummern 304, 306, 306/1 der Gemarkung Irlbach werden genau solche Böden in Anspruch genommen (§9 Abs.2 BayKompV).

Kritisch sehen wir das Roden der bestehenden Hecke. Hier verweisen wir auf Art 16 BayNatSchG und die Zuständigkeit der Naturschutzbehörde. Die Rodung der Hecke hat aber nicht nur naturschutzfachliche Nachteile, sie erhöht auch die Grundflächenzahl (GRZ) für die PV-Anlage und diese wiederum die Größe der Kompensationsfläche, die für das Vorhaben ausgewiesen werden muss. Aus agrarstruktureller Sicht ist die Vermeidung von Ausgleichsbedarf im Sinne des Flächensparens von großer Bedeutung. Einer pauschalen Erhöhung der GRZ auf 0,6 stimmen wir nicht zu, da dies zu einem höheren Ausgleichsbedarf führt, der vermehrt landwirtschaftlich genutzte Fläche beansprucht und in der vorliegenden Bauleitplanung auf überdurchschnittlichen Böden nicht vertretbar ist. Aus agrarstruktureller Sicht begrüßen wir den Ausgleich innerhalb der Fläche dann, wenn die Nutzung der Fläche im Anschluss an die Nutzungsdauer wieder landwirtschaftlich sein kann. Wir begrüßen, wie im Planvorhaben erwähnt, die vertragliche Festlegung der Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung (Hinweise StMI 1.8). Nachdem es problematisch sein kann für das Vorhaben gepflanzte Gehölze und Hecken zur Eingrünung zu beseitigen, favorisieren wir aus landwirtschaftlicher Sicht die laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 05.12.2024 zur bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung unter Punkt II.,3. vorgeschlagene Begrünung von Zäunen mit Kletterpflanzen, oder die Herstellung von naturnahem Strukturelementen wie z.B. blütenreiche Säume im Randbereich bzw. anschließend an die Anlagenfläche, zur Eingrünung.
Sollte eine Heckenpflanzung dennoch umgesetzt werden regen wir an, bei der Pflanzliste auf Weißdorn und Berberitze zu verzichten, um die Ausbreitung der Feuerbrandsporen weitestgehend gering zu halten und Getreiderost zu vermeiden. Aus agrarstruktureller Sicht darf naturschutzfachlicher Ausgleich nur so lange bestehen, wie der Eingriff wirkt. Sollte die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nach Ende der PV-Nutzung nicht möglich sein, ist aus landwirtschaftlich fachlicher Sicht zu gewährleisten, dass die aufgewertete Fläche Ausgleichsflächen in ein Ökokonto eingebracht wird.

Bei dem unter 2.4 Einfriedung (Teil B DB Nr.1 Begründung) genannten Bodenabstand des Zaunes möchten wir darauf hinweisen, dass dieser bei einer eventuell angedachten Beweidung für Jungtiere problematisch werden könnte. Bei allen Pflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind die geltenden Regelungen des Bayrischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 47-50) zu beachten. Bei fachgerechter Pflege und Errichtung des Zaunes innerhalb der Anlage, können negative Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen reduziert werden. Dies trifft auch dann zu, wenn wie in der vorliegenden Bauleitplanung, ein Wirtschaftsweg angrenzt, der bei unsachgemäßer Pflege die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Großmaschinen beeinträchtigt. Zufahrten zu angrenzenden Flächen müssen gewährleistet sein und Feld- und Wirtschaftswege dürfen nicht umgewidmet werden. Sie müssen während und nach der Bauphase uneingeschränkt der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Drainagen, sofern vorhanden, dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtig werden bzw. sind nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen darf während der Bauphasen nicht behindert werden.

2.2 Schutzgut Boden, Fläche des Umweltberichts geht auf die Aufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung nach Beendigung der Solarnutzung ein. Hier möchten wir darauf verweisen, dass hierbei bereits während der Bauphasen bodenschonend gearbeitet werden muss (§202 BauGB, Schutz von Mutterboden) um die Funktionen des Schutzgutes als Standort für landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Eine Bodenversiegelung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dies gilt auch für die Ausführungen unter 4.9 Rückbauverpflichtung/Wiederaufnahme der Landwirtschaft in der Begründung zum Flächennutzungsplan.
Wir machen zusätzlich darauf aufmerksam, dass die Fläche unter der PV-Anlage extensiviert wird. Eine Extensivierung landwirtschaftlich genutzten Flächen ist aus naturschutzfachlicher Sicht sicherlich begrüßenswert. Eine Extensivierung beeinträchtigt unter Umständen aber die Bodenfunktionen. Die Bodenfunktionen schließen neben anderen Aufgaben und Leistungen des Bodens die Bereitstellung von Nährstoffen für die Pflanzen und die Speicherung und Filterung von Wasser mit ein, die für die zukünftigen landwirtschaftliche Bewirtschaftung prioritär sind. Die genannten Bodenfunktionen verschlechtern sich in der Regel durch eine Extensivierung. Die Bodenfruchtbarkeit nimmt ab, je höher der Extensivierungsgrad auf der Fläche ist, mit negativen Folgen für die Ernährungssouveränität.
Die Einschätzung des Schutzgut Bodens unter 8. Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts teilen wir nicht. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind in der vorliegenden Bauleitplanung aus bereits oben angeführten Gründen nicht als gering einzustufen. Wir bitten daher ihre Einschätzung diesbezüglich nochmals zu überdenken

Die unter Punkt 4.4 Belange der Landwirtschaft erwähnten Hinweise sollten der Planung bezüglich der Pflege bereits entgegen sprechen die Sie unter 3.2 Grünordnerische Pflegemaßnahmen auf S.18 Teil B der Begründung unter dem Absatz Pflegemaßnahmen aufgeführt haben. Wir halten an unserer Ausführung unter Punkt 4.4 fest.

In dieser Stellungnahme werden forstfachliche Aspekte nicht behandelt.

Bewertung durch das Planungsbüro:
Die geplante Nutzung ist zeitlich beschränkt und wird vollständig zurückgebaut werden, sodass die Fläche nach Ablauf der Betriebszeit der Anlage wieder uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden kann. Es wird insbesondere auf § 2 EEG verwiesen, wonach der Ausbau der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse ist. Die Gemeinde Irlbach gewichtet in diesem Fall den Beitrag der Anlage zur Stromversorgung, zur Erreichung der Klimaziele sowie wirtschaftlichen Nutzen höher als den (vorübergehenden) Entzug einer landwirtschaftlichen Fläche guter Bonität aus der landwirtschaftlichen Nutzung. Die vorliegenden Flächen machen dazu nur einen marginalen Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Gemeinde Irlbach aus. Eine strukturelle Gefährdung der Landwirtschaft ist durch die vorliegende Planung nicht gegeben.

Für die Erweiterung der Anlage ist die Rodung der Hecke erforderlich, um ein zusammenhängendes möglichst wenig beschattetes Areal zu erhalten. Im Falle einer Nicht Rodung der Hecke würde zwar der dadurch erforderliche Ausgleich reduziert, die Rodung der Hecke ist für die GRZ jedoch kein Kriterium. Ob eine Hecke erhalten oder neu gepflanzt wird ändert an der Modulaufstellfläche nichts, sie würde dann nur vergrößert werden da in der aktuellen Planung mehr Hecke gepflanzt als gerodet wird.
Die Wahl der Pflanzung von Hecken ist bewusst, da sie die vorhandene Fläche als Eingrünung und Ausgleich mehrfach nutzt. Eine Ansaat oder Zaun mit Kletterpflanzen würde dies nicht ermöglichen.

Nach der Pflanzliste der zulässigen Arten unter Punkt 6.3 der textlichen Festsetzungen sind ohnehin keine Berberitzen zulässig. Auf Weißdorn kann aus Rücksicht auf die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden. Dies wird in den Festsetzungen angepasst werden.

Von einem verpflichtenden Rückbau der Eingrünungen und Ausgleichsflächen wird wie bereits in Begründung und Umweltbericht ausführlich dargelegt abgesehen. Ausgleichsflächen müssen so lange bestehen, wie der Eingriff wirkt. Bei Rückbau der Anlage wäre auch eine Zurückentwicklung der Ausgleichsfläche möglich. Es ist jedoch nicht abzusehen, ob sich in diesem Zeitraum entwickelte Hecke dann geltenden gesetzlichen Forderungen unterliegt. Eine Nachnutzung der Ausgleichsfläche und Umgang mit der Hecke ist zu diesem Zeitpunkt nicht planbar und ist dem zukünftigen Eigentümer der Fläche zu überlassen sowie ggf. mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen, vgl. textliche Festsetzungen, Punkt 1.2.

Bei potenzieller Beweidung der Anlage kann in Form einer stromführenden Litze oder weiteren Maßnahmen entgegengewirkt werden. Auf die LFL-Information „Beweidung von Photovoltaik-Anlagen mit Schafen“ April 2019 wird in der Begründung ergänzend verwiesen.

Hinweise zu möglicherweise bestehenden Drainagen werden im Teil Begründung unter 4.4 ergänzt.
An den Geltungsbereich grenzen primär Wirtschaftswege, welche durch ausreichend Abstand in keiner Weise negativ durch die vorliegende Planung beeinflusst werden. Die fachgerechte Pflege der Heckenpflanzung ist bereits festgesetzt vgl. Punkt 6.3 textliche Festsetzungen.

Hinweise zur Bauphase sowie zum Umgang mit Mutterboden werden ergänzt.

Das maximale Maß der Versiegelung ist bereits in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 4.3 enthalten.

Durch die Extensivierung wird die mechanische Bodenbearbeitung (Pflügen) und Verdichtung durch häufiges Befahren mit großen Landmaschinen ausbleiben und führt langfristig zu stabileren Bodenstrukturen, sowie Erhöhung der Porenvolumina, welche im Ergebnis mehr Wasser als im Ursprungszustand intensiver Bewirtschaftung speichern können. Das Ausbleiben von Düngung reduziert die Nitratausschwemmung und verbessert so die Grundwasserqualität. Ein Nährstoffmangel ist insoweit zu verzeichnen, dass keine übermäßige Düngung mehr zugeführt wird.

Die Erläuterungen zu Belangen der Landwirtschaft, Punkt 4.4 der Begründung zum Bebauungsplan sind bewusst nicht als Festsetzungen integriert, sondern ergänzend und hinweisend.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros. Die Änderungen der Planunterlagen werden durchgeführt.
Einstimmig beschlossen

6.4 Regierung von Niederbayern, Schreiben v. 29.10.2025 (Anm. d. Planer: getrennte Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt:
Zum Flächennutzungsplan (Deckblatt Nr. 5):
die Gemeinde Irlbach plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5.
Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Ziele der Raumordnung (Z), die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze der Raumordnung (G), die zu berücksichtigen sind:

LEP 6.2.1 (Z): „Erneuerbare Energien sind dezentral in allen Teilräumen verstärkt zu
erschließen und zu nutzen.“

LEP 6.2.3 (G): „Freiflächen-Photovoltaikanalgen sollen vorzugsweise auf vorbelasteten
Standorten realisiert werden. (…)“

Bewertung:
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) dienen die verstärkte Erschließung und Nutzung der erneuerbaren Energien – Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie – dem Umbau der bayerischen Energieversorgung, der Ressourcenschonung und dem Klimaschutz (vgl. LEP 6.2.1 Begründung B). Mit der geplanten Erweiterung des Solarparks Irlbach trägt die Gemeinde zum Umbau der bayerischen Energieversorgung bei.

Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen allerdings das Landschafts- und Siedlungsbild beeinträchtigen können, sollen sie vorzugsweise auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. Dazu zählen zum Beispiel Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte (vgl. LEP 6.2.3). Die bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage befindet sich nördlich entlang der Bahnlinie Regensburg-Passau. Die Erweiterungsfläche befindet sich in etwa zwischen 100 m und 200 m entfernt von der Bahnlinie. Eine Vorbelastung im Sinne des LEP kann hier angenommen werden. Die Planung entspricht daher dem eben genannten Grundsatz.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Zum Bebauungsplan:
die Gemeinde Irlbach plant die Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Irlbach“ mit Deckblatt Nr. 1. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Ziele der Raumordnung (Z), die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze der Raumordnung (G), die zu berücksichtigen sind:

LEP 6.2.1 (Z): „Erneuerbare Energien sind dezentral in allen Teilräumen verstärkt zu erschließen und zu nutzen.“

LEP 6.2.3 (G): „Freiflächen-Photovoltaikanalgen sollen vorzugsweise auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. (…)“

Bewertung:
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) dienen die verstärkte Erschließung und Nutzung der erneuerbaren Energien – Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie – dem Umbau der bayerischen Energieversorgung, der Ressourcenschonung und dem Klimaschutz (vgl. LEP 6.2.1 Begründung B). Mit der geplanten Erweiterung des Solarparks Irlbach trägt die Gemeinde zum Umbau der bayerischen Energieversorgung bei.

Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen allerdings das Landschafts- und Siedlungsbild beeinträchtigen können, sollen sie vorzugsweise auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. Dazu zählen zum Beispiel Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte (vgl. LEP 6.2.3). Die bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage befindet sich nördlich entlang der Bahnlinie Regensburg-Passau. Die Erweiterungsfläche befindet sich in etwa zwischen 100 m und 200 m entfernt von der Bahnlinie. Eine Vorbelastung im Sinne des LEP kann hier angenommen werden. Die Planung entspricht daher dem eben genannten Grundsatz.

Die Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Irlbach“ mit Deckblatt Nr. 1 entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Bewertung durch das Planungsbüro:
Zum Flächennutzungsplan: Die o.g. Ziele und Grundsätze des LEP Bayerns wurden im Teil Begründung des Flächennutzungsplans bereits integriert. Die Bewertung findet sich bereits im Kapitel 1.2 der Begründung.

Zum Bebauungsplan: Die o.g. Ziele und Grundsätze des LEP Bayerns wurden im Teil Begründung des Bebauungsplans bereits integriert. Die Bewertung findet sich bereits im Kapitel 1.3 der Begründung.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros. Keine Änderung der Planungsunterlagen erforderlich.
Einstimmig beschlossen

6.5 Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Schreiben v. 30.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt:
für die übersandten Unterlagen danken wir und nehmen im Namen unseres Landesverbandes Stellung:

Mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und der Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Irlbach“ besteht Einverständnis, wenn folgende Ergänzungen eingehalten werden:

3. Für die Niederhecke als Ausgleichsfläche für Teilbereich III sollten alle geeigneten Wurzelstöcke verwendet werden, die bei der Rodung der Hecke im Norden des Teilbereichs II anfallen.

4. Außerdem sollten insbesondere entlang der Ostseite, aber im Westen und Norden in der Niederhecke Holzhaufen aus dem gerodeten Stammholz und aus Wurzelstöcken angelegt werden.

Begründung:
Durch diese Maßnahmen kann ohne großen Aufwand schneller die Wirkung der Hecke als Lebensraum wiederhergestellt und unnötige Entsorgungskosten gespart werden.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Einwendungen und um Übersendung der Beschlussbuchauszüge.

Bewertung durch das Planungsbüro: Es wird angenommen, dass unter Punkt 1 der Stellungnahme des BN eine Heckenverpflanzung gemeint ist. In den Festsetzungen wird ergänzt, dass die neue Hecke vorzugsweise durch eine Heckenverpflanzung hergestellt werden sollte, in Verbindung mit der Neubepflanzung von Lücken.
Die Möglichkeit zur Ergänzung Hecke durch Wurzelstöcke und Holzhaufen wird ebenfalls in die Festsetzung integriert.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros. Die Festsetzungen sind um die Zulässigkeit der Heckenverpflanzung und die mögliche Einbringung der Strukturelemente zu ergänzen.
Einstimmig beschlossen

6.6 Landratsamt Straubing-Bogen, Bauverwaltung – Schreiben v. 30.10.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt:
1. Vorbemerkung
Auf Seite 9 der Begründungen zu den Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes ist jeweils die Gemarkung Perkam erwähnt. Dies wäre im weiteren Verfahren zu korrigieren.

2. Städtebauliche Belange:
Zum Bebauungsplan-Entwurf
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Einwände.

Anmerkung zur Textlichen Festsetzung 0:
Nach § 9 Abs. 2 BauGB kann im Bebauungsplan in besonderen Fällen festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen nur
1. für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder
2. bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind.
Geregelt kann damit nur die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung in Abhängigkeit von einem bestimmten Umstand, nicht aber das Inkrafttreten einzelner Festsetzungen.
Die Festsetzung ist zu streichen oder gesetzeskonform zu gestalten.

3. Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung:
6. Der Planungsbereich liegt weder in einem festgesetzten noch in einem vorläufig gesicherten oder ermittelten Überschwemmungsgebiet, jedoch liegen die Teilflächen II und III teilweise in einem wassersensiblen Bereich.

Als wassersensible Bereiche werden alle Gebiete bezeichnet, innerhalb derer die anstehenden Böden durch den Einfluss von Wasser geprägt sind.

Aufgrund der Geländeform kann es bei Überschwemmungen zur Betroffenheit kommen. Wassersensible Bauteile sollten in ausreichender Höhe oberhalb des Geländes angebracht werden.

Wegen der Bauweise ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Fläche in ihrer Funktion als Rückhaltefläche erhalten bleibt.

7. Die Benutzung eines Gewässers (§ 9 WHG) bedarf grundsätzlich der wasserrechtlichen Erlaubnis oder der Bewilligung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 WHG).

Für die Einleitung des Niederschlagswassers sind die Bestimmungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV – vom 01.01.2000, zuletzt geändert durch § 1 Nr. 367 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) vom 17.12.2008 oder in Oberflächengewässer (TRENOG) vom 17.12.2008 zu beachten.

Falls die Voraussetzungen der NWFreiV i. V. m. der TRENGW und der TRENOG nicht vorliegen, ist für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in ein Gewässer rechtzeitig vorher beim Landratsamt Straubing-Bogen die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung zu beantragen.

Der Umfang der Antragsunterlagen muss den Anforderungen der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) entsprechen.

Für den Fall, dass die Ableitung über ein bereits bestehendes Regenrückhaltebecken geschieht, ist dessen Aufnahmekapazität (DWA-Arbeitsblatt A 117) nachzuweisen.

8. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf gemäß § 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden.

9. Für eine Bauwasserhaltung ist eine wasserrechtliche Gestattung erforderlich. Einzelheiten sind rechtzeitig vorher mit dem Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Wasserrecht, abzusprechen.

10. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 29.09.2025, insbesondere wegen der Nrn. 3, 4 und 6 verwiesen.

4. Naturschutzfachliche Belange:
Zum Bebauungsplan-Entwurf:
Eingriffsregelung
Zur Behandlung der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung hat das Bayerische Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr am 05.12.2024 das Rundschreiben „Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung“ veröffentlicht, das konkrete Vorgaben für die Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs vorsieht.
Die Eingriffsbilanzierung wird nach Punkt 3 des Rundschreibens „übrige Fallgestaltung“ berechnet, diese befolgt die Methodik zur Berechnung des Ausgleichbedarfs nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2021) und wird um die durch die eingehaltenen ökologischen Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen erreichbare Vermeidung reduziert.
Der Ausgleichsbedarf beträgt dadurch insgesamt 24.267 Wertpunkte.
Der Ausgleich wird durch die Anlage einer zweireihigen Hecke inkl. vorgelagertem Saum entlang aller Seiten der Erweiterung der PV-Anlage erbracht.
Mit der Ermittlung sowie mit der Erbringung des Ausgleichsbedarfs besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.

Artenschutz
Zur Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG auf gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) wurde vom Vorhabenträger eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beauftragt. Die Ergebnisse der saP ergaben die Betroffenheit von einem Revier der Feldlerche.
Mit den alternativ wählbaren CEF-Maßnahmen, die im Bebauungsplan textlich festgesetzt werden, besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.
Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen sind soweit rechtlich zu sichern. Eine gesonderte Sicherung ist nicht erforderlich, wenn die Flächen im Eigentum der Gemeinde sind oder im Bebauungsplan gesichert werden. Ist dies nicht der Fall, muss spätestens bis zum Satzungsbeschluss die Ausgleichsfläche dinglich gesichert werden. Dies geschieht durch Eintragung von Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch. Die dingliche Sicherung wird als beschränkt persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1090 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und zusätzlich wird der Ausgleich je nach Zweck als Reallast gemäß § 1105 BGB ausgestaltet.
Rotierende Maßnahmenflächen sind durch institutionelle Sicherung mittels eine Pflege- und Bewirtschaftungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und einem geeigneten Träger zu sichern.
Gegen das Vorhaben werden aus naturschutzfachlicher Sicht keine Einwände erhoben.

Zum Flächennutzungsplan- und Landschaftsplan-Deckblatt-Entwurf

Auf die Stellungnahme des sich im Parallelverfahren befindenden Bebauungsplans Solarparkt Irlbach wird verwiesen. Die dort genannten Punkte gelten entsprechend.

Mit der vorliegenden Änderung durch Deckblatt 5 des Flächennutzungsplans und Deckblatt 3 des Landschaftsplans besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.

5. Belange des Bodenschutzes
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände, soweit Folgendes berücksichtigt wird:
• Forderung Bodenschutzkonzept
Mit der geplanten Maßnahme wird auf einer Fläche von über 2,9 ha eingegriffen. Eine erhebliche Eingriffstiefe (Größe der Eingriffsflächen und ihre bodenfunktionale Bedeutung) in das Schutzgut Boden mit Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt sind zu erwarten.

Bodenschutzfachlich ist daher nach § 4 Abs. 5 BBodSchV die Einbindung eines baubegleitenden Bodenschutzes gemäß DIN 19639 schon in der Planungsphase mit Erstellung eines Bodenschutzkonzepts (BSK) mit Bodenschutzplan sowie einem Bodenmanagementkonzept zu fordern.
Um die bodenschutzfachlichen Anforderungen in der Auftragsvergabe verankern zu können muss das BSK, vor der Ausschreibung (Phase 1 nach DIN 19639) konkretisiert werden und zumindest folgende Aspekte beschreiben:
– die Darstellung der Eingriffsflächen,
– die Beschreibung der konkreten Ausführung des jeweiligen Flächenschutzes (Aufbau Baustraße, BE-Flächen, Baggermatratzen usw.),
– die Festlegung von Tabuflächen für die Befahrung, sowie die Beschreibung der Abgrenzung mit der ein Schutz der Tabuflächen sichergestellt wird und
– allgemein, alle nach den Phasen 1 und 2 der DIN 19639 zu betrachtenden Aspekte.
Die genannten Aspekte sind auch im Bodenschutzplan nach Punkt 6.1.6 der DIN 19639 darzustellen.

Bodenschutzkonzept – Bodenkundliche Baubegleitung:
Die Erstellung des Bodenschutzkonzepts und dessen späterer Umsetzung in der Ausschreibungs- und Bauphase sollte idealer Weise durch dasselbe Büro (oder Bodenkundlichen Baubegleiter) erfolgen. Als Qualifikationsnachweis ist eine Zertifizierung als Bodenkundlicher Baubegleiter durch den Bundesverband Boden (oder vergleichbarer Nachweis) zu fordern.
Das Büro und der Qualifikationsnachweis sind dem Landratsamt, SG 22, Bodenschutz, zeitnah vorzulegen.

6. Straßenbau- und verkehrstechnische Belange:
Aus straßen- und verkehrstechnischer Sicht besteht mit oben genannter Bauleitplanung unter Berücksichtigung folgender Auflagen Einvernehmen.
Auflagen:
• Die Photovoltaik-Anlage darf den Verkehr der umliegenden Straßen nicht blenden.

7. Belange der Bodendenkmalpflege:
Aufgrund eines unmittelbar benachbart liegenden eingetragenen Bodendenkmals, der siedlungsgünstigen Lage und weiterer nahe gelegener Bodendenkmäler ist bei oben genannter Bauleitplanung mit dem Vorhandensein obertägig nicht mehr sichtbarer Bodendenkmäler zu rechnen.

Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Priorität. Planungsschritte sollten diesen Aspekt berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.
Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an die Untere Denkmalschutzbehörde oder an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Darüber hinaus sind Bodeneingriffe jeder Art (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 BayDSchG.) genehmigungspflichtig nach Art. 7 BayDSchG. und daher unbedingt im Einzelfall mit der Kreisarchäologie Straubing-Bogen oder dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.
Bei Überplanung bzw. Bebauung in oben genanntem Planungsbereich hat der Antragsteller eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.

Im Planungsbereich muss daher vor Baubeginn ein bauvorgreifender Oberbodenabtrag (im Eingriffsbereich der Aufständerung, des Trafobereichs und aller weiterer tiefer reichender Bodeneingriffe) mit einem Bagger mit ungezähnter Humusschaufel durchgeführt werden um den Erhaltungszustand, die Ausdehnung und die Bedeutung des mutmaßlichen Bodendenkmals besser abschätzen zu können. Diese Erdbewegungen müssen unter der Aufsicht der Kreisarchäologie Straubing-Bogen durchgeführt werden. Sollte der Oberbodenabtrag ein Bodendenkmal erbringen, so ist auf Kosten des Verursachers (Grundeigentümer/Bauträger) eine archäologische Untersuchung auf Grundlage der aktuellen Grabungsrichtlinien des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege durchführen zu lassen.
Im Interesse des Bauträgers und um mögliche Bauverzögerungen zu vermeiden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme mit der Kreisarchäologie Straubing-Bogen in Verbindung zu setzen.

8. weitere, vom Landratsamt zu vertretende Belange:
Zu o.a. Bauleitplanung bestehen aus immissionsschutzfachlicher sowie aus siedlungshygienischer Sicht keine Einwände.

9. Bauplanungsrechtliche Hinweise:
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan besteht die Besonderheit, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des Bebauungsplanes wird.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss deshalb im Zuge des Satzungsbeschlusses in den Bebauungsplan bzw. den Satzungsinhalt aufgenommen werden und auch von der Ausfertigung umfasst sein (VGH Bayern 9. Senat, Beschluss vom 10.08.2022 – 9 N 20.1772).

Dementsprechend muss der Vorhaben- und Erschließungsplan auch mit dem ausgefertigten Festsetzungsteil des Bebauungsplanes fest verbunden sein oder eine eigenständige Ausfertigung erhalten. Alternativ kann der Vorhaben- und Erschließungsplan bei entsprechender Identität auch vollständig in die Planurkunde integriert sein. In diesem Fall muss dies in den Unterlagen auch dokumentiert sein.

Bewertung durch das Planungsbüro:
Zu 1. Die redaktionellen Änderungen werden durchgeführt.

Zu 2. Die Festsetzungen zum Zeitraum der Zulässigkeit entfallen, da die geänderten Festsetzungen sowohl für den Bestandsschutz als auch für eine spätere Neuerrichtung der Module angewendet werden können.

Zu 3. Das Thema wassersensibler Bereiche wurde bereits ausführlich im Umweltbericht erläutert. Die Fläche bleibt in ihrer Funktion als Rückhaltefläche erhalten.
Das Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, dieses kann zwischen den einzelnen Modulteilen sowie über das gesamte Modul frei abtropfen, somit ist keine Gestattung erforderlich.
Wege des Abflusses werden nicht verändert, somit auch nicht nachteilig für anliegende Grundstücke.
Eine wasserrechtliche Gestattung aufgrund von Bauwasserhaltung ist nicht erforderlich.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf ist ausreichend berücksichtigt. Verweis auf Abwägung 3.1.

Zu 4. Die Stellungnahme zur Eingriffsregelung und Artenschutz wird zur Kenntnis genommen.
Die ursprünglich alternativ wählbaren CEF-Maßnahmen entfallen, da in der Zwischenzeit geeignete Flächen gefunden wurden, auf denen der artenschutzrechtliche Ausgleich dauerhaft nachgewiesen werden kann. Die Flächen und Maßnahmen wurden im Vorfeld mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und werden in die Entwurfsfassung eingearbeitet.

Zu 5. Es finden keine größeren Geländeveränderungen oder Abgrabungen statt, somit ist auch keine erhebliche Eingriffstiefe zu erwarten, welche ein Bodenschutzkonzept erforderlich machen würde.

Zu 6. Die Blendwirkung auf Bahn- und Straßenverkehr ist bereits durch eine Gutachterliche Stellungnahme analysiert und ausgeschlossen worden, vgl. Anlage 1 zum Bebauungsplan.

Zu 7. Hinweise zum Umgang mit den vorliegenden Bodendenkmälern sind bereits unter 7.2 Hinweise enthalten.

Zu 8. Kenntnisnahme

Zu 9. Der „Vorhaben- und Erschließungsplan“ wird in die Planzeichnung des Bebauungsplans integriert. Dies wird in den Planunterlagen entsprechend dokumentiert.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros. Die Änderungen der Planunterlagen werden wie durch das Planungsbüro vorgeschlagen durchgeführt.
Einstimmig beschlossen

6.7 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Schreiben v. 07.11.2025 (Anm. d. Planer: gemeinsame Rückmeldung per Mail für FNP und B-Plan)
Sachverhalt:
die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station & Service AG) bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange und aller Unternehmensbereiche zum o. g. Verfahren:
Bei dem o.g. Verfahren bitten wir um Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Stellungnahme:

Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden.

Im Rahmen der Generalsanierung der Strecke 5830 werden im o.g. Streckenabschnitt vom 14.06.2026 bis 12.12.2026 in einer durchgehenden Totalsperrung mit 24/7-Schichtbetrieb umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt. Dabei wird die bestehende Oberleitungsanlage erneuert sowie neue LWL-Kabel verlegt.

Der Bereich zwischen Bahngrenze und der Photovoltaikanlage muss für Baulogistik, Materiallagerung und Baustelleneinrichtungen zugänglich bleiben. Jegliche Baumaßnahmen im Bereich der Photovoltaikanlagen-Erweiterung dürfen die Bauarbeiten der Generalsanierung nicht behindern.

Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahnbetriebsgeländes sowie sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenbereich der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen.

Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind so anzuordnen, dass jegliche Blendwirkung ausgeschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blendung herausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Abschirmungen anzubringen.

Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negativen Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (z.B. Sichteinschränkungen der Triebfahrzeugführer durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen können und dass die Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Reflexionseffekte erhöht werden.

Die Deutsche Bahn AG sowie die auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Staubeinwirkungen durch den Eisenbahnbetrieb (z.B. Bremsabrieb) sowie durch Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Schleifrückstände beim Schienenschleifen) von allen Forderungen freizustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Schäden und Beeinträchtigungen der
Leistungsfähigkeit der Anlage (Schattenwurf usw.), die auf den Bahnbetrieb zurückzuführen sind, keine Ansprüche gegenüber der DB AG sowie bei den auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend gemacht werden können.

Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanlagen, insbesondere Gleisen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Der Mindestpflanzabstand zur nächstliegenden Gleisachse ergibt sich aus der Endwuchshöhe und einem Sicherheitsabstand von 2,50 m. Dieser Abstand ist durch geeignete Maßnahmen (Rückschnitt u.a.) ständig zu gewährleisten. Wir bitten deshalb, entsprechende Neuanpflanzungen in unmittelbarer Bahnnähe von vornherein auszuschließen. Wir weisen auf die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 ff. BGB) des Grundstückseigentümers hin. Bei Gefahr in Verzug behält sich die Deutsche Bahn das Recht vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigentümers zurückzuschneiden bzw. zu entfernen.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf oder im unmittelbaren Bereich von DB Liegenschaften jederzeit mit dem Vorhandensein betriebsnotwendiger Kabel, Leitungen oder Verrohrungen gerechnet werden muss.

Eine Kabel- und Leitungsermittlung im Grenzbereich wurde seitens der DB AG nicht durchgeführt. Sollte dies gewünscht werden, so ist rechtzeitig –ca. 6 Wochen vor Baubeginn- eine entsprechende Anfrage an die o.g. Adresse der DB Immobilien zu richten. Ggf. sind im Baubereich vor Baubeginn entsprechende Suchschlitze von Hand auszuführen.

Es wird darauf verwiesen, dass Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer grundsätzlich nicht auf oder über Bahngrund abgeleitet werden dürfen. Sie sind ordnungsgemäß in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Einer Versickerung in Gleisnähe kann nicht zugestimmt werden.

Rein vorsorglich teilen wir Ihnen mit, dass Baumaterial, Bauschutt etc. nicht auf Bahngelände zwischen- oder abgelagert werden dürfen. Lagerungen von Baumaterialien entlang der Bahngeländegrenze sind so vorzunehmen, dass unter keinen Umständen Baustoffe / Abfälle in den Gleisbereich (auch durch Verwehungen) gelangen.

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können.

Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbetrieb sind gegebenenfalls in der Bauleitplanung festzusetzen.

Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.

Werden, bedingt durch die Aufstellung der Photovoltaikanlage Kreuzungen von Bahnstrecken mit Stromleitungen erforderlich, so sind hierfür entsprechende kostenpflichtige Kreuzungs- bzw. Gestattungsanträge bei Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, einzureichen. Der Kreuzungs- und Gestattungsantrag kann über das Online Portal  oder per Mail eingereicht werden.

Für Schäden, die der DB aus der Baumaßnahme entstehen, haftet der Planungsträger/ Bauherr. Das gilt auch, wenn sich erst in Zukunft negative Einwirkungen auf die Bahnstrecke ergeben. Entsprechende Änderungsmaßnahmen sind dann auf Kosten des Vorhabenträgers bzw. dessen Rechtsnachfolger zu veranlassen.
Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit das Abwägungsergebnis zu übersenden.

Bewertung durch das Planungsbüro: Die Anmerkungen der Deutsche Bahn AG – DB Immobilien sind bereits überwiegend unter 4.5 der Begründung zum Bebauungsplan enthalten und werden geringfügig ergänzt.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und folgt der Abwägung des Planungsbüros.
Die Änderungen der Planunterlagen werden durchgeführt.
Einstimmig beschlossen

Beschluss: Den Stellungnahmen der ersten Auslegung bzw. der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden nach einzelnen Abwägungen jeweils zugestimmt. Mit der Durchführung der formellen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen

5. Radweg entlang Bahnlinie zwischen Irlbach und Plattling, Lückenschluss Bahnüberführung Bierweg;
Sachverhalt: Am 08.09.2025 wurde von Seiten der Gemeinde Stephansposching eine erneute Anfrage gestellt, den gemeindlichen Feldweg der Gemeinde Irlbach (grün) zu asphaltieren und somit einen durchgängig asphaltierten Radweg zwischen Plattling und Stephansposching zu erhalten. Das Thema wurde von Seiten der Gemeinde Stephansposching erneut aufgegriffen, da vermehrt Anfragen im Landratsamt Deggendorf über den fehlenden „Lückenschluss“ des Radweges eingehen. Das Thema wurde am 05.08.21 und am 09.09.21 im Gemeinderat Irlbach öffentlich behandelt. Seit der letzten Behandlung im Gemeinderat im Jahr 2021 haben sich zwischenzeitlich auch äußere Umstände, wie bspw. die BMW-Standortansiedlung in Irlbach Straßkirchen in unmittelbarer Nähe zum Lückenschluss ergeben. Die im Jahr 2021 veranschlagten Kosten für Planung und Bau müssten für eine positive Entscheidung zum „Lückenschluss“ erneut bewertet werden, ebenso die Fördermöglichkeiten für einen Radwegbau.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Ausbau des „Lückenschlusses“ am Radweg Plattling – Straßkirchen zu. Eine Entscheidung über die Umsetzung, erfolgt nach Vorliegen einer Kostenübersicht durch den Gemeinderat.
Einstimmig beschlossen

6. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a;
Zur Kenntnis genommen

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

7.1 Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land, ZAW-SR, Abfuhrkalender 2026;
Zur Kenntnis genommen

7.2 DB, Generalsanierung der Strecke Obertraubling – Passau, 2026;
Zur Kenntnis genommen

7.3 Niederbayern-Forum kürt drei Betriebe zum „Top-Unternehmen Niederbayern“, Saatzucht Ackermann;
Zur Kenntnis genommen

7.4 Neugestaltung Ortseingangsschilder für die Gemeinde Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

7.5 Sitzung Gemeinderat Irlbach am 15.01.2026 im Begegnungshaus;
Die kommende Sitzung des Gemeinderates Irlbach findet am Donnerstag den 15.01.2026 im Begegnungshaus statt.
Die weiteren Sitzungen des Gemeinderates Irlbach finden bis zum Mai 2026 voraussichtlich an folgenden Tagen statt.
– Donnerstag den 12.02.26
– Donnerstag den 12.03.26
– Donnerstag den 09.04.26
Zur Kenntnis genommen

7.6 Krippenfiguren für den Pavillion, Kirchberg Süd;
Mitteilung: Für den Pavillon am Kirchberg Süd in Irlbach sollen Krippenabbildungen in 2D beschafft werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung.
Der Pavillon soll zur Weihnachtszeit 2026 mit den passenden Abbildungen ausgestattet werden. Ein Angebot für eine Krippendarstellung im Pavillon wird angefragt.
Zur Kenntnis genommen

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

2024

Akkordeon überspringen
Sitzung vom 18.01.2024

1. Erläuterungen Sitzung öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Beschlussfassung über den Stellenplan der Gemeinde Irlbach des Haushaltsplanes 2024
Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans 2024 der Gemeinde Irlbach hat Satzungsqualität erhalten und ist somit einzuhalten (Art. 44 GO, Art. 39 LKrO, Art. 35 BezO). Die Satzung wird von der Vertretungskörperschaft in öffentlicher Sitzung beschlossen. Rechtsgrundlage ist die jeweilige Gemeindeordnung. Es ist ein separater Beschluss zu fassen. Der Stellenplan der Gemeinde Irlbach ist als Anlage 12 und Auszug aus dem Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Irlbach von Seite 31 bis 35 beigefügt.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2024 folgenden Stellenplan: Anlage 12. Der Stellenplan ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Irlbach, samt Anlagen für das Jahr 2024
Mit der Einladung zur Sitzung wurde die Haushaltsatzung samt Anlagen, der Vorbericht, die Stellenpläne sowie das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 -jeweils im Entwurf- an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen 2024 in der vorgelegten Form und diese tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Ferner wird die Zustimmung zu den Stellenplänen sowie dem Investitionsprogramm 2023 bis 2027 erteilt. Die Haushaltssatzung wird Bestandteil dieses Beschlusses.

4. Beschlussfassung über den Finanzplan der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2024
Mit der Einladung zur Sitzung wurde der Finanzplan 2024 verteilt. Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik ist über den Finanzplan, der Anlage zum Haushaltsplan ist, gesondert zu beschließen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Finanzplan in der vorgelegten Fassung 2024.

5. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

6. Baugebiet WA „Am Schlosspark“, Beschlussfassung über Ausschreibungsunterlagen;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass zwei Oberflurhydranten im Rahmen der Erschließung angebracht werden sollen. Dieser Umstand soll im Rahmen der Bauausführung berücksichtigt werden. Der Wasserzweckverband und das Planungsbüro werden durch das Bauamt über die Planänderungen informiert.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet die Ausschreibungsunterlagen für das Baugebiet WA „Am Schlosspark“.
Die Ausschreibung wird in der Folge veröffentlicht.

7. Trafostation WA Am Schlosspark
Anbei erhalten Sie einen Vorschlag für einen Standort des notwendigen Trafos im Baugebiet mit den hierbei voraussichtlich notwendigen Anpassungen zur Abstimmung.

Mit freundlichen Grüßen

ich bin aktuell in der elektrischen Planung des Baugebiets Am Schloßpark in Irlbach.
Da aufgrund der Anzahl von 18 Wohneinheiten (mit den DHH gerechnet), mit der Annahme Faktor X für Wärmepumpen und Wallboxen (Gleichzeitigkeitsfaktoren nach DIN18015 einbezogen) eine entsprechend hohe Leistung benötigt wird, wäre es sinnvoll im Baugebiet eine Station zu setzen.
Wäre es hier möglich, am besten in der unteren Hälfte des Baugebiets eine Fläche von ca. 3x4m für eine Station einzuplanen

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Zur Kenntnis genommen

8. Open Infra, Glasfaserausbau in Irlbach;
Open Infra führt derzeit eine Markterkundung bei allen Irlbacher Anwohnern bezüglich eines Glasfaserausbaus durch. Ein Ausbau findet statt, sofern sich genügend Personen für einen Ausbau aussprechen und dieser dadurch für Open Infra rentabel ist. Derzeit ist eine Informationsveranstaltung für alle Irlbacher Bürger am 25.01.2024 abends geplant. Sobald genauere Informationen vorliegen, erfolgt die Einladung.

Folgende Informationen finden sich auch auf der Homepage der Gemeinde Irlbach:
„OPEN INFRA BRINGT GLASFASER BIS INS HAUS NACH Irlbach – SCHNELL, GÜNSTIG & FLEXIBEL
Das schwedische Glasfaserunternehmen Open Infra bringt die Gemeinde Irlbach mit einem globalen, offenen Glasfasernetz auf einem neuen Weg in die digitale Zukunft. Warum benötigt Irlbach überhaupt eine neue Infrastruktur?
Open Infra liefert wissenswerte Antworten auf viele Fragen.
Warum ist der Glasfaserausbau für Deutschland generell so wichtig?
Die alte Infrastruktur aus Kupferkabeln ist mit den Datenmengen von Smart-Geräten, Videostreaming, Gaming, Videotelefonie, etc. überfordert – in Unternehmen wie zu Hause. Die modernen Glasfaserinfrastrukturen garantieren hier stabile, sichere Verbindungen mit hoher Geschwindigkeit und Bandbreite, frei von Schwankungen und Ausfällen.
Die Gemeinde Irlbach wurde bereits mit VDSL ausgerüstet. Was ist besser an den Glasfaseranschlüssen von Open Infra – und was ist der Unterschied zwischen VDSL und FTTH?
VDSL: erst schnell, dann auf den letzten Metern ausgebremst
Bei VDSL-Verbindungen laufen die Glasfaserleitungen nur bis zu den Verteilerkästen an den Straßen. Auf der sogenannten „letzten Meile“ bis ins Haus verlaufen die Leitungen wieder über die alten Kupfer-/Koaxialkabel. Die rasante Geschwindigkeit einer Glasfaserleitung wird damit stark ausgebremst. VDSL ist außerdem ein geteiltes Medium. Das heißt, die Daten mehrerer Endverbraucher laufen über dasselbe Kabel. Je mehr Menschen gleichzeitig surfen oder streamen, desto stärker verringern sich Leistung und Geschwindigkeit.
FTTH: Lichtgeschwindigkeit bis ins Zuhause
Open Infra bringt den Einwohner/-innen von Irlbach „echte“ Glasfaser bis ins Haus (”Fibre To The Home” = FTTH ). FTTH bei Open Infra bedeutet, dass jeder einzelne Kunde eine exklusive Glasfaser für sein Haus erhält. Geschwindigkeit, Bandbreite und Leistung im Datentransfer werden an keiner Stelle durch ein veraltetes Kabel limitiert oder reduziert: Jeder über Open Infra ans Glasfasernetz angeschlossene Kunde kann – wenn er diesen Tarif bucht und den passenden Router installiert – ab dem Tag der Aktivierung mit Geschwindigkeiten bis zu 8 Gbit/s (im Up- und Download) surfen.
Wenn es 4G/5G gibt – sind dann nicht mobiles Internet oder andere Drahtlosnetzwerke ausreichend?
Leider nein. Glasfaserkabel bilden die Grundlage auch für den schnellen Mobilfunk –egal, ob zu Hause oder im Unternehmen. Die Reichweite eines Sendemasts beträgt bei 5G teilweise nur wenige hundert Meter. Dicke Hauswände reduzieren die Signale zusätzlich. An Glasfaser führt also kein Weg vorbei.
Was ist das Besondere an der offenen, neutralen Infrastruktur von Open Infra?
In Deutschland waren die meisten Einwohnerinnen und Einwohner im Telekommunikationsbereich bisher an bestimmte Anbieter gebunden. Bei Open Infra hingegen kauft man das Nutzungsrecht für das Glasfaserkabel auf dem eigenen Grundstück und die Installationen am Haus und kann dann die Dienstleistungen unter den im Netz verfügbaren Anbietern für Internet, TV und Telefon frei wählen.
Und: Wer sich für einen Anschluss von Open Infra entscheidet, erhält in den ersten 24 Monaten vom Dienstleister Internetnord kostenfreies Internet mit 500/500 Mbit/s.
Welche Vorteile hat es, sich jetzt gleich für einen Glasfaseranschluss von Open Infra zu entscheiden?
Open Infra plant derzeit den Glasfaserausbau in Irlbach. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Haus anschließen zu lassen, bevor das Unternehmen mit den Arbeiten in Ihrer Straße beginnt, profitieren Sie von günstigeren Tarifen und können schon bald die schnellen Glasfaserverbindungen nutzen.
Wie können sich die Anwohner/-innen von Irlbach beraten lassen?
Derzeit sind die Open Infra Berater vor Ort in Irlbach, um Sie individuell und persönlich zu beraten. Sie können Ihre Kontaktdaten auf der Open Infra Website eingeben, Ihr Ansprechpartner meldet sich dann bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Gehen Sie auf https://de.openinfra.com, dort auf „Ja, ich möchte Glasfaser“ und geben Sie Ihre Kontaktdaten ein. Alternativ können Sie Open Infra auch unter Telefon 0800 0110 0160 oder per E-Mail unter info-de@openinfra.com erreichen.“

9. Vorfall Feuerwerk an Silvester;
In der Silvesternacht vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 kam es im Vorbereich des Irlbacher Schlosses zu einem Vorfall mit Silvesterfeuerwerk. Laut Zeugenaussage wurde offenbar mit mindestens einer Schreckschusswaffe entlang der Graf-von-Bray-Straße und auf das Irlbacher Schloss geschossen. Erst nachdem die Zeugin die Verantwortlichen auf Ihr Handeln angesprochen hatte, flohen diese vom näheren Umgriff des Schlosses. Es handelt sich hierbei um unbekannte Personen.

Grundsätzlich ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude verboten. Das Alter und die Beschaffenheit des historischen Gebäudes erhöhen das Brandrisiko und bieten ein sehr großes Schadenspotential durch Übergreifen eines Brandes in Folge des Abbrennens von Feuerwerk. Um dem Verbot Nachdruck zu verleihen, wird zukünftig eine Allgemeinverfügung erlassen werden, welche explizit das Abbrennen von Feuerwerk im Bereich des Schlosses verbietet.
Zusätzlich sollen 2 Schilder angeschafft werden, welche an der jeweiligen Verbotsgrenze aufgebaut werden.
Die Beschilderung soll ausschließlich im Zeitraum um die Jahreswende gelten und werden zu diesem Zweck ab Dezember bis nach Silvester angebracht. Im Anschluss wird die Beschilderung wieder entfernt.

10. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

10.1 Informationsveranstaltung Hochwasserschutz am 15.12.23 beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf;
Betreff: Informationsveranstaltung zum Donauausbau am 15.12.2023 – gezeigte Folien
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang zur Informationsveranstaltung zum Hochwasserschutz an der Donau zwischen Straubing und Deggendorf am 15.12.2023 im Schiffmeisterhaus des WWA Deggendorf erhalten Sie als Anlage die gezeigten Folien in einer zusammengefassten PDF-Datei zur weiteren Verwendung.
Mit freundlichen Grüßen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 08.02.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Glasfaserausbau mit Open Infra im Gemeindegebiet Irlbach;
Open Infra führt derzeit im Gemeindegebiet eine Markterkundung durch. Diese läuft noch bis ein-schließlich 09.02.2024. Bei einer Bürgerinformation hatten bereits alle Einwohner die Möglichkeit, Fragen zu einem möglichen Ausbau zu stellen.
Nun wurde das Unternehmen, sowie die Vorgehensweise bei einer positiven Markterkundung nochmals vorgestellt. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden unklare Inhalte des Vertragswerks von OpenInfra für einen Glasfaseranschluss angesprochen.
Insbesondere können durch notwendige Erdarbeiten für die Verlegung des Glasfaserkabels bei den Vertragsnehmern im Nachgang, Mehrkosten durch OpenInfra gefordert werden.
Der zu bezahlende Pauschalpreis beinhaltet die Verlegung des Kabels in sog. weichen Boden, z.B. Garten.
Sollten im Zuge der Glasfaserverlegung Pflasterwerk, Betonwerk o.ä. betroffen sein und dadurch im Rahmen der Verlegung, Mehrkosten entstehen, können diese gegenüber den Kunden geltend gemacht werden.
Nach Auskunft, wurden diese Mehrkosten gegenüber den Vertragsnehmern bisher nicht geltend gemacht.
Es besteht auch derzeit keine Absicht dieses Vorgehen zu ändern.
Eine Vertragsanpassung kann von Seiten OpenInfra, derzeit nicht veranlasst werden.
Nach derzeitiger Kenntnis wurden die Erdarbeiten von OpenInfra in den Nachbargemeinden Ober-schneiding, Aiterhofen und Leiblfing zufriedenstellend erledigt.
Derzeit haben 26% der Haushalte in Irlbach einen Vertrag mit OpenInfra über einen Glasfaseran-schluss abgeschlossen.
Nach Aussage werden die Ortsteile Sophienhof und Entau grds. mit Glasfaser erschlossen, soweit dies für OpenInfra, als wirtschaftlich erscheint.
Eine konkrete Zusage erfolgte ausdrücklich nicht.
Es wurde zugesichert, eine Erschließung der Ortsteile gesondert durch OpenInfra prüfen zu lassen und wird das Ergebnis an die Bauverwaltung der VG Straßkirchen übermitteln.

Beschluss: Der Gemeinderat steht einem Glasfaserausbau in Irlbach durch Open Infra positiv gegenüber und beschließt, dass ein Ausbau durch das Unternehmen im Jahre 2024 bei einer positiven Markter-kundung im Gemeindebereich Irlbach erfolgen soll.
Beschlussalternative:
Der Gemeinderat steht einem Glasfaserausbau in Irlbach durch Open Infra positiv gegenüber und beschließt, dass ein Ausbau durch das Unternehmen im Jahre 2024 bei einer positiven Markter-kundung im Gemeindebereich Irlbach erfolgen soll, vorbehaltlich einer positiven Umsetzung und Inbetriebnahme des Glasfaserausbaus durch Oben Infra in der Nachbargemeinde Aiterhofen.
Zur Kenntnis genommen

3. Amtsniederlegung eines Feldgeschworenen der Gemeinde Irlbach,
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt den Antrag vom 26.01.24 zu.

4. Bauleitplanverfahren; WA „Am Schlosspark“, Bebauungsplan Abwägung Stellungnahmen der 1. Auslegung
Bebauungsplan und Grünordnungsplan WA „Am Schlosspark“, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB; Öffentliche Auslegung
Stellungnahmen TÖB.
Abwägung der Stellungnahmen, Anmerkungen der Planer:

Keine Einwände:
– Regionaler Planungsverband Donau-Wald
– Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH
– IHK für Niederbayern in Passau
– Staatliches Bauamt Passau I Servicestelle Deggendorf
– Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
– Bayernwerk Netz GmbH
– Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
– Deutsche Telekom GmbH
– Regierung von Niederbayern
– Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land

Beschluss: Den Stellungnahmen der ersten Auslegung bzw. der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden nach einzelnen Abwägungen jeweils zugestimmt.
Mit der Durchführung der formellen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB besteht Einverständnis.

5. ILE Regionalbudget 2024, Stromverteilerkasten für Festplatz;
Derzeit wird geprüft, ob im Rahmen des ILE-Regionalbudgets 2024 ein Stromverteilerkasten für den Festplatz vor dem Begegnungshaus beschafft werden kann. Der Gesamtpreis beläuft sich auf ca. 5.000 €. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angemerkt, dass der Schützenverein in Irlbach ebenfalls ein Projekt im Rahmen des ILE-Regionalbudgets beantragen wird. Das Projekt wird die Neuanschaffung/Modernisierung von Schützenständen sein.

6. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vor-haben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

7.1 ILE-Regionalbudget 2024, Zuwendungsbescheid;
Nach derzeitigem Stand werden für das Jahr 2025 keine Mittel für das Regionalbudget durch das Amt für Ländliche Entwicklung zur Verfügung stehen.

7.2 HWS Polder Sand-Entau, Kostenbeteiligung, Sachstand v. 05.02.24;
Zur Kenntnis genommen

7.3 Obstbaumschneiden im Gemeindegebiet Irlbach;
Die gemeindlichen Obstbäume im Gemeindegebiet, sollen in diesem Jahr fachgerecht zugeschnit-ten werden.
Nach Auskunft des Bauamtes wird ab dem 09.02.24 mit dem Zuschnitt begonnen.

7.4 Kulturpavillon am Kirchberg, Sachstand LEADER-Förderung;
Die Gemeinde möchte Mithilfe des LEADER-Förderverfahrens einen Kulturpavillon am Kirchberg Süd errichten. Die derzeitige Antragsbearbeitung kann erst im Jahr 2025 wieder erfolgen, eine Verwirklichung im Jahr 2024 scheidet somit aus.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 21.02.2024

1. Gemeinsame Flächennutzungsplanung des Planungsverbands Straßkirchen-Irlbach: Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 18 sowie des Flächennutzungsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 6 und des Landschaftsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 4

Hier: Beteiligung der Gemeinde Irlbach nach § 205 Abs. 7 BauGB vor der Beschlussfassung (Feststellungsbeschluss) des Planungsverbands über die gemeinsame Flächennutzungsplanänderung des Planungsverbands durch Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 18 sowie des Flächennutzungsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 6 und des Landschaftsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 4 in der Fassung vom 22.02.2024.

Die Gemeinde Straßkirchen und die Gemeinde Irlbach haben in den Sitzungen ihres jeweiligen Gemeinderats vom 13.04.2023 die Gründung eines gemeinsamen „Planungsverbands Straßkirchen – Irlbach“ nach § 205 Abs. 1 BauGB beschlossen, um interkommunale Bauleitplanungen für eine auf beiden Gemeindegebieten liegende Fläche zur Ansiedlung eines Werks zur Komponentenfertigung von Kfz-Energiesystemen durchführen zu können.

Mit Beschluss vom 11.05.2023 hat der Planungsverband Straßkirchen – Irlbach
• die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 18 sowie des Flächennutzungsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 6 und des Landschaftsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 4 als gemeinsame Flächennutzungsplanung des Planungsverbands sowie
• die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gemeinsames Industriegebiet Straßkirchen – Irlbach“
beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 10.10.2023 wurden die anhand der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fortgeschriebenen Entwürfe der Flächennutzungs- bzw. Landschaftspläne und des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den genannten Bauleitplanverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.10.2023 bis 13.11.2023 durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.10.2023 bis 13.11.2023 durch die Veröffentlichung der Planentwürfe im Internet und deren Auslegung in den Amtsräumen der VG Straßkirchen durchgeführt. Es sind 20 Stellungnahmen eingegangen. Davon wurden vier Stellungnahmen von Einwendungsführern aus den Gemeindegebieten Straßkirchen und Irlbach eingebracht, im Übrigen von Einwendungsführern aus anderen Gemeinden.

Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Fachgutachten vertieft. Deren Ergebnisse wurden in den Begründungen samt Umweltbericht zu den Deckblättern der Flächennutzungs- und Landschaftspläne ergänzt. Gleiches gilt für die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Niederbayern vom 28.12.2023 zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens. Im Gegensatz zum Bebauungsplanentwf waren weder durch die vertieften Gutachten noch durch die landesplanerische Beurteilung materielle Änderungen der Deckblattentwürfe der Flächennutzungs- und Landschaftspläne vom 10.10.2023 veranlasst. Umfangreiche Regelungen zur Bewältigung der durch die Fachgutachten aufgeworfenen Themen können vielfach ohnehin erst auf der Ebene des Bebauungs- und Grünordnungsplans erfolgen.

Der Planungsverband Straßkirchen – Irlbach beabsichtigt daher, in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 22.02.2024 die eingegangenen Stellungnahmen zu den vorgenannten Änderungsverfahren zu den Flächennutzungs- und Landschaftsplänen untereinander und gegeneinander abzuwägen und die gemeinsame Flächennutzungsplanänderung des Planungsverbands durch Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 18 sowie des Flächennutzungsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 6 und des Landschaftsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 4 in der Fassung vom 22.02.2024 festzustellen.

Vor der finalen Beschlussfassung eines Planungsverbands über eine Bauleitplanung sind dessen Mitgliedsgemeinden zu beteiligen und die Stellungnahmen der Gemeinden bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen. Die Entwürfe der vorgenannten Deckblätter zu den Flächennutzungs- und Landschaftsplänen nebst Begründung, Umweltbericht und dem Abwägungsvorschlag des Planungsverbands für die finale Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde den Gemeinden vom Planungsverband mit der Bitte um Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Hinsichtlich der Einzelheiten, insbesondere zu den Abwägungsvorschlägen, wird auf die Unterlagen verwiesen. Im Übrigen sind die Bauleitplanverfahren den Gemeinderatsmitgliedern bekannt, nachdem sämtliche Gemeinderatsmitglieder auch Verbandsräte des Planungsverbands sind.

Angesichts der vorliegenden Unterlagen wird die im Beschlusstext formulierte Stellungnahme vorgeschlagen. Der Vorschlag einer Stellungnahme wurde dem Planungsverband im Entwurf informatorisch und vorbehaltlich der Bestätigung durch den Gemeinderat zur Vorbereitung der Verbandsversammlung vom 22.02.2024 übermittelt.

Ergänzung am 19.02.24:
Bei den neu eingefügten Anlagen wurden kleine redaktionelle Änderungen vorgenommen, zusätzlich wurden die Stellungnahmen Anhang 27 verfeinert und Anhang 28 ergänzt.
Geänderte Anlagen wurden mit dem Präfix NEU bezeichnet.

Beschluss:
1.1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
1.2. Der Gemeinderat beschließt folgende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gegenüber dem Planungsverband:

„Die Gemeinde Irlbach nimmt die vorgelegten Unterlagen des Planungsverbands zur gemeinsamen Flächennutzungsplanänderung des Planungsverbands durch Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 18 sowie des Flächennutzungsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 6 und des Landschaftsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 4 in der Fassung vom 22.02.2024 zur Kenntnis.

Die Gemeinde Irlbach stimmt der gemeinsamen Flächennutzungsplanänderung des Planungsverbands durch Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 18 sowie des Flächennutzungsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 6 und des Landschaftsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 4 in der Fassung vom 22.02.2024 zu. Die Gemeinde befürwortet hierzu die vorgelegten Unterlagen, insbesondere die Abwägungsvorschläge des Planungsverbands. Die Gemeinde Irlbach unterstützt die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans zur Schaffung eines zukunftsfähigen Wirtschaftsstandorts (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB).“

1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme unverzüglich dem Planungsverband vorzulegen.

2. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 14.03.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;

2. Änderung des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages an des Grundschule Straßkirchen
Mit der Forderung der separaten Abrechnung der Grundschule und der Mittagsbetreuung wird die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages der an der Grundschule beteiligten Gemeinden und dem Mittelschulverband erforderlich.
Die offene Ganztagsbetreuung ist ein schulisches Angebot und gehört zur Mittelschule.
Die Mittagsbetreuung ist eine eigene Einrichtung der Grundschule.

Die Änderungen betreffen den § 5 Umlage des Schulaufwands, Abs. 1, welche eine gesonderte Ermittlung des Aufwandes der Grundschule und Mittagsbetreuung beinhaltet und Abs. 3, die Teilung des nicht gedeckten Schulaufwandes der Grundschule und der Mittagsbetreuung durch die Zahl aller Grundschüler.
In der Verbandsversammlung des Mittelschulverbandes am 17.01.2024 wurde der Beschluss Nr. 3 in der vorgelegten Fassung beschlossen und der kommunalen Rechtsaufsicht des Landkreises Straubing-Bogen zur Genehmigung vorgelegt.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages zwischen den an der Grundschule Straßkirchen beteiligten Gemeinden und dem Mittelschulverband Straßkirchen zu. Der Änderungsvertrag wird Bestandteil des Beschlusses.

3. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben:

4. Antrag auf Wasserentnahme aus der Donau, BMW, gemeindliches Einvernehmen;
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Vorhaben, das gemeindliche Einvernehmen wird im Rahmen der laufenden Verwaltung erteilt.

5. Annahme von Zuwendungen an die Gemeinde Irlbach
Unter Beachtung der Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, der Justiz und den Kommunalen Spitzenverbänden in Bayern sind Spenden etc. dem Gemeinderat bekannt zu geben.

Im Haushaltsjahr 2023 wurden Geldspenden 1.000,00 € und Sachspenden 0,00 € für kommunale/gemeinnützige Zwecke angenommen.

Beschluss: Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat, wird festgestellt, dass es sich um sozialadäquate (sozial übliche) Zuwendungen handelt, für deren Entgegennahme keine Hinderungsgründe bestehen. Die Liste mit den Zuwendungen im Jahr 2023 kann ohne Änderungen der Rechtsaufsicht vorgelegt werden.

6. Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug der Feuerwehr Irlbach
Die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6, Baujahr 2000, wurde bereits mehrfach besprochen, unter anderem mit der Feuerwehrlandkreisführung, den beiden Kommandanten der Feuerwehr Irlbach, dem 1. Vorstand des Feuerwehrvereines und dem Bürgermeister.
In der Finanzplanung für die Gemeinde Irlbach haben wir diesen Posten die letzten Jahre immer schon für das Beschaffungsjahr 2026 aufgeführt.
Gemäß dem FFW-Kommandanten ist der Status der Gespräche folgender:
Die Wahl fiel bei den vor kurzem stattgefunden Vorgesprächen doch auf ein LF20KatS, welches am besten den Bedürfnissen der FF Irlbach entspricht. Schaut man bei den letzten Ausschreibungsergebnissen beim Ausschreibungsbüro, so lag der Preis dafür bei ca. 600.000 €. Unter der Annahme, dass die Preise weiterhin steigen, würde ich 650.000 € ansetzen. Die Ausschreibung für ein neues Fahrzeug kostet nach Infos von anderen Feuerwehren zwischen 5.000 – 6.000 €.
Förderungen für ein LF20KatS gibt es z.Z. folgende:
– Freistaat Bayern: 132.080,00 €
– Landkreis Straubing-Bogen: 44.026,66 € (=1/3 der Förderung des Freistaats Bayern)
Als Liefertermin wäre 2028 angedacht, da es in diesem Jahr laut dem Bürgermeister am besten in den Haushalt der Gemeinde Irlbach passt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, die Finanzmittel für einen Kindergarten zu verwenden.
Der BMW Standort Irlbach Straßkirchen wird eine eigene Werksfeuerwehr unterhalten.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet die Ersatzbeschaffung für das derzeitige LF 8/6; Baujahr 2000, für die Freiwillige Feuerwehr Irlbach. Im Finanzplan der Gemeinde Irlbach wurde die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges bisher mit ca. 350.000,00 EUR für das Jahr 2026 veranschlagt.

7. FFW Irlbach, Antrag auf Kostenübernahme für LKW Führerschein von Einsatzkräften der FFW
Die Freiwillige Feuerwehr Irlbach stellt hiermit einen Antrag auf Kostenübernahme für LKW Führerscheine von Einsatzkräften. Da alle Nachfolgemodelle des LF 8/6 nur noch mit dem Lastwagenführerschein der Klasse C gefahren werden dürfen, müssen unsere Maschinisten diese Führerscheinklasse erwerben. Hier zwei Beispiele, wie andere Gemeinden dies regeln:
– zahlt Klasse „C“ komplett
– 2.000 € zahlt Gemeinde; 300 € zahlt Verein
Hier müssen wir eine Entscheidung für Irlbach treffen, da wir schnellstmöglich den ersten Maschinisten zur Fahrschule schicken müssen.
Anbei ein Angebot der Fahrschule, welche Sonderpreise für die Feuerwehr anbietet. Wenn ich da die Preise für die Klasse C zusammenzähle, dann komme ich auf 1.806 €. Ende März erfolgt lt. der Fahrschule eine Preiserhöhung.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, sich ein Konzept für die Benennung und Planung der Führerscheinübernahme durch die FFW zu überlegen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet den Antrag auf Kostenübernahme für LKW Führerscheine von Einsatzkräften der FFW Irlbach. Die Gemeinde Irlbach gibt eine maximale Zuzahlung von 2.000,00 EUR für jeweils drei Personen pro Jahr für den erforderlichen LKW – Führerschein Klasse C/CE. Zur Kenntnis genommen

8. Beschluss über die dauerhafte Bereitstellung und Verwendung der Grundstücke als Ersatzflächen E 4 bis E 12 für Ausgleichsmaßnahmen;
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens des SO Straßkirchen-Irlbach, ist es notwendig den nachfolgenden Vertrag zu behandeln. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gemeinsames Sondergebiet Straßkirchen-Irlbach“ des Planungsverbands Straßkirchen-Irlbach bedarf es der Durchführung und Sicherstellung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a BauGB zur Kompensation der mit der Bauleitplanung verbundenen Eingriffe. Hierzu wurde ein umfangreiches Konzept zwischen dem Planungsverband, der Vorhabenträgerin, dem Landratsamt Straubing-Bogen – untere Naturschutzbehörde – und u.a. der Gemeinde Irlbach abgestimmt. Die Gemeinde Irlbach soll danach der Vorhabenträgerin Ausgleichsmaßnahmen in einem Umfang von 1.239.299 Wertpunkten durch gemeindliche Ausgleichsflächen als Ersatzflächen zur Verfügung stellen.

Die Gemeinde Irlbach wird auf Grundstücken E 4 bis E 12 Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a BauGB i.V.m. § 18 BNatSchG erbringen, die als gemeindliche Ersatzflächen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zur Verfügung gestellt werden.

Ein notarieller Kaufvertrag über diese Flächen wurde bereits abgeschlossen, der Vollzug ist veranlasst. Für die Ausgleichsflächen wurden die in der Anlage näher beschriebenen Ausgleichsflächenplanungen erstellt und mit dem Landratsamt Straubing-Bogen – untere Naturschutzbehörde – abgestimmt. Insgesamt werden dadurch Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 1.239.299 Wertpunkten entsprechend der BayKompV hergestellt. Die Flächen und Maßnahmen sind dauerhaft als Ausgleich zu unterhalten und bereitzustellen.

Bei gemeindlichen Ausgleichsflächen bedarf es nach der Rechtsprechung zwar keiner dinglichen Sicherung, jedoch einer Selbstverpflichtung der Gemeinde, die fraglichen Flächen dauerhaft als Ausgleichsflächen zu verwenden und den entsprechenden Maßnahmen durchzuführen und soweit erforderlich zu pflegen. Durch den heutigen Beschluss soll dies gewährleistet werden.

Beschluss:
8.1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

8.2. Die Grundstücke werden dauerhaft als Ausgleichsflächen E 4 bis E 12 im Sinne des § 1a BauGB i.V.m. § 18 BNatSchG verwendet, die Ausgleichsmaßnahmen entsprechend den Planungen in der Anlage im erforderlichen Umfang hergestellt, gepflegt und unterhalten und der dadurch erzielte Ausgleich dauerhaft bereitgestellt. Die Ausgleichsflächenplanungen zu den Ersatzflächen E 4 bis E 12 in der Anlage sind Bestandteil dieses Beschlusses.

9. Zustimmung der Gemeinde Irlbach zur Kreuzungsvereinbarung West mit dem StBA Passau und der BMW AG über die Errichtung eines Kreisverkehrs und eines Radwegtunnels an der B 8;
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens des SO Straßkirchen-Irlbach, ist es notwendig den nachfolgenden Vertrag zu behandeln.
Ergänzung am 14.03.24: Das StBA Passau hat den Vertrag am 13.03.24 unter Berücksichtigung einiger Anmerkungen freigegeben, die jedoch nur redaktioneller Art waren.
Der angepasste Vertrag mit Stand vom 13.03.24 wurde in die Beschlussvorlage eingearbeitet.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet die nachfolgende Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, dieser vertreten durch das Staatl. Bauamt Passau, vertreten durch den Behördenleiter- Straßenbauverwaltung und der Bayerische Motorenwerke AG die Vorständin Personal und Immobilien und den Vorstand Produktion und der Gemeinde Irlbach vertreten durch den ersten Bürgermeister über den Bau einer neuen Kreuzung der Bundesstraße 8 mit einem Eigentümerweg als Kreisverkehr bei Abschnitt 3500_1,440, der Errichtung eines kombinierten Geh- und Radwegs von Abschnitt 3500_1,810 bis 1,900 entlang der Bundesstraße 8 und den Bau einer neuen Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße 8 in Abschnitt 3500_1,900.

10. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

10.1 WIGES Donauausbau Straubing – Vilshofen, Baubeginn Deichbauarbeiten Bauabschnitt 3;
Zur Kenntnis genommen

10.2 Obstbaumschnitt im Gemeindegebiet Irlbach
Im Rahmen der Streuobstwiesen-Förderung des Landschaftspflegeverbandes Straubing-Bogen wurde der beantragte Pflegeschnitt der gemeindlichen Obstbäume im Gemeindegebiet Irlbach letzte Woche beendet.
Laut Rückmeldung an das Bauamt soll der Pflegeschnitt der gemeindlichen Obstbäume spätestens alle 2-3 Jahre durchgeführt werden, auch wenn die Förderung nur alle 5 Jahre gewährt wird, da sonst extrem viel und auch optisch nicht unbedingt ansprechend die Bäume rückgeschnitten werden müssen.
Es kann auch sein, dass heuer einige Bäume, aufgrund des aufwendigen Rückschnitts, keine Früchte tragen.

10.3 Pflege öffentlicher Grünflächen
Ab 01.04.2024 wird die Pflege der Grünanlagen übernommen.

10.4 ILE-Gäuboden, Regionalbudget 2024;
Zur Kenntnis genommen

10.5 Open Infra, Sachstand;
Derzeit haben 35% einen Vertrag unterschrieben. In ein bis zwei Monaten wird nochmal eine Umfrage gestartet.

10.6 Asphaltierung Dorfstraße Entau;
Ein Gemeinderatsmitglied hatte Kontakt mit der zuständigen Tiefbaufirma für den Hochwasserschutz: nach erfolgter Asphaltierung wird mit dem Bürgermeister das weitere Vorgehen besprechen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 08.04.2024

1. Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gemeinsames Sondergebiet Straßkirchen – Irlbach“ Hier: Beteiligung der Gemeinde Irlbach nach § 205 Abs. 7 BauGB vor dem Satzungsbeschluss des Planungsverbands über den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gemeinsames Sondergebiet Straßkirchen-Irlbach“ in der Fassung vom 10.04.2024;

Die Gemeinde Straßkirchen und die Gemeinde Irlbach haben in den Sitzungen ihres jeweiligen Gemeinderats vom 13.04.2023 die Gründung eines gemeinsamen „Planungsverbands Straßkirchen – Irlbach“ nach § 205 Abs. 1 BauGB beschlossen, um interkommunale Bauleitplanungen für eine auf beiden Gemeindegebieten liegende Fläche zur Ansiedlung eines Werks zur Komponentenfertigung von Kfz-Energiesystemen durchführen zu können.

Mit Beschluss vom 11.05.2023 hat der Planungsverband Straßkirchen – Irlbach
• die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 18 sowie des Flächennutzungsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 6 und des Landschaftsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 4 als gemeinsame Flächennutzungsplanung des Planungsverbands sowie
• die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gemeinsames Industriegebiet Straßkirchen – Irlbach“
beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 10.10.2023 wurden die anhand der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fortgeschriebenen Entwürfe der Flächennutzungs- bzw. Landschaftspläne und des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Fachgutachten vertieft. In der Sitzung des Planungsverbands vom 22.02.2024 wurde die gemeinsame Flächennutzungs- und Landschaftsplanung des Planungsverbands Straßkirchen-Irlbach durch Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplans der Gemeinde Straßkirchen durch Deckblatt Nr. 18 sowie des Flächennutzungsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 6 und des Landschaftsplans der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 4 festgestellt und im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4a Abs. 3, 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 24.02.2024 bis 26.03.2024 durchgeführt. Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durch die Veröffentlichung der Planentwürfe im Internet und deren Auslegung in den Amtsräumen der VG Straßkirchen durchgeführt.

Durch die eingegangenen Stellungnahmen waren keine weitergehenden materiellen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs i.d.F. vom 22.02.2024 veranlasst. Nur die Begründung samt Umweltbericht zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden partiell ergänzt. Der Planungsverband Straßkirchen – Irlbach beabsichtigt daher, in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 10.04.2024 die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gemeinsames Sondergebiet Straßkirchen – Irlbach“ untereinander und gegeneinander abzuwägen und den Bebauungs- und Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.04.2024 als Satzung zu beschließen.

Vor der finalen Beschlussfassung eines Planungsverbands über eine Bauleitplanung sind dessen Mitgliedsgemeinden zu beteiligen und die Stellungnahmen der Gemeinden bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen. Der Entwurf des vorgenannten Bebauungs- und Grünordnungsplans nebst Begründung, Umweltbericht und dem Abwägungsvorschlag des Planungsverbands für die finale Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird den Gemeinden vom Planungsverband mit der Bitte um Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden als Anlagen zur Sitzungsvorlage nachgereicht. Hinsichtlich der Einzelheiten, insbesondere zu den Abwägungsvorschlägen, wird auf die Unterlagen verwiesen. Im Übrigen ist das Bebauungsplanverfahren den Gemeinderatsmitgliedern bekannt, nachdem sämtliche Gemeinderatsmitglieder auch Verbandsräte des Planungsverbands sind.

Daher wird die im Beschlusstext formulierte Stellungnahme vorgeschlagen. Der Vorschlag einer Stellungnahme wurde dem Planungsverband im Entwurf informatorisch und vorbehaltlich der Bestätigung durch den Gemeinderat zur Vorbereitung der Verbandsversammlung vom 10.04.2024 übermittelt.

Ergänzung am 01.04.24:
– Die bisherige Anlage „240410_Zusatzinformation_Übersicht_HBS-Berechnungen_Knotenpunkte_NEU“ wurde redaktionell bei einer Datumsangabe angepasst.
– Die bisherige Anlage „240410_BEB_Begründung_UPD“ wurde angepasst und durch die Anlage „240410_NEU_BEB_Begründung_Satzung“ ersetzt.

Ergänzung am 03.04.24: BeschlussV_Satzung als Anlage eingefügt.

Ergänzung am 05.04.24: Die bisherige Anlage „240410 BEB Plan UPD“ wurde durch die Anlage „240410_BEB_Plan_Satzung_oK“ ersetzt. In der ursprünglichen Anlage war unbeabsichtigt ein nicht notwendiges Kommentarfeld eingefügt.

Beschluss:
1.1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
1.2. Der Gemeinderat beschließt folgende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gegenüber dem Planungsverband:
„Die Gemeinde Irlbach nimmt die vorgelegten Unterlagen des Planungsverbands zum Erlass des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gemeinsames Sondergebiet Straßkirchen-Irlbach“ in der Fassung vom 10.04.2024 zur Kenntnis.
Die Gemeinde Irlbach stimmt dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gemeinsames Sondergebiet Straßkirchen-Irlbach“ in der Fassung vom 10.04.2024 zu. Die Gemeinde befürwortet hierzu die vorgelegten Unterlagen, insbesondere die Abwägungsvorschläge des Planungsverbands. Die Gemeinde Irlbach unterstützt den beabsichtigten Erlass des Bebauungsplans zur Schaffung eines zukunftsfähigen Wirtschaftsstandorts (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB).“

1.3.Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme unverzüglich dem Planungsverband vorzulegen.

2. Zweckvereinbarung Abwasser Gemeinde Irlbach – Gemeinde Straßkirchen, Aufgaben- und Befugnisübertragung, Abwasserbeseitigung SO Straßkirchen Irlbach, hier: Beschlussfassung;
Für die Standortansiedlung der BMW Group auf dem SO Straßkirchen Irlbach hat sich die Gemeinde Irlbach bereit erklärt, die Abwasserbeseitigung zu übernehmen.
Die Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Irlbach.
Leitungsverlauf Standort zur Kläranlage der VG Straßkirchen

Für die zukünftige Gestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen den beiden Gemeinden Straßkirchen und Irlbach ist es notwendig, eine Zweckvereinbarung über die Abwasserentsorgung mit einer entsprechenden Aufgaben- und Befugnisübertragung abzuschließen.
Im Nachgang wird die Gemeinde Irlbach mit der BMW Group eine Sondervereinbarung für die Abwasserentsorgung des Standortes unterzeichnen, die auch der Zustimmung der Gemeinde Straßkirchen bedarf.
Für das weitere Verfahren ist es erforderlich, dass die Gemeinde Straßkirchen einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Irlbach zur ihr Einverständnis für die Aufgaben- und Befugnisübertragung des für den betroffenen örtlichen Geltungsbereich nach der Entwässerungssatzung mit der die Gemeinde Irlbach beschlussmäßig behandelt zustimmt. Im Nachgang sind die in der Zweckvereinbarung genannten Grundstücke aus dem Geltungsbereich der Entwässerungssatzung der Gemeinde Straßkirchen herauszunehmen.
Die Gemeinde Irlbach, muss ihrerseits der Zweckvereinbarung zustimmen und im Nachgang den Geltungsbereich ihrer Entwässerungssatzung auf die genannten Grundstücke erweitern. einer Erweiterung des örtlichen Geltungsbereichs der Entwässerungssatzung mit einer entsprechenden Aufgabenübernahme zustimmen.
Zusätzlich sind auch die Entwässerungssatzungen und die Beitrags- und Gebührensatzungen der jeweiligen Gemeinden im Nachgang anzupassen.

Der Abschluss der Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch das Landratsamt Straubing-Bogen als Rechtsaufsichtsbehörde. Daher wurde der Entwurf der Zweckvereinbarung bereits im Vorfeld mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Erteilung der Genehmigung nach dem Abschluss der Zweckvereinbarung durch die beiden Gemeinden in Aussicht gestellt. Im vorliegenden Sachverhalt bietet sich die Lösung 1 nach dem Kommentar, Gemeindliches Satzungsrecht, Thimet an.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt der Zweckvereinbarung zur öffentlichen Abwasserentsorgung der Grundstücke in der Gemeinde Straßkirchen zwischen der Gemeinde Irlbach, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, und der Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, in der Fassung vom 28.03.2024 zu. Die Zweckvereinbarung i.d.F. v. 28.03.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.

3. 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Irlbach vom 11.05.2023, hier Beschlussfassung;
Die Gemeinden Straßkirchen und Irlbach verwirklichen im Rahmen eines Planungsverbandes das gemeindeübergreifende Sondergebiet SO Straßkirchen Irlbach.
Derzeit sind die räumlichen Geltungsbereiche der Entwässerungssatzung auf das jeweilige Gemeindegebiet beschränkt.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und einer gesicherten Erschließung für das SO Straßkirchen Irlbach, ist es notwendig die Flurstücke im Gemeindegebiet Straßkirchen in den örtlichen Geltungsbereich der Entwässerungssatzung der Gemeinde Irlbach aufzunehmen.
Eine Übertragung des Geltungsbereichs kommt vorbehaltlich einer Zustimmung zur 1. Änderungssatzung des jeweiligen Gemeinderates zustande.
Ergänzung am 08.04.24: Redaktionelle Änderung des § 1 Abs. 1 der 1. Änderungssatzung

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt der 1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Irlbach (Entwässerungssatzung – EWS –) vom 11.05.23 in der vorgelegten Form zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderungssatzung nach dem Abschluss, der Genehmigung und dem Wirksamwerden der Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Straßkirchen und Irlbach auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

4. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 15.04.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Begegnungshaus Irlbach, 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Hausordnung für das Begegnungshaus Irlbach (Hausordnungssatzung);
Das Begegnungshaus in Irlbach wird seit seiner Fertigstellung sehr rege genutzt und erfreut sich großer Beliebtheit.
Der Kreis der Nutzer wird in § 1 Abs. 3 der Hausordnung für das Begegnungshaus geregelt.
Zwischenzeitlich wurden auch Anfragen von ortsansässigen Firmen für eine Nutzung des Begegnungshauses gestellt.
Anfragen von Firmen wurden bisher nur eingeschränkt berücksichtigt.
Um zukünftig auch ortsansässige Firmen unterstützen zu können, sollte der Nutzerkreis mittels einer Änderungssatzung erweitert werden.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Hausordnung für das Begegnungshaus Irlbach (Hausordnungssatzung) vom 12.09.22 in der vorgelegten Form zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderungssatzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

3. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a;
Zur Kenntnis genommen

4. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 2 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

5. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Am Auwald“;
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

6. Befreiung von den Festsetzungen der EBS „Irlbach-Donaustraße“
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

7.1 Spielturm am Kinderspielplatz beim Begegnungshaus, Zustand;
Der aktuelle Spielturm am Spielplatz beim Begegnungshaus in Irlbach ist in einem in die Jahre gekommenen Zustand. Für die kommende Sitzung werden Angebote über eine Ersatzbeschaffung dargestellt.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 16.05.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Hochwasserschutz Polder Sand-Entau, Sachstandsmitteilung durch Vertreter der WIGES mbH und dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf;
Ausführungen erfolgten durch WWA Deggendorf und WIGES.
Derzeit erfolgt eine Prüfung der Kostenentwicklung am Bayerischen Staatministerium Umwelt und Verbraucherschutz. Sobald eine abschließende Prüfung vorliegt, wird diese im Rahmen einer Sitzung dargestellt.

3. Beauftragung des Örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung 2023
Das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Irlbach schloss am 31.12.2023 (Art. 63, Abs. 4 GO), die Abschlussbuchungen wurden vollständig durchgeführt. Sämtliche kassenwirksame Geschäftsvorfälle wurden ordnungsgemäß verbucht.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gebeten die Jahresrechnung zeitnah zu prüfen und das Ergebnis im Gemeinderat im Rahmen der notwendigen Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse vorzulegen.

4. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 3 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

5. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Am Auwald“;
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

6. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Unteres Feldl“
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

7. Baugebiet „Am Schlosspark“, Abmarkung Grundstücksgrößen;
Zur Kenntnis genommen

8. Brauchtumspflege, Antrag auf finanziellen Zuschuss für den Beschuss der Böllerkanone, KRuSK Irlbach,
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Krieger- und Reservistenkameradschaft Irlbach vom 07.05.24 für die Übernahme der Kosten für den Beschuss der Kanone in Höhe von 260,40 € zu.

9. LEADER-Antrag, Kulturpavillion Kirchberg Süd;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt, dass die Gemeinde die Trägerschaft für das LEADER-Projekt „Kulturpavillon am Kirchberg“ übernimmt. Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Gemeinde die Kofinanzierungsmittel bereit. Gleichzeitig verpflichtet sich die Gemeinde zum Unterhalt und zur Pflege der neu geschaffenen Einrichtung.

10. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

10.1 ILE-Gäuboden, künftige Regelung des Regionalbudgets 2025;
Zur Kenntnis genommen

10.2 Nachtrag zum Punkt Ausgaben Bürgermeister zwischen 1.000 € und 6.000 € aus der vorhergehenden Sitzung;
Zur Kenntnis genommen

10.3 Slipstelle Sophienhof / Entau;
Betreff: AW: Zufahrt alte Fährstelle Sophienhof
Hallo Herr,
ja im Zuge des Hochwasserschutzes wurden die Dammwege hergerichtet oder sogar neu erstellt. Das Stück zur Slipstelle ist ein Feldweg der Gemeinde Irlbach, liegt im FFH-Gebiet und wird aktuell von der Jagdgenossenschaft Entau/Sophienhof betreut. Ich werde mich mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen und absprechen wie wir hier Abhilfe schaffen können bzw. ob das von den Verantwortlichen in den Ortsteilen eine Abhilfe zu schaffen überhaupt gewollt ist.
Ich werde ihnen eine Rückmeldung dazu geben!

Betreff: Zufahrt alte Fährstelle Sophienhof
Sehr geehrter Herr,
im Zuge des Donauausbaus wurden die Zufahrten zur alten Fährstelle Sophienhof, die seit jeher als Slipstelle für Sportboote genutzt wird deutlich verbessert. Nur das letzte Stück direkt zur Slipstelle blieb leider unverändert. Der Feldweg ist in einem nicht mehr so guten Zustand. Es wird immer schwerer mit einem normalen PKW dieses letzte Stück zu fahren ohne aufzusetzen.
Es ist meiner Meinung nach die beste Slipstelle die wir hier bei unserer Donau haben. Seit Jahrzehnten nutzen andere und ich diese Möglichkeit sein Schiffchen ins Wasser zu bringen.
Nun wäre meine Frage ob Ihrerseits bzw. seitens der Gemeinde eine Möglichkeit bestünde die letzten paar Meter mit geeignetem Gerät den Feldweg wieder etwas zu verbessern. Das wäre wirklich Toll und würde auch jederzeit meine Hilfe hierzu anbieten.

Die Fahrstreifen sollen mit Schotter aufgefüllt werden, die anfallenden Kosten trägt die Gemeinde Irlbach.

10.4 Open Infra Sachstand
Open Infra wurde gebeten, zu versichern, dass beim Glasfaserausbau in Irlbach auch die Ortsteile Sophienhof und Entau mit enthalten sind. Daraufhin kam am 19.04.2024 folgende Rückmeldung von Open Infra:
Diese Woche (13.05. – 17.05.2024) werden außerdem nochmal Verkäufer von Open Infra von Haus zu Haus gehen und eine nochmalige Möglichkeit zu Vertragsabschlüssen bieten. Die Konditionen haben sich nicht verändert.

10.5 Bauhof Irlbach, Beschaffung eines Dreiseiten-Kippers für den kleinen Traktor;
Für den Bauhof wird ein Dreiseiten-Kipper für den kleinen Traktor beschafft.

10.6 Vorschlag für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichte 2025-2030;
Der Landkreis Straubing-Bogen hat im Zusammenhang mit der Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichte eine Vorschlagsliste nach § 28 Satz 1 VwGO zu erstellen.
Der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter (§ 26 VwGO) hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2024 die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf 12 festgelegt.
Wir bitten Sie, uns für dieses Ehrenamt geeignete Bürger und Bürgerinnen mit Vorname, Nachname, Geburtsdatum, aktuelle Wohnadresse, telefonische Erreichbarkeit und aktueller Beruf bis spätestens 30.06.2024 vorzuschlagen. Die Angaben über den Arbeitgeber und die Ehrenämter sind freiwillig. Fehlanzeige ist erlassen.

Wir empfehlen Ihnen, durch öffentliche Bekanntmachung oder in anderer geeigneter Weise die Gemeindebürgerinnen und –bürger auf die Möglichkeit einer Bewerbung für das Amt des ehrenamtlichen Richters hinzuweisen.
Wir werden in diesem Zusammenhang eine Pressemitteilung herausgeben, wonach sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden für die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters bewerben können.
Diese Pressemitteilung ist zu Ihrer Kenntnis – und ggf. Verwendung im Gemeindebereich – beigefügt.

Presseinformation
Wahl von ehrenamtlichen Richtern für die Verwaltungsgerichte
Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Straubing-Bogen können sich ab sofort bei ihrer Wohnsitzgemeinde melden und mitteilen, dass sie gewillt und in der Lage sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht Regensburg wahrzunehmen.
Ehrenamtliche Richter müssen Deutsche sein, sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks des Verwaltungsgerichts Regensburg haben.
Zu ehrenamtlichen Richtern können Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht berufen werden, ebenso dürfen die vorgeschlagenen nicht Abgeordnete sein, Soldaten, Richter oder Anwälte.
Auf der Vorschlagsliste, die vom Landratsamt Straubing-Bogen erstellt wird, sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Aus den Vorschlagslisten werden die ehrenamtlichen Richter für 5 Jahre von einem Wahlausschuss gewählt.
Ehrenamtliche Richter wirken bei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte neben den Berufsrichtern mit und haben bei den mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung die gleichen Rechte wie die hauptamtlichen Richter.

10.7 Wortmeldung im öffentlichen Teil der Sitzung;
Gegen xx wurde in der Vergangenheit ein Bescheid erlassen. Im Rahmen der Sitzung hat xx um die Erteilung des Wortes gebeten, welches durch Herrn Bürgermeister erteilt wurde. xx machte Ausführungen zur Sache zum o. g. Bescheid und erklärte, dass Sie mit diesem nicht einverstanden ist. xx wurde durch Herrn Bürgermeister darauf hingewiesen, dass eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates nicht der geeignete Rahmen für persönliche Angelegenheiten ist.
Im Rahmen der Diskussion ergriff zusätzlich xx und xx das Wort und erhoben sich. xx bezeichnete das Verhalten der Gemeinde gegenüber xx als beschämend, da aus ihrer Sicht maßgebliche Informationen zum o. g. Bescheid verweigert wurden.
Die Wortbeträge von xx und xx waren wenig zielführend und nach mehrmaligen Hinweisen, dass dies nicht der richtige Ort für Ihren Unmut ist, wurde dies nicht beachtet.
Die beiden gingen eigenständig in die Reihen der Mitglieder der Gemeinderäte und suchten das Gespräch mit einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates. xx deutete direkt auf der Leinwand gezeigten Übersicht die Grundstücksgrenze an.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde durch Wortbeiträge darauf verwiesen, dass der Punkt nicht auf der Tagesordnung stehe und nun beendet werden solle.
Um die weiteren Ausführungen von xx zu beenden musste die Präsentation beendet werden.
Nach einem Wortgefecht zwischen dem Bürgermeister Armin Soller, einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates und xx zum Beenden der Ausführungen, kamen diese der Aufforderung nach und haben die Sitzung verlassen.
Herr Bürgermeister Soller beendete im Anschluss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 13.06.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. WA Am Schlosspark – Abwägungsbeschluss
Bebauungsplan- und Grünordnungsplan WA „Am Schlosspark“
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, Öffentliche Auslegung 1 in der Fassung vom 26.02.2024, Stellungnahmen TÖB

Keine Einwände/Äußerung:
– Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH
– Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
– Bayernwerk Netz GmbH
– Regierung von Niederbayern
– Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Straubing
– Gemeinde Aiterhofen
– Kreisbrandrat
– Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
– Vodafone

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing
Beschluss: Der Hinweis Punkt 5. wird wie in der Fassung vom 26.02.2024 übernommen.

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Beschluss: Die Bauwerber werden diesbezüglich informiert und eingewiesen.

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Beschluss: Die Belange des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf sind im Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landratsamtes (Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung) behandelt.

Wasserzweckverband Straubing-Land
Beschluss: Die Hinweise bezüglich der Grundstücksanschlüsse werden beachtet.

Landratsamt Straubing-Bogen
Beschluss: Die Anmerkungen des LRA Straubing-Bogen werden in Pkt. 1 der textlichen Hinweise wie folgt aufgenommen. Das Bebauungsplangebiet liegt im HQextrem Bereich der Donau.
Die maßgebliche Druckwasserhöhe ist gemäß der Behördenauskunft mit BHGW = 317,5 mNN anzusetzen. Dieser Bemessungswasserspiegel gibt gemäß Angabe des WWA Deggendorf den hundertjährlichen Wasserstand der Donau an. D.H. bei diesem Ereignis kann auch der Grundwasserstand in Irlbach bis zu diesem Wasserstand ansteigen.
Weiter werden noch folgende Anmerkungen des LRA Straubing-Bogen im Pkt. 1 der textlichen Hinweise wie folgt aufgenommen:
Für Bauwasserhaltungen und für den Betrieb von Grundwasserwärmepumpen sind jeweils wasserrechtliche Gestattungen erforderlich. Einzelheiten sind rechtzeitig vorher mit dem Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Wasserrecht abzusprechen.
Die Anmerkung zu Ziffer 5 der Hinweise (Landwirtschaft) dass die Formulierung „auch über das übliche Maß hinausgehend“ gestrichen werden sollte, steht der nach der ersten Beteiligung vorgenommen Anpassung an die Forderungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing entgegen.

2.1 Asphaltarbeiten WA Am Schlosspark;
In der Woche vom 10.06.24 fanden die Asphaltarbeiten statt.

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Am Auwald“
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

5. Antrag auf Bordsteinabsenkung;
Ein Antrag ging am 05.06.2024 in der Bauverwaltung ein. Auf telefonische Nachfrage beim Tiefbau LRA wird keine Zustimmung durch das Landratsamt benötigt. Es muss seitens des Bauherren lediglich gewährleistet werden, dass die Niederschlagsentwässerung nicht über öffentlichen Straßengrund erfolgt.

Beschluss: Dem Antrag auf Absenkung des Bordsteins wird zugestimmt. Sämtliche Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. Es ist zwingend eine Entwässerungsrinne einzubauen, welche die Entwässerung auf öffentlichen Straßengrund verhindert. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Gemeinde zu informieren und eine Abnahme durchzuführen.
Die Entwässerung des Grundstücks muss auf dem eigenen Grundstück erfolgen und der bestehende Bordstein soll im Anschluss an das Nachbargrundstück im gleichen Maße abgesenkt/angepasst werden, um keine Gefahrenquelle zu begründen.

6. 1. Änderungsatzung der Stellplatzsatzung für die Gemeinde Irlbach;
Im Rahmen der Sitzung wurde die bestehende Stellplatzsatzung der Gemeinde Irlbach beraten.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt der 1. Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Irlbach im Entwurf v. 16.06.24 zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Irlbach (Stellplatzsatzung – StS) v. 18.05.22 zu.

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

7.1 Zweckverband Gewässer III. Ordnung / keine Förderung im Jahr 2024;
Zur Kenntnis genommen

7.2 Archivwesen, Gemeindekanzlei Irlbach, vor Orttermin am 17.05.24;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, dass der derzeit von der VHS genutzte Raum im Rathaus für das Archiv Verwendung findet.
Es werden Gespräche mit den Vertretern der VHS und Herrn Pfarrer geführt, um ggf. in das Pfarrheim in Irlbach auszuweichen.
Am 17.05.24 fand eine Begehung des gemeindlichen Archivs im Keller der ehem. Gemeindekanzlei am Kirchberg 1 in Irlbach statt.

7.3 Förderrichtlinien Kreisjugendring Straubing-Bogen;
Zur Kenntnis genommen

7.4 Branchendialog 2024; hier: Open Infra GmbH, Schreiben Open Infra v. 28.05.24;
Bisher liegt auch kein neuer Kenntnisstand zu unseren Anfragen hinsichtlich der Erschließung der Ortsteile Sophienhof und Entau durch Open Infra vor. Antworten von Open Infra sind ausstehend.

7.5 Einladung Kindergartenfest 2024 der Spitalstiftung Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

7.6 2. Selbstabholungs-Aktion Humus der BMW Group am 15.06.24;
Zur Kenntnis genommen

7.7 WA Am Schlosspark – Spartenverlegung Stromleitung;
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 11.07.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Dorfladen Irlbach UG, Sachstandsbericht;
Im Rahmen der Sitzung erfolgte ein Sachstandsbericht durch Herrn Bürgermeister Armin Soller.
Die Gemeinde Irlbach unterstützt den Dorfladen Irlbach UG mit finanziellen Mitteln.
Herr Bürgermeister Armin Soller bedankte sich bei den anwesenden Vertretern des Irlbacher Dorfladens UG für deren ehrenamtliches Engagement.

3. Begegnungshaus in Irlbach, Ruhestörungen bei privaten Veranstaltungen;
In der jüngeren Vergangenheit kam es vermehrt zu starken Ruhestörungen im Rahmen der Nutzung des Begegnungshauses bei privaten Veranstaltungen.
Im Rahmen von Geburtstagsfeiern wurden entgegen der Hausordnung (§ 5 Abs. 9), die Außentüren nicht ab 22:00 Uhr geschlossen gehalten und zusätzlich mit eigens mitgebrachten Lautsprechern, eine nicht tolerierbare Beschallung des gesamten Umkreises des Begegnungshauses verursacht.
In der Folge, musste bisher zweimal die Polizei in den Morgenstunden einschreiten.

Die Gemeinde Irlbach kann nicht hinnehmen, dass durch einzelne rücksichtslose Nutzer, die umliegende Nachbarschaft, um ihre Nachtruhe gebracht wird.

Die zurückliegenden nicht tolerierbaren Ruhestörungen fanden im Rahmen von Geburtstagsfeiern, vornehmlich von Nutzern zwischen 18 und 25 Jahren statt.
Alle übrigen Veranstaltungen von Vereinen und anderen privaten Nutzern verliefen ohne besondere Vorkommnisse.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, sieht diese bereits jetzt die Möglichkeit vor, Personen vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen (§ 9).
Eine zusätzliche präventive Möglichkeit, um weiteren Ruhestörungen vorzubeugen oder entgegenzuwirken, wäre die Einbehaltung der Kaution bei aktenkundigen Ruhestörungen durch die Polizei.
Zudem sollte eine Nutzung von nicht gemeindlichen Lautsprechern, nur unter vorheriger Genehmigung/Absprache mit der Gemeinde oder deren Beauftragten erlaubt werden.
Eine Zuwiderhandlung sollte zur Einbehaltung der Kaution führen.
In diesem Zuge sollte auch die Kaution erhöht werden und die bestehende Hausordnung mit der Benutzungsordnung angepasst werden.

3.1 Erlass einer neuen Satzung über die Hausordnung für das Begegnungshaus Irlbach;
Die bestehende Hausordnung zum Begegnungshaus soll aufgrund der zurückliegenden Lärmbelästigungen angepasst werden, um weiterhin eine breite Akzeptanz für die Nutzung in der Bevölkerung zu erreichen. Die Satzung wurde redaktionell angepasst und Ergänzungen wurden markiert.

4. BG „Am Schlosspark“; Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Schlosspark“ wurde in der Zeit vom 19.03.2024 bis 22.04.2024 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Vorgebrachte Anregungen und abgegebene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung vom 13.06.2024 geprüft und abgewogen.
Die Abwägungen wurden, soweit notwendig, in die Endfassung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Schlosspark“ eingearbeitet, daher kann die überarbeitete Fassung vom 21.06.2024 bekanntgegeben werden und somit In-Kraft-Treten.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Schlosspark“ inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2024 als Satzung.
Die Verwaltung wird damit beauftragt die Bekanntmachung und das damit verbundene Inkrafttreten zu veranlassen.
Einstimmig beschlossen

5. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben 2023
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2023.

6. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Irlbach
Am Montag, den 03.06.2024 fand die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Irlbach durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt. Die Prüfung erfolgte in angemessenen Stichproben. Anwesend waren die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.

Beschluss: Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 wird Bestandteil dieses Beschlusses.

7. Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Irlbach
Am 03.06.2024 wurde die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Irlbach örtlich geprüft. Die Prüfung ergab die im Vorbeschluss behandelten Feststellungen bzw. Beanstandungen. Die Jahresrechnung 2023 ist festzustellen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach fasst den Feststellungsbeschluss für die Jahresrechnung 2023 mit den vorgenannten Ergebnissen. Der nachfolgend ausgefüllte Vordruck wird Bestandteil des Beschlusses.

8. Entlastung zur Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Irlbach
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 03.06.2024 wurde in Beschlussnummer 7 bekanntgegeben. Der Gemeinderat Irlbach erhebt gegen die Erledigung der Prüfungsfeststellung keine Einwände.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach erteilt zur Jahresrechnung der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2023 mit den im Vorbeschluss festgestellten Ergebnissen, die Entlastung.
Vermerk: Herr Bürgermeister Armin Soller hat aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung mitgewirkt.

9. Eingangsbereich Spitalkindergarten Irlbach;
Der Zugang zum Eingangsbereich des Spitalkindergartens in Irlbach wird regelmäßig durch parkende KfZ erschwert.
Durch das Ausweisen eines absoluten Halteverbots kann diesem Umstand entgegengewirkt werden. Weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.
Die Verwaltung wird eine ähnliche Farbmarkierung wie unten dargestellt auftragen lassen. Grundsätzlich gilt nach § 2 Abs. 1 StVO, dass Parken auf dem Gehweg untersagt ist.

10. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

11. Öko-Konto der Gemeinde Irlbach
Die beiden Flächen E-Fläche 8 „Gemeindeholz und E-Fläche 5 „Nachtweide“, sind für die Ausweisung Ökopunkten geeignet. Diese Ökopunkte können dann für gemeindliche Vorhaben verbraucht werden.
Die beiden Flächen waren in einer ursprünglichen Planung, als baurechtlicher Ausgleich für das SO Straßkirchen-Irlbach vorgesehen. Diese Flächen wurden in der endgültigen Umsetzung nicht benötigt, da die notwendigen Punkte, anderweitig generiert wurden.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt der Ausweisung von Öko-Punkten auf den Flächen zu. Das Landschaftsbüro soll mit der Umsetzung betraut werden. Die Kostensätze richten sich nach den bisherigen Kriterien der bisher umgesetzten Ausgleichsflächen im Zusammenhang mit dem SO Straßkirchen Irlbach.

12. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

12.1 Donaukonferenz am 03.07.24 in Niederwinking;
Herr Bürgermeister Armin Soller hat an der o. g. Veranstaltung teilgenommen und im Rahmen der Sitzung Ausführungen gemacht. Größenteils waren neben Interessenvertretern für Tourismus auf Donau, alle Anrainer der umliegenden Donaugemeinden geladen. Zusätzlich waren neben den o.g. Teilnehmern auch Vertreter der Wasserschutzpolizei und Rettungsdiensten anwesend. Insgesamt war die Veranstaltung von Befürwortern eines Rettungszentrums und Tourismus auf der Donau geprägt. Detaillierte Pläne über das Rettungszentrum wurden nicht gezeigt, lediglich eine Skizze.

12.2 ILE-Gäubodenlauf am 07.07.24;
Zur Kenntnis genommen

12.3 Sitzung Landschaftspflegeverband am 11.07.24;
Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung durch Herrn Bürgermeister Armin Soller.
Am 11.07.24 fand eine Sitzung des Landschaftspflegeverbandes Straubing Bogen im Sitzungssaal des Landratsamtes Straubing Bogen statt. Im Rahmen der Sitzung wurden Neuwahlen in verschiedenen Bereichen durchgeführt und Anmerkungen der anwesenden Mitglieder zur Kenntnis genommen. Die bisherige Formulierung, dass die Mitgliedschaft und der dazu entstehende Beitrag „freiwillige Leistungen“ sind wird zukünftig abgeändert. Das Wort freiwillig wird gestrichen.
Die Finanzierung des Landschaftspflegeverbandes erfolgt neben den Mitgliedsbeiträgen, größtenteils über die beiden Großprojekte mit der Ansiedlung der BMW Group und des Hochwasserschutzes entlang der Donau.
Zusätzlich werden weitere Einnahmen über andere Fördermittel generiert.

12.4 FFW Irlbach, Zuwendungsbescheid v. 04.07.24, Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 KatS;
Die bestehende Planung für eine Beschaffung im Jahr 2028 soll derzeit weiterhin verfolgt werden.
Bei einer späteren Beschaffung ist mit Preissteigerungen zu rechnen, da sich voraussichtlich gesetzliche Anforderungen an ein Feuerwehrfahrzeug ändern werden.
Der Bescheid soll durch die Verwaltung verlängert werden, um eine Beschaffung für das Jahr 2028 zu ermöglichen.

12.5 LEADER Antrag, Kulturpavillion Kirchberg Süd;
Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung. Leader Gremium am Dienstag getagt und Zuschuss zugesichert. Jetzt muss ein Antrag gestellt werden, Bauausführung wäre voraussichtlich im Frühjahr 2025.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 08.08.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauhof Irlbach, technische Anbindung an bestehende Verwaltungsstrukturen;
Der Bauhof Irlbach soll an die bestehende EDV Struktur der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen angeschlossen werden. Zu dieser zählen unter anderem ein Zeiterfassungsterminal für die Mitarbeiter und ein PC.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Das BAG begründet am 3. Dezember 2022 sein Zeiterfassungsurteil
Nach fast dreimonatiger Schweigepause hat das BAG die lang erwarteten Gründe seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Die Begründung konkretisiert manche Punkte, die im Urteil noch nicht klar waren:
• Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten gilt definitiv ab sofort bzw. seit dem 13. September 2022.
• Arbeitgeber müssen das Erfassungssystem nicht nur bereitstellen, sondern auch dafür sorgen, dass die Zeiten eingetragen werden. Wer aber die Zeiterfassung konkret vornimmt (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), bleibt den Betrieben überlassen.
• Ebenso im Ermessen der Betriebe liegt die Form der Arbeitszeiterfassung. Das BAG gibt keine Vorgabe, ob Arbeitszeiten analog oder digital erfasst werden müssen.
• Betriebsräte haben kein Initiativrecht, aber ein Mitbestimmungsrecht. Geschäftsführungen müssen den Betriebsrat – sofern vorhanden – also nur bei der Ausgestaltung des Zeiterfassungssystems miteinbeziehen. Der Betriebsrat darf aber kein Zeiterfassungssystem „diktieren“.

Mit dieser Maßnahme soll zum einem dem Urteil des BAG Rechnung getragen werden und zum anderen die Bindung an die bestehende Verwaltungsstruktur gestärkt werden. Der Bauhof Irlbach ist die einzige Organisationeinheit im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft, welche bisher noch nicht in die EDV-Struktur eingebunden ist.
Die Kosten für die Zeiterfassung werden sich auf ca. 2.800 € für eine Ersteinrichtung belaufen und zusätzlich ca. 1.000 € für eine PC-Ausstattung. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für Herbst 2024 geplant.

3. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 6 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. Antrag auf Zuschuss in Höhe v. 2.000 € v. 03.08.24, Schützenverein Eintracht Irlbach;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Antrag des Schützenvereins Eintracht Irlbach v. 03.08.24 zu und unterstützt den Verein mit 2.000 € Zuschuss.

5. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

5.1 Reinigung der Kreisstraßen 2024 in Irlbach, Sachstand;
Durch den Kreisbauhof in Ittling wurde am 12.07.24 der Verwaltung mitgeteilt, dass die Kreisstraße innerhalb der nächsten vier Wochen gereinigt wird. Die Bürgersteige sind durch die anliegenden Grundstückseigentümer zu reinigen.

5.2 Stechmückenbekämpfung mittels BTI im Gemeindegebiet;
Zur Kenntnis genommen

5.3 Biberproblematik entlang des Irlbachs in Irlbach;
Eine Biberdammentfernung für das u. g. Gebiet des Irlbachs ist ab 01.09.2024 wieder gestattet. Grundlage ist ein Bescheid des Landratsamtes Straubing Bogen vom 22.12.2023

5.4 Kostenanteil Spurplattenweg der Gemeinde Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

5.5 WA Schlosspark in Irlbach, Abnahmetermin am 17.07.24 und Vermessung der Parzellen;
Abnahmetermin der Gewerke war am 17.07.24.

5.6 FFW Irlbach, Ausschreibung für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs;
Bei einer Beschaffung im Jahr 2028 muss das zukünftige Fahrzeug mit Euro7-Norm beschafft werden.
Bei einer Beschaffung des Fahrzeugchassis im Jahr 2025, kann das gesamte Fahrzeug in der Euro6-Norm beschafft werden. Eine Nachrüstung von 6 auf 7 ist zum derzeitigen Stand ausgeschlossen.
2025 Ausschreibung und Beschaffung Chase
Die Beschaffung des FFW-Fahrzeugs in Euro6-Norm ist kostengünstiger gegenüber einer Beschaffung in Euro 7-Norm.

Für eine Ausschreibung nach Euro6-Norm, müsste diese mit Hilfe eines geeigneten Büros im 4. Quartal 2024 erfolgen, bzw. das Büro müsste für die Abwicklung der Ausschreibung beauftragt werden. Insgesamt würde sich die Beschaffung des Fahrzeugs um ein bis zwei Jahre beschleunigen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 12.09.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Befürwortung für weitere Bebauung;
Das Flurstück befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich und eine eingeschränkte Bebauung ist nach den Vorgaben des BauGB möglich.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet eine weitere geeignete Bebauung zu den bereits bestehenden Gebäuden auf dem Flurstück.

3. Antrag Dorfladen Irlbach UG v. 17.08.24, mtl. Zuschuss v. 1000 € für das Jahr 2025;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angemerkt, dass es sich bei den mtl. 1.000 € für das Jahr 2025, um einen nicht unerheblichen finanziellen Zuschuss von Seiten der Gemeinde handelt. Die Verantwortlichen des Dorfladens wurden gebeten, einen Sachstandsbericht für das Jahr 2025 ab Mitte des Jahres 2025 im Gemeinderat zu geben.

Nach Aussage der Dorfladen Irlbach UG werden die 1.000 € mtl. benötigt, um grds. eine positive Jahresbilanz zu erwirtschaften.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Antrag des Dorfladens UG für das Jahr 2025 zu, diesen weiterhin mit mtl. 1.000 € zu unterstützen. Der Zeitraum für den Zuschuss beginnt ab dem 01. Januar und endet am 31. Dezember 2025.

4. Bürgerversammlung der Gemeinde Irlbach im Jahr 2024, Festlegung eines Datums;
Für das Jahr 2024 ist eine Bürgerversammlung für die Gemeinde Irlbach ausstehend. Als Veranstaltungsort eignet sich wie im vergangenen Jahr das Gasthaus Auer in Irlbach. Die Bürgerversammlung findet am 11. Oktober 2024 im Gasthaus Auer um 19:00 Uhr statt.

5. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 2 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

6. Befreiung/en von den Festsetzung/en der Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“;
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

7.1 Bundesstraße 8, zwei neue Ampelanlagen, Stephansposching und Plattling West;
Zur Kenntnis genommen

7.2 Ausbildungsstart von Straßkirchnern und Irlbachern für den BMW Standort Irlbach-Straßkirchen;
Am 02.09.24 fand der Ausbildungsbeginn für 341 junge Menschen am BMW Standort Dingolfing statt. Unter den Auszubildenden befanden sich auch sechs junge Menschen aus Straßkirchen und vier aus Irlbach.

7.3 Bauhof Irlbach, Beschaffung eines VW-Transporters;
Für den Bauhof Irlbach wurde ein VW-Transporter beschafft, um die Arbeiten des Bauhofs zukünftig weiter zu unterstützen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 10.10.2024

1. Erläuterungen -öffentlicher Teil-;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 2 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vor-haben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

3. KJR Förderrichtlinien für die Jugendarbeit;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt den nachfolgenden Förderrichtlinien des Kreisjugendrings zu.

4. Baugebiet „WA Am Schlosspark“, Vergaberichtlinien für Bauparzellen;
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt zu, allen Interessenten einen Serienbrief über die Möglichkeit des Erwerbs von Bauparzellen im Baugebiet „Am Schlosspark“ zu senden. Dem Serienbrief wird ein Fragebogen beigefügt, welcher auf den Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken beruht.

5. WS Polder Sand-Entau, Kostenbeteiligung Gemeinde Irlbach, Schreiben v. 04.09.24, Änderungsvereinbarung v. 29.04.24;
Beschluss: er Gemeinderat Irlbach stimmt der nachfolgenden Änderungsvereinbarung zwischen dem Frei-staat Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf -WWA Deggendorf- und der Gemeinde Irlbach über Leistungen zum Bau und zur Unterhaltung von Hochwasserschutzmaß-nahmen an der Donau, Gewässer 1. Ordnung, im Polder Sand-Entau, samt der aufgeführten Anla-gen zu. Die Anlagen werden Bestandteil des Beschlusses.

6. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge -öffentlicher Teil-;
Siehe folgende/n Punkt/e.

6.1 Bürgerversammlung Irlbach 2024 am 25.10.24 im Gasthaus Auer;
Die Bürgerversammlung findet am 25.10.24 um 19:00 Uhr im Gasthaus Auer statt.

6.2 OPEN Infra, Sachstand Erschließung Glasfaser;
Open Infra teilte der Verwaltung mit, dass sich der Ausbau in Irlbach enorm verzögern wird. Grund dafür sei, dass Irlbach erst dann ausgebaut werden kann, wenn der Glasfaserausbau in Stephansposching abgeschlossen ist. Der Glasfaserausbau in Stephansposching verzögert sich allerdings auf Grund von Uneinigkeiten.
Die Haushalte in Irlbach, die einen Vertrag mit Open Infra abgeschlossen haben, wurden anders als von Open Infra erklärt, nicht über die Verzögerung informiert.

6.3 Versammlung des Regionalentwicklungsvereins Straubing-Bogen e.V. am 29.10.24 im Begegnungshaus;
Am 29.10.24 findet eine Versammlung des Regionalentwicklungsvereins Straubing-Bogen e.V. im Begegnungshaus Irlbach statt.

6.4 FFW Irlbach, Gründung einer Jugendfeuerwehrgruppe;
Am 27.10.24 um 18:00 Uhr findet im Feuerwehhaus Irlbach eine Veranstaltung für interessierte Jugendliche an einer Jugendfeuerwehr statt. Im Vorfeld der Veranstaltung wurden insgesamt 37 Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren zu der o.g. Veranstaltung eingeladen. Bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl wird die Gründung einer Jugendfeuerwehr weiter verfolgt.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 14.11.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Irlbach, Sachstand;
Aufgrund der vorliegenden oder noch nicht bearbeiteten Datensätze für die Grundsteuermessbeträge ist noch mit Korrekturen im Jahr 2025 zu rechnen.
Die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Grundsteuererklärung lt. Bayerisches Landesamt für Steuern:
1. Bei Garagen Beachtung des Freibetrages von 50m²
2. Bei Nebengebäuden Prüfung des Freibetrages von 30m²
3. Bei Wohngebäuden grundsätzlich nur Angabe der Wohnfläche erforderlich
4. Richtige Erklärung von Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken
5. Beachtung von Grundsteuerermäßigungen

2.1 Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Irlbach, Beschlussfassung;
Am 1.1.2025 tritt Grundsteuerreform in Bayern (wertunabhängiges Flächenmodell) in Kraft und die bisherigen Hebesätze verlieren automatisch ihre Gültigkeit. Deshalb ist die Festsetzung des Hebesatzes per Satzung bis Ende 2024 notwendig.
Es wird ein Nachjustieren bei den Hebesätzen in den nächsten Jahren erforderlich!
Die Verwaltung empfiehlt die bisher gültigen Hebesätze für das Jahr 2025 beizubehalten und in 2025 bei einer genaueren Datenlage den Hebesatz anzupassen.

Die derzeitig gültigen Hebesätze betragen:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 390 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke) 400 v. H.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt nachfolgende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Irlbach ab 01.01.2025. Nachfolgende Satzung wird Bestandteil dieses Beschlusses.

3. Baugebiet „Am Schlosspark“ in Irlbach, Festsetzung Baupreis;
Der Gemeinderat Irlbach setzt den Verkaufspreis auf 179 €/m² für das Baugebiet „Am Schlosspark“ in Irlbach fest.
Der Kaufpreis ist in den Notarverträgen zu berücksichtigen.

4. Behandlung der Punkte aus den Bürgerversammlungen im Jahr 2024 der Gemeinde Irlbach;
Bürgerversammlung der Gemeinde Irlbach 2024
Empfehlungen, Anregungen der Bürgerschaft für eine Behandlung im Gemeinderat

1. Frage: Können im Rahmen der anstehenden Sanierung der Kreisstraße (Straßkirchner Straße / Wischlburger Straße) Leerrohre für den Glasfaserausbau verlegt werden, welche für eine spätere Nutzung an OpenInfra vermietet werden.
Antwort: Für die Gemeinde Irlbach liegt ein sog. „Masterplan“ für die Verlegung von Glasfaserkabeln im Gemeindegebiet Irlbach aus dem Jahr 2016 vor. Der Plan ist allerdings auf die Dt. Telekom abgestimmt. Der derzeit geplante Ausbau mit Glasfaser durch die Firma OpenInfra errichtet ein eigenes und von der Dt. Telekom unabhängiges Glasfasernetz.
Die Gemeinde Irlbach kann im Rahmen der Sanierung der Kreisstraße im Jahr 2025, gemeindeeigene Leerrohre verbauen, ohne allerdings eine Garantie für eine spätere Nutzung eines möglichen Betreibers zu haben. Die Kosten dürften sich auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag belaufen.

2. Frage: Im Mitterweg wurde eine Sitzbank durch die Gemeinde Irlbach durch die finanzielle Unterstützung des ILE Regionalbudgets aufgebaut. Können neben der Sitzbank Bäume gepflanzt werden, um zukünftig Schatten für rastende Personen zu spenden.
Antwort: Neben der Sitzbank können Bäume gepflanzt werden, da ausreichend Gemeindeeigentum für eine Bepflanzung vorhanden ist. Die Verwaltung die Pflanzmaßnahmen in die Wege leiten.

3.1 Frage:Kann an der Einmündung Mitterweg zur Straßkirchner Straße (Kreisstraße), ein Verkehrsspiegel für eine bessere Einsicht in die Kreuzung angebracht werden?
Antwort: Da es sich bei der Straßkirchner Straße um eine Kreisstraße handelt und hier der Landkreis Straubing Bogen als zuständige Verkehrsbehörde über das Aufstellen eines Spiegels entscheidet, wird die Situation vor Ort in einer der kommenden Verkehrsschauen bewertet.

3.2 Frage: Können durch die Gemeinde die bisherigen Verkehrsspiegel und die zukünftigen Verkehrsspiegel im Straßenbereich durch beheizbare Verkehrsspiegel ersetzt werden?
Antwort: Aus technischer Sicht ist es generell möglich Spiegel im Gemeindegebiet zu installieren, welche weniger stark beschlagen können. Die Überlegung beheizbare Verkehrsspiegel anzubringen wird zukünftig im Einzelfall geprüft.

4. Frage: Im Ortseingang aus Straßkirchen kommend steht eine Geschwindigkeitsanzeige. Können die Daten aus dem Gerät ausgelesen werden?
Antwort: Nein, die Daten können technisch nicht ausgelesen werden, die Geschwindigkeitsanzeige dient lediglich als Hinweis für die Verkehrsteilnehmer und soll diese ggf. zu einer Anpassung ihrer Geschwindigkeit anhalten.

5. Frage: Wie ist der Sachstand bei dem ursprünglich geplanten gemeindlichen Gewerbegebiet hinter dem bestehenden Gelände der Brauerei Irlbach?
Antwort: Aufgrund der kürzlichen Ansiedlung eines BMW Standortes in Irlbach-Straßkirchen wird das Gewerbegebiet hinter der Brauerei derzeit nicht weiterverfolgt.
Hintergrund ist auch, dass die Gemeinde nicht Eigentümer der geplanten Fläche ist und ein Erwerb dieser Fläche derzeit nicht möglich ist.

6. Frage: Können zukünftig die Sitzungen des Gemeinderates wieder in der Kanzlei am Kirchberg stattfinden?
Im Begegnungshaus ist die Akustik für Zuhörer nicht optimal und das gesprochene Wort kann nur sehr schwer wahrgenommen werden.
Antwort: Im Zuge von Corona wurden die Sitzungen des Gemeinderates in das Begegnungshaus Irlbach verlagert, da dort die Abstandsregelungen gut umzusetzen waren und eine geeignete EDV Struktur gegeben ist.
Der Sitzungssaal in der Kanzlei am Kirchberg muss modernisiert werden und mit einer geeigneten EDV Struktur versehen werden. Im Haushalt 2025 werden für die Modernisierung Finanzmittel ausgelobt.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach nimmt die Anliegen/Fragestellungen/Empfehlungen/Anträge o. ä. der Bürgerversammlung vom 25. Oktober 2024 zu Kenntnis und befürwortet die Antworten. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Bürgerversammlung sind nicht zu veranlassen.

4.1 Antrag zur Geschäftsordnung, zukünftige Bürgerversammlungen wieder im Begegnungshaus Irlbach veranstalten;
Der Gemeinderat Irlbach befürwortet, dass die zukünftigen Bürgerversammlungen für die Jahre 2025 ff. im Begegnungshaus stattfinden sollen, nicht.

5. EBS „Alte Mühle“; Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Mit Beschluss vom 09.11.2023 wurde durch den Gemeinderat Irlbach der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Alte Mühle“ gefasst. Betroffen ist eine Teilfläche des Grundstücks mit der Gemarkung Irlbach. Das Architekturbüro hat hierfür eine Einbeziehungssatzung ausgearbeitet.

Beschluss: Mit dem vorgelegten Entwurf (Fassung 14.11.2024) der Einbeziehungssatzung für die Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer Gemarkung Irlbach besteht Einverständnis. Der Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteilung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
In der Planvorlage wird ED durch E ersetzt.

6. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

7. Bauhof Irlbach / Winterdienst in der Gemeinde Irlbach, Festlegung der Durchführung;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem vorgestellten Routenplänen, Erläuterungen zum Räum- und Streuplan der Gemeinde Irlbach und den Handlungsanweisungen zur Winterdienstwetterschau für den Winterdienst in der Gemeinde Irlbach zu.

8. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

8.1 Oldtimerfreunde Irlbach-Loh und Umgebung, Antrag auf Zuschuss v. 04.11.24;
Zur Kenntnis genommen

8.2 Aufbau Deichbalken im Abschnitt Sophienhof-Entau;
Zur Kenntnis genommen

8.3 Rattenproblem Wischlburger Straße in Irlbach, Maßnahmen durch die Gemeinde;
In der Wischlburger Straße in Irlbach wurde ein Problem mit einer vermehrten Feststellung von Ratten im Bereich des Kirchberg Süd gemeldet. Die Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen wird durch die Mitarbeiter der Kläranlage, Rattenköder im Kanalnetz auslegen. Zudem sind alle Bürger angehalten, mögliche Brutstätten für Ratten auf dem eigenen Grundstück zu entfernen. Der Vorgang wird zuständigkeitshalber an das Landratsamt Straubing Bogen, SG Gesundheitsamt zur Kenntnis und ggf. weiteren Bearbeitung geleitet.

8.4 Volkstrauertag am 17.11.24 in Irlbach;
Die Mitglieder des Gemeinderates sind zu der Veranstaltung eingeladen.

8.5 Infocontainer BMW am Baufeld am 15.11.24;
Am 15.11.24 ist der Infocontainer von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.

8.6 Spurplattenweg in Irlbach-Straßkirchen;
Eine Auffüllung in den Flurstücken entlang des Spurplattenwegen mit Aushubmaterial von der BMW Fläche ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Derzeit wird versucht Aushubmaterial im Rahmen des Hochwasserschutzes zur erhalten.

8.7 Neuer Spielturm am Begegnungshaus Irlbach;
Aufgrund der verspäteten Lieferung des Spielturms wurde dieser nun winterfest gelagert und wird im Frühjahr 2025 am Begegnungshaus aufgebaut.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 12.12.2024

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Fischereiverein Irlbach – Straßkirchen, Antrag auf Anbei eines Vereinsheim beim Begegnungshaus, Vorentwurf;
Im Rahmen der Sitzung erläuterte ein Sprecher des Fischereivereins Irlbach die Intension des o. g. Antrags und stand für Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung.
Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Fischereivereins Irlbach/Straßkirchen im März 2025 sollen die Pläne für eine Fischerhütte am Begegnungshaus den Mitgliedern vorgestellt werden.
Soweit das Vorhaben auf Zustimmung bei den Mitgliedern trifft, werden die weiteren Planungen im Anschluss in Abstimmung mit der Gemeinde Irlbach und den übrigen Vereinen in Irlbach beraten.
Eine maßgebliche Bedingung für die Zustimmung zum Projekt durch die Gemeinde Irlbach ist eine Nutzung der übrigen Vereine/Gemeinde bei Veranstaltungen am Festplatz in Irlbach am Begegnungshaus.
Die Verwaltung wird die Vorhabensbeschreibung/Pläne für eine Abstimmung an das WWA Deggendorf senden, da die derzeitigen Planungen direkt an die bestehende Deichbalkenhalle angrenzen.

3.Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

4. Gemeindearchiv Irlbach, Standort, Aufbewahrung der Unterlagen;
Das Archiv der Gemeinde Irlbach befindet sich in den Kellerräumen der Kanzlei Irlbach am Kirchberg. Das Archiv ist ein sehr gut strukturiertes Archiv mit zum Teil besonders archivwürdigen Schriftstücken. Der Standort des Archivs sollte mittelfristig geändert werden, da zum Teil Feuchtigkeit an die eingelagerten Stücke herantritt.
Eine Verlagerung des Archivs in den zweiten Raum, EG in der Gemeinde-Kanzlei am Kirchberg, wird in Zusammenarbeit mit dem Kreisarchivar geprüft. Zusätzlich soll eine gemeinsame Lösung mit der Pfarrei Irlbach geprüft werden, da ein Teil des Archivs aus kirchlichen Beständen besteht.
Die derzeitige Nutzung des Raums durch andere Gruppierungen, wie bspw. der Yogagruppe wird geprüft.

5. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a
Zur Kenntnis genommen

6. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

6.1 Sitzungen des Gemeinderates Irlbach im Jahr 2025;
Die Sitzungen des Gemeinderates Irlbach im Jahr 2025 finden voraussichtlich an folgenden Tagen statt.
Januar Donnerstag den 09.01.2025
Februar Donnerstag den 13.02.2025
März Donnerstag den 13.03.2025
April Donnerstag den 10.04.2025
Mai Donnerstag den 08.05.2025
Juni Donnerstag den 12.06.2025
Juli Donnerstag den 10.07.2025
August Donnerstag den 07.08.2025 (optional)
September Donnerstag den 11.09.2025
Oktober Donnerstag den 09.10.2025
November Donnerstag den 13.11.2025
Dezember Donnerstag den 11.12.2025

6.2 Goldenes Buch der Gemeinde Irlbach, Richtlinien für Eintragungen;
Das Goldene Buch der Gemeinde Irlbach soll den Grundstein für zukünftiges zeitgenössisches Dokument bilden.
Vornehmlich sollen sich die jeweils amtierenden Mitglieder des Gemeinderates mit den Bürgermeistern eintragen.
Darüber hinaus besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass sich auch weitere Personen, welche sich um die Gemeinde verdient gemacht haben, in das Goldene Buch eintragen.
Es empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung eine Grundlage in Form von Richtlinien für eine Eintragung ins Goldene Buch der Gemeinde Irlbach zu erstellen, um Transparenz, Gleichheit und Neutralität zu schaffen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt das Goldene Buch in zweizuteilen für politisches Engagement und soziales Engagement.

6.3 Kläranlage Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen, Sachstand;
Am 05.12.24 findet eine Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen zum o.g. Thema statt.
Im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates erfolgen weitere Ausführungen und bis zum Sitzungstag werden zusätzliche Unterlagen bereitgestellt.

6.4 First Responder Irlbach, Versicherungsschutz, Dienstleistungsversicherung;
Entgegen dem bisherigen Sachstand, besteht auch für die First-Responder ein ausreichender Versicherungsschutz, soweit diese auch Mitglieder der FFW Irlbach sind. Für die First-Responder in Irlbach trifft dies zu.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

2023

Akkordeon überspringen
Sitzung vom 12.01.2023

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Änderung der Gemeindegrenzen zur Gemeinde Straßkirchen aufgrund eines privaten Tauschvertrages;
Im Tauschvertrag vom 19. Mai 2022 zwischen der Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Christian Hirtreiter und einem Bürger aus Straßkirchen, wurden Grundstücksflächen an der Gemeindegrenze zu Irlbach vertauscht.
Durch den Grundstückstausch ändert sich der Verlauf der Gemeindegrenze und die jeweilige Gemeindeflächen.

In der Folge ist es zielführend die betroffene Gemeindegrenze zwischen Irlbach und Straßkirchen neu festzulegen.
Beide betroffenen Gemeinden müssen der Grenzfestlegung zustimmen.
Nach einer Zustimmung durch beide Gemeinderäte zum o. g. Sachverhalt wird dieser nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GO dem Landratsamt Straubing Bogen als zuständige Behörde für den Erlass einer Rechtsverordnung hinsichtlich der Änderung von Gemeindegrenzen vorgelegt.

Beschluss: Aus der Gemeinde Irlbach wird das Flurstück der Gemarkung Irlbach mit einer Fläche von 247m² ausgegliedert und der Gemeinde Straßkirchen, Gemarkung Straßkirchen eingegliedert.
In der Folge ergibt sich eine Flächenänderung der Gemeinde Irlbach, Gemarkung Irlbach von -247m² und für die Gemeinde Straßkirchen, Gemarkung Straßkirchen von +247m².

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

4. Antrag von Anwohnern auf eine verkehrsberuhigte Zone in der Unteren Bachstraße;
Ende November ging ein Antrag von Anwohnern der Unteren Bachstraße ein.
Weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.

Beschluss: Die beiden Zufahrten zur Zone 30 sollen mit dem Schriftzug 30 km/h, Zone 30 auf dem Asphalt ergänzt werden. Zusätzlich wird auf dem Asphalt bei den einmündenden Straßen in die Untere Bachstraße, nach Bedarf und Möglichkeit, jeweils ein Zone 30 Schriftzug aufgebracht.
Das Zone 30 Schild bei der Einfahrt Schreinerei Berger wird nach Möglichkeit bis zum angrenzenden Zaun von Hr. Berger nach hinten versetzt und das Zone 30 Schild auf Höhe der Einfahrt Graf von Bray Straße, soll erneuert und ggf. ein größeres Schild angebracht werden.
Das Schild Zone 30, Einfahrt Graf von Bray Straße, wird ersetzt und ggf. zusätzlich durch ein größeres Schild ausgetauscht, um eine bessere Sichtbarkeit zu erreichen.

5. Satzungsbeschluss; BG „Am Römerweg“
Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Römerweg“ wurde in der Zeit vom 29.06.2021 bis 29.07.2021 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Vorgebrachte Anregungen und abgegebene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung vom 09.09.2021 geprüft und abgewogen. Die Abwägungen wurden, soweit notwendig, in die Endfassung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Römerweg“ eingearbeitet, daher kann die überarbeitete Fassung vom 06.01.2023 bekanntgegeben werden und somit In-Kraft-Treten.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Römerweg“ inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 06.01.2023 als Satzung. Die Verwaltung wird damit beauftragt die Bekanntmachung und das damit verbundene Inkrafttreten zu veranlassen.

6. Überörtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Irlbach im Zeitraum v. 2016-2021;
Die Gemeinde Irlbach wurde für die Jahre 2016-2021 einer überörtlichen Rechnungsprüfung durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Straubing Bogen unterzogen. Der Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2016 bis 2021 ist in den Räumlichkeiten der Verwaltung für die Mitglieder des Gemeinderates nach vorheriger Terminvereinbarung einsehbar.
Feststellung und Textziffern im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung, welche in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates fallen, werden diesem zur Abstimmung vorgelegt.
Alle übrigen Feststellungen und Textziffern werden im Rahmen der laufenden Verwaltung erledigt.

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

7.1 Fahnenweihe der FFW Irlbach im Jahr 2023, Totenband durch die Gemeinde;
Die Gemeinde Irlbach wird das Totenband für die Fahne der FFW Irlbach im Kloster Aiterhofen restaurieren lassen.
Eine Neuanschaffung würde ca. 1500 € kosten, der Differenzbetrag zwischen der Ertüchtigung und einer Neuanschaffung wird der FFW Irlbach für die Fahnenweihe im Jahr 2023 zukommen.

7.2 Jahresrückblick 2022 / Gemeindeinfo Irlbach;
Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung. Eine Veröffentlichung wird Mitte/Ende Januar 2023 erfolgen.

7.3 Regionalbudget 2023, Antrag für Bänke am Mitterweg;
Die Gemeinde Irlbach soll im Rahmen des diesjährigen ILE-Regionalbudgets 2023 Sitzbänke für den Mitterweg und übrige gemeindliche Flächen beantragen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 09.02.2023

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. ILE-Gäuboden, Zweckverband;
Folgender Sachverhalt wird wortgleich in allen übrigen ILE-Gemeinden behandelt.
Im März 2012 haben sich die Gemeinden Aiterhofen, Feldkirchen, Irlbach, Leiblfing, Oberschneiding, Salching und Straßkirchen zur ILE Gäuboden in Form einer besonderen Arbeitsgemeinschaft nach Art. 5 KommZG zusammengeschlossen. Ziel der Arbeitsgemeinschaft war bestimmte Aufgaben zu zentralisieren. Folgende Aufgabenfelder wurde festgelegt:
Standesamt – VG Aiterhofen
Bauhoforganisation und verkehrssicherheitsrechtliche Kontrollaufgaben – Gemeinde Leiblfing
Rentenangelegenheiten – Gemeinde Oberschneiding
Personalverwaltung – Gemeinde Straßkirchen
Diese Aufgabenfelder werden im Folgenden als „Harte Aufgaben“ bezeichnet.
Des Weiteren wurde seit Gründung der ILE Gäuboden ein Konzept zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILEK) mit verschiedenen Handlungsfeldern erarbeitet. Diese Handlungsfelder wurden im Jahr 2021 neu formuliert und an Verantwortliche zugewiesen. Diese Handlungsfelder werden im Folgenden als „Weiche Aufgaben“ bezeichnet.
Die bestehende Arbeitsgemeinschaft stellt eine formlose Zusammenarbeit ohne eigenen Rechtscharakter dar. Die Organisation und Weiterentwicklung der ILE Gäuboden obliegt derzeit dem jährlich wechselnden Vorsitzenden und dessen Verwaltung. Gerade in den Verwaltungen kommt es hier vermehrt zu zusätzlichen Belastungen welche die Umsetzung der weichen Aufgaben verzögert bzw. diese teilweise nicht abgearbeitet werden können. Zur Unterstützung der Umsetzung der weichen Aufgaben hat die ILE Gäuboden im Jahr 2021 eine externe Umsetzungsbegleitung für zunächst 2 Jahre beauftragt. Kosten ca. 143.406,90 € welche mit 75 % (107.500.-) vom ALE gefördert werden.
Um die festgelegten Handlungsfelder künftig rechtssicher abwickeln zu können (Finanzierung, Vergaben, Vertragsabschlüsse usw.) ist die Findung einer entsprechenden Rechtsform zu empfehlen. Folgende Rechtsformen wären grundsätzlich denkbar:
Eingetragener Verein, Kommunalunternehmen oder Zweckverband.
Für die ILE Gäuboden scheint hier die Rechtsform des Zweckverbandes als am sinnvollsten. Eine entsprechende Satzung hierzu wurde von den Geschäftsstelleiter der ILE ausgearbeitet. In der Beteiligtenversammlung am 27.09.2022 wurde mit 6 Ja – und 1 Nein-Stimme die Gründung eines Zweckverbandes ILE Gäuboden beschlossen.
Die ausgearbeitete Satzung wurde im Vorfeld der Beteiligtenversammlung vom 09.12.2022 den Bürgermeistern entsprechend vorgelegt. In der Beteiligtenversammlung einigte man sich darauf, dass die vorgelegte Satzung nach Einarbeitung von 2 Änderungswünschen den jeweiligen Gemeinderatsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
In den Gemeinderatsgremien ist darüber hinaus die Beibehaltung der bisherigen ILE-Zusammenarbeit als Alternative zum Zweckverband zu behandeln.
Weiterhin ist den Gemeinderatsgremien darzulegen, dass bei Einstellung von eigenem Personal für den Zweckverband die Gemeinde Feldkirchen mit Wirkung zum 01.01.2024 aus dem Zweckverband und somit aus der ILE Gäuboden ausscheiden würde.
Weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.

Beschluss: Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt sowie die vorgelegte Satzung zur Gründung eines Zweckverbandes ILE Gäuboden ausreichend zur Kenntnis. Der Gemeinderat nahm weiterhin zur Kenntnis, dass bei Einstellung von eigenem Personal für den Zweckverband die Gemeinde Feldkirchen mit Wirkung zum 01.01.2024 aus dem Zweckverband und somit aus der ILE Gäuboden ausscheidet.
Mit der Gründung eins Zweckverbandes ILE Gäuboden besteht Einverständnis. Dem vorgelegten Satzungsentwurf wird zugestimmt.

3. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Irlbach, samt Anlagen für das Jahr 2023
Mit der Einladung zur Sitzung wurde die Haushaltsatzung samt Anlagen, der Vorbericht, die Stellenpläne sowie das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 -jeweils im Entwurf- an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen 2023 in der vorgelegten Form und diese tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Ferner wird die Zustimmung zu den Stellenplänen sowie dem Investitionsprogramm 2022 bis 2026 erteilt.
Die Haushaltssatzung wird Bestandteil dieses Beschlusses.

4. Beschlussfassung über den Finanzplan der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2023
Mit der Einladung zur Sitzung wurde der Finanzplan 2023 verteilt.
Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik ist über den Finanzplan, der Anlage zum Haushaltsplan ist, gesondert zu beschließen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Finanzplan in der vorgelegten Fassung 2023.

5. Beschlussfassung über den Stellenplan der Gemeinde Irlbach des Haushaltsplanes 2023
Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans 2023 der Gemeinde Irlbach hat Satzungsqualität erhalten und ist somit einzuhalten (Art. 44 GO, Art. 39 LKrO, Art. 35 BezO). Die Satzung wird von der Vertretungskörperschaft in öffentlicher Sitzung beschlossen. Rechtsgrundlage ist die jeweilige Gemeindeordnung. Es ist ein separater Beschluss zu fassen. Der Stellenplan der Gemeinde Irlbach ist als Anlage 12 und Auszug aus dem Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Irlbach von Seite 29 bis 33 beigefügt.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2023 folgenden Stellenplan: Anlage 12. Der Stellenplan ist Bestandteil des Beschlusses.

6. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

7. Regionalbudget 2023 Antrag auf Beschaffung von Sitzbänken
In der letzten Sitzung wurden aus der Mitte des Gemeinderates Sitzbänke für den Mitterweg und übrige gemeindliche Flächen für das Regionalbudget 2023 vorgeschlagen. Die Verwaltung hat eine Liste mit Bänken erarbeitet.
Die Anzahl der Bänke und die Standorte sind ebenfalls noch festzulegen.

Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gemeinde Irlbach eine Förderanfrage für das Regionalbudget 2023 über 2 Bänke (1x Metall, 1x Holz) zu stellen.

8. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

8.1 Wertstoffhof Irlbach, Papierpresse;
Für eine Papierpresse fehlt der Platz und nach Meinung des ZAW auch der Bedarf. Eine solche Presse kostet ca. 15.000 €.

8.2 Pflasterarbeiten für Salzsilo;
Der dargestellte Bereich vor dem Salzsilo beim Bauhof, sollte gepflastert werden, um eine einwandfreie Anlieferung des Salzes mittels Transporter zu ermöglichen.
Bisher kann der Transporter nicht direkt anfahren und muss das Salz mithilfe eines Verlängerungsschlauches in das Silo einleiten. Dieser Vorgang dauert unnötig lange und hat in der Vergangenheit zu Problemen geführt.
Der Bauausschuss wird die Situation vor Ort begutachten und das weitere Vorgehen festlegen.

8.3 Raummeter Ahornholz im Bauhof;
Im Bauhof Irlbach lagern im Moment ein Raummeter Ahornholz, welches veräußert werden kann.

8.4 Vorschläge für eine Pflegemedaille für besondere Verdienste um pflegebedürftige behinderte Menschen;
Vorschläge bitte bis zum 14.02.23 an vorzimmer@vg-strasskirchen.de

8.5 Johannesbrücke in Irlbach, Hl. Nepumuk;
Die Umhausung des Hl. Nepumuk an der Johannesbrücke in Irlbach muss erneuert werden. Weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.

8.6 Schöffenwahl 2023
Die Gemeinde Irlbach ist derzeit wieder auf der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für die Schöffenwahl 2023. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Das Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste ist auf der Homepage der Gemeinde Irlbach jederzeit einsehbar. Interessierte Personen können Ihre Bewerbung bis zum 15.03.2023 schriftlich an die Gemeinde Irlbach, Kirchplatz 7, 94342 Straßkirchen, richten oder persönlich abgeben.

9. Bundesförderprogramm 2023 – Glasfaserausbau
Die Richtlinie „Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 ist am 31.12.2022 ausgelaufen. Gemäß des damaligen Markterkundungsverfahrens konnte die Gemeinde Irlbach hier keine Förderung zum Glasfaserausbau beantragen. Der Gemeinderat beschloss auf das Bundesförderprogramm 2023 zu warten.

Das Inkrafttreten der neuen Bundesrichtlinie wird zwischen März – Mai 2023 erwartet.
Die Förderfähigkeit muss jedoch über ein neu zu erstellendes Markerkundungsverfahren ermittelt werden. Bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren können nicht verwendet werden.

Da es für das Bundesförderprogramm 2023 limitierte Fördermittel gibt, ist es wichtig nach Inkrafttreten der Richtlinie zeitnah mit der Markerkundung auf Basis eines kommunalen Beschlusses zu beginnen. Aus diesem Grund soll der Beschluss bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie gefasst werden.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt mit der aufschiebenden Bedingung des Inkrafttretens der neuen Bundesrichtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland die notwendige Markterkundung durchzuführen. Die Verwaltung wird damit beauftragt die nächsten Schritte einzuleiten.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 28.02.2023

1. Gründung Planungszweckverband Straßkirchen Irlbach für ein Gemeinsames Industriegebiet;
Ausführliche Erläuterungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet den Entwurf der „Verbandssatzung der Gemeinden Straßkirchen und Irlbach Planungszweckverband Industriegebiet Straßkirchen/Irlbach“

2. Bestimmung der Mitglieder des Planungsverbandes aus der Mitte des Gemeinderates Irlbach;
Für den Planungszweckverband Industriegebiet Straßkirchen/Irlbach müssen Verbandsräte bestimmt werden. Die derzeitige Satzung sieht eine Entsendung aller Mitglieder des Gemeinderates vor.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Entsendung aller zwölf Mitglieder des Gemeinderates und des Ersten Bürgermeister als Verbandsräte in den Planungsverband Industriegebiet Straßkirchen Irlbach.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 30.03.2023

1. Schöffenwahl 2023 – Vorschläge der Gemeinde Irlbach
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Jahre 2024 – 2028 finden in diesem Jahr wieder die Schöffenwahlen statt.
Hierzu muss dem Amtsgericht Straubing von der Gemeinde Irlbach mindestens eine Person vorgeschlagen werden. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht wesentlich überschritten werden.
Auf die hierzu ergangene Bekanntmachung und dem Hinweis auf der gemeindlichen Homepage hat sich innerhalb der Bewerbungsfrist eine Person um die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste beworben.

Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, dem Amtsgericht Straubing aus der Gemeinde Irlbach den Bewerber für die Schöffenwahl 2023 vorzuschlagen.

2. Beauftragung des Örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung 2022
Das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Irlbach schloss am 31.12.2022 (Art. 63, Abs. 4 GO), die Abschlussbuchungen wurden vollständig durchgeführt.
Sämtliche kassenwirksame Geschäftsvorfälle wurden ordnungsgemäß verbucht.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gebeten die Jahresrechnung zeitnah zu prüfen und das Ergebnis im Gemeinderat im Rahmen der notwendigen Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse vorzulegen.

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 3 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. Befreiung von den Festsetzungen der EBS „Donaustraße“
Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird der beantragten Befreiung von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 5 Satz 3 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

5. Antrag auf Einbeziehungssatzung Gmkg. Irlbach;
Im Rahmen der Sitzung wurde festgelegt, dass der Sachverhalt zur Prüfung an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wird. Nach einer Einschätzung durch die Bauverwaltung am Landratsamt Straubing-Bogen wird der Punkt erneut behandelt. Das Grundstück befindet sich im Mittermüllerweg am Ortsrand von Irlbach, stellt jedoch laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Irlbach eine Fläche im Außenbereich dar.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Irletwiesen“. Mit der Erstellung der Planunterlagen für die Einbeziehungssatzung ist von dem Grundstückseigentümer ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Planung sowie sonstige anfallende Kosten sämtlicher Art sind vom Bauherrn zu tragen.

6. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

6.1 Pflegeschnitt gemeindl. Obstbäume
Seitens der Gemeinde Irlbach wurde eine Förderanfrage bzgl. Pflegeschnitt der gemeindlichen Obstbäume an den Landschaftspflegeverband gestellt.

Weitere Voraussetzungen laut Schriftverkehr:
1. Es darf sich um keine Maßnahme handeln, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme).
2. Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Bei Verletzung der Zweckbindungsfrist besteht Regresspflicht (Privatrecht nach BGB) gegenüber dem LPV.
3. Bei Beweidung der Fläche sind die Pflanzungen ausreichend vor Beschädigungen zu schützen. 4. Auf der Streuobstfläche darf keine Freizeitgestaltung bzw. gärtnerische Nutzung erfolgen.
5. Die Bäume müssen mindestens fünf Jahre erhalten bleiben (ausgenommen: natürliche Ausfälle durch Sturm o. dgl.).

Die Gemeinde Irlbach wurde für die nächste Maßnahme vermerkt.
Der Landschaftspflegeverband wird sich im Frühsommer noch einmal für einen unverbindlichen Vor-Ort Termin melden, um gemeinsam, vielleicht zusammen mit dem Bauhof, die gewünschten Flächen auf Tauglichkeit begutachten zu können. Anschließend werden die passenden Flächen in den Gesamtauftrag des Verbandes mitaufgenommen und vergeben. Geschnitten wird dann ab November 2023.

6.2 ILE Regionalbudget 2023;
Zur Kenntnis genommen

6.3 Verkehrsspiegel Kreuzung Donaustraße/Straßkirchener Straße
Am 21.03.2023 fand an der Kreuzung Donaustraße/ Straßkirchener Straße eine Verkehrsschau statt. Dabei wurde beschlossen, dass gegenüber der Ausfahrt Donaustraße auf Grund des eingeschränkten Sichtfelds Richtung Wischlburger Straße ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden soll. Da es sich sowohl bei der Donaustraße, als auch der Straßkirchener Straße um eine Kreisstraße handelt, trägt die Kosten der Landkreis Straubing – Bogen.

6.4 ILE Kernwegenetz, Start Baubeginn;
Die Bauarbeiten finden ab Anfang April statt.

6.5 Ertüchtigung Funkmasten in Kläranlage;
Ausführungen erfolgen durch Bürgermeister Soller, der Funkmasten wird auf 5-G Standard optimiert.

6.6 Breitbandausbau Gemeinde Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

6.7 Ertüchtigung Festplatz, Neugestaltung Zufahrt Bauhof;
Zur Kenntnis genommen

6.8 Sauber mach lustig am 23.03.2023 in Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

6.9 Haushaltssatzung Gemeinde Irlbach 2023, rechtsaufsichtliche Genehmigung;
Mit Schreiben vom 16.03.2023 wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 durch das Landratsamt Straubing Bogen erteilt.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 14.03.2023

1.1 Beschluss über die Vereinbarung zum Planungsverband Straßkirchen-Irlbach;
Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.
Ergänzung am 11.04.23: Einarbeiten der Verbandssatzung der Gemeinden Straßkirchen und Irlbach für den „Planungsverband Straßkirchen – Irlbach“ mit dem Entwurfsstand vom 11.04.23. Ergänzung am 13.04.23: §27 Inkrafttreten der Satzung

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt der Gründung eines Planungsverbands nach § 205 Abs. 1 S. 1 BauGB mit der Gemeinde Straßkirchen entsprechend der vorgelegten Vereinbarung und dem Satzungsentwurf, die einen Bestandteil des Beschlusses bilden, zu.

1.2 Beschluss über Verbandssatzung der Gemeinden Straßkirchen und Irlbach für den „Planungsverband Straßkirchen-Irlbach“;
Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung. Der gesamte Satzungsentwurf wird analog der Anlage 3 der Vereinbarung zum Planungsverband ausgeführt.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet die Verbandssatzung der Gemeinden Straßkirchen und Irlbach für den „Planungsverband Straßkirchen-Irlbach“ in der vorgelegten Entwurfsfassung.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 10.05.2023

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Vorstellung der Berechnung der Herstellungsbeitragssätze und der Gebührenkalkulation für die Entwässerung;
Die Gemeinde Irlbach hat eine Rechtsanwältin mit der Berechnung der Herstellungsbeitragssätze und der Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerung der Gemeinde Irlbach beauftragt.

Mit der Beitragsbedarfsberechnung (Globalberechnung) wurden die Beitragssätze für den Herstellungsbeitrag ermittelt. Grundlage der Gebührenkalkulation für die Entwässerung bilden die Festlegung des Kalkulationszeitraumes, Beschluss vom 10.11.2022, wieder mit 4 Jahren (2023 – 2026) und die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes, Beschluss vom 10.11.2022, 2023 bis 2026: 4 %.

Es wurden drei Varianten zur Vorbereitung für den zukünftigen Kalkulationszeitraum erarbeitet.

2.1 Festlegung der Herstellungsbeitragssätze aus dem Ergebnis der Beitragsbedarfsberechnung (Globalberechnung)
Die Gemeinde Irlbach erhebt derzeit einen Grundstücksflächenbeitrag von 0,83 €/m² und einen Geschossflächenbeitrag von 13,77 €/m² (BGS/EWS vom 17.12.2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 21.09.2018).
Die Grundlagen und die Berechnungen zur Ermittlung der Herstellungsbeitragssätze sind im Gutachten vom 23.04.2023 dargestellt.
Nach der Neuberechnung beträgt der Beitrag
a) pro m² Grundstücksfläche 1,75 Euro
b) pro m² Geschossfläche 10,38 Euro

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt folgende Herstellungsbeitragssätze:
a) pro m² Grundstücksfläche 1,75 Euro
b) pro m² Geschossfläche 10,38 Euro

2.2 Erhöhung der Grundgebühr nach dem Nenn- bzw. Dauerdurchfluss von Wasserzählern;
Die ermittelten Varianten 1 bis 3 sind dargestellt. Die Variante 1 erfordert eine Erhöhung der Grundgebühr um 50 Prozent, die Variante 2 erfordert eine Erhöhung um 100 Prozent und die Variante 3 erfordert die Erhöhung der Grundgebühr um 140 Prozent.

Die Grundgebühr ist ein fixer Betrag für die Bereitstellung von Trink- und Abwasserleistungen, unabhängig vom Verbrauch.
Für die zentralen Gebührenarten ist eine gestaffelte Grundgebühr zu zahlen. Der Maßstab ist die Nennleistung (Q 3) des verwendeten Wasserzählers.
Wasserzähler bisherige Grundgebühr €/Jahr neu festzulegende Grundgebühr bei Variante 1
€/Jahr neu festzulegende Grundgebühr bei Variante 2
€/Jahr neu festzulegende Grundgebühr bei Variante 3
€/Jahr
bis 4 m³/h 25,00 37,50 50,00 60,00
bis 10 m³/h 62,50 94,00 126,00 151,00
bis 16 m³/h 100,00 151,00 202,00 241,00

Q3 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers nach MID (Measuring Instruments Directive, europäische Messgeräterichtlinie

Folgende Übersicht dient lediglich als Information. Eine inhaltliche Bewertung der Zahlen wurde nicht durchgeführt. Die Zahlen wurden von den jeweiligen Homepages abgerufen
(Stand 09.05.2023).

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt folgende Grundgebühren (Variante 2) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) oder mit Nenndurchfluss (Qn) in folgender Höhe:
Dauerdurchfluss (Q3) Nenndurchfluss (Qn)
bis 4 m³/h bis 2,5 m³/h 50,00 €/Jahr
bis 10 m³/h bis 6 m³/h 126,00 €/Jahr
bis 16 m³/h bis 10 m³/h 202,00 €/Jahr

2.3 Festlegung Gebührenhöhe aus dem Ergebnis der Gebührenkalkulation (notwendig bei allen Varianten);
Zusätzlich zu der Grundgebühr ist eine Einleitungsgebühr zu entrichten, die sich in der Höhe nach der Menge des eingeleiteten Abwassers bemisst.
Die Gemeinde erhebt derzeit folgende Einleitungsgebühren (BGS/EWS vom 17.12.2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 21.09.2018):

Niederschlags- und Schmutzwasserableitung: 1,90 €/m³
Nur Schmutzwasserableitung 1,71 €/m³
Der voraussichtliche Gebührenbedarf stellt sich in den Jahren 2023 bis 2026 wie folgt dar:

Beschluss: (VARIANTE 2) Der Gemeinderat Irlbach beschließt folgende Einleitungsgebühren (Variante 2) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026 in folgender Höhe:
Niederschlags- und Schmutzwasserableitung: 2,54 €/m³
Nur Schmutzwasserableitung 2,26 €/m²

2.4 Beschluss der Entwässerungssatzung
Im Zuge der Kalkulation der Gebühren für die Entwässerung wurde die Entwässerungssatzung – EWS der Gemeinde Irlbach überprüft und der neuesten Rechtsprechung angepasst. Die Änderungen zur vorherigen Satzung sind gelb unterlegt.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die folgende Entwurfsfassung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Irlbach (Entwässerungssatzung – EWS).

2.5 Beschluss der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Im Zuge der Kalkulation der Gebühren für die Entwässerung wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Irlbach (BGS/EWS) überprüft und der neuesten Rechtsprechung angepasst.
Die in der Entwurfssatzung gelb markierten Textstellen/Platzhalter (kalkulierten Gebühren) können im Rahmen der Sitzung nach einer Festlegung der Variante 1 bis 3 angepasst werden.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die folgende Entwurfsfassung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Irlbach (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung – BGS/EWS).

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 7 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. Befreiungen von den Festsetzungen des BPlans „Am Auwald“
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

5. Einbeziehungssatzung Hofmülleranger Irlbach; erneute Auslegung
Mit Beschluss vom 09.12.2021 wurde durch den Gemeinderat Irlbach der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“ gefasst. Betroffen ist das Flurstück, auf welchem entweder ein Mehrfamilienhaus mit max. 6 Wohneinheiten oder 2 Mehrfamilienhäuser mit jeweils max. 4 Wohneinheiten entstehen soll. Das Planungsbüro hat hierfür eine Entwurfsfassung ausgearbeitet, für welche am 07.04.2022 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Gemeinderat gefasst wurde.
Aufgrund fehlender Absprachen und Verträge zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde wurde der Satzungsbeschluss vorübergehen bis zur Klärung zurückgestellt.
Da zwischenzeitlich die Gespräche mit dem Eigentümer wieder aufgenommen wurden, soll nach Rücksprache mit dem Landratsamt Straubing-Bogen die Einbeziehungssatzung aufgrund der langen zurückliegenden Zeitspanne vor dem Satzungsbeschluss erneut ausgelegt werden.
In der Zwischenzeit soll mit dem Eigentümer ein Städtebaulicher Vertrag vereinbart, sowie ein Notartermin abgehalten werden um anschließend den Satzungsbeschluss fassen zu können.

Beschluss: Mit dem vorgelegten Entwurf der Einbeziehungssatzung für die Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Irlbach besteht Einverständnis. Der Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

6. Förderung Biberschutzgitter, ILE-Kernwegenetz;
Bereits im Jahr 2022 wurden Biberschutzgitter für den Einbau am Spurplattenweg über den Fördertopf der Regierung „Staatliche Kleinstmaßnahmen“ im Wert von 2.500,00 € erworben.
Zwischenzeitlich wurde mit der Sanierung des Spurplattenweges und dem Einbau der vorhanden Biberschutzgitter begonnen. Die Gitter endeten genau vor der Stelle, an der die Biberaktivitäten noch besonders präsent sind.
Aus diesem Grund wurde am 31.03.23 eine Anfrage auf erneute Förderung von ca. 50 m Gittern, mit Kostenangebot, an das Landratsamt Straubing-Bogen durch die Bauverwaltung gestellt.
Folgende Antwort erhielt die Gemeinde am 03.04.2023: Die Gitter wurden am nächsten Tag erworben und seitens der Baufirma miteingebaut.

7. ILE-Gäuboden, Aufstellen von Mitfahrbänken im Gemeindegebiet;
Die Mitglieder des Gemeinderates können einen Standort für die Mitfahrbänke vorschlagen.

8. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Bisher keine Punkte bekannt.

8.1 Kindergartenwesen,
Am 05.05.23 fand in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Straubing Bogen ein Gespräch statt.
Herr Bürgermeister erklärte, dass er eine Anfrage aus Straßkirchen, hinsichtlich einer gemeindlichen Beteiligung am Bau einer Kinderkrippe in Straßkirchen habe.
Die Gemeinde Irlbach könnte sich am Bau der Kinderkrippe beteiligen und somit über eigene Krippenplätze verfügen.
Die Höhe der Kostenbeteiligung richtet sich nach der Anzahl der Krippenplätze.
Die Gemeinde Irlbach kann auch eigene Lösungen im Gemeindegebiet verfolgen, z. B. eine Krippe im ehem. Rathaus.
Die Personalproblematik und Gewährleistung einer Betreuung müsste bei einer eigenen Lösung besonders eingehend betrachtet werden.
Für Kinder ab einem Jahr besteht ein gesetzlicher Betreuungsanspruch und dieser wird derzeit durch die Gemeinde Irlbach nicht erfüllt.
Das vorliegende Gutachten zum Kindergarten- und Kinderkrippenbedarf in der Gemeinde Irlbach kommt zu der Einschätzung, dass für die Gemeinde Irlbach, lediglich der Krippenbedarf gedeckt werden muss.
Die Kindergartenbetreuung wird durch die nicht gemeindliche Spitalstiftung wahrgenommen.
Bis zur kommenden Sitzung werden die Mitglieder des Gemeinderates gebeten, sich Gedanken zum Sachverhalt zu machen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 15.06.2023

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Antrag für eine Bushaltestelle im Auwald:
Der Antrag wurde aufgrund der Zuständigkeit des SG44 Verkehrswesen am LRA Straubing-Bogen an dieses zur Entscheidung geleitet. Eine Antwort ist derzeit noch ausstehend. Die Verwaltung wird beim LRA Straubing Bogen erfragen, ob eine dritte Bushaltestelle möglich ist.

3. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Irlbach
Am Dienstag, den 04.04.2023 fand die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Irlbach durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt. Die Prüfung erfolgte in angemessenen Stichproben.

Beschluss: Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 wird Bestandteil dieses Beschlusses.

4. Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Irlbach
Am 04.04.2023 wurde die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Irlbach örtlich geprüft. Die Prüfung ergab die im Vorbeschluss behandelten Feststellungen bzw. Beanstandungen. Die Jahresrechnung 2022 ist mit folgenden Ergebnissen festzustellen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach fasst den Feststellungsbeschluss für die Jahresrechnung 2022 mit den vorgenannten Ergebnissen.

5. Entlastung zur Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Irlbach
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 04.04.2023 wurde bekanntgegeben. Der Gemeinderat Irlbach erhebt gegen die Erledigung der Prüfungsfeststellung keine Einwände.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach erteilt zur Jahresrechnung der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2022 mit den im Vorbeschluss festgestellten Ergebnissen, die Entlastung.
Vermerk: Herr Bürgermeister Armin Soller hat aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung mitgewirkt.

6. BGS/EWS Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen – Änderung der Satzung
Zurückgestellt

7. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.

8. Kenntnisnahme des Geeminderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a
Ausgaben zwischen 1.000 € und 6.000 € vom 30.09.2022 bis 31.05.2023

9. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

9.1 Instandsetzung der Einhausung des Hl. Nepomuk;
Zur Kenntnis genommen

9.2 Vorstellung archäologische Grabung, Sachstand;
Der Kreisarchäologe wird das Ergebnis der Ausgrabungen, auf Höhe der Kreisstraße zwischen Straßkirchen und Irlbach, in einer öffentlichen Veranstaltung am 16. Juli im Begegnungshaus darstellen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 13.07.2023

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Antrag für eine Bushaltestelle im Auwald, Einschätzung LRA, SG Verkehrswesen;
Sehr geehrter Herr Riedl,
allenfalls gefährlich scheint mir bei dem fraglichen Schulweg die Überquerung der Kreisstraße an der unübersichtlichen Kurve gegenüber der Bushaltestelle „Am Hohlweg“.
Es befindet sich jedoch meines Wissens gegenüber der Einmündung der „Unteren Bachstraße“ eine Linienbushaltestelle an der Kreisstraße. Linienbushaltestellen dürfen von einem Schulbus jederzeit angefahren werden. Es sollte sich ein rot-gelb-roter, retro-reflektierender Kennring am Pfosten befinden. Wenn nicht, können wir den ja nachrüsten. Falls der Schulbus jedoch an einer Gemeindestraße halten soll, wäre die Gemeinde für die Verkehrsrechtliche Anordnung der Schulbushaltestelle zuständig.
Da die Entfernung von der Schule über 3 km beträgt, dürfte selbst für Mittelschüler ein Beförderungsanspruch bestehen, sodass eine Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit und/oder Beschwerlichkeit nicht erforderlich sein sollte.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, bin aber erst am 10.07.2023 wieder im Haus.

Mit freundlichen Grüßen

——–
Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie einen Antrag von Anwohnern „Am Auwald“ und anliegenden Straßen in Irlbach zur Errichtung einer Bushaltestelle „Am Auwald“ für Schüler-/innen der Grund- und Mittelschule Straßkirchen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde eine Unterschriftenliste mit 32 Unterschriften beigefügt. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen einen Lageplan beigefügt, der die Straße „Am Auwald“ und die Bushaltestelle „Am Hohlweg“ zeigt. Mit roter Linie wurde der Weg markiert. In der „Unteren Bachstraße“ befindet sich ein Bürgersteig. An der Kreisstraße befindet sich kein sicherer Gehweg.

Brauchen Sie noch weitere Angaben von der Gemeinde Irlbach? Ein direkten Absender ist uns bei diesem Schreiben leider nicht bekannt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorschlag des Landratsamtes zugestimmt werden, um die Verkehrssicherheit für Schulkinder zu erhöhen. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass die Kosten für eine 3. Haltestelle geprüft werden. Zum einen aus baulicher Sicht und zum anderen aus rechtlicher Sicht. Die o. d. Bushaltestelle an der Kreisstraße scheidet aus Sicherheitsgründen aus. Der gepflasterte Vorplatz wird als zu klein und als zu nah an der Kreisstraße bewertet. Die Bushaltestelle im Hohlweg soll nicht aufgelöst werden.

Beschluss: Die Verwaltung wird angewiesen, mit dem Landratsamt Straubing – Bogen entsprechende Absprachen zu treffen, um ab dem neuen Schuljahr 2023/2024 die Kinder des „Am Auwald“ über die Linienbushaltestelle „Untere Bachstraße“ zur Grund- und Mittelschule zu befördern.

3. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben 2022
In der Geschäftsordnung für die Gemeinde Irlbach vom 14.05.2020 ist unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 c geregelt bis zu welcher Grenze der Erste Bürgermeister über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben entscheiden darf:
Die Genehmigung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 4.000,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Entscheidung der nachfolgenden Überschreitungen über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird durch den Gemeinderat getroffen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach hat die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2022 zurückgestellt.

4. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 2 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

5. Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans am „Hohlweg-Deckblatt 2“
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt den beantragten Befreiungen für das Grundstück zu.

6. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

6.1 FFW Irlbach, Förderung von BOS-TETRA-Pager durch die Regierung v. Nb.;
Für die FFW Irlbach wurden im Rahmen des Sonderförderprogramms für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digital-funk) elf TETRA Endgeräte beschafft. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 6.500 € und gefördert wurden davon 6.050 € durch die Regierung von Niederbayern.

6.2 ILE-Gäuboden, Regionalbudget 2023; Sitzbänke;
Die Sitzbank soll vor der in Richtung ortsauswärts, Bahnbrücke rechts auf Irlbacher Seite aufgestellt werden

6.3 BMW vor Ort-Veranstaltung am 15.07.23 beim Auer Wirt;
Die Mitglieder des Gemeinderates sind alle zur Veranstaltung eingeladen.
Vertreter der BMW-Group werden Ausführungen zum Projekt machen.

6.4 Situla von Irlbach, Vorstellung im Begegnungshaus;
Am Sonntag den 16.07.23 um 11:00 Uhr wird der archäologische Fund der „Situla von Irlbach“ durch den Kreisarchäologen im Begegnungshaus Irlbach vorgestellt.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 10.08.2023

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Antrag für eine Bushaltestelle im Auwald, Einschätzung LRA, SG Verkehrswesen;

Für ein zusätzliches Buswartehaus fallen folgenden ca. Baukosten an.
Fundament: 2.000 €
Wartehäuschen Holz: 5.000 €
Aufbau und Montage: 1.000 €
Gesamt: 8.000 €
Nach Rücksprache wurde mitgeteilt, dass es von Seiten des Landratsamtes Straubing – Bogen keine Einwände gegen die Errichtung einer Bushaltestelle „Am Auwald“ geben wird. Die Gemeinde Irlbach ist für die „Untere Bachstraße und den Am Auwald“ sowohl Straßenverkehrsbehörde als auch Straßenbaulastträger, wodurch wir selbst für die Umsetzung verantwortlich sind. Eine einzuhaltende Mindestentfernung zu anderen Bushaltestellen oder Linienbushaltestellen existiert nicht.
Bei der Errichtung der Bushaltestelle sollte darauf geachtet werden, den Aufbau möglichst entfernt von Einmündungen und unübersichtlichen Kurven vorzunehmen, um die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht zu beeinträchtigen und die wartenden Kinder nicht unnötig zu gefährden.
Bei der anschließend vorzunehmenden Beschilderung der Schulbushaltestelle ist die Verkehrspolizei der PI Straubing anzuhören.
Nach § 2 Abs. 2 SchBefV besteht die Beförderungspflicht, soweit der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 länger als zwei Kilometer, für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist und den Schülerinnen und Schülern die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist. Da die Entfernung der zu errichtenden Schulbushaltestelle mehr als drei Kilometer von der zu besuchenden Schule beträgt, gibt es keine Bedenken.
Der Schulverband Straßkirchen-Irlbach-Oberschneiding ist für die Schülerbeförderung der Schüler an der Grund- und Mittelschule verantwortlich. Etwaige spätere Mehrkosten im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung durch die Errichtung eines Buswartehäuschens durch die Gemeinde Irlbach sind von dieser zu tragen.
Im Rahmen der Sitzung wurde festgelegt, dass die Verwaltung klärt, ob der derzeitige Busunternehmer die bestehende Bushaltestelle des Landkreises und eine mögliche Bushaltestelle 2 mit in seinen Fahrplan aufnehmen kann.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet den Bau eines Buswartehäuschens im markierten Bereich auf gemeindlichen Grund. Die Beauftragung der Verwaltung für den Bau des Buswartehäuschen wird zurückgestellt.

3. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das LRA Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden
Mit Bescheid vom 08.02.2021 genehmigte das LRA die Zwischenlagerung von Kies auf dem Grundstück mit der Fl. Nr., Gmkg. Irlbach. Diese Genehmigung war bis zum 21.12.2023 befristet. Der Eigentümer hat nun die Verlängerung dieses Bescheids gebeten.

4. ILE-Gäuboden, Sitzung v. 26.07.23, Niederschrift;
Zur Kenntnis genommen

4.1 Starkregenrisikomanagementplanung in der Gemeinde Irlbach;
Hochwasser, Starkregenereignisse, Sturzfluten wurden im Rahmen der jüngsten ILE-Besprechung für die sieben Gäubodengemeinden thematisiert. Ggfs. soll hier ILE-übergreifend eine Konzeption in Angriff genommen werden. Hierfür ist für die Gemeinde Irlbach die entsprechende Gebietskulisse zu benennen.

Beschluss: Für die Gemeinde Irlbach werden für eine mögliche ILE-übergreifende Konzeption an die federführende ILE-Gemeinde Feldkirchen als mögliche Gefährdungsgebiete für Sturzfluten gemeldet: Bereich 1 Brauerei, Heckenweg-Wischlburger Straße und Bereich 2: Richtung Rudolf-Berger-Straße.

4.2 Mitfahrbänke: Aktueller Verfahrensstand;
Zur Kenntnis genommen

4.3 ILE-Regionalbudget 2023 – Aktueller Verfahrensstand;
Zur Kenntnis genommen

4.4 ILE-Gäuboden, Kultur in Leiblfing, Toni Lauerer am 24.09.23 in Leiblfing;
Humorist Toni Lauerer in Leiblfing

5. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben 2022
In der Geschäftsordnung für die Gemeinde Irlbach vom 14.05.2020 ist unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 c geregelt bis zu welcher Grenze der Erste Bürgermeister über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben entscheiden darf:
Die Genehmigung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 4.000,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Entscheidung der nachfolgenden Überschreitungen über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird durch den Gemeinderat getroffen.
Ergänzung am 17.07.23: Erläuterung überplanmäßige und außenplanmäßige Ausgaben der Gemeinde Irlbach 2022

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2022.

6. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

6.1 Banner Gemeinde Irlbach für Unterstützung Bürgerentscheid am 24.09.23;
Zur Kenntnis genommen

6.2 Ausgleichsflächen der Gemeinde Irlbach, GI Straßkirchen-Irlbach;
Die Gemeinde Irlbach wird im Rahmend des gemeinsamen GI Straßkirchen-Irlbach die notwendigen baurechtlichen Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen.

6.3 Kanal für das GI Straßkirchen-Irlbach;
Der Ableitungskanal des zukünftigen GI Straßkirchen-Irlbach bis zur Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen wird über Flächen der Gemeinde Irlbach erfolgen.

6.4 Spurplattenweg, Mängelfeststellung;
Das Amt für Ländliche Entwicklung in Landau hat auf dem Spurplattenweg zwischen Straßkirchen und Irlbach eine geförderte Sanierungsmaßnahme des bestehenden Weges durchgeführt. Die Baumaßnahme einschließlich der Bauüberwachung und der vorhergehenden Ausschreibungen, liegt im Verantwortungsbereich des Amtes für Ländliche Entwicklung in Landau.
Nach erheblicher zeitlicher Verzögerung bei der Umsetzung, konnte vor kurzem die Maßnahme fertiggestellt werden. Bei einem vor Ort Termin am 10.08.23 durch das Bauamt der VG-Straßkirchen und einem Mitglied im Gemeinderat, wurden mehrere Mängel festgestellt.
Durch Landwirte mit anliegenden Flächen, wurde der Grenzverlauf und Schotter vom Wegebau in den einigen Äckern bemängelt. Des Weiteren wurde ein Versatz von 20 cm – 30 cm vom Wegeverlauf zu den angrenzenden Flurstücken bemängelt. Der Versatz wurde nicht an geböscht und in der Folge droht mittelfristig ein partielles wegbrechen des Wegeverlaufs. In einem Termin anzusetzenden vor Ort Termin mit Vertretern des Amtes für Ländliche Entwicklung sollen die Mängel besprochen werden.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 14.09.2023

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Mittelschulverband Straßkirchen, Bestellung eines weiteren Vertreters;
Aus der Gemeinde Irlbach besuchen zum 01. Oktober 2022, 52 Kinder die Mittelschule in Straßkirchen. Gem. Art. 9 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) steht der Gemeinde Irlbach daher im Mittelschulverband Straßkirchen ein weiterer Sitz zu.
Nachdem die die Schülerzahlen jährlich schwanken, soll diese Regelung für die gesamte Legislaturperiode gelten.

Beschluss: Ein Mitglied des Gemeinderates wird als Verbandsrat für den Mittelschulverband bestellt.

2.1 Wahl der stv. Verbandsräte für den Mittelschulverband;
Beschluss: Ein Gemeinderatsmitglied wird zum stv. Verbandsrat bestellt und vertritt Herrn Armin Soller im Mittelschulverband.
Ein weiteres Gemeinderatsmitglied wird wird zum stv. Verbandsrat bestellt und vertritt den neu bestellten Verbandsrat im Mittelschulverband.

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben:
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. Befreiung von den Festsetzung/en des BPlans „Am Auwald“;
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

5. Befreiung von den Festsetzungen EBS „Irlbach-Mittermüllerweg“
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. Die im Süden befindliche Ausgleichshecke ist zwingend einzuhalten und alle übrigen Festsetzungen der Grünordnung sind ausnahmslos umzusetzen.

6. Beantragung Abweichung von der Stellplatzsatzung
Antrag auf Abweichung von örtlichen Bauvorschriften der Stellplatzsatzung der Gemeinde Irlbach (Jahr 2022).
Der Eigentümer im Baugebiet „Isenau“ plant den Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus und die Errichtung von 5 Stellplätzen. Die geforderten vier Stellplätze für die zwei Wohnungen werden nachgewiesen, auch der Stellplatz für Besucher wird nachgewiesen, allerdings in dem Stauraum zwischen Stellplatz und Ringstraße („gefangener“ Stellplatz: Benutzbarkeit vom Parkverhalten des anderen Parkplatzbenutzers abhängig und somit evtl. nicht jederzeit nutzbar). Der Bauherr beantragt Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Irlbach.

Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Abweichungen von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Irlbach zugestimmt.

7. Straßensanierung SR 7 in Irlbach, Sachstand Sanierungsmaßnahmen;
Aktuell ist der Landkreis mit der Sanierung der SR 5 in Straßkirchen beschäftigt. Die Sanierung der SR 7 soll jedoch im Frühjahr 2024 ausgeschrieben werden.
Der bereits vorhandene Masterplan für den Breitbandausbau wird gerade von der Telekom und dem Ingenieurbüro KEB überprüft und abgestimmt. Durch die Bauverwaltung wurde eine Anfrage bzgl. Kostenübernahme der Telekom für die Mitverlegung der Breitband-Leerrohre gestellt. Im aktuellen Förderverfahren (Gigabit) hat die Telekom als einziger Anbieter für den Gemeindebereich Irlbach ein Angebot abgegeben.

8. Sanierung Kreisstraße SR 7 – Bushaltestelle gegenüber der Feuerwehr
Im Zuge der Planungen für die Straßensanierung der Hauptstraße in Irlbach fiel die Bushaltestelle in der Straßkirchener Straße gegenüber der Feuerwehr auf, da sie nicht befestigt und sehr schmal ist. Daher wurde überlegt, diese Bushaltestelle entlang der Straßkirchener Straße ca. 100 Meter weiter in Richtung Straßkirchen zu versetzen, da der Gemeindegrund hier etwas breiter ist.
Bei der Begehung vor Ort wurde allerdings vereinbart, die Bushaltestelle an dem bereits bestehenden Ort zu belassen. Um die Sicherheit der Schulkinder zu erhöhen soll die Bushaltestelle im Rahmen der Straßensanierung aber erhöht werden (Schrägbordstein). Der bereits bestehende Gehweg soll einfach bis zur Bushaltestelle verlängert werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass geplante Bushäuschen ca. 20 m nach links zur Einfahrt zu verschieben.

9. WA am Schlosspark, Darstellung Variante G;
Zur Kenntnis genommen

10. Antrag auf Einbeziehungssatzung;
Der Gemeinderat wird um Stellungnahme zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gebeten.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger 2“. Mit der Erstellung der Planunterlagen für die Einbeziehungssatzung ist von den Grundstückseigentümern ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Planung sowie sonstige anfallende Kosten sämtlicher Art sind vom Bauherrn bzw. vom Grundstückseigentümer zu tragen.

11. Antrag auf Einbeziehungssatzung;
Die Eigentümer der Fläche bitten um Stellungnahme zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung auf genanntem Grundstück.

12. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

12.1 WA Am Schlosspark, Kosten für Archäologie;
Zwischenzeitlich liegen die Ausgaben bei über 90.000 € (Stand 14.09.23). Die bisherigen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 644.000 €.

12.2 Aktueller Stand zur Standortansiedlung der BMW-Group;
Der Bürgerentscheid über eine Standortansiedlung findet am 24.09.23 in Straßkirchen statt. Leitungsrechte für Strom und Abwasser konnten zwischenzeitlich gesichert werden.

12.3 Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0; Einreichung der Förderanträge
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023
Beschluss für die Einreichung der Förderanträge in vorläufiger Höhe für Infrastruktur Bund und Kofinanzierung Bayern.

a) Sachverhalt: Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.

Auf Grundlage des Gremiumsbeschluss vom 09.02.2023 wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 19.06.2023 bis 14.08.2023 durchgeführt. Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben:
• Telekom Deutschland GmbH

Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldung sind insgesamt 529 Anschlüsse in der Bundesrichtlinie förderfähig. Eine Abstimmung bzgl. Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes beträgt 4.761.000,00 €. Der Regelfördersatz für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.

Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.

Folgende Leistungen sind durchzuführen:
– Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe
– evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
– Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe
– Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe
– evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
– Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe
– ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für IKZ
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung / Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.

b) Sachverhalt: Für die Leistungen der Förderantragsstellung in vorläufiger Höhe liegt zur Sitzung ein Angebot der Breitbandberatung Bayern GmbH in Höhe von 3.510,50 € (brutto) vor.

Beschluss: Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) erteilt die Gemeinde Irlbach der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes in Höhe von 3.510,50 € (brutto) den Auftrag.

Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie: Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.

Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie: Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.

Vorgehensweise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune: Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 12.10.2023

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Isenau“
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

4. Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“; Abwägung der Stellungnahmen
Die Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“ wurde in der Zeit vom 01.08.2023 bis 01.09.2023 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Beschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

5. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgenden Punkt.

5.1 Antrag für eine Bushaltestelle im Auwald, Einschätzung LRA, SG Verkehrswesen;
Die Bushaltestelle soll zusätzlich neben der bestehenden Haltestelle angefahren werden.

5.2 Dorfladen Irlbach UG, Auflösung der Unternehmensform;
Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung durch Vertreter der Dorfladen Irlbach UG.

5.3 Begegnungshaus Irlbach, Organisation
Zur Kenntnis genommen

5.4 Bürgerversammlung in Irlbach im Jahr 2023;
In der Gemeinde Irlbach muss dieses Jahr noch eine Bürgerversammlung durchgeführt werden.
Mögliche Termine sind
-03.11.2023
-17.11.2023 favorisiert
Die Bürgerversammlung soll beim Auer-Wirt in Irlbach stattfinden.

5.5 Vor Orttermin SR 12 in Irlbach, Bushaltehäuschen;

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 09.11.2023

1. Erläuterungen öffentlich
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

3. Einbeziehungssatzung Hofmülleranger; Satzungsbeschluss
Die Einbeziehungssatzung wurde in der Zeit vom 01.08.2023 bis 01.09.2023 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägungen wurden soweit notwendig in die Satzung eingearbeitet, daher kann die überarbeitete Form der Einbeziehungssatzung bekanntgegeben werden und somit In-Kraft-Treten.
Mögliche Festsetzungen und Hinweise in einer Satzung / Bebauungsplans werden in der Baunutzungsverordnung – BauNVO abschließend geregelt. Anderweitige Festsetzungen können im Nachgang ggf. zur Unwirksamkeit der Satzung führen.
Vor einer Bekanntmachung ist § 5 Zulässige Zahl Wohnungen, der Einbeziehungsatzung, folgendermaßen zu ändern.
„Zulässig sind bei einem Gebäude bis zu max. 6 Wohneinheiten und bei max. zwei Gebäuden jeweils max. bis zu 4 Wohneinheiten.“

Beschluss: Der Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“ in Irlbach und dem damit verbundenen In-Kraft-Treten wird zugestimmt. Die Einbeziehungssatzung wird beschlossen.

4. Baugebiet „Am Schlosspark“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans;
Mit Beschluss vom 13.10.22 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans WA „am Schlosspark“ durch den Gemeinderat Irlbach beschlossen. Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurde ein entsprechender Planentwurf inklusive Begründung vorgelegt.

Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplans WA „Am Schlosspark“ vom 31.10.2023 beschlossen am 09.11.2023 wird im Grundsatz zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplans mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan sowie die Begründung und der Umweltbericht vom 31.10.2023 beschlossen am sind Gegenstand dieses Beschlusses.
Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

5. Antrag auf Einbeziehungssatzung;
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Alte Mühle“. Mit der Erstellung der Planunterlagen für die Einbeziehungssatzung ist von dem Grundstückseigentümer ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Planung sowie sonstige anfallende Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

6. Deckblattänderung BPlan „WA Unteres Feldl“; Aufstellungsbeschluss;“;
Beschluss: Dem Antrag Deckblattänderung BPlan „WA Unteres Feldl“ wird zugestimmt. Sämtliche anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Änderung der textlichen Festsetzungen sind von der Antragstellerin zu tragen.

7. Bekanntgaben, Wünsche und Anträge -öffentlich-
Siehe folgende Punkte.

7.1 Raumentwicklungsgutachten für eine Standortansiedlung der BMW-Group;
Veranstaltung des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.10.2023 im Sitzungssaal der Gemeinde Straßkirchen.

7.2 HWS Sand-Entau, Erhöhung der Beteiligtenleistung der Gemeinde Irlbach;
Ergänzung am 06.11.2023: Kostenübersichten aus dem Jahr 2020 wurden als Anlage beigefügt.

7.3 ESB Energie Südbayern, Infokreis am 25.10.23;
Zur Kenntnis genommen

7.4 Bürgerversammlung der Gemeinde Irlbach am 17.11.2023 im Gasthaus Auer;
Die diesjährige Bürgerversammlung der Gemeinde Irlbach findet am 17.11.2023 ab 19:00 Uhr im Gasthaus Auer in Irlbach statt. Die Gemeindebürger werden rechtzeitig mittels Bekanntmachung auf den Termin hingewiesen.

7.5 Gesellschafterversammlung Dorfladen Irlbach am 29.11.23 im Begegnungshaus;
Am 29.11.23 findet um 19:00 Uhr eine Gesellschafterversammlung des Dorfladens Irlbach statt. Im Anschluss sind die Bürger aus Irlbach für Fragen eingeladen.

7.6 Wandertour zu den Öko-Ausgleichsflächen der Gemeinde Irlbach am 24.11.23;
Am 24.11.2023 findet nachmittags eine Wandertour zu den Öko-Ausgleichsflächen der Gemeinde Irlbach statt. Eine Einladung erfolgt demnächst gesondert.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 14.12.2023

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Dorfladen Irlbach UG, Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde;
Am 06.12.2023 fand eine Versammlung zwischen den bisherigen Verantwortlichen des Dorfladens Irlbach UG und interessierten Personen, welche zukünftig die Geschicke des Dorfladens Irlbach gestalten wollen statt.
Die bisherige Geschäftsführerin Johanna Gratzl wird auch zukünftig als Geschäftsführerin zur Verfügung stehen.
An der Veranstaltung hat auch Bürgermeister Armin Soller teilgenommen und zugesichert, einen Antrag auf Unterstützung des Dorfladens Irlbach UG in der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2023 zu behandeln.

Derzeit liegt der Verwaltung lediglich eine mündliche Anfrage über einen Zuschuss von 1000 € mtl. vor.
Bis zur Sitzung werden weitere Unterlagen von den Verantwortlichen Personen eingeholt, insb. ein begründeter Antrag für einen Zuschuss in Höhe von 1000 € mtl.
Ein Konzept über die zukünftige Unternehmensgestaltung liegt der Verwaltung nicht vor.
Die dargestellten Zahlen auf dem Flipchart wurden von den zukünftigen Verantwortlichen dargestellt.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde sich nach der finanziellen Ausstattung des Dorfladens erkundigt.
Die derzeitige finanzielle Situation ist als angespannt zu werten, alle finanziellen Mittel sind im Grunde aufgebraucht.
Mit einem Zuschuss von 1000 mtl. ab Januar 2024 bis Ende des Jahres ist ein erfolgreicher Betrieb möglich.
Für September 2024 wurde eine Zwischenbilanz des Dorfladens im Gemeinderat gefordert.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgeschlagen im Januar einmalig 2000 € zu überweisen und im Anschluss mtl. 1000 € bis zum Jahresende, um einen guten Betriebsbeginn zu gewährleisten.
Insgesamt konnten 15 Personen als Stammpersonal im engeren Sinne und zusätzliche 15 Personen im weiteren Umkreis für den Dorfladen gewonnen werden.
Von Vertretern des Dorfladens wurde abschließend erklärt, dass allen Beteiligten Personen die schwierige Gesamtsituation des Dorfladens und insbesondere die finanzielle Situation bekannt ist.
Sollte es bis zum Ende des Jahres 2024 nicht möglich sein, den Dorfladen Irlbach in eine finanziell gesicherte Gesamtlage zu bewegen, wird der Dorfladen Irlbach zum 31.12.2024 endgültig schließen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Überlegung geäußert, anstelle eines Zuschusses von 13.000 € für den Dorfladen Irlbach UG, zwei Beschäftigte auf geringfügigerer Basis bei der Gemeinde zu beschäftigen, welche einen Fahrdienst für Bürger aus Irlbach in Anspruch nehmen können.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet einen finanziellen Zuschuss für den Dorfladen Irlbach UG in Höhe von Insgesamt 13.000 € für das Jahr 2024. Im Januar 2024 beträgt der monatliche Zuschuss einmalig 2000 € und dann monatlich 1000 € bis zum Jahresende 2024.

3. Bürgerversammlung der Gemeinde Irlbach im Jahr 2024 im Gasthaus Auer;
Empfehlungen, Anregungen der Bürgerschaft für eine Behandlung im Gemeinderat.
3.1 Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde angeregt, den Breitbandausbau im Gemeindegebiet Irlbach weiter voranzutreiben und hierzu eine Anfrage bei der Firma OpenInfra und anderen zu stellen.
Frage: Kann die Gemeinde Irlbach weitere Informationen zum Breitbandausbau bei anderen Firmen erfragen, um in der Folge den Breitbandausbau voranzutreiben.
Antwort: Die Verwaltung wird einen Termin mit einem Vertreter von OpbenInfra vereinbaren und das Ergebnis dem Gemeinderat bekannt geben.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und befürwortet das weitere Vorgehen durch die Verwaltung.

4. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

5. Baugebiet „Am Schlosspark“, Erschließung mit Erdgas, weiteres Vorgehen;
Der zuständige Mitarbeiter für die Erdgaserschließung bei Erdgas Südbayern hat von einer Erschließung mit Erdgas für das o. g. Baugebiet abgeraten.
Aufgrund der zurückliegenden Ereignisse hinsichtlich des Ukraine-Russland Konflikts ist die Nachfrage nach Erdgas stark zurückgegangen.
Anfallende Erschließungskosten sind durch die Gemeinde und im Anschluss durch die Bauwerber zu tragen.
Es wird daher angeraten auf eine Erschließung mit Erdgas für das Baugebiet „Am Schlosspark“ in Irlbach zu verzichten.

6. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a;
Zur Kenntnis genommen

7. Mietvertrag Verwaltungsräume als Geschäftsstelle der VG mit der Gemeinde Straßkirchen;
Nach Fertigstellung des neuen Rathauses und auf Empfehlung der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde eine Mietzinsberechnung mit den aktuellen Baukosten erstellt. Des Weiteren ist der Abschluss eines neuen Mietvertrages erforderlich, da es sich um ein neu gebautes Gebäude handelt.
Der Mietvertrag wird zwischen der Gemeinde Straßkirchen und der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen geschlossen.

8. Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Nach § 25 GrStG bestimmt die Gemeinde die Festsetzung des Hebesatzes, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist.
Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge festzusetzen.
Es wird vorgeschlagen, dass die nachfolgenden Hebesätze für die Grundsteuer, welche in der Gemeinde Irlbach gelten, im Kalenderjahr 2024 beizubehalten:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt, dass die nachfolgenden Hebesätze für die Grundsteuer, welche in der Gemeinde Irlbach gelten, im Kalenderjahr 2024 beizubehalten:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.

9. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

9.1 Sanierung SR 7 nicht im Jahr 2024;
Am Montag den 20. Nov. 2023 fand eine Sitzung des Bauausschusses des Landkreises Straubing Bogen statt.
In der Sitzung wurden die derzeitigen in Planung zur Umsetzung anstehenden Tiefbauprojekte priorisiert. Nach derzeitigen Planungen ist eine Sanierung der SR 7 in Irlbach für das Jahr 2024 nicht mehr vorgesehen.
Grund hierfür sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises, die zwingende Fertigstellung von laufenden Projekten und der Zustand von anderen Kreisstraßen, welche vorrangig saniert werden müssen.
Nach derzeitigen Planungen wird die Sanierung für das Jahr 2025 berücksichtigt werden.
Allerdings kann auch hierfür keine konkrete Zusage erfolgen und wird im Haushalt 2025 erneut geprüft werden.

9.2 ILE Gäuboden, Spurplattenweg Straßkirchen-Irlbach, Sachstand Amt für Ländliche Entwicklung;
Zur Kenntnis genommen

9.3 ILE-Regionalbudget für das Jahr 2024;
Zur Kenntnis genommen

9.4 ILE-Regionalbudget für das Jahr 2023, Schlussbescheid;
Zur Kenntnis genommen

9.5 Sitzungen Gemeinderat Irlbach im Jahr 2024;
Für das Jahr 2024 soll der bestehende Rhythmus der Sitzungen des Gemeinderates mit dem 2ten Donnerstag im Monat beibehalten werden. In der Folge ergibt sich im Januar, Mai und September 2024 jeweils die Notwendigkeit vom bestehenden Rhythmus abzuweichen.
11.01.23 (Anschluss Ferienzeit) Vorschlag Abweichung 18.01.24
08.02.23
14.03.24
11.04.24
09.05.24 (Christi Himmelfahr) Vorschlag Abweichung 16.5.24
13.06.24
11.07.24
08.08.24
12.09.24 (Ferien) Vorschlag Abweichung 19.09.24
10.10.24
14.10.24
12.12.24
Die tatsächlichen Termine können im Lauf des Jahres abweichen.

9.6 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2024;
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

2022

Akkordeon überspringen
Sitzung vom 13.01.2022

1. Erweiterung der Tagesordnung, Antrag Kath. Frauenbund Irlbach;
Beschluss: Die bestehende Tagesordnung soll im öffentlichen Teil um den Punkt „Antrag Kath. Frauenbund Irlbach, Überlassen einer Fläche für ein Kneippbecken“ erweitert werden.

2. Erläuterungen zur Sitzung öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

3. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Irlbach, samt Anlagen für das Jahr 2022;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen 2022 in der vorgelegten Form und diese tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Ferner wird die Zustimmung zu den Stellenplänen sowie dem Investitionsprogramm 2021 bis 2025 erteilt.

4. Beschlussfassung über den Finanzplan der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2022;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Finanzplan in der vorgelegten Fassung 2022.

5. Antrag Kath. Frauenbund Irlbach, Überlassen einer Fläche für ein Kneippbecken;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde das Vorhaben positiv bewertet, allerdings unter der Bedingung, dass der Betrieb und die Unterhaltung nicht durch die Gemeinde Irlbach getragen werden.
Die Errichtung, der Betrieb und die Einhergehende Unterhaltung müssen durch Dritte stattfinden.
Die Gemeinde Irlbach übernimmt keine Haftung oder andere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Kneippbeckens. Im Zuge einer Verwirklichung müssen neben rechtlichen Vorgaben, zusätzlich praktische Aspekte beleuchtet werden. Insbesondere wurde in diesem Zusammenhang ein übermäßiger Algenbewuchs in den Sommermonaten vorgebracht.
Die Gemeinde Irlbach ist grds. bereit die nötigen gemeindlichen Flächen im Rahmen einer Überlassung zur Verfügung zu stellen. Im Zuge dessen, wird der Kath. Frauenbund aufgefordert, ein Planungskonzept bis zur kommenden Sitzung vorzulegen. Der Kath. Frauenbund wird über den o. g. Inhalt schriftlich informiert.

6. Antrag Obst und Gartenbauverein, Standort Naturwerkstatt, Gmkg. Irlbach;
Der Obst- und Gartenbauverein Irlbach beabsichtigt eine Lagerhalle und ggf. Naturwerkstatt auf dem gemeindlichen Grundstück Gmkg Irlbach zu errichten.
In der Vergangenheit traten Ungereimtheiten hinsichtlich der Sachlage und des durch den Gemeinderat festgelegten Standortes auf.
Im Zuge der Sitzung erklärte der Kreisbaumeister des Landkreises Straubing-Bogen und Mitglied im Gemeinderat, dass er der 1. Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins und dem Architekten über die Genehmigungsfähigkeit einer Lagerhalle mit Naturwerkstatt, mit dem im Beschluss dargestellten Standort bereits informierte.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet den auf dem dargestellten Lageplan festgelegten Standort für die geplante Lagerhalle mit Naturwerkstatt.

7. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurde kein Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde kein Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

8. Einbeziehungssatzung „Mittermüllerweg“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit Beschluss vom 11.11.2021 wurde durch den Gemeinderat Irlbach der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Mittermüllerweg“ gefasst. Das Planungsbüro hat hierfür eine Einbeziehungssatzung ausgearbeitet. Als Einwendung durch die Gemeinde Irlbach wird erklärt, dass keine Wohnbebauung möglich sein soll.

Beschluss: Mit dem vorgelegten Entwurf der Einbeziehungssatzung besteht Einverständnis. Der Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

9. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a
Zur Kenntnis genommen

10. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

10.1 Begegnungshaus Irlbach LEADER Antrag;
Am 17. Dezember 2021 sind 186.363,65 € an Fördermitteln im Rahmen des LEADER-Programms eingegangen.
Die höchstmögliche Fördersumme von 200.000 € konnte nicht erreicht werden, da u. a. fehlerhafte Bekanntmachungen bei einzelnen Gewerken des Projektes „Begegnungshaus“ vorliegen.

10.2 Dorfladen Irlbach, Information;
Eine Verantworliche vom Dorfladen Irlbach war am 12.01.2022 bei in der Verwaltung zu einem Termin vorstellig. Im Rahmen des Gesprächs wurde die angespannte finanzielle Lage des Dorfladens in Irlbach erklärt und auf die rückläufigen Umsätze in den zurückliegenden Monaten verwiesen.
Durch den Ersten Bürgermeister wurde die Unterstützung der Gemeinde Irlbach zugesichert und das Angebot an den Dorfladen gerichtet, dass diese sich bei etwaigen Schwierigkeiten an den Ersten Bürgermeister wenden kann.
Demnächst wird ein Einwurfschreiben an die Haushalte in Irlbach verteilt, in welchem auf die jetzige Situation des Dorfladens hingewiesen wird und auf die mögliche Folge, einer Schließung bei weiterem Ausbleiben von Kunden.

10.3 Einbeziehungssatzung Donaustraße, Informationsstand;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, die Frist für Baumschneidemaßnahmen bis zum 28.02.2022 zu berücksichtigen.

10.4 Gemeindenachrichten Irlbach;
In der Woche des 17. Februar 2022 werden die Gemeindenachrichten an die Haushalte in Irlbach verteilen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 09.02.2022

1. Kneippanlage Kath. Frauenbund, Sachstand;
Die 1. Vorsitzende Kath. Frauenbund erläuterte die Rückmeldungen der eingebundenen Fachstellen im Zuge der Vorplanungen und Genehmigungsvoraussetzungen des Projektes Kneippbecken am Irlbach durch den Kath. Frauenbund. Durch die Ansprechpartnerin von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wurde erläutert, dass die wasserrechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungen in der Regel einen Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten benötigen. Zudem wurde auf die bestehende gesetzliche Regelung verwiesen, dass der Bachlauf des Irlbach zwischen Bahnlinie und Donau nicht verändert werden darf.
In der Folge wurde durch die Vorstandschaft des Frauenbundes einstimmig beschlossen, dass das Projekt Kneippbecken im Moment nicht weiter verfolgt wird. Aus Sicht des Sachgebietsleiters Wasserrecht am Landratsamt Straubing-Bogen bestehen keine Einwände.

2. Erläuterungen zur Sitzung, öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

3. Nutzungsvertrag / Mietvertrag, Gemeinde Irlbach mit dem Spiel- und Sportförderverein Irlbach;
Die Entwurfsfassung wurde mit der Vorstandschaft erörtert. Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Nutzungsvertrag / Mietvertrag zwischen der Gemeinde Irlbach und dem Spiel- und Sportförderverein in der vorgelegten Entwurfsfassung zu.

4. Aufhebung des Beschlusses vom 13.01.2022 über die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Irlbach;
Die Anpassung des Haushaltsplanes 2022 und der dazugehörigen Anlagen sowie des Finanzplanes resultieren aus veränderten Bedingungen, wie der Mitteilung aus der Presse entnommen, dass die Kreisumlage in 2022 nicht erhöht wird und bei 46 Prozent bleibt. Weiterhin soll eine Erweiterung des Baugebietes erfolgen, welches dem Erhalt und dem Wachstum der Bevölkerung der Gemeinde dient. Verbunden damit sind eine Erhöhung des Grunderwerbes für das neue Baugebiet, die Erhöhung der Darlehensaufnahme und folglich daraus die Erhöhung der Tilgungsrate und die Erhöhung der Zinszahlungen. Aktualisiert sind die erforderlichen Kennzahlen der Pro-Kopf-Verschuldung, die Rücklagenentwicklung sowie die Anpassung der Finanzplanjahre bis 2025.

Beschluss: Der Beschluss vom 13.01.2022 über die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Irlbach soll aufgehoben werden.

4.1 Neufassung des Beschlusses über die Haushaltssatzung der Gemeinde Irlbach, samt Anlagen für das Jahr 2022
Mit der Einladung zur Sitzung wurde die aktualisierte Haushaltsatzung samt Anlagen, der Vorbericht, die Stellenpläne sowie das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 -jeweils im Entwurf- an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen 2022 in der vorgelegten Form und diese tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Ferner wird die Zustimmung zu den Stellenplänen sowie dem Investitionsprogramm 2021 bis 2025 erteilt.

5. Aufhebung des Beschlusses vom 13.01.2022 über den Finanzplan 2022 der Gemeinde Irlbach;
Die Anpassung des Haushaltsplanes 2022 und der dazugehörigen Anlagen sowie des Finanzplanes resultieren aus veränderten Bedingungen, wie der Mitteilung aus der Presse entnommen, dass die Kreisumlage in 2022 nicht erhöht wird und bei 46 Prozent bleibt. Weiterhin soll eine Erweiterung des Baugebietes erfolgen, welches dem Erhalt und dem Wachstum der Bevölkerung der Gemeinde dient. Verbunden damit sind eine Erhöhung des Grunderwerbes für das neue Baugebiet, die Erhöhung der Darlehensaufnahme und folglich daraus die Erhöhung der Tilgungsrate und die Erhöhung der Zinszahlungen. Aktualisiert sind die erforderlichen Kennzahlen der Pro-Kopf-Verschuldung, die Rücklagenentwicklung, sowie die Anpassung der Finanzplanjahre bis 2025.

Beschluss: Der Beschluss vom 13.01.2022 über den Finanzplan 2022 der Gemeinde Irlbach soll aufgehoben werden.

5.1 Neufassung des Beschlusses über den Finanzplan der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2022
Mit der Einladung zur Sitzung wurde der aktualisierte Finanzplan 2022 verteilt.
Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik ist über den Finanzplan, der Anlage zum Haushaltsplan ist, gesondert zu beschließen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Finanzplan in der vorgelegten Fassung 2022.

6. Einbeziehungssatzung Donaustraße Irlbach, Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Mit Beschluss vom 09.12.2021 wurde durch den Gemeinderat Irlbach der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Donaustraße“ gefasst. Ein Architekturbüro hat hierfür eine Einbeziehungssatzung ausgearbeitet. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, die bisher angedachte Ausgleichsfläche auf dem Grundstück zu reduzieren.

Beschluss: Mit dem vorgelegten Entwurf der Einbeziehungssatzung besteht Einverständnis.
Der Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

7. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

8. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil

8.1 Festlegung Sitzungstermin im April 2022;
Der turnusmäßige Termin für die Sitzung des Gemeinderates Irlbach im April 2022 wäre Gründonnerstag der 14.04.2022, der Tag vor Karfreitag. Im Rahmen der Beratung wurde der 07. April 2022 festgelegt.

8.2 Anbringung Verkehrsspiegel Rudolf Berger Straße – SR 7;
Dem Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels wird aus Sicherheitsgründen zugestimmt. Der Verkehrsspiegel wird demnächst installiert.

8.3 Projekt Nistkästen mit Mittelschule Straßkirchen;
Gemeinsam mit der Mittelschule Straßkirchen, als Umweltschule, sollen durch Schüler Fledermauskästen und Spechtnistkästen im Rahmen der Aufwertung zur Ökofläche angefertigt und in einem Vororttermin angebracht werden.
Die Gemeinde übernimmt etwaige anfallende Kosten für Material der Nistkästen oder ggf. Verpflegung für die Schüler.
Insgesamt sind 23 – 25 Stk. Fledermauskästen und 7 – 10 Stk. Nistkästen für Spechte im Rahmen der Aufwertung gefordert. Die Kästen müssen in einer Höhe von 3m angebracht werden. Die Schüler werden zusätzlich beim Bepflanzen der Fläche unterstützen.

8.4 Besetzung ILE Regionalbudget 2022, Vertretung für Irlbach;
Die Gemeinde Irlbach wird beim diesjährigen Auswahlgremium des ILE- Regionalbudgets 2022 vertreten. Jede der sieben ILE-Gemeinden besetzt in der Folge mit einem Vertreter aus ihren Reihen, das Auswahlgremium.
Gemeinde Irlbach wird durch ein Mitglied des Gemeinderates für den Bereich „Wirtschaft“ im Auswahlgremium vertreten.

8.5 Projekt Kulturfläche für Regionalbudget durch die Gemeinde Irlbach;
Im Rahmen der Sitzung soll beraten werden, ob die Gemeinde Irlbach eigene Projekte im Rahmen des ILE-Regionalbudget 2022 einbringen soll. Das OGV Projekt „Lagerhalle mit Naturwerkstatt“ soll vorrangig unterstützt werden. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10.000 €.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden angehalten, sich bis zum nächsten Sitzungstermin, geeignete Projekte zu überlegen, welche die Gemeinde Irlbach beim diesjährigen ILE-Regionalbudget einbringen kann.
Antragsfrist für das ILE-Regionalbudget ist der 31.03.2022 bei der VG Aiterhofen als zuständige Stelle.

8.6 Interessensabfrage für die Erschließung mit Erdgas in Teilen von Irlbach;
In Irlbach besteht die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Energie Süd Bayern (ESB) eine Umfrage über den Bedarf von Erdgas durchzuführen. Die Gemeinde Irlbach könnte die Umfrage mit Adressdaten der Anwohner unterstützen.
Betroffene Eigentümer werden in einem Schreiben über die Möglichkeit hinsichtlich der Erschließung mittels Erdgas informiert.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei Erdgas um einen fossilen Brennstoff handelt und dieser nicht als nachhaltig bewertet werden kann.
Eine Festlegung auf Erdgas hat in der Folge eine Bindung der Abnehmer für mehrere Jahre zur Folge.
Als Alternative soll zu gegebener Zeit geprüft werden, ob ein Blockheizkraftwerk oder ähnliches Vorhaben für eine Versorgung in Frage kommt.
Im Zuge der Beratung wurde eine Meinungstendenz unter den Mitgliedern mittels Handzeichen erfragt, ob die Gemeinde Irlbach das Versorgungsunternehmen Energie Süd Bayern (ESB) bei einer Haushaltsbefragung in Form von Adressdaten und Anschreiben durch die Gemeinde unterstützen soll.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

8.7 Bürgerversammlung in Irlbach im Jahr 2022;
Aufgrund der anhaltenden und sich im Moment zuspitzenden Corona-Lage, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein genauer Termin für eine Bürgerversammlung im Jahr 2022 genannt werden.
Nach Möglichkeit wird unter den gegebenen Umständen eine Bürgerversammlung im Zeitraum vom 26.03.2022 bis zum 31.03.2022 stattfinden.

8.8 Helfer für den Zensus im Jahr 2022;
Es besteht weiterhin Bedarf an Helfern für den Zensus 2022, interessierte Personen können sich an die Zensus-Stelle am Landratsamt Straubing-Bogen wenden.

8.9 Bepflanzung entlang Kindergarten;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde ein Anliegen vorgebracht, dass im Zuge der zurückliegenden Sanierung des Hofmüllerweges aus dem Jahr 2021 noch nicht alle Grünflächen entlang der Grundstücke hergestellt wurden.

8.10 Antrag Obst- und Gartenbauverein für das ILE-Regionalbudget 2022;
Die 1. Vorsitzende legte im Rahmen der Sitzung einen Finanzierungsplan vor.
Der Finanzierungsplan wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 13.01.2022 als Bedingung gefordert.
Die Gemeinde Irlbach ist Eigentümer der Fläche auf welcher das Projekt des Obst- und Gartenbauvereins verwirklicht werden soll. Der Finanzierungsplan wird den Mitgliedern des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 10.03.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bereitstellung von Wohnraum durch die Gemeinde Irlbach, FFW Gebäude;
Die Gemeinde Irlbach stellt nach Absprache mit den Verantwortlichen der FFW Irlbach, das Feuerwehrgerätehaus mit seinem Schulungsraum, samt sanitären Anlagen möglichen Vertriebenen aus der Ukraine zur Verfügung.
Diese Möglichkeit wird an das Landratsamt Straubing-Bogen als Option gemeldet.
Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.
Im Zuge dessen, soll ein Organisationsteam gebildet werden. Der Austausch und die Koordinierung, soll mittels WhatsApp erfolgen. Eine Teilnahme von Interessierten ist freiwillig.
Für die Unterstützung der Vertriebenen werden noch Möbel, Utensilien für den täglichen Bedarf benötigt. Der Unterstützungsaufruf erfolgt mittels WhatsApp.

3. Stellplatzsatzung für die Gemeinde Irlbach;
Im Zuge der Zunahme von Innenraumverdichtung innerhalb bebauter Ortschaften, verändert sich in Teilen die Art der Bebauung. Mittlerweile kann in Teilen ein Trend zu Mehrfamilienhäusern bis hin zu Geschosswohnungsbau in eher ländlich geprägten Orten erkannt werden. In der Folge erhöht sich der Bedarf an Parkflächen für die betroffenen Bewohner und kann in einigen Fällen zu Parkplatzproblemen führen. Insbesondere dann, wenn ggf. öffentlicher Grund als Parkgelegenheit durch Bewohner in Anspruch genommen wird.
Die jetzige Rechtslage für die Gemeinde Irlbach richtet sich nach der Garagen- und Stellplatzverordnung für den Freistaat Bayern (vgl. Art. 47 Abs. 2 BayBO).

Mit dem Erlass einer Satzung besteht für die Gemeinde die Möglichkeit die Anzahl der geforderten Stellplätze für Verkehrsquellen (Art der Bebauung, z.B. Mehrfamilienhäuser) zu erhöhen.
Eine Möglichkeit besteht darin, die geforderte Anzahl an Stellplätzen für Mehrfamilienhäuser zu erhöhen, um den tatsächlichen Bedarf an Stellplätzen zwingend auf den Grundstücken der Bebauung auszuweisen.
Ein allumfassender Regelungsbedarf zu allen Verkehrsquellen muss nicht zwingend in einer Satzung erfolgen. Für Sachverhalte, welche nicht in einer Satzung geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Garagen- und Stellplatzverordnung.

Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Entwurfsfassung ist an die Stellplatzsatzung der Gemeinde Straßkirchen angelehnt. Diese beinhaltet in Teilen eine hohe Anzahl an geforderten Stellplätzen für zukünftige Bauvorhaben.

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (vgl. § 34 BauGB) obliegt der Bauverwaltung des Landratsamtes Straubing Bogen. Im Zuge dessen würden auch Vorgaben einer gemeindlichen Satzung Berücksichtigung finden.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Entwurf einer Stellplatzsatzung (Stellplatzsatzung – StS) vom 02.03.2022 und die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung beauftragt. Der beschlossene Entwurf der Stellplatzsatzung der Gemeinde Irlbach wird Bestandteil des Beschlusses.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst, die Satzung wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

4. ILE-Gäuboden, 2. Änderung der Zweckvereinbarung die Übertragung zentraler Aufgaben aus dem Bereich Bauwesen;
Gemäß der Vereinbarung über eine Arbeitsgemeinschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit der ILE Gäuboden vom 12.11.2012 haben die beteiligten Gemeinden eine Kommunale Zweckvereinbarung über die Übertragung zentraler Aufgaben aus dem Bereich Bauwesen auf die Gemeinde Leiblfing beschlossen.
Mit der 1. Änderungsvereinbarung aus dem Jahr 2018 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Leiblfing für die Festsetzung der Kanalherstellungsbeiträge entsprechend den jeweiligen Satzungen der Gemeinden und die Beurteilung und Errechnung des Geschossflächenbeitrags zuständig ist. Punkt 6 wurde ersatzlos gestrichen. Die Möglichkeit von Vermessungen mittels GPS-Geräts wurde neu aufgenommen.
Aufgrund der guten Qualifikation in den Bauämtern der beteiligten Gemeinden sollen die Arbeiten zur Feststellung des Geschossflächenbeitrags ab dem 01.06.2022 wieder durch die jeweiligen Verwaltungen selbst übernommen werden.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt der 2. Änderungsvereinbarung zur Zusammenarbeit der ILE Gäuboden im Bereich Bauwesen zu. Die Festsetzung der Kanalherstellungsbeiträge und die Ermittlung des Geschossflächenbeitrags finden ab dem 01.06.2022 wieder in den jeweiligen Gemeinden statt.

5. Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden 3 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

6. Annahme Zuwendung an die Gemeinde Irlbach
Unter Beachtung der Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, der Justiz und den Kommunalen Spitzenverbänden in Bayern sind Spenden etc. dem Gemeinderat bekannt zu geben.

Beschluss: Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat, wird festgestellt, dass es sich um sozialadäquate (sozial übliche) Zuwendungen handelt, für deren Entgegennahme keine Hinderungsgründe bestehen. Die Liste mit den Zuwendungen im Jahr 2021 kann ohne Änderungen der Rechtsaufsicht vorgelegt werden.

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil

7.1 Einbeziehungssatzung Hofmülleranger, Nachbarschaftsbeteiligung;
Eine Eigentümerin und Anliegerin lehnt auf Nachfrage die Beteiligung an der am 10.02.2022 beschlossenen Einbeziehungssatzung ab. Die Eigentümerin des erklärte dies fernmündlich gegenüber dem Ersten Bürgermeister.

7.2 Gütesiegel Heimatdorf, Rückbau altes Schulhaus;
Rückbau des alten Schulhauses im Zeitraum vom 10.02.2022 bis zum 12.02.2022

7.3 Hochwasserschutz, Info von WIGES über Anlieferung Erdaushub;
Zur Kenntnis genommen

7.4 Öko-Flächen der Gemeinde Irlbach;
Für die bewertete Fläche können nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Straubing Bogen, 50.200 Wertpunkte generiert werden.

7.5 Antrag Fischereiverein Irlbach-Straßkirchen auf Errichtung einer Lagerhalle;
Ein Miteinander mit anderen Vereinen ist geplant. Am 08.04.2022 findet ein Treffen der Vorstände der Vereine von Irlbach im Begegnungshaus statt. An diesem Termin soll nach Möglichkeit unter Einbeziehung aller Beteiligten, ein ganzheitliches Konzept für den Bereich rund um das Begegnungshaus erfolgen.
Für weitere Vorhaben soll auf ein einheitliches Erscheinungsbild geachtet werden.

7.6 Straßenbeleuchtung Sophienhof-Entau;
Im Zuge des Hochwasserschutzes für Sophienhof-Entau, werden zwei der bestehenden Straßenbeleuchtungen in den Ortsteilen erneuert.

7.7 Ortsumgehung Straßkirchen, Startgespräch vom 07.03.2022;
Am 07.03.2022 fand ein Startgespräch zwischen den Beteiligten der Gemeinden Straßkirchen, Irlbach (BGM´s und Verwaltung), dem Staatlichen Bauamt Passau und den Vertretern der beauftragten Ingenieurbüros für eine Umweltverträglichkeitsstudie, statt.
Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit müssen drei mögliche Varianten untersucht und bewertet werden. Die Untersuchung und Bewertung werden durch Ingenieurbüros aus Freising für das Staatliche Bauamt durchgeführt.
Die Voraussichtliche Dauer der Untersuchung und Bewertung wird mindestens 1,5 Jahre in Anspruch nehmen.

7.8 WA Auwald I, Regenrückhaltebecken;
Der Erste Bürgermeister wurde auf den Umstand hingewiesen, dass das Regenrückhaltebecken im Baugebiet WA Auwald I als Voraussetzung notwendig war, um Hochwasserereignisse abzuwenden. Zum damaligen Zeitpunkt bestand noch kein Hochwasserschutz für den Hauptort Irlbach.
Mit dem Umstand, dass mittlerweile ein Ortsschutz für den Hauptort Irlbach besteht, wird geprüft, ob ein Rückbau des Regenrückhaltebeckens möglich ist und dadurch eine Bauparzelle entstehen kann.

7.9 Baugebiet am WA „Am Römerweg“, Startgespräch;
Am 15.03.2022 ist Baubeginn der Erschließungsanlagen. Anfang Mai 2022 wird mit einer Fertigstellung gerechnet.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 07.04.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;

2. Kirchberg Süd in Irlbach, Variantendarstellung der zukünftigen Entwicklung;
Am 04.04.2022 fand ein Treffen des Umsetzungsgremiums „Neugestaltung Kirchberg Süd“ zu den in der Anlage angefügten Varianten zur Neugestaltung des Kirchbergs Süd in Irlbach statt.
Die Variante 1 wurde durch das Umsetzungsgremium bestimmt und wird weiter für die Umsetzung verfolgt.

3. Straßenbeleuchtung, Vermeidung von Lichtverschmutzung;
Mail eines Gemeindebürgers: „In Zeiten der Energieknappheit, des Artensterbens bei Insekten und im Zuge von Ressourcenschonung wäre es doch ein gutes Zeichen die Straßenbeleuchtungszeiten zu begrenzen!
Es ist wäre doch sinnvoll die Straßenbeleuchtung, wie bereits in vielen anderen Gemeinden, von 23 Uhr abends bis 5 Uhr morgens zu deaktivieren. Zumindest in den wenig befahren Ortsteilen kann man gut darauf verzichten!
Bitte nehmen Sie diesen Vorschlag auf und diskutieren Sie ihn in Ihren Gremien! Hier noch eine kleine Entscheidungshilfe: Lichtverschmutzung: Müssen Straßenlampen nachts brennen? | BR24“

Ergänzung am 06.04.22
-Technisch ist eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung möglich, auch punktuell.
-Bei etwaigen Unfällen auf ursprünglich beleuchteten Straßen oder Gehwegen, werden in der Folge ggf. Haftungsansprüche gegen die Gemeinde Irlbach gestellt.
-Benachbarte Gemeinden haben bisher die Beleuchtung nicht reduziert.
-Es ist mit einer Verminderung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Anwohner zu rechnen, insbesondere in den Wintermonaten.
-Die Möglichkeit jede zweite Straßenlaterne abzuschalten, führt ggf. bei Autofahrern innerorts zu einer besonderen Beanspruchung der Augen und Haftungsansprüchen bei daraus resultierenden Verkehrsunfällen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass ggf. die Möglichkeit mit Bayernwerk abgestimmt wird, die Leuchtzeit anzupassen. Insbesondere den Beginn und das Ende der Beleuchtungszeit.
Herr Bürgermeister Armin Soller wird sich mit einem Vertreter von Bayernwerk in Verbindung setzen um ggf. ein Leuchtmitteltausch bei den bestehenden Leuchten auszutauschen.
Eine Umrüstung ist laut Bayernwerk besonders wirtschaftlich, wenn diese im 5-jährigen Prüfungsturnus der Beleuchtung zeitgleich stattfinden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, eine teilweise der Abschaltung der Beleuchtung, versuchsweise in einem Straßenzug zu umzusetzen. Die Abstimmung erfolgt mit Bayernwerk.

4. Stellplatzsatzung für die Gemeinde Irlbach;
Im Zuge der Zunahme von Innenraumverdichtung innerhalb bebauter Ortschaften, verändert sich in Teilen die Art der Bebauung. Mittlerweile kann in Teilen ein Trend zu Mehrfamilienhäusern bis hin zu Geschosswohnungsbau in eher ländlich geprägten Orten erkannt werden. In der Folge erhöht sich der Bedarf an Parkflächen für die betroffenen Bewohner und kann in einigen Fällen zu Parkplatzproblemen führen. Insbesondere dann, wenn ggf. öffentlicher Grund als Parkgelegenheit durch Bewohner in Anspruch genommen wird.
Die jetzige Rechtslage für die Gemeinde Irlbach richtet sich nach der Garagen- und Stellplatzverordnung für den Freistaat Bayern (vgl. Art. 47 Abs. 2 BayBO). Siehe Anlage
Mit dem Erlass einer Satzung besteht für die Gemeinde die Möglichkeit die Anzahl der geforderten Stellplätze für Verkehrsquellen (Art der Bebauung, z.B. Mehrfamilienhäuser) zu erhöhen.
Eine Möglichkeit besteht darin, die geforderte Anzahl an Stellplätzen für Mehrfamilienhäuser zu erhöhen, um den tatsächlichen Bedarf an Stellplätzen zwingend auf den Grundstücken der Bebauung auszuweisen.
Ein allumfassender Regelungsbedarf zu allen Verkehrsquellen muss nicht zwingend in einer Satzung erfolgen. Für Sachverhalte, welche nicht in einer Satzung geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Garagen- und Stellplatzverordnung.
Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Entwurfsfassung ist an die Stellplatzsatzung der Gemeinde Straßkirchen angelehnt. Diese beinhaltet in Teilen eine hohe Anzahl an geforderten Stellplätzen für zukünftige Bauvorhaben.
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (vgl. § 34 BauGB) obliegt der Bauverwaltung des Landratsamtes Straubing Bogen. Im Zuge dessen würden auch Vorgaben einer gemeindlichen Satzung Berücksichtigung finden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass Flächen, welche eine Breite von 5m vor Garagen und die nötige Tiefe aufweisen, als Stellplätze zählen sollen.
Die Beschlussfassung wurde zurückgestellt

5. Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit Beschluss vom 09.12.2021 wurde durch den Gemeinderat Irlbach der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“ gefasst. Das Planungsbüro hat hierfür eine Einbeziehungssatzung ausgearbeitet.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass die Gemeinde Irlbach folgende Änderungen für die Einbeziehungssatzung an das beauftragte Büro heranträgt.
– Die vorgeschriebene Wandhöhe darf 6,75 m nicht überschreiten
– Ein Gebäude mit 6 Wohneinheiten + Stellplätze, die Stellplätze vor Garagen gelten ab 5 m Breite als Stellplatz oder zwei Gebäude mit je 4 Wohneinheiten + Stellplätze, die Stellplätze vor Garagen gelten ab 5 m Breite als Stellplatz.

Beschluss: Mit dem vorgelegten Entwurf der Einbeziehungssatzung besteht Einverständnis. Der Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

6. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, welches auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

7. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Mitterfeld“;
Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbart sind, wird den Beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

8. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil

8.1 Mobilfunkstandort Pfelling Donau – hier Abbruch seitens ATC;
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Soller,
vielen Dank für Ihre Unterstützung als auch Ihrer Gemeinde. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ATC diesen Standort eingestellt / abgebrochen hat und nicht mehr weiter verfolgt.
Ich bitte Sie deshalb weitere Aktivitäten Ihrerseits ein zu stellen.

8.2 Hochwasserschutz Sophienhof-Entau, Bauzeitenplan;
Zur Kenntnis genommen

8.3 Antrag auf eine BMX-Strecke in Irlbach;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde erklärt, dass mit dem o. g. Antrag eine Möglichkeit für Kinder geschaffen werden sollte, damit diese sich in ihrer Freizeit beschäftigen können.
Der Antrag wird vor dem Hintergrund gestellt, dass sich eine mögliche neue Anlage an der früheren Anlage in Irlbach orientieren sollte. Eine frühere Anlage wurde durch den damaligen Bürgermeister zurückgebaut.
Kosten für den Bau und den Unterhalt sind im Moment noch nicht bekannt. Etwaige Haftungsfragen für den Betreiber müssen im Vorfeld geklärt werden. Zudem muss auch ein Standort festgelegt werden.

8.4 Baugebiet „Am Auwald“, Regenrückhaltebecken;
Zur Kenntnis genommen

8.5 Telekom Magenta Zuhause Hybrid, DSL-Verbesserung in Irlbach;
Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung. Mit dieser Möglichkeit besteht für sog. „weiße Flecken“ im Gemeindegebiet Irlbach die Möglichkeit, einer Verbesserung der bestehenden DSL-Versorgung. Betroffene Bürger werden durch die Gemeinde informiert.

8.6 Bürgerversammlung der Gemeinde Irlbach für das Jahr 2022;
Die Bürgerversammlung der Gemeinde Irlbach im Jahr 2022 findet voraussichtlich am 28. April 2022 um 19:00 Uhr im Begegnungshaus Irlbach statt. Der Termin wird frühzeitig bekannt gegeben.

8.7 Tiefbauarbeiten Auwiesengraben und Irlbach, Anwesen Wallner
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 12.05.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Erweiterung Tagesordnung Einbeziehungssatzung „Mittermüllerweg“; Abwägung der Stellungnahmen;
Beschluss: Die Tagesordnung soll um den Punkt „Einbeziehungssatzung „Mittermüllerweg“; Abwägung der Stellungnahmen“ erweitert werden.

3. Antrag eines Bürgers whft. im Baugebiet am Auwald;
Beschluss: Der Antrag über die Entfernung des Baumes und der Pflasterung der dargestellten Fläche wird abgelehnt.

3.1 Antrag eines Bürgers whft. im Baugebiet am Auwald, Lösungsvorschlag;
Lösungsvorschlag: Beide Bäume bleiben erhalten. Ein Stein wird entfernt, ein zweiter Stein wird zurückversetzt.
Der untere Baumbereich wird nach o. g. Plan, bepflastert.

4. Behandlung der Punkte aus der Bürgerversammlung Irlbach 2022;
Empfehlungen, Anregungen der Bürgerschaft für eine Behandlung im Gemeinderat

4.1 Bei der dargestellten Fläche handelt es sich um Flora-Fauna-Habitat Gebiet, sog. FFH-Gebiet und um ein Vogelschutzgebiet. Beide sind Bestandteil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dieser Umstand besteht in dieser Form bereits seit 1992 (https://www.ffh-gebiete.de).
Die zuständige Behörde ist hier die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Straubing Bogen und als einschlägige Rechtsnorm in diesem Zusammenhang, ist hier das Bundesnaturschutzgesetz zu nennen.
Der BUND Naturschutz ist der größte Umweltschutzverband Bayerns. Derzeit hat er über 260.000 Mitglieder und Förderer, mit deren Hilfe er sich auch in Zukunft für Bayerns Heimatnatur und unsere natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen wird – bayernweit und direkt vor Ort.
Herr Bürgermeister wird einen Brief an den Vorstand der Donau und Wassersportfreunde Irlbach formulieren und auf die bestehende gesetzliche Lage hinweisen.
Zudem wird auf die möglichen Folgen hingewiesen, wenn zuständige fachliche Stellen eingebunden werden.

4.2 Im Zuge des Hochwasserschutzes Sophienhof-Entau, wird durch den Hauptort Irlbach, ein Teil des notwendigen LKW-Verkehrs abgewickelt. Verantwortlich für die Baumaßnahme ist die Wiges GmbH. Diese bedient sich verschiedener Fuhrunternehmer für den Transport von Erdaushub / Material oder dergleichen.
Die eingesetzten Fuhrunternehmer wurden im Vorfeld der Maßnahme und auch regelmäßig während dieser Maßnahme, durch den Auftragnehmer, der Wiges GmbH, darauf hingewiesen vorgesehene Fahrtrouten und den geltenden Verkehrsregeln angepasst zu fahren.
Die Anweisungen an die Fuhrunternehmer erfolgten unter dem Gesichtspunkt, möglichst wenig Beeinträchtigung durch LKW-Verkehr für die betroffenen Anwohner zu verursachen.
Im Zuge des zunehmenden LKW-Verkehrs durch Irlbach, wurde die Wischlburger Straße, Kreisstraße in Irlbach besonders in Mitleidenschaft gezogen.

Frage: Können die Fuhrunternehmer daraufhin gewiesen werden, die geltenden Verkehrsregeln strikt einzuhalten und die dafür vorgesehenen Fahrtrouten zu nutzen?
Antwort: Die verantwortliche Stelle bei der Wiges GmbH wurde auf die o. g. Situation, mit Email vom 02.05.22 hingewiesen und gebeten, die beauftragten Fuhrunternehmer anzuweisen, die vorgeschriebenen Fahrtstrecken zu nutzen und eine verkehrssichere Fahrweise an den Tag zu legen.

Frage: Können die Straßenschäden in der Wischlburger Straße repariert werden?
Antwort: Ja. Bei der Wischlburger Straße handelt es sich um eine Kreisstraße. Straßenbaulastträger ist der Landkreis Straubing-Bogen.
Mit Email vom 03.05.22 wurde die Tiefbauverwaltung am Landratsamt Straubing-Bogen auf etwaige Schäden auf der Wischlburger Straße in Irlbach hingewiesen und gebeten diese im Zuge der Streckenkontrolle ggf. zu dokumentieren.

Frage: Kann der beschädigte Unterflurhydrant auf Höhe Wischlburger Straße 14 repariert werden?
Antwort: Ja. Am 02.05.22 wurde eine Sichtkontrolle des o. g. Unterflurhydranten durch einen Vertreter der FFW Irlbach durchgeführt. Im Zuge dessen wurde festgestellt, dass der Unterflurhydrant allem Anschein nach beschädigt ist. Dieser Umstand wurde an den Wasserzweckverband Straubing-Land am 03.05.22 mit der Bitte um Behebung gemeldet.
Für Reparaturen der Unterflurhydranten ist dieser Zuständig.
Zwischenzeitlich wurde der Unterflurhydrant in Irlbach, Wischlburger Str. durch den Wasserzweckverband überprüft. Der Hydrant selbst ist voll funktionsfähig. Die Straßenkappe wurde neu gesetzt, so dass wieder alles in Ordnung ist.

4.3 Ein Teil des LKW-Verkehrs für den Bau des Hochwasserschutzes, muss zwingend über Gemeindestraßen abgewickelt werden.
Frage: Wer kommt für den entstehenden Schaden in Form der Mehrbelastung durch LKWs im Zuge des Baus des Hochwasserschutzes auf?
Antwort: Der Auftraggeber der Baumaßnahme. Im vorliegenden Fall, die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern, WIGES GmbH.
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde am 21.07.2021 eine Zustandsfeststellung durch die Porr Bau GmbH – Gebr. Haider aus Großramming mit der Gemeinde Irlbach als Straßenbaulastträger für Gemeindestraßen durchgeführt.
Die gemeinsame Befahrung der Gemeindestraßen, fand in Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen und dem zuständigen Bauleiter der Porr Bau GmbH statt.
Die Zustandsfeststellung im Bereich der Kreisstraßen erfolgte aufgrund der Zuständigkeit hinsichtlich der Straßenbaulast für Kreisstraßen in Zusammenwirken mit dem Landratsamt Straubing Bogen und der Porr Bau GmbH.
Etwaige Straßenschäden können allerdings nur geltend gemacht werden, wenn diese eindeutig im Zusammenhang der Baumaßnahme stehen.

4.4 In diesem Jahr wird die Brückensanierung der Bahnbrücke Irlbach durchgeführt.
Frage: In welchem Zeitraum wird die Brückensanierung Mitterweg (Bahnbrücke) durchgeführt? Die Brücke wird voraussichtlich im Zeitraum ab Ende Mai 2022 für ca. 1,5 Monate durchgeführt. Stand 03.05.22

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach nimmt die Anliegen/Fragestellungen/Empfehlungen/Anträge o. ä. der Bürgerversammlung vom 28.04.2022 zur Kenntnis und befürwortet die Antworten. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Bürgerversammlung sind nicht zu veranlassen.

5. Zustand der Brückenbauwerke im Gemeindegebiet Irlbach;
Im Zuge der wiederkehrenden und gesetzlich verpflichtenden sechsjährigen Brückenprüfung, wurde der Bauverwaltung am 06.05.22 durch den mit der Brückenprüfung beauftragten Ingenieur mitgeteilt, dass die Brücke in der Nähe des Schlosses Irlbach sofort zu sperren ist.
Die Brücke wird nicht durch den Eigentümer des Grundstückes saniert. Am Montag den 16.05.22 um 19:00 Uhr findet ein Vororttermin mit Mitgliedern des Gemeinderates und den Prüfingenieur statt. Im Rahmen des vor Orttermins wird das weitere Vorgehen abgestimmt.

Beschluss: Eine Brückensanierung/Neubau wird durch den Gemeinderat befürwortet, um eine weitere Nutzung für Fußgänger zu ermöglichen. Die Kostenentscheidung erfolgt in einer späteren Sitzung des Gemeinderates.

6. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben.

Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

7. Einbeziehungssatzung Donaustraße in Irlbach; Abwägung der Stellungnahmen
Die Einbeziehungssatzung „Donaustraße“ wurde in der Zeit vom 25.03.2022 bis 25.04.2022 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Beschluss: Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

8. Einbeziehungssatzung „Mittermüllerweg“; Abwägung der Stellungnahmen
Die Einbeziehungssatzung „Mittermüllerweg“ wurde in der Zeit vom 25.03.2022 bis 25.04.2022 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Beschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt

9. Antrag auf eine BMX-Strecke, Sachstand;
Im Nachgang zu vorhergehenden Sitzung des Gemeinderates wurden durch die Verwaltung, weitere Informationen eingeholt. Nach Rücksprache mit unserem Ansprechpartner bei der Bayerischen Versicherungskammer, konnten einige Eckpunkte geklärt werden.
Der Betreiber einer solchen Anlage muss zwingend eine Haftpflichtversicherung abschließen und zusätzlich kann optional eine Sachversicherung abgeschlossen werden.
Soweit die Sach-/Aufwandsträgerschaft bei der Gemeinde Irlbach liegt, erfolgt auch eine Versicherung über diese.
Des Weiteren ist es zwingend notwendig, um einen Versicherungsschutz zu erlangen, dass die zu versichernde Anlage nach dem Stand der Technik geplant und errichtet wird. Entsprechende Nachweise sind der Versicherung nachzuweisen.
Im vorliegenden Fall ist z. B. ein Ingenieur mit der Planung einer solchen Anlage zu beauftragen und die Pläne sind der Versicherung vorzulegen.
Nach Auskunft der Versicherung kann eine Versicherung nur vor dem Hintergrund erfolgen, dass die Anlage so konzipiert wurde, dass ein möglichst geringes Unfallrisiko für die Nutzer besteht.
Insbesondere sind etwaigen Winkel, Abstände von Sprungschanzen, Rampen o. ä. so zu berechnen, dass ein geringes Unfallrisiko besteht.
Insgesamt müsste die Anlage einmal jährlich durch einen Gutachter geprüft und abgenommen werden, analog den gemeindlichen Spielplätzen.
Abschließend sind die Fragen hinsichtlich eines geeigneten Standorts und die Höhe der anfallenden Kosten noch offen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde erklärt, dass in der zurückliegenden Sitzung der Jugendbeauftragten der ILE-Gemeinden die Errichtung einer BMX-Strecke thematisiert wurde.
In einer einzelnen Gemeinde der ILE-Gäuboden soll nach Möglichkeit eine BMX-Strecke entstehen.
Als Kostenpunkt wurde eine Summe von ca. 50.000 € genannt. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt eine BMX Strecke in Irlbach für weniger Kosten zu erstellen. Die Summe von 50.000 € wird als sehr hoch angesehen.
Als mögliche Fläche wurde der frühere Standort der damaligen BMX-Strecke genannt.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht befindet sich die Fläche im Außenbereich und ist baugenehmigungspflichtig. Eine Baugenehmigung ist aus rechtlicher Sicht im Moment nicht ersichtlich. In der Folge scheidet dieser Standort aus.
Ein Gemeinderatsmitglied wird sich dem Thema weiterhin widmen und zu gegebener Zeit auf den Gemeinderat zukommen.

10. Stellplatzsatzung für die Gemeinde Irlbach;
Im Zuge der Zunahme von Innenraumverdichtung innerhalb bebauter Ortschaften, verändert sich in Teilen die Art der Bebauung. Mittlerweile kann in Teilen ein Trend zu Mehrfamilienhäusern bis hin zu Geschosswohnungsbau in eher ländlich geprägten Orten erkannt werden.
In der Folge erhöht sich der Bedarf an Parkflächen für die betroffenen Bewohner und kann in einigen Fällen zu Parkplatzproblemen führen. Insbesondere dann, wenn ggf. öffentlicher Grund als Parkgelegenheit durch Bewohner in Anspruch genommen wird.
Die jetzige Rechtslage für die Gemeinde Irlbach richtet sich nach der Garagen- und Stellplatzverordnung für den Freistaat Bayern (vgl. Art. 47 Abs. 2 BayBO).

Mit dem Erlass einer Satzung besteht für die Gemeinde die Möglichkeit die Anzahl der geforderten Stellplätze für Verkehrsquellen (Art der Bebauung, z.B. Mehrfamilienhäuser) zu erhöhen.
Eine Möglichkeit besteht darin, die geforderte Anzahl an Stellplätzen für Mehrfamilienhäuser zu erhöhen, um den tatsächlichen Bedarf an Stellplätzen zwingend auf den Grundstücken der Bebauung auszuweisen.
Ein allumfassender Regelungsbedarf zu allen Verkehrsquellen muss nicht zwingend in einer Satzung erfolgen. Für Sachverhalte, welche nicht in einer Satzung geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Garagen- und Stellplatzverordnung.
Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Entwurfsfassung ist an die Stellplatzsatzung der Gemeinde Straßkirchen angelehnt. Diese beinhaltet in Teilen eine hohe Anzahl an geforderten Stellplätzen für zukünftige Bauvorhaben.

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (vgl. § 34 BauGB) obliegt der Bauverwaltung des Landratsamtes Straubing Bogen. Im Zuge dessen würden auch Vorgaben einer gemeindlichen Satzung Berücksichtigung finden.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Entwurf einer Stellplatzsatzung (Stellplatzsatzung – StS) vom 04.05.2022 und die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung beauftragt. Der beschlossene Entwurf der Stellplatzsatzung der Gemeinde Irlbach wird Bestandteil des Beschlusses.

11. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a
Zur Kenntnis genommen

12. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben 2021
In der Geschäftsordnung für die Gemeinde Irlbach vom 14.05.2020 ist unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 c geregelt bis zu welcher Grenze der Erste Bürgermeister über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben entscheiden darf:
Die Genehmigung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 4.000,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2021.

13. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Irlbach
Am Dienstag, den 03.05.2022 fand die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Irlbach durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt. Die Prüfung erfolgte in angemessenen Stichproben.

Beschluss: Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 wird Bestandteil dieses Beschlusses.

14. Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Irlbach
Am 03.05.2022 wurde die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Irlbach örtlich geprüft. Die Prüfung ergab die im Vorbeschluss behandelten Feststellungen bzw. Beanstandungen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach fasst den Feststellungsbeschluss für die Jahresrechnung 2021 mit den vorgenannten Ergebnissen.

15. Entlastung zur Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Irlbach
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 03.05.2022 wurde in Beschlussnummer 13 der Sitzung vom 12.05.22 bekanntgegeben. Der Gemeinderat Irlbach erhebt gegen die Erledigung der Prüfungsfeststellung keine Einwände.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach erteilt zur Jahresrechnung der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2021 mit den im Vorbeschluss festgestellten Ergebnissen, die Entlastung.

16. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

16.1 Einbeziehungssatzung Donaustraße in Irlbach;
Bei der Herstellung im Rahmen der Erschließung wurde ein Kabel der Telekom unbeabsichtigt beschädigt und wird schnellstmöglich durch die Telekom ersetzt.
Zusätzlich wurden zwei Kanäle vorgefunden, einer der Kanäle war nicht mehr im Gebrauch, der zweite Kanal wurde verlegt.

16.2 Gütesiegel Heimatdorf, Neugestaltung Kirchberg Süd;
Die Baumaßnahmen für die Neugestaltung sind weitestgehend abgeschlossen. Eine Beauftragung für die Sanierung des anliegenden Schuppens erfolgt demnächst.

16.3 Baugebiet „Am Römerweg“, Sachstand;
Die Erschließungsarbeiten werden in den kommenden Wochen abgeschlossen.

16.4 Baugebiet „Am Schlosspark“, Sachstand;
Durch die Verwaltung werden im Moment Angebote für die Planungsleistungen eingeholt und verglichen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 09.06.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

3. EBS „Mittermüllerweg“; Satzungsbeschluss
Die Einbeziehungssatzung wurde in der Zeit vom 25.03.2022 bis 25.04.2022 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägungen wurden soweit notwendig in die Satzung eingearbeitet, daher kann die überarbeitete Form der Einbeziehungssatzung bekanntgegeben werden und In-Kraft-Treten.

Beschluss: Der Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung „Mittermüllerweg“ in Irlbach und dem damit verbundenem In-Kraft-Treten wird zugestimmt. Die Einbeziehungssatzung wird beschlossen.

4. EBS „Donaustraße“; Satzungsbeschluss
Die Einbeziehungssatzung wurde in der Zeit vom 25.03.2022 bis 25.04.2022 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägungen wurden soweit notwendig in die Satzung eingearbeitet, daher kann die überarbeitete Form der Einbeziehungssatzung bekanntgegeben werden und somit In-Kraft-Treten.

Beschluss: Der Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung „Donaustraße“ in Irlbach und dem damit verbundenen In-Kraft-Treten wird zugestimmt. Die Einbeziehungssatzung wird beschlossen.

5. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

5.1 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

5.2 Hochwasserschutz Sand/Entau, Baustellenverkehr für den Bauabschnitt 2;
Betreff: Hochwasserschutz Sand/Entau: Baustellenverkehr für den Bauabschnitt 2, geplante Fahrrouten für Massentransporte

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in unseren Schreiben vom 09.02.2002 angekündigt, werden Ende 2022 die Bauarbeiten zum Bauabschnitt 2 beginnen (Neubau Schöpfwerk Entau, Deiche und HWS-Wände im Bereich Entau).
Im Bauvertrag werden wir die zu benutzenden Straßen für den Schwerlastverkehr (Massentransporte wie Erdbaustoffe) so vorgeben, wie für die derzeit laufenden Bauarbeiten des Bauabschnittes 1 gemeinsam abgestimmt wurde.
Beispielsweise darf die SR 7 und DEG 4 zwischen Irlbach und Bergham nur für Leerrückfahrten benutzt werden; der Antransport zur Baustelle hat über die B8 mit Durchfahrt durch Straßkirchen (Irlbacher Str.) und Irlbach (Straßkirchner und Donaustraße) zu erfolgen.
Die zugelassenen Straßen sind im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Da die Kreisstraße SR 12 im Bereich Entau komplett neu hergestellt wird, ist eine Vollsperrung erforderlich (siehe Ankündigung in unserem obigen Schreiben).
Diese Vollsperrung ist nun für den Zeitraum 15.02.2024 bis einschl. 17.10.2024 vorgesehen.
Sofern Ihrerseits Änderungswünsche bestehen, bitten wir um baldige Info (spätestens 08.06.22), damit dies ggfs. in den Vertragsunterlagen eingearbeitet werden könnte.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank vorab.

5.3 Versuchter Einbruch im Begegnungshaus Irlbach;
In der Nacht vom 30.05.22 auf den 31.05.22 fand ein versuchter Einbruch in das Begegnungshaus Irlbach statt.
Die oder der Täter sind im Moment noch flüchtig. Der entstandene Schaden an der Nebeneingangstüre Ost, in Höhe von ca. 4.500 € wird der Versicherung gemeldet.

5.4 Gütesiegel Heimatdorf, Kirchberg-Süd;
Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung. Im Rahmen der zukünftigen Nutzung muss die Verkehrssicherheit gewährleisten sein. In diesem Zusammenhang, muss eine Absperrung entlang der Kante der Granitsteine errichtet werden, um ein Abstürzen zu verhindern.
Die Absturzsicherung soll für den Moment mit einem Holzlauf und mittels Holzpfosten in einer Höhe von ca. 90 cm erfolgen. Die Ausführung soll der Bauhof Irlbach übernehmen.
Im kommenden Jahr 2023 soll ggf. die endgültige Absturzsicherung im Zuge eines angedachten LEADER Projekts „Kultur-Pavillion“ mit umgesetzt werden.

5.5 Schlossbrücke in Irlbach, Sachstand;
Am 16. Mai 2022 fand ein Termin zwischen dem Prüfingenieur für Brückenbauwerke und Mitgliedern des Gemeinderates Irlbach statt. Im Zuge der zurückliegenden Begutachtung, wird nunmehr eine Sanierung der bestehenden Fußgängerbrücke favorisiert. Die Brücke befindet sich auf Privatgrund.
Der Verwaltung liegt ein Schreiben der Eigentümer vor, in welchem eine Sanierung und die weitere Nutzung durch die Öffentlichkeit geduldet wird. Eine Zusammenarbeit mit dem örtlichen Stahlbauer, wird angestrebt

5.6 ILE-Gäuboden, Kulturmobil in Aiterhofen am 01. Juli 2022;
Zur Kenntnis genommen

5.7 Zurückliegendes Starkregenereignis in Irlbach;
Das Kanalsystem im Gemeindebereich, wurde im Rahmen des zurückliegenden Starkregenereignisses Anfang Juni 2022, in Teilen bis an die möglichen Grenzen belastet. Herr Bürgermeister Armin Soller konnte sich einen Eindruck vor Ort an betroffenen Stellen im Gemeindegebiet schaffen.
Im Schöpfwerk Irlbach musste der Rechen, welcher die Anlage vor Treibgut und schützt, adhoc zwingend händisch durch den Bauhof Irlbach gereinigt werden, um die weitere Funktion des Pumpwerks zu gewährleisten. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf wurde über die kritische Lage am Pumpwerk durch Herrn Bürgermeister Armin Soller informiert und aufgefordert die Gewährleistungsfunktion des Schöpfwerks zu prüfen und dauerhaft sicher zu stellen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, die FFW Irlbach mit einer leistungsstarken Chiemseepumpe auszustatten, um zukünftig auf Starkregenereignisse vorbereitet zu sein.
Die Verwaltung wird sich beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf nach Möglichkeiten für eine Förderung im Rahmen einer Beschaffung für eine leistungsstarke Pumpe informieren.
Zur Kenntnis genommen

5.8 Unbenutztes Telekomkabel, Kreisstraße Sand-Entau;
Das Telekomkabel entlang der Kreisstraße Sand-Entau ist mittlerweile außer Betrieb. Die Telekom wird aufgefordert das Kabel zu entfernen.

5.9 Bedachung für die gemeindlichen Verkaufsstände;
Die gemeindlichen Verkaufsstände sollen mit einem Trapezblech ertüchtigt werden. Die im Moment bestehende Bedachung besteht lediglich aus Dachpappe.

5.10 Absperrung der Altäre für KFZ während des Fronleichnamstag;
Um eine feierliche Gestaltung der Zeremonie zu gewährleisten und unterstützen, sollen vor kritischen Verkehrsstellen und Altären, Parkverbote für KfZ erfolgen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 18.07.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden 3 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

3. Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Irlbach;
Am 29.06.22 fand ein Termin zwischen Bayernwerk und Herrn Armin Soller statt. Erläutert wurde die bestehende Situation der Straßenbeleuchtung in Irlbach. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Straßenbeleuchtung aus Sicht von Bayernwerk, hinsichtlich des Energieverbrauchs gute Verbrauchswerte erreicht.
Vor einigen Jahren wurden bereits größere Umrüstmaßnahmen durchgeführt und in der Summe ein wirtschaftlicherer Betrieb der Straßenbeleuchtung erzielt, da der kWh-Verbrauch deutlich gesenkt werden konnte.
Um einen weiteren nennenswerten Rückgang des kWh-Verbrauch zu erzielen, müssten die 119 Peitschenmasten erneuert werden. Aufgrund der Berechnung scheidet dieser Umstand im Moment aus, da eine Amortisationszeit erst nach ca. 35 Jahren erreicht wird.
Im Jahr 2022 findet der 5-jährige Überprüfungsturnus der Straßenbeleuchtung durch die Firma Bayernwerk statt. Das Ergebnis wird im Anschluss an die Verwaltung geleitet.
Im Zuge dessen wäre aus Sicht der Verwaltung zielführend, etwaige schadhafte Straßenleuchten durch Beleuchtungsmittel, welche dem technischen Stand entsprechen, zu ersetzen.
Eine weitere Anregung war eine sukzessive jährliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit ca. 10.000 € bis 15.000 € im Haushalt zu veranschlagen.

Beschluss: Eine Erneuerung der 119 Peitschenmasten in Höhe von 53.528,58 € brutto wird abgelehnt.
Die Amortisationszeit beträgt nach derzeitigem Stand, ca. 35 Jahre.

4. Kreismusikschulstandort Straßkirchen-Irlbach;
Weitere Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung durch Herrn Bürgermeister Armin Soller.
Folgender Text wurde in der zurückliegenden Sitzung des Gemeinderates Straßkirchen vom 04.07.22 befürwortet.
„An den Kreisausschuss des Landkreis Straubing-Bogen

Erweiterung des Irlbacher Kreismusikschulstandorts
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bereich Kunst und Musik ist innerhalb der Gemeinden Irlbach und Straßkirchen von enormer wichtigkeit.
Für das Jahr 2022 wird auch an der Straßkirchner Grund- und Mittelschule wieder eine Bläserklasse gestatet.
Seit 2015 ist in Straßkirchen auch eine Aussenstelle der Kreismusikschule Straubing-Bogen für musikalische Früherziehung mit Erfolg aktiv.
Um die Außenstelle der Kreismusikschule in Irlbach (Irlbacher Gemeindekanzlei) noch zu ergänzen, wird darum gebeten, den zusätzlichen Unterrichtsort der Kreismusikschule Lindenstraße 1, 94342 Straßkirchen, im ehemaligen Verwaltungsgebäude neben dem Straßkichner Feuerwehrhaus neu festzulegen.
Eine Ergänzung und Erweiterung der Kreismusikschulenaussenstelle Irlbach um hier auch die zusätzliche Unterrichtsmöglichkeit bewerben zu können in Kreismusikschule Irlbach-Straßkirchen wäre ebenso gewünscht.
Die Kosten für Strom, Gas und Reinigung, sowie die mietfreie Bereitstellung der Unterrichtsräumlichkeiten wird durch die Gemeinde Straßkirchen gewährleistet.
Danke für eine Unterstützung in dieser Bitte, die mit der Gemeinde Irlbach abgesprochen ist.
Mit freundlichen Grüßen“

Für eine abschließende Entscheidung soll eine Stellungnahme des örtlichen Musikvereins zum o.g. Vorhaben eingeholt werden.
Des Weiteren sollen Daten über die Herkunft und Zahlen der Kinder über die angrenzenden Kreismusikschulstandorte eingeholt werden.

5. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

5.1 Beginn Sanierungsmaßnahme Bahnbrücke Irlbach;
Die mit der Sanierung beauftragte Baufirma beginnt am 18. Juli 2022 mit den Sanierungsmaßnahmen.

5.2 Einladung zur 50-Jahrfeier der Donauwanderer Irlbach am 18.09.22;
zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 11.08.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

3. Mögliches LEADER Förderprojekt, Pavillion am Kirchberg;
Im Zuge des Gütesiegels Heimatdorf 2022 wurde der Kirchberg-Süd, neugestaltet.
Für eine Fortentwicklung des Kirchbergs Süd mit dem Bau eines Kulturpavillions, können ggf. LEADER-Mittel beantragt werden.
Rechtsgrundlage: LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 bis 2022/2025 im Rahmen der Maßnahmenbeschreibung LEADER gemäß Art. 32 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Art. 42 bis 44 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17. Oktober 2016, Az. E3-7020.2-1/572 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7815_L_300

Die Förderrate beträgt voraussichtlich 50% der „förderfähigen öffentlichen Ausgaben“. (Ziff. 3.3.2)
Die Höhe der Fördermittel und der tatsächlich förderfähigen Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Idee ein LEADER Projekt „Kultur-Pavillion“ positiv bewertet. Bei der Neugestaltung des Kirchbergs Süd handelt es sich um ein gemeindliches Projekt. Neben einer Nutzung durch die Gemeinde, kann der entstandene Platz durch die Kirche, Pfarrei Irlbach ebenfalls genutzt werden.
Die Verwaltung wird im Zusammenhang für das Projekt „Kulturpavillion“, eine Anfrage an die Kirchenverwaltung, Pfarrei Irlbach, über eine mögliche Kostenbeteiligung stellen.
Vor Beginn des Projekts wird der vorliegende Kostenansatz geprüft.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach befürwortet den Bau eines Kulturpavillions am Kirchberg Süd für das Jahr 2023 unter Inanspruchnahme von LEADER-Fördermitteln. Alle übrigen anfallenden und nicht förderfähigen Kosten werden durch die Gemeinde Irlbach getragen.

4. Kreismusikschulstandort Irlbach-Straßkirchen;
Weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung durch Herrn Bürgermeister Armin Soller. Folgender Text wurde in der Sitzung des Gemeinderates Straßkirchen vom 04.07.22 befürwortet.
„An den Kreisausschuss des Landkreis Straubing-Bogen

Erweiterung des Irlbacher Kreismusikschulstandorts

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bereich Kunst und Musik ist innerhalb der Gemeinden Irlbach und Straßkirchen von enormer wichtigkeit.
Für das Jahr 2022 wird auch an der Straßkirchner Grund- und Mittelschule wieder eine Bläserklasse gestatet.
Seit 2015 ist in Straßkirchen auch eine Aussenstelle der Kreismusikschule Straubing-Bogen für musikalische Früherziehung mit Erfolg aktiv.
Um die Außenstelle der Kreismusikschule in Irlbach (Irlbacher Gemeindekanzlei) noch zu ergänzen, wird darum gebeten, den zusätzlichen Unterrichtsort der Kreismusikschule Lindenstraße 1, 94342 Straßkirchen, im ehemaligen Verwaltungsgebäude neben dem Straßkichner Feuerwehrhaus neu festzulegen.
Eine Ergänzung und Erweiterung der Kreismusikschulenaussenstelle Irlbach um hier auch die zusätzliche Unterrichtsmöglichkeit bewerben zu können in Kreismusikschule Irlbach-Straßkirchen wäre ebenso gewünscht.
Die Kosten für Strom, Gas und Reinigung, sowie die mietfreie Bereitstellung der Unterrichtsräumlichkeiten wird durch die Gemeinde Straßkirchen gewährleistet.
Danke für eine Unterstützung in dieser Bitte, die mit der Gemeinde Irlbach abgesprochen ist.
Mit freundlichen Grüßen“

Für eine abschließende Bewertung wurden zusätzliche Informationen eingeholt.

Beschluss: Der Antrag auf eine Außenstelle in Straßkirchen-Irlbach wird zugestimmt. Ein zukünftiger Standort der Kreismusikschule wird im Ort Straßkirchen angeboten werden können.

5. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a;
Zur Kenntnis genommen

6. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

6.1 Hochwasserschutz, Sand-Entau, Sachstand;
Zur Kenntnis genommen

6.2 Bahnbrückensanierung Irlbach, Sachstand;
Die Sanierungsarbeiten für die Bahnbrücke Irlbach sind mittlerweile abgeschlossen.

6.3 Schlossbrücke Irlbach, Sachstand;
Die Betonarbeiten für die notwendigen Brückensockel sind abgeschlossen. Die weiteren Arbeiten werden demnächst durchgeführt. Zusätzlich werden Vorrichtungen für Bohlen zum Anstauen des Irlbachs angebracht, um bei einem Brand auf ausreichend Löschwasser zurückgreifen zu können.

6.4 Gütesiegel Heimatdorf, Sachstand;
Die restlichen Abschlussarbeiten, Blechdach, Türe usw. werden durch den beauftragten Zimmerer demnächst abgeschlossen. Die Pflanzarbeiten werden aufgrund der Witterung im September 2022 erfolgen.
Am 15. Oktober 2022 soll eine kleine Feier zur Fertigstellung der Maßnahme erfolgen. Einladungen ergehen gesondert.

6.5 Verkaufsstände der Gemeinde Irlbach;
Die gemeindlichen Verkaufsstände werden voraussichtlich Ende August 2022 ertüchtigt.

6.6 Ausflug mit dem Jugendbeauftragten der Gemeinde Irlbach;
Am 06.08.22 haben 21 Jugendliche aus Irlbach an einem Bootsausflug auf der Naab teilgenommen. Weitere Ausführungen erfolgten durch Mitglieder des Gemeinderates. Zukünftig soll den Jugendlichen wieder die Möglichkeit eröffnet werden, das Begegnungshaus für Treffen zu nutzen.

6.7 Dorfladen Irlbach, weitere Öffnung, Sachstand;
Weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.

6.8 Spurplattenweg, Sachstand;
Der Spurplattenweg sollte im Rahmen des Kernwegenetzes, wie ursprünglich zugesichert, durch das Amt für ländliche Entwicklung im Frühjahr 2022 verwirklicht werden.
Dieser Termin wurde durch das Amt für ländliche Entwicklung auf Herbst 2022 verlegt.Die planerischen Voraussetzungen durch die Gemeinde Irlbach liegen vor, jedoch wurde die Ausschreibung durch das Amt für ländliche Entwicklung noch nicht durchgeführt. Die Verwaltung wird sich nach dem Sachstand beim Amt für ländliche Entwicklung erkundigen.

6.9 Sophienhof, Verkehrszeichen;
Ein Verkehrszeichen in Sophienhof sollte erneuert werden. Die Verwaltung prüft den Vorgang.

6.10 Bewässerungssäcke an Bäumen in der Gemeinde;
Der Bauhof Irlbach wird angehalten, die Bewässerungssäcke an den Bäumen im Gemeindegebiet regelmäßig mit Wasser zu füllen.

6.11 Punkt für Verkehrsschau, Straßkirchner Straße;
Die Verwaltung wird den Punkt für eine kommende Verkehrsschau vormerken.

6.12 Pumpkanal zwischen Brauerei und Kläranlage;
Der im Eigentum der Brauerei befindliche Pumpkanal zwischen der Kläranlage und der Brauerei musste aufgrund eines Schadens kurzfristig durch die Verwaltungsgemeinschaft erneuert werden.
Eine Kostenübernahmeerklärung durch die Brauerei liegt vor.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 08.09.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Hausordnung Begegnungshaus Irlbach, Satzungserlass;
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Veranstaltungen im Begegnungshaus muss in einzelnen Punkten die Hausordnung angepasst werden, zudem wurde eine Benutzungsordnung für Veranstaltungen erstellt. Die Hausordnung muss als Satzung erlassen werden.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Satzung über die Hausordnung für das Begegnungshaus Irlbach (Hausordnungssatzung) im Entwurf vom 01.09.22.

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden Keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

4. Befreiung von den Festsetzung/en des BPlans „Unteres Feldl“;
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. Zurückgestellt

5. Baugebiet am Schlosspark, Sachstand;
Im Moment wird die Fläche für ein zukünftiges Baugebiet noch landwirtschaftlich genutzt.
Die Maisernte wird in den kommenden Wochen abgeschlossen werden und im Nachgang können durch das beauftragte Ing. Büro weitere Planungsschritte vor Ort durchgeführt werden.

6. Abwägungsbeschluss EBS „Hofmülleranger“ Irlbach
Die Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“ wurde in der Zeit vom 03.05.2022 – 03.06.2022 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Trägere öffentlicher Belange.

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende/n Punkt/e.

7.1 Schlossbrücke Irlbach, Sachstand;
Zur Kenntnis genommen

7.2 Bahnbrücke Irlbach, Sachstand;
Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.
Eine bisherige Aufstellung der Kosten durch die bauausführende Firma, wurde durch ein Mitglied des Gemeinderates in Zusammenwirken mit dem Ersten Bürgermeister und der Bauverwaltung geprüft. Verschiedenen Punkten konnte nicht zugestimmt werden und wurden zurückgewiesen. Eine angepasste Schlussrechnung zum o. g. Vorhaben sollte in den kommenden Wochen vorliegen.

7.3 ILE-Kernwegenetz, Sanierung Spurplattenweg Irlbach, Sachstand;
Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter im Amt für Ländliche Entwicklung in Landau, wurde der Bauverwaltung mitgeteilt, dass im Moment die Finanzierungsabteilung im Amt für Ländliche Entwicklung, den Vorgang prüft. Das Ergebnis ist ausstehend.
Die geplante Umsetzung der Maßnahme im Herbst 2022 erscheint in der Folge, als wenig aussichtsreich.
Der bestehende Spurplattenweg ist in Teilen, welche im Sanierungskonzept als Sanierungsschwerpunkte vorgesehen sind, grds. nicht mehr verkehrssicher.
Die Planungen der Gemeinde Irlbach hinsichtlich einer Sanierung des Spurplattenwegs beruhen auf einer Zusicherung der Amtsleitung und Planungen des Amts für Ländliche Entwicklung aus dem Jahr 2020 mit der Zusicherung einer zeitnahen Umsetzung. Die Verwaltung wird ein Schreiben an die Amtsleitung des Amts für Ländliche Entwicklung verfassen mit der Bitte um Stellungnahme zum Sachstand und der Nennung eines zeitlichen Horizonts für eine Umsetzung.

7.4 Spiel- und Sporttag am 05.09.22 in Irlbach;
Am 05.09.22 fand in Irlbach ein Spiel- und Sporttag der 12 bis 17-Jährigen statt.

7.5 Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung in der Teichstraße;
Für die Teichstraße liegt ein Antrag für einen Geschwindigkeitsgerät vor.
Der gemeindliche Geschwindigkeitssmiley, welcher im Moment vor dem Kindergarten in Irlbach angebracht ist, wird nicht versetzt. In den kommenden Herbstferien für den Kindergarten Irlbach, kann der Geschwindigkeitssmiley für die Dauer der Ferien umgesetzt werden.

7.6 Jubiläum für 10 Jahre ILE-Gäuboden in Aiterhofen;
Am 15. Oktober 2022 findet ab 14:00 Uhr in Aiterhofen eine Jubiläumsveranstaltung für „10-Jahre ILE-Gäuboden“ statt. Einladungen an die Mitglieder des Gemeinderates erfolgen gesondert.

7.7 Termin für Gütesiegel Heimatdorf;
Als Termin für die Feierlichkeiten/Einweihung um das Gütesiegel Heimatdorf für das Projekt Kirchberg Süd wird der 29. Oktober festgelegt. Die Veranstaltung findet am Kirchberg Süd, bzw. im Pfarrheim statt.
Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird über diesen Termin mit der Bitte um Entsendung eines Vertreters informiert.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 13.10.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. WA „Am Schlosspark“ in Irlbach, Aufstellungsbeschluss BPlan;
Die Gemeinde Irlbach plant auf dem bisher nicht bebauten Grundstück, das Baugebiet „Am Schlosspark“ auszuweisen.
Um die Grenzen des geplanten Baugebiets möglichst geradlinig zu gestalten, soll auch ein Teil des Grundstücks als Baugebiet ausgewiesen werden.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans WA „Am Schlosspark“ für das Grundstück, sowie für eine Teilfläche des Grundstücks.

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. Befreiung von den Festsetzung/en des BPlans „Unteres Feldl“;
Am 11.10.22 wurde durch das Landratsamt mitgeteilt, dass die zweimonatige Frist zur Abgabe der Stellungnahme der Gemeinde nicht pausieren kann. Eine vorhergehende Email der Gemeinde Irlbach vom 16.09.22 wurde erst kürzlich weitergeleitet. In der Folge gilt das gemeindliche Einvernehmen kraft Gesetzes, als erteilt.

5. Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Isenau“
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen nicht mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt.

6. Verkehrsspiegel entlang der SR 7, Straßkirchner Straße und Wischlburger Straße;
Zu Nr. 1: Die Verwaltung prüft das Anbringen eines Verkehrsspiegels im Kreuzungsbereich.
Zu Nr. 2: Der Eigentümer wird durch die Gemeinde aufgefordert einen Pflanzrückschnitt zu vollziehen.
Zu Nr. 3: Hinweis auf Parken von Wohnanhänger an den Eigentümer. Die Verwaltung prüft das Anbringen eines Verkehrsspiegels durch die Gemeinde Irlbach.

7. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a
Zur Kenntnis genommen

8. Dorfladen Irlbach, Unterstützung durch die Gemeinde;
Aufgrund kurzfristiger finanzieller Schwierigkeiten des Dorfladens Irlbach wurden am 29.09.22 ein Zuschuss durch die Gemeinde gewährt um einen Zahlungsausfall abzuwenden.
In einem Gespräch am 11.10.22 in den Räumlichkeiten des Dorfladens wurde erneut ein Zuschuss für die Monate Oktober und November 2022 durch die Gemeinde gewährt.
Der Zuschuss für die Monate Oktober und November ergeht jeweils vor dem Hintergrund, dass ehrenamtliches Engagement unterstützt wird und eine Zahlungsausfall des Dorfladens abgewendet wird.

Es wurden Ausführungen zum derzeitigen Sanierungsstand des Gebäudes gemacht. Im Moment ist die Lieferung einer Wärmepumpe ausstehend und bis zur Lieferung muss mittels Strom geheizt werden. Mit einer Lieferung ist erst in mehreren Monaten zu rechnen. Für diesen Zeitraum werden nach Aussage keine Kosten für Heizung verlangt. Eine Rückmeldung gegenüber der Eigentümerin zu dieser Absprache ist noch ausstehend. Die Sanierungsmaßnahmen müssen sich auch später im Mietpreis wiederfinden und in der Folge ist mit einer Erhöhung der Miete für den Dorfladen zu rechnen. Insgesamt wurde der Standpunkt unterstrichen, dass der Dorfladen erhalten bleiben soll.

Herr Bürgermeister Armin Soller erklärte, dass im Nachgang zum gemeinsamen Gespräch am 11.10.22 ein Brief formuliert wurde, in welchem diese im Rahmen einer Versammlung der Anteilseigener verschieden Punkte erörtern müssen.
Insbesondere müssen sich die Anteilseigner zu folgenden Punkten äußern.
– Sicherstellung der dauerhaften Wirtschaftlichkeit des Dorfladens Irlbach
– Überlegungen zum dauerhaften Betrieb hinsichtlich Personal, ehrenamtlichen Engagement und tatsächlich Beschäftigte im Rahmen eines Arbeitsvertrages
– Grundsätzliche Überlegungen zum dauerhaften Fortbestand des Dorfladens Irlbach.
– Bewertung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses für das Jahr 2022, soweit zum Termin vorliegend.
– mögliche Unterstützung durch die Gemeinde Irlbach.

In der Sitzung des Gemeinderates Irlbach im Januar 2023 soll das Thema erneut behandelt werden und nach Vorliegen neuer Unterlagen/Daten bewertet werden.

Abschließend wurde erklärt, dass die schwierige finanzielle Lage des Dorfladens maßgeblich an der fehlenden Annahme der Dorfbevölkerung aus Irlbach geschuldet ist. Nach Aussage kauft ca. die Hälfte der Haushalte in Irlbach nicht ein. Die andere Hälfte der Haushalte generiert nicht ausreichend Umsatz für einen wirtschaftlichen Betrieb des Dorfladens. Die in der Vergangenheit erfolgten regelmäßigen Aufrufe und „Brandbriefe“, welche das Kaufverhalten der Dorfbevölkerung gegenüber dem Dorfladen erhöhen sollten, zeigten jeweils nur kurzzeitige Wirkung. Nach wenigen Wochen wurde wieder ein vorheriges Niveau beim Kaufverhalten festgestellt.

9. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil

9.1 Schlossbrücke Irlbach, Sachstand;
Die Asphaltarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schlossbrücke in Irlbach sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf knapp 15.000 €.

9.2 Wertstoffhof Irlbach, Pflasterarbeiten am Salzsilo;
Bis zum Sitzungstag sollten die Pflasterarbeiten unter dem gemeindlichen Salzsilo abgeschlossen sein.

9.3 Verkehrsbeschilderung im Hohlweg;
Die Verkehrsbeschilderung entlang des Hohlweges in Irlbach ist widersprüchlich und muss angepasst werden.
Im Hohlweg widerspricht sich die Beschilderung „Zone 30“ mit „Tempo 30“.
Im Zuge dessen, sollte weiterhin geprüft werden, ob die Verkehrsregelung der angrenzenden Straßen passend und rechtskonform ist. Weitere Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.

Ergänzung am 11.10.22: Im Rahmen einer Begehung durch einen Mitarbeiter des Amtes für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bereich der Ringstraße – Isenaustraße und des Hohlweges wurden folgende Feststellungen erhoben.

Bei der Ringstraße, Hochweg, Dornweg, Paldoweg, Isenaustraße, Bergstraße und dem Römerweg handelt es sich bereits um eine Zone-30 und diese ist in der Folge auch passend beschildert.
Ein notwendiges Verkehrsschild „VZ-205 Vorfahrt gewähren Schild“ fehlt an der Einmündung Römerweg/Hohlweg.

In der Gesamtbetrachtung, den Hohlweg in die Zone 30 mitaufzunehmen, wird als bedingt zielführend erachtet, da sich in der Folge an der Einmündung zur Weidenstraße in den Hohlweg die Vorfahrtsregel ändern würde.
In einer Zone 30 gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ (§ 45 Abs. 1c Satz 4 StVO).
Die bestehende Verkehrsregelung schreibt vor, dass die Verkehrsteilnehmer, die aus der Weidenstraße in den Hohlweg eingefahren, haltepflichtig sind (Vorfahrt gewähren). Nach Erweiterung in eine Zone 30 wären die Verkehrsteilnehmer haltepflichtig, die den Hohlweg Richtung Donaustraße befahren. Aus Sicht der Verwaltung entsteht ggf. in der Folge eine gefährliche Verkehrssituation, die es zu vermeiden gilt.
Das fehlende Verkehrsschild Römerweg/Hohlweg wird angebracht.

9.4 Markierung auf Kreisstraße SR 12, Kurve Einmündung Hohlweg;
Fahrbahnmarkierungen wurden durch den Landkreis Straubing-Bogen aufgetragen.

9.5 Sitzung des Gemeinderates im Dezember;
Im Zeitraum vom 12. bis 16. Dezember findet die Serverumstellung in der Verwaltung statt. In diesem Zeitraum ist die Verwaltung geschlossen.
Die ursprünglich terminierte Sitzung des Gemeinderates vom 08. Dezember müsste auf den 01. Dezember verlegt werden, um Terminüberschneidungen zu vermeiden. Für den 08. Dezember ist die Weihnachtsfeier der Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinden samt amtierender Mitglieder des Gemeinderates angedacht.

9.6 Einladung zur 10 Jahresfeier ILE-Gäuboden;
Alle Mitglieder des Gemeinderates Irlbach sind herzlich dazu eingeladen.
Eine rege Teilnahme von Mitgliedern des Gemeinderates würde die Veranstaltung sehr aufwerten. Bitte melden Sie sich ggf. über die VG Aiterhofen an.

9.7 ILE – Gäuboden, mögliche Rechtsform;
In der zurückliegenden Beteiligtenversammlung der ILE-Gäuboden am 27.09.22 wurde über eine zukünftige Rechtsform beraten. Die bisherige Entwicklung hat gezeigt, dass die Verwaltungen des jeweiligen ILE-Vorsitzenden, vermehrt mit ILE-Themen beschäftigt sind. Beispielsweise das Regionalbudget, der ILE-Gäubodenlauf, ILE-Sportveranstaltungen usw.
Zudem ist die ILE-Gäuboden mit der derzeitigen Struktur einer Arbeitsgemeinschaft bedingt handlungsfähig, da diese keine eigene Rechtsform darstellt und über keine eigenen Finanzmittel verfügt. Zumal die Antragstellung für Fördermittel grds. eine Rechtsform vorschreibt, im Moment werden diese Fördermittel von einer beteiligten Gemeinde beantragt. Dieses Vorgehen steht aber in Teilen in Konkurrenz zu geltenden gesetzlichen Vorschriften über die Haushaltsführung.
Die Geschäftsleiter arbeiten im Moment eine Satzung für einen möglichen Zweckverband aus.
Eine Entscheidung für oder gegen einen Zweckverband ILE-Gäuboden wird in einer folgenden Sitzung durch den Gemeinderat Irlbach erfolgen.
Weitere Ausführungen ggf. im Rahmen der Sitzung.

9.8 Irlbacher Dorfmeisterschaften der Schützen und Boccia Dorfmeisterschaften;
Am 10.09.22 fand die Boule-Dorfmeisterschaft in Irlbach statt.
Bei den Dorfmeisterschaften der Schützen konnte ein Mitglied des Gemeinderates mit einem „Zehner“, den zwölften Platz belegen.

9.9 Tag der offenen Tür im Rathaus Straßkirchen;
Am 21. Oktober findet für alle Mitglieder des Gemeinderates Irlbach eine Eröffnungsfeier des Rathauses in Straßkirchen ab 15:00 Uhr statt. Einladungen ergehen noch gesondert.

Am 22. Oktober findet zwischen 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Tag der offenen Tür für die Bevölkerung der beiden Gemeinden im Rathaus Straßkirchen statt.
Zur Kenntnis genommen

9.10 Holzarbeiten im Gemeindeholz;
Im gemeindlichen Wald stehen zwei dürre Eschen zum Einschlag bereit. Die Gemeinde Irlbach wird mittels Bekanntmachung auf die Möglichkeit zum Erwerb gegen Entnahme im Bieterverfahren verweisen.

9.11 Bachräumung Irlbach, Reitermühle bis Schleuße;
Zur Kenntnis genommen

9.12 Spurplattenweg Irlbach, Sachstand;
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat nunmehr mitgeteilt, dass die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Durch das Amt für Ländliche Entwicklung wurde der Submissionstermin für den 25.10.22 gesetzt und der Fertigstellungstermin für den 30.06.2023 festgelegt.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 10.11.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vor-haben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

3. Befreiung/en von den Festsetzung/en des BPlans „Am Auwald“;
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

4. Beschlusses zur rückwirkenden Festsetzung von Gebühren und Beiträgen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Irlbach vom 17.12.2010 (i. d. F. vom 21.09.2018) festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS), die Grundgebühren (vgl. § 9a BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 10 BGS/EWS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2023 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechen-den Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS/einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt der geplanten Anpassung/Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) im Jahr 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 zu. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5. Festlegung des Kalkulationszeitraumes
In der öffentlichen Sitzung am 20.09.2018 hat der Gemeinderat einen 4-jährigen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2019 – 2022 beschlossen. Ein Beschluss für den Kalkulationszeitraum ab 2023 liegt nicht vor. Nach Mitteilung der Verwaltung soll der vierjährige Zeitraum beibehalten werden. Die Nachkalkulation erstreckt sich daher über die Jahre 2019 bis 2022, die Vorauskalkulation über die Jahre 2023 bis 2026. Die neu errechnete Gebühr soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Nach einem Beschluss des BayVGH vom 05.12.2000 (Az. 23 ZB 00.1875) ist es jederzeit möglich, nach Beendigung einer Periode die Länge der nächsten Periode neu zu bestimmen, die sich nicht an der vorangegangenen Periode orientieren muss. Es ist nicht erforderlich, den Bemessungszeitraum durch einen gesonderten Beschluss des Gemeinderates zu bestimmen; der Kalkulationszeitraum ergibt sich aus den Kalkulationsunterlagen, die dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung zur Höhe der Gebühr vorliegen müssen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre (2023 – 2026) festzusetzen.

6. Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes
In der öffentlichen Sitzung am 20.09.2018 hat der Gemeinderat für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2022 einen kalkulatorischen Zinssatz von 4,5 % beschlossen.
Für die Berechnung der Jahre 2023 bis 2026 soll, in Absprache mit der Verwaltung und in Anlehnung an die jährlichen Veröffentlichungen des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals in der Gemeindekasse, ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,0 % zur Anwendung kommen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt als Kalkulatorischen Zinssatz 4,0 % zu verwenden, sowohl bei der Gemeinde Irlbach, als auch beim VG-Anteil Irlbach.

7. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

7.1 Hochwasserschutz Sophienhof-Entau, Sperrung der Kreisstraße März bis August 2023;
Email v. 21.10.22
„Sehr geehrter Herr Weber,

die SR 12 muss zwischen Ainbrach und Sophienhof auf einer Länge von ca. 1600 m (beginnend am Ortsausgang Ainbrach) komplett rückgebaut und mit einer höher gelegten Gradiente neu her-gestellt werden. Im Bauvertrag mit der Arge Porr/Haider ist hierfür eine Vollsperrung der SR 12 im vorgenannten Bereich vorgesehen; die Sperrung darf im Zeitraum zwischen 06.02. und 27.10.2023 erfolgen. Ob von der Arge der komplette Zeitraum in Anspruch genommen werden muss, ist uns noch nicht bekannt. Wir hoffen und sind auch zuversichtlich, dass die Dauer der Vollsperrung von der Arge verkürzt werden kann.
Die Ortsteile Sophienhof und Entau sind von Irlbach her über die SR 12 ohne Einschränkung erreichbar; auch die beiden Abzweigungen von der SR 12 nach Sophienhof und Entau sind von vor-genannter Sperrung nicht betroffen. Somit sind alle Anwesen jederzeit – für Rettungskräfte sowieso – erreichbar.

Die vollgesperrte SR 12 kann leider nicht für den Durchgangsverkehr – auch nicht für die Bewohner von Sophienhof und Entau – geöffnet werden. Allerdings wird die Zugänglichkeit zu den betroffenen Ackergrundstücken für die jeweiligen Eigentümer/Pächter sichergestellt.

Im Jahr 2024 muss dann die SR 12 im Bereich Entau (zwischen Schöpfwerk und unterem Ortsende) vollgesperrt werden (zulässiger Zeitraum für die Vollsperrung: 15.02. – 08.10.2024).
Zudem muss die Ortsstraße Sophienhof – Entau in 2023/4 für
– den Bau der HWS-Mauer halbseitig gesperrt werden (max. 10 Monate, Abschnitte von je ca. 250 m) und
– Spartenumlegungen (Abwasser/Trinkwasser) für den öffentlichen Durchgangsverkehr punktuell und für wenige Wochen komplett gesperrt werden (Zugänglichkeit für Anwohner jederzeit möglich, siehe oben).

Auf die bisherigen gemeinsamen Abstimmungen (beispielsweise unser Schreiben vom 09.02.200) möchte ich ergänzend verweisen.

Mit freundlichen Grüßen“

Herr Bürgermeister Armin Soller wird bei der Eigentümerfamilie anfragen, ob im o. g. Zeitraum die Nutzung eines Privat- /Waldweges der Familie durch Bürger aus den von der Straßensperrung betroffenen Ortschaften möglich ist.

7.2 Lage 20 kV Sophienhof – Hermannsdorf;
Zur Kenntnis genommen

7.3 Johanniter-Weihnachtstrucker Aktion 2022;
Dieses Jahr werden sich wieder die beiden Gemeinden Straßkirchen und Irlbach an der Johanniter-Weihnachtstrucker-Aktion beteiligen. Da die Aktion bereits im letzten Jahr mit großem Erfolg auf die ILE-Gemeinde ausgeweitet wurde,
Der Sammelzeitraum ist dieses Jahr vom 19. November bis 16. Dezember.
Die benötigten Kartons etc. stehen im Eingangsbereich des Rathauses, Kirchplatz 7 in Straßkirchen bereit. https://www.johanniter.de/juh/weihnachtstrucker/

7.4 Breitbandversorgung Gemeinde Irlbach;
Das Programm für den Breitbandausbau durch Bundesmittel wird derzeit ausgearbeitet und im Frühjahr 2023 verabschiedet werden. Ab diesem Zeitpunkt können wieder Anträge zur Förderung des Breitbandausbaus eingereicht werden. Finanzmittel werden im Haushalt bereitgestellt.

7.5 Baugebiet Am Schlosspark, Planungen;

7.6 ILE-Regionalbudget, Antragstellung für das Jahr 2023,
Eine Antragstellung für das ILE-Regionalbudget für das Jahr 2023 ist wieder möglich.
Auf die Möglichkeit der Antragstellung wird zusätzlich durch öffentlichen Aushang und durch Bekanntmachung auf der gemeindlichen Homepage hingewiesen.
Die Vereine der Gemeinde Irlbach werden durch die Verwaltung auf das ILE-Regionalbudget 2023 hingewiesen.

7.7 Spurplattenweg Straßkirchen-Irlbach, Sachstand;
Eine Ausschreibung für die Ertüchtigung des Spurplattenweges ist abgeschlossen und am 15.11.22 soll die Vergabe erfolgen.

7.8 Kriegsgräbersammlung Straßkirchen und Irlbach im Jahr 2022;
Zur Kenntnis genommen

7.9 Baumpflanzaktion des Landkreises;
Zur Kenntnis genommen

7.10 Oldtimer Freunde Irlbach, Christbaum am Kriegerdenkmal;
Zur Kenntnis genommen

7.11 Gemeindliche Verkaufsstände, Dachsanierung;
Die gemeindlichen Verkaufsstände am Sportgelände werden im Moment durch den Bauhof Irlbach ertüchtigt. Das bestehende Dach wird durch ein Blechdach ersetzt.

7.12 FFW Irlbach, Feuerwehrhaus, Renovierung Obergeschoss;
Durch die Freiwillige Feuerwehr Irlbach wurde das Obergeschoss im Feuerwehrhaus Irlbach renoviert. Arbeiten an der Außenfassade wurden durch den Bauhof Irlbach erledigt.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 01.12.2022

1. Erläuterungen öffentlicher Teil;
Zur Kenntnis genommen

2. Dorfladen Irlbach UG; Schreiben der Rechtsaufsicht zum weiteren Vorgehen;
Die Zahlung von 700 € Zuschuss für den November 2022 wird aufgrund des Schreibens durch das LRA Straubing ausgesetzt.
Die Verwaltung prüft den örtlichen Bedarf für eine Lebensmittelversorgung in Irlbach.
Ggf. kann beim Vorliegen des örtlichen Bedarfs, eine Förderung weiter gewährt werden.
Die Verwaltung wird Argumente für einen örtlichen Bedarf zusammentragen.
Das Landratsamt wird schriftlich auf die akute Lage des Dorfladens Irlbach UG hingewiesen und gebeten einen Lösungsvorschlag zur bestehenden Situation aufzuzeigen.
Zusätzlich wird Herr Landrat Josef Laumer auf die Situation hingewiesen und gebeten bei einer Lösung zu unterstützen.
Der Tagesordnungspunkt wird in einer Januar Sitzung abschließend behandelt und das Ergebnis wird an die Rechtsaufsicht geleitet.

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;

Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

4. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Zur Kenntnis genommen

4.1 Spurplattenweg Irlbach-Straßkirchen, Gemeindekosten;
Mail der ALE Niederbayern:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hirtreiter,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Soller,

wie in der Teilnehmerversammlung am 15.11.2022 besprochen informiere ich Sie über die voraussichtlich auf Ihre Gemeinden zukommende Kosten. Noch ist die Finanzierung der Maßnahmen nicht abgeschlossen, so dass sich die Beträge noch ändern können.

Mit freundlichen Grüßen

Eine Ausschreibung für die Ertüchtigung des Spurplattenweges ist abgeschlossen und am 15.11.22 erfolgte die Vergabe an die Firma ETW Westenthanner GmbH auf der Grundlage ihres Angebots vom 24.10.22 erfolgen.
Die Arbeiten sollen spätestens bis zum 30.06.23 abgeschlossen sein.
Die Schätzkosten lagen bei ca. 100.000 € brutto.

4.2 Adventskonzert der Kreismusikschule am 11.12.22;
Zur Kenntnis genommen

4.3 Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus in der Gemeinde Irlbach;
Zur Kenntnis genommen

4.4 Einladung Gemeinderat zur Weihnachtsfeier SV Irlbach am 16.12.22;
Zur Kenntnis genommen

4.5 HWS Polder Sand/Entau, Fahrbahnerneuerung Ortsstraße Sophienhof-Entau;
Die Gemeinde Irlbach muss sich im ersten Quartal 2023 für ein weiteres Vorgehen entscheiden, ob eine Fahrbahnerneuerung erneuert werden soll.

4.6 Baugebiet Am Römerweg, Sachstand;
Die Einarbeitung der 2. Auslegung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens liegen der Verwaltung bisher nicht vor.
Ein Satzungsbeschluss kann erst nach dem Vorliegen eines finalen Bebauungsplanes erfolgen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

2021

Akkordeon überspringen
Sitzung vom 25.03.2021

1. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Irlet“
Hier: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport.
Beschluss:
Da die Abweichungen auch unter der Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragen Befreiungen hinsichtlich der Wandhöhe, der Dachneigung, der Dachdeckung und der Dachform der Garage von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
2. Bauanträge auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen
Zur Kenntnis genommen:
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Garage mit Carport, Am Irlet, 94342 Irlbach
3. Bekanntgaben, Wünsche und Anträge -öffentlich-
3.1 Gemeinsame Beschaffung eines Räumschildes, Jagdgenossenschaften und Gemeinde;
Zur Kenntnis genommen:
Für eine bessere Bewirtschaftung von Feldwegen soll ein Räumschild im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffung zwischen den beiden Jagdgenossenschaften Sophienhof-Entau, Irlbach und der Gemeinde Irlbach erworben werden. Als Aufteilungsmaßstab dient die Länge des gesamten Feldwegenetzes. Die Gemeinde Irlbach wird sich anteilig mit 50 % an den Anschaffungskosten beteiligen. Die übrigen 50 % werden anteilsmäßig an der Länge des Feldwegenetzes in den jeweiligen Jagdgenossenschaften verrechnet.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 19.04.2021

1. Änderung der Tagesordnung;
Zur Kenntnis genommen: Zu Beginn der Sitzung erklärte Herr Bürgermeister Armin Soller, dass sich Änderungen in der Tagesordnung ergeben. Siehe folgende Punkte.

2. Erweiterung der Tagesordnung um TOP 6.1 und TOP 6.2, SO Photovoltaikfeld Irlbach;
Beschluss: Die bestehende Tagesordnung soll im öffentlichen Teil der Sitzung um den Punkt 6.2 „Bauleitplanverfahren, Aufstellung eines Bebauungsplans „SO Photovoltaik Solarfeld Irlbach II“, erweitert werden.

3. Gedenken an ein ehemaliges Mitglied des Gemeinderates;
Im Rahmen der Sitzung wurde eine Gedenkminute abgehalten.

3.1 Gedenken an einen ehemaligen Feldgeschworenen;
Im Rahmen der Sitzung wurde eine Gedenkminute abgehalten.

4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung samt Anlagen für das Jahr 2021
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Haushaltssatzung 2021 samt Anlagen in der vorgelegten Form und diese tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Ferner wird die Zustimmung zu den Stellenplänen sowie dem Investitionsprogramm 2020 bis 2024 erteilt.

5. Beschlussfassung über den Finanzplan 2021
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Finanzplan 2021.
Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV-Kameralistik ist über den Finanzplan, der Anlage zum Haushaltsplan ist, gesondert zu beschließen.

6. Bauleitplanverfahren, Erweiterung Photovoltaik Solarfeld Irlbach II;
Siehe folgende Punkte.

6.1 Bauleitplanverfahren; Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Bereich „SO Photovoltaik Solarfeld Irlbach II “
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag vom 23.03.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes der Gemeinde Irlbach durch Deckblatt Nr. 5 und Deckblatt Nr. 3.
Die Änderung beinhaltet Teilflächen einzelner Grundstücke der Gemarkung Irlbach.
Die Planungskosten sowie sämtliche weitere anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Das bestehende Photovoltaikfeld soll erweitert werden.

6.2 Bauleitplanverfahren; Aufstellung eines Bebauungsplans „SO Photovoltaik Solarfeld Irlbach II“
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Antrag vom 23.03.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes. Sämtliche Kosten für die Planung und Durchführung sind vom Antragsteller zu zahlen. Das bestehende Photovoltaikfeld soll erweitert werden.
Analog zur Bestandsanlage ist auch bei der Erweiterung der Anlage die Kabeltrasse zum zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt (bei entsprechend zugewiesenem Einspeisepunkt) über die (öffentlichen) Gemeindewege zu verlegen.

7. Bauleitplanverfahren; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Erbsenweg“
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Erbsenweg“ für eine Teilfläche der Gemarkung Irlbach.
Mit der Erstellung der Planunterlagen für die Einbeziehungssatzung ist von den Grundstückseigentümern ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Planung sowie sonstige anfallenden Kosten sämtlicher Art sind von den Bauherren zu tragen.

8. Befreiung von den Festsetzungen des BPlans: „Am Hohlweg“
Beschluss: Da die Abweichung  auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 BauGB zugestimmt.

9. Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Isenau“
Beschluss: Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Es werden durch sie weder öffentliche, noch private, nachbarliche Belange berührt.
Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß §31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

10. Bauanträge auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen
Zur Kenntnis genommen:

Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.

Dem Gemeinderat wurden 3 Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

11. Sachstand zum Gewerbegebiet Irlbach;
Mitteilung: Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung durch Herrn Bürgermeister Armin Soller.
Im Moment wird die Problematik hinsichtlich der Versickerung/Ableitung des Regenwassers durch das Ing. Büro Bachmann und Peter abgeschätzt.
In der Folge kann das Volumen für das Regenrückhaltebecken und der Umfang der benötigten Kanalisation berechnet werden.
Die notwendige Löschwasserversorgung wird im Gewerbegebiet geplant.
Eintragungen für Grunddienstbarkeiten müssen noch geregelt werden.
Nach jetzigem Stand ist ein Kauf der Fläche für das Jahr 2022 vorgesehen.

12. Bekanntgaben, Wünsche und Anträge, öffentlich;
Siehe folgende Punkte.

12.1 Sachstand zum Projekt „Gütesiegel Heimatdorf“
Mitteilung: Das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 29.03.2021 wurde vorgelesen.

12.2 Baubeginn Sichtschutzwand;
Mitteilung: Am 06.04.2021 war Baubeginn der Sichtschutzwand zum Gebäude der FFW Irlbach.

12.3 Erdkabelverlegung Firma Enaco, Tochterunternehmen Bayernwerk;
Mitteilung: Für die Kabelverlegung wird nachlaufenden Metern abgerechnet.

12.4 Grundstücksakquise für Mobilfunkstandort;

12.5 Corona-Schnelltests für Gemeinde Irlbach;
Für Bürger der Gemeinde Irlbach und Straßkirchen besteht die Möglichkeit sich über die ansässigen Hausärzte in Straßkirchen im Rahmen eines Corona-Schnelltests zu testen.
Diese Info wird über die Homepage der Gemeinde Irlbach und Straßkirchen gesteuert.

12.6 Sachstand zum Yachthafen Niederwinkling;
Die Gemeinde Irlbach wurde im Rahmen eines Bauleitverfahrens o.ä. bisher noch nicht beteiligt.
Weitere Informationen, hinsichtlich der momentanen Vorgehensweise durch die Gemeinde Niederwinkling oder andere Beteiligte liegen der Verwaltung nicht vor.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 20.05.2021

1.1 Erweiterung der Tagesordnung um TOP 3;
Beschluss: Die bestehende Tagesordnung soll im öffentlichen Teil der Sitzung um den Punkt 3 „Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Auwald“ erweitert werden.

1.2 Erweiterung der Tagesordnung um TOP 5;
Beschluss: Die bestehende Tagesordnung soll im öffentlichen Teil der Sitzung um den Punkt 5 „Bauleitplanverfahren; WA „Am Römerweg“, Bebauungsplan, Abwägung Stellungnahmen der 1. Auslegung erweitert werden“.

2. Einbeziehungssatzung „Erbsenweg“, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit Beschluss vom 15.04.2021 wurde durch den Gemeinderat Irlbach der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Irlbach – Erbsenweg“ gefasst. Das Planungsbüro aus Landau an der Isar hat hierfür eine Einbeziehungssatzung ausgearbeitet.

Beschluss: Mit dem vorgelegten Entwurf der Einbeziehungssatzung besteht Einverständnis.
Der Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

3. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Auwald“
Beschluss: Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

4. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, welches auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurde, bekannt gegeben. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

5. Bauleitplanverfahren; WA „Am Römerweg“, Bebauungsplan, Abwägung Stellungnahmen der 1. Auslegung
Beschluss: Den Stellungnahmen der ersten Auslegung bzw. der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden nach einzelnen Abwägungen jeweils zugestimmt.
Mit der Durchführung der formellen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 2 BauGB besteht Einverständnis.

6. Gewerbegebiet Irlbach, Sachstand;
Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung durch Herrn Bürgermeister Armin Soller.
Im Moment wird die hydraulische Berechnung durchgeführt, welche für die weitere Planung als Grundlage dient. Insbesondere soll die Größe des Regenrückhaltebeckens berechnet werden.

7. Straßensanierung Hofmüllerweg, Sachstand;
Mittlerweile liegt der Verwaltung eine geprüfte Schlussrechnung vor und demnächst werden die Bescheide an die betroffenen Grundstückseigentümer versendet.

8. Ausgaben des Ersten Bürgermeisters zwischen 1000 € und 6000 €;
Zur Kenntnis genommen

9. Antrag OGV – Naturwerkstatt mit Hallenanbau;
Beschluss: Dem Antrag des OGV Irlbach vom 19.05.2021 wird zugestimmt.
Eine gemeindliche Fläche auf dem Sportplatzgelände soll durch die Gemeinde Irlbach zur Verfügung gestellt werden.
Die Grundstücksangelegenheit soll im Rahmen eines Pachtvertrages o.ä. geregelt werden.

10. ILE-Beteiligtenversammlung vom 07.05.2021, Sachstand;

10.1 Genehmigung einer Umsetzungsbegleitung durch Amt für Ländliche Entwicklung;
Zur Kenntnis genommen

10.2 ILE-Gäuboden-App, Sachstand;
Es besteht grds. die Möglichkeit, dass die ILE-Gäuboden-App für die ersten beiden Jahre durch das Amt für Ländliche Entwicklung mit bis zu 75 % der anfallenden Kosten gefördert wird.
Ein entsprechender Bescheid durch das Amt für Ländliche Entwicklung ist noch ausstehend. Feder-führend für das Projekt ist die Gemeinde Oberschneiding.

10.3 ILE-Kernwegenetz in Irlbach;
Im Rahmen der zurückliegenden Sitzung der ILE-Beteiligtenversammlung wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung erklärt, dass die Planungen für das Kernwegenetz, Bereich Irlbach im Herbst 2021 abgeschlossen werden und im Frühjahr 2022 mit der Bauausführung zur rechnen ist. Genauere Planungen werden im Laufe des Monats Juni 2021 erwartet.

11. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

11.1 Sondermobil des ZAW für die Entsorgung von Farben, Lacke o. ä.;

11.2 Anfrage Mountainbike Strecke in Irlbach;
Herr Bürgermeister Armin Soller hat bereits informiert, dass die o.g. Angelegenheit im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderates Irlbach behandelt wird.

11.3 Wunsch auf Begrüßung von Neugeborenen durch die Gemeinde;
Ein Gemeindebürger aus Irlbach ist mit einem Vorschlag/Bitte an Herrn Bürgermeister Armin Soller herangetreten.
„Ob es möglich wäre, dass die Gemeinde Irlbach Neugeborenen Irlbachern, ein kleines Präsent zur Geburt zukommen lassen könnte?“
Die Gemeinde Straßkirchen verschickt zur Geburt von Kindern bspw. kleine Handtücher und ein Glückwunschschreiben an die Eltern.
Der Gemeinderat steht der Idee positiv gegenüber und bis zur kommenden Sitzung sollen Ideen eingeholt werden.
Zudem sollen ggf. Gutscheine des Dorfladens an Neubürger überreicht werden.

11.4 LEADER Antrag Begegnungshaus Irlbach;
Der Zahlungsantrag befindest sich im Moment in Bearbeitung.

11.5 Gütesiegel Heimatdorf für Irlbach;
Am 13. Juli 2021 findet in der Zeit zwischen 12:45 Uhr bis 15:15 Uhr eine Vor-Ort-Begehung im Rahmen des Wettbewerb „Gütesiegel Heimatdorf 2021“ statt.
Aufgrund von Coronavorschriften können lediglich zwei Vertreter der Gemeinde Irlbach teilnehmen.
Das Prüfungsgremium besteht jeweils aus einem Vertreter des Staatsministeriums für Finanzen und für Heimat, der Regierung von Niederbayern und den Bezirksheimatpfleger Dr. Maximilian Seefelder.

11.6 Hochwasserschutz Irlbach, Anschreiben durch WIGES;

11.7 Ratsinformation für Mitglieder des Gemeinderates Irlbach;
Für die Sitzung im Juni 2021 soll das Ratsinformationssystem für die Mitglieder des Gemeinderates Irlbach zur Verfügung stehen.
Zu dieser Sitzung werden die Unterlagen in Papierform und in digitaler Fassung zur Verfügung stehen.

11.8 Hinweis auf Verstoß des BPlan im Paldoweg, unerlaubtes Betonieren von öfftl. Flächen;
Das Bauamt wird den Sachverhalt prüfen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 10.06.2021

1. Erweiterung der Tagesordnung um TOP Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren an das Landratsamt geleitet wurden;
Beschluss: Die bestehende Tagesordnung soll im öffentlichen Teil der Sitzung um den Punkt „Bauvorhaben, die im laufenden Verfahren an das Landratsamt geleitet wurden“, erweitert werden.

2. Gedenkminute für ehemaligen Mitarbeiter der Gemeinde Irlbach;

3. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren an das Landratsamt weitergeleitet wurden
Zur Kenntnis genommen: Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

4. Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere freiwillige Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der Fassung vom 01.06.2021 zu.
Der Entwurf der Satzung wird Bestandteil des Beschlusses.

5. Hofmüllerweg, Darstellung Kosten;
Zur Kenntnis genommen

6. Feldgeschworenen in der Gemeinde Irlbach;
Die drei verbliebenen Feldgeschworenen haben in einer Nachwahl 4 neue Feldgeschworene gewählt. Die Gewählten haben schriftlich die Wahl zu Feldgeschworenen angenommen.
Der Gemeinderat Irlbach hat die Feldgeschworenen zu bestellen und anschließend sind diese durch Bürgermeister mit folgender Eidesformel gem. Art. 13 Abs. 2 AbmG zu vereidigen.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach bestellt die Neugewählten zu Feldgeschworenen. Anschließend wurden sie mit folgender Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.“ vereidigt.

6.1 Vereidigung der neuen Feldgeschworenen;
Im Rahmen der Sitzung wurden alle neuen Feldgeschworenen durch den Ersten Bürgermeister vereidigt. Die Eidesformel wurde gesprochen.

7. Bekanntgaben, Wünsche und Anträge, -öffentlich-

7.1 Bürgermeisterdienstbesprechung am 09. Juni 2021;
Am 09.06.2021 fand die erste Bürgermeisterdienstbesprechung auf Landkreisebene für die momentane Legislaturperiode in der Turnhalle des Veit-Höser-Gymnasiums in Bogen statt.

7.2 Hochwasserschutz Sophienhof-Entau, erste Besprechung;
Am 09.06.2021 fand die erste Baubesprechung der beteiligten Stellen statt. Von Seiten der Gemeinde nahmen der Erste Bürgermeister Armin Soller und drei Mitglieder des Gemeinderates teil. Eine Informationsveranstaltung der Wiges GmbH findet am 19.07.2021 um 19:00 Uhr im Begegnungshaus Irlbach statt.

7.3 Verschmutzung am Spielplatz in Irlbach;
Am Spielplatz vor dem Begegnungshaus in Irlbach wurden Verschmutzungen durch Zigarettenkippen durch Eltern festgestellt. Der Bauhof Irlbach wurde über den Sachverhalt informiert und wird im Rahmen der Reinigung der öffentlichen Flächen, verstärkt auf diesen Umstand achten und ggf. beseitigen. Die Verursacher wurden durch Herrn Bürgermeister Armin Soller über ihr Fehlverhalten belehrt.

7.4 Begegnungshaus Irlbach, Pflasterarbeiten;
Auf einer Fläche vor dem Begegnungshaus werden Pflasterarbeiten ausgeführt, um eine Abstellmöglichkeit für Verkaufsstände und Getränkewagen zu schaffen.

7.5 Begegnungshaus Irlbach, Öffnung für Veranstaltungen u. ä.;
Das Begegnungshaus soll nach jetziger Einschätzung wieder für Veranstaltungen nach den jeweils geltenden Coronaregeln geöffnet werden. Das im Moment gültige Anmeldeformular wird aufgrund der Corona-Pandemie redaktionell angepasst und überarbeitet.
Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen hinsichtlich der Bodenabnutzung und Möbelabnutzung, muss ggf. eine Raumaufteilungsordnung mit den regelmäßigen Nutzern vorgenommen werden.
Der „Gaststättenbetrieb“ soll mittelfristig im Begegnungshaus wieder aufgenommen werden.

7.6 Begrüßungsgeschenk für neue Irlbacher;
Rückwirkend wird ab 01.01.2021 an die Neugeborenen in Irlbach ein Glückwunschschreiben und einen Gutschein des Dorfladens durch den Ersten Bürgermeister überreicht.

7.7 Baugebiet „Am Römerweg“, Sachstand;
Bezüglich der neuen Bauparzellen am Römerweg wurde mitgeteilt, dass nach der Ernte die archäologischen Grabungsarbeiten erfolgen können. Parallel dazu werde dann die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen erfolgen. Ziel sei, dass die Parzellen im nächsten Jahr bebaut werden können.

7.8 Aufschotterung innerorts in Irlbach;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, die zwei Fußwege zur Marienhofstraße aufzuschottern. Der Bürgermeister beauftragt deshalb den Bauhof, diese Arbeiten in nächster Zeit nach Absprache mit betroffenen Grundstückseigentümern durchzuführen.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 15.07.2021

1. Fototermin für Mitglieder des Gemeinderates Irlbach;
Nachdem zukünftig die Sitzungen des Gemeinderates Irlbach wieder in der gemeindeeigenen Kanzlei in Irlbach stattfinden werden, soll der Umstand genutzt werden und vor Beginn der Sitzung ein gemeinsames Foto des amtierenden Gemeinderates Irlbach vor der Kanzlei angefertigt werden.

2. Ergebnis Markterkundung für Gigabitrichtlinie der Gemeinde Irlbach;
Die Breitbandberatung Bayern aus Neumarkt in der Oberpfalz wurde in einer zurückliegenden Sitzung mit der Markterkundung Breitband im Gemeindegebiet Irlbach beauftragt.
Ein Mitarbeiter der Breitbandberatung stellte im Rahmen der Sitzung das Ergebnis der Datenerhebung anhand einer Präsentation dar. Die im Moment geltende Gigabit-Richtlinie ist für einen Ausbau nur bedingt wirtschaftlich, weitere Ausführungen erfolgten im Rahmen der Sitzung.
Für das Jahr 2023 wird die im Moment geltende Förderschwelle von 100 Mbit/s (Privat) und 200 Mbit/s (Gewerbe) entfallen und ab diesem Zeitpunkt ist ein weiterer Ausbau der Breitbandversorgung mithilfe der Gigabit-Richtlinie sinnvoll. Im Zusammenhang mit der in den kommenden Jahren anstehenden Sanierung der Kreisstraße 7 durch den Landkreis Straubing-Bogen, soll die Gemeinde Irlbach bereits etwaige Planungen für die Verlegung von Leerrohren mit der zuständigen Stelle am Landratsamt Straubing-Bogen, Tiefbauverwaltung, absprechen.

Beschluss: Der Ausstieg aus der im Moment geltenden Gigabit-Richtlinie wird befürwortet.
Die zukünftige Zusammenarbeit mit der Gemeinde Straßkirchen soll weiterhin erfolgen, um zusätzliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich des Breitbandausbaus abzurufen.
Im Jahr 2023 wird die bestehende Gigabit-Richtlinie geändert und die Fördersituation für die Gemeinde Irlbach soll dann erneut geprüft werden.

3. Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Am Auwald“
Die die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

4. Gütesiegel Heimatdorf, Sachstand;
Am 13. Juli 2021 erfolgte ein Jurybesuch zum Wettbewerb „Gütesiegel Heimatdorf“.
Die Juroren des Wettbewerbs „Gütesiegel Heimatdorf 2021“ besuchten das Dorf. Der Jury seien die Kernpunkte der in der Bewerbung beschriebenen Stärken Irlbachs wie der gute Zusammenhalt, das ehrenamtliche Engagement vieler Bürger, die Attraktivität als Wohnort mit hohem Erholungs- und Freizeitwert und die Aktivitäten beim Umweltschutz ausführlich gezeigt worden. Außerdem habe der Ort mit dem auf ehrenamtlichem Engagement gründenden Dorfladen sowie den First Respondern Einrichtungen, die über die Gemeinde hinaus Anerkennung finden. Deshalb sehe man der Ergebnisbekanntgabe im Spätsommer mit der Hoffnung entgegen, das Gütesiegel verliehen zu erhalten.
Zu Beginn des Besuchs der Jurymitglieder erfolgte eine Powerpoint-Präsentation.

5. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, welches auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

6. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben 2020
In der Geschäftsordnung für die Gemeinde Irlbach vom 14.05.2020 ist unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 c geregelt bis zu welcher Grenze der Erste Bürgermeister über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben entscheiden darf:
Die Genehmigung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 4.000,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Entscheidung der nachfolgenden Überschreitungen über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird durch den Gemeinderat getroffen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass nach Möglichkeit Haushaltstitel dargestellt werden, welche im Zuge der Überschreitung der o.g. Haushaltsstellen in der Folge unterschritten wurden.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2020.

7. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Irlbach
Am Dienstag, den 01.06.2021 fand die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Irlbach durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt. Die Prüfung erfolgte in angemessenen Stichproben.
Prüfungsfeststellungen wurden im Rahmen der Sitzung erörtert.

Beschluss: Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 wird Bestandteil dieses Beschlusses.

8. Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Irlbach
Am 01.06.2021 wurde die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Irlbach örtlich geprüft. Die Prüfung ergab die im Vorbeschluss behandelten Feststellungen bzw. Beanstandungen. Die Jahresrechnung 2020 ist mit folgenden Ergebnissen festzustellen.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach fasst den Feststellungsbeschluss für die Jahresrechnung 2020 mit den vorgenannten Ergebnissen.

9. Entlastung zur Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Irlbach
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 01.06.2021 wurde in Beschlussnummer 8 bekanntgegeben. Der Gemeinderat Irlbach erhebt gegen die Erledigung der Prüfungsfeststellung keine Einwände.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach erteilt zur Jahresrechnung der Gemeinde Irlbach für das Haushaltsjahr 2020 mit den im Vorbeschluss festgestellten Ergebnissen, die Entlastung.

10. Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 durch die Rechtsaufsicht des Landkreises

11. Anpassung der Gebühren für Abmarkungsmaterial;
Die Einkaufspreise des Abmarkungsmaterials für die Arbeit der Feldgeschworenen sind gestiegen und teilweise unterschreiten die Verkaufspreise die Einkaufspreise der Gemeinde.
Deshalb soll eine Anpassung der Verkaufspreise für das erforderliche Abmarkungsmaterial erfolgen.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt Preisfestsetzungen. Die Preisgestaltung wird ab dem 01.08.2021 umgesetzt.

12. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil

12.1 Donauausbau in Irlbach, Sachstand;
Am vergangenen Dienstag den 06.07.2021 fand eine Informationsveranstaltung zum Wasserstraßenausbau zwischen der Schleuse Straubing und der Eisenbahnbrücke Bogen im Kulturforum in Oberalteich statt.
Herr Bürgermeister Armin Soller machte im Rahmen der Sitzung kurze Ausführungen zum Ergebnis der Veranstaltung.

12.2 Hochwasserschutz Sophienhof-Entau, Baubeginn;
Am 19.07.2021 findet um 19:00 Uhr im Begegnungshaus Irlbach eine Informationsveranstaltung für betroffene Anlieger aus dem Ortsbereich Sophienhof-Entau statt.

12.3Baugebiet „Am Römerweg“ in Irlbach, Sachstand;
Der Termin für eine Abstimmung mit den notwendigen archäologischen Arbeiten musste aufgrund von Witterungsverhältnissen verschoben werden. Soweit ein Termin für den Beginn der archäologischen Arbeiten genannt werden kann, wird dieser bekannt gegeben.

12.4 ILE-Gäuboden-App, Sachstand;
Seit geraumer Zeit steht die ILE-Gäuboden-App im Google Playstore und im Applestore zur Verfügung.
Die ILE-Gäuboden-App soll weiter mit Inhalt gefüllt werden und die Vereine in Irlbach sollen mit in das Projekt einbezogen werden.

12.5 Informationsveranstaltung der Donau- und Wassersportfreunde Irlbach e. V.;
Am 19.07.2021 findet um 18:15 Uhr eine Informationsveranstaltung der Donau- und Wassersportfreunde Irlbach e. V.; im Begegnungshaus statt.

12.6 Sammelaktion von „Althandys“ durch den Kreisjugendring;
Im Dorfladen und dem Bauhof wurde eine Sammelbox für „alte“ Handys aufgestellt.
Der Inhalt wird an den Kreisjugendring geleitet. Die Aktion steht unter dem Gesichtspunkt, dass Rohstoffe aus alten Handys eine Wiederverwendung finden und dadurch Rohstoffe geschont werden.

12.7 Befragung einer Projektgruppe zum Dorfladen;
Eine Projektgruppe bestehend aus Schülern des Bruckner-Gymnasiums aus Straubing führt in Irlbach eine Umfrage hinsichtlich des „Dorfladen Irlbach“ durch.
Die Ergebnisse sollen einer Optimierung in den Bereichen Marketing des „Dorfladen Irlbach“ dienen.

12.8 Treffen der Vereine der Gemeinde Irlbach;
Die Vereine der Gemeinde Irlbach werden für ein gemeinsames Treffen hinsichtlich der der Terminabstimmungen für Vereinsveranstaltungen im Jahr 2022 durch die Verwaltung angeschrieben.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 05.08.2021

1. Gedenkminute für ehem. Mitglied des Gemeinderates Irlbach;
Zu Beginn der Sitzung wird eine kurze Gedenkminute abgehalten.

2. Erweiterung der Tagesordnung um TOP Bauvorhaben, Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Unteres Feld.“;
Beschluss: Die bestehende Tagesordnung soll im öffentlichen Teil der Sitzung um den Punkt „Befreiung von den Festsetzungen des BPlan „Unteres Feldl“, erweitert werden.

3. Erweiterung der Tagesordnung um TOP Gewerbegebiet Irlbach, Bauleitplanverfahren, Aufstellungsbeschlüsse;
Beschluss: Die bestehende Tagesordnung soll im öffentlichen Teil der Sitzung um den Punkt „Gewerbegebiet Irlbach, Bauleitplanverfahren, Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Gewerbegebiet Irlbach“, erweitert werden.

Beschluss: Die bestehende Tagesordnung soll im öffentlichen Teil der Sitzung um den Punkt „Gewerbegebiet Irlbach, Bauleitplanverfahren, Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan“, erweitert werden.

4. Gewerbegebiet Irlbach, Bauleitplanverfahren, Änderungsbeschluss FPlan und LPlan;
Gewerbegebiet Irlbach; Bauleitplanverfahren;
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan für das Gewerbegebiet Irlbach
An Hand des Lageplanes wurde dem Gemeinderat die Fläche für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan des Gewerbegebiets Irlbach aufgezeigt.

Beschluss: Nach eingehender Kenntnisnahme des Vorhabens wird der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Irlbach“ zugestimmt.

5. Gewerbegebiet Irlbach, Bauleitplanverfahren, Aufstellungsbeschluss BPlan;
Gewerbegebiet Irlbach; Bauleitplanverfahren;
Bebauungs- mit Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet Irlbach
An Hand des Lageplanes wurde dem Gemeinderat die Fläche für den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet Irlbach aufgezeigt.

Beschluss: Nach eingehender Kenntnisnahme des Vorhabens wird der Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Irlbach“ zugestimmt.

6. Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Unteres Feldl“
Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

7. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, welches auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurde, bekannt gegeben:
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

8. Begegnungshaus Irlbach, Anpassung Benutzungsgebühr für Privatpersonen;
Die gemeindlichen Kosten bei der Nutzung und späteren Reinigung bei privaten Veranstaltungen sind mit einem Entgelt von 100 € nicht gedeckt. Es wird empfohlen, das Entgelt bei privaten Veranstaltungen von 100 € auf 160 € abzuändern.
Zurückgestellt

9. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil

9.1 Digitale Antragseinreichung von Bauanträgen beim Landratsamt Straubing-Bogen;

9.2 Radweg Straßkirchen – Stephansposching – Plattling;
Am 28.07.2021 fand in der Gemeinde Stephansposching ein Gespräch zwischen Frau Bürgermeisterin Staudinger und Herrn Bürgermeister Soller statt.
Die Gemeinde Irlbach ist auf einer Länge von ca. 500 m betroffen. Eine genaue Kostenaufstellung wird der Verwaltung durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro noch zugeleitet.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde aufgeworfen, dass der Nutzen für die Gemeinde Irlbach aufgrund der Lage, nur bedingt sinnvoll erscheint.
Zudem wird der anfallende Winterdienst und der dauerhafte Unterhalt des Radweges durch die Gemeinde Irlbach, kritisch bewertet.
Die geplante Asphaltbreite des Radweges von 2,5 m zzgl. Bankett und dazugehörigen Unterbau, lassen zudem erwarten, dass der Weg für landwirtschaftliche Nutzung nur bedingt geeignet ist.
Im Moment wird der der bestehende Feldweg durch Landwirte für die Bewirtschaftung der anliegenden Feldflächen genutzt. Die zukünftige Bewirtschaftung würde aufgrund der bestehenden Anbindung über den Radweg erfolgen.
Nach derzeitigem Stand, sind die Kosten für eine Verbreiterung und den notwendigen stärkeren Unterbau nicht förderfähig. Die Kosten würden bei der Gemeinde Irlbach verbleiben.

9.3 Ökokonto Irlbach, Sachstand;
Am 28.07.2021 fand ein Vorort Termin an der von der Gemeinde Irlbach erworbenen Waldfläche mit Vertretern des Forstamtes Straubing, der durch die Gemeinde beauftragten Planerin und Hr. Bürgermeister Armin Soller, nebst Vertreterin des Bauamtes statt.
Die genaue Gestaltung der Waldfläche erfolgt durch die Planerin in Abstimmung mit dem Forstamt Straubing.
Das Ergebnis wird im Anschluss an das Landratsamt Straubing Bogen, Untere Naturschutzbehörde zur weiteren Abstimmung geleitet.
Durch die Neugestaltung sollen möglichst viele Ökopunkte für die Gemeinde Straßkirchen generiert werden.

9.4 Gewerbegebiet Irlbach, Sachstand;
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist es notwendig, dass ein Schallschutzgutachten erstellt wird.
Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Gemeinderates im September, einen Angebotsvergleich durchführen.
Nach Absprache mit dem jetzigen Eigentümer des zukünftigen Gewerbegebietes, kann das Gewerbegebiet Irlbach beworben werden.
Die Werbung soll mittels einer auf der Fläche aufzustellenden Hinweistafel für Informationen zum Gewerbegebiet Irlbach stattfinden.

9.5 Baugebiet Am Römerweg, Sachstand;
Am vergangenen Mittwoch den 04. August 2021 fand ein gemeinsamer Termin mit dem Kreisarchäologen statt.
Die bisherigen Grabungen brachten keine nennenswerten Funde zu Tage. Die Grabungen werden nunmehr bis zur Grundstücksgrenze ausgeweitet, die bisherigen Planungen beinhalteten lediglich Grabungen innerhalb des Baufensters
Für die Baumaßnahmen wird eine beschränkte Ausschreibung angedacht.
Insgesamt ist mit einer Fertigstellung nach derzeitigem Stand, im Mai 2022 zu rechnen.

9.6 Kernwegenetz Gäuboden, Sachstand;

9.7 Verkehrswesen, Hinweise;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass auf der Kreisstraße Sophienhof Entau die Beschilderung durch Pflanzenbewuchs verdeckt wird. Die Kreisbauverwaltung wird auf den Umstand hingewiesen und um Zuschnitt gebeten.
Die gemeindliche Brücke in Sophienhof wurde durch zurückliegende Regenfälle in Mitleidenschaft gezogen, der gemeindliche Bauhof soll nach seinen Möglichkeiten, Reparaturarbeiten durchführen.
Die Qualität der durchgeführten Mäharbeiten am Hochwasserdamm entspricht in Teilen nicht den erhofften Erwartungen. Die mit den Mäharbeiten beauftragte Firma Reif aus Aiterhofen wird auf den Umstand durch das Bauamt hingewiesen und gebeten zukünftig Abhilfe zu geben.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 09.09.2021

1. Erweiterung der Tagesordnung um den TOP Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Am Auwald“
Die bestehende Tagesordnung soll im öffentlichen Teil der Sitzung um den Punkt „Befreiung von den Festsetzungen des BPlan „Am Auwald“ erweitert werden.

2. Antrag auf Pacht einer Fläche durch die Donau- und Wassersportfreunde Irlbach e. V., Slipstelle Sophienhof/Entau;
Der Antrag auf Pacht wurde zurückgenommen. Der Sachverhalt wurde nicht behandelt.

3. Einbeziehungssatzung „Erbsenweg“

3.1 Einbeziehungssatzung „Erbsenweg“; Abwägung der Stellungnahmen
Die Einbeziehungssatzung „Erbsenweg“ wurde in der Zeit vom 22.06.2021 bis 22.07.2021 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der ersten öffentlichen Beteiligung wurden zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen.

3.2 Einbeziehungssatzung „Erbsenweg“; Satzungsbeschluss
Die Einbeziehungssatzung wurde in der Zeit vom 22.06.2021 bis 22.07.2021 ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägungen wurden in die Satzung eingearbeitet, daher kann die überarbeitete Form der Einbeziehungssatzung bekanntgegeben werden.
Der Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung „Erbsenweg“ und dem damit verbundenen In-Kraft-Treten wird zugestimmt. Die Einbeziehungssatzung wird somit beschlossen.

4. Bauleitplanverfahren: Baugebiet WA „Am Römerweg“ Abwägung der Stellungnahmen der 2. Auslegung
Der Bebauungsplan WA „Am Römerweg“ wurde in der Zeit vom 29.06.2021 bis 29.07.2021 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte gleichzeitig. Der Satzungsbeschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden.

5. Befreiung von den Festsetzungen des BPlan „Am Auwald“
Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

5.1 Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Am Auwald“
Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

6. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, welches auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt.
Die Abstandsfläche zwischen bestehender Deichbalkenhalle und geplanten Bau durch den OGV soll möglichst gering sein. Die Lage in der zu errichtenden Lagerhalle mit Naturwerkstatt wurde in dem am 20.05.2021 im Gemeinderat behandelten Antrag des OGV abweichend dargestellt.

7. Befestigte Verkehrsfläche vor Paldoweg in Irlbach;
Die öffentliche Verkehrsfläche im Baugebiet Paldoweg wurde im Rahmen eines Vororttermines um 18:30 Uhr durch Mitglieder des Gemeinderates begutachtet.
Die öffentliche Verkehrsfläche vor dem Anwesen Paldoweg entspricht den Vorgaben im Bebauungsplan Isenau als befestigte Fläche und wird nicht beanstandet.
Der Zaunsockel des angrenzenden Grundstückes, liegt auf privaten Grund und ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans Isenau.

8. Kenntnisnahme des Gemeinderates von Ausgaben über 1.000 € bis 6.000 € gemäß Geschäftsordnung § 11 Abs. 2 Nr. 2a;
Zur Kenntnis genommen

9. Gewerbegebiet Irlbach, Sachstand;
Zur Kenntnis genommen

10. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil

10.1 Jagdgenossenschaftsversammlung am 08.09.2021;
Der 1. Vorstand der Jagdgenossenschaft Irlbach wurde gewählt.

10.2 Ökokonto der Gemeinde Irlbach;
Im Moment werden weitere Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Straubing-Bogen geführt.

10.3 Jugendversammlung am 07.09.2021;
Am 07.09.2021 wurde eine Jugendversammlung in den Räumlichkeiten des Begegnungshauses gehalten.
Am 17.09.2021 findet die Jugendwahl in Anlehnung an die anstehende Bundestagswahl statt. Das Ergebnis wird bundesweit ausgezählt und kann Rückschlüsse auf das Wahlverhalten von Jugendlichen zulassen. Zudem soll in den kommenden Monaten ein Schafkopfkurs angeboten werden.
Insgesamt wird versucht eine organisierte Jugendarbeit in der Gemeinde Irlbach zu etablieren.

10.4 Sanierung Bahnbrücke, Sachstand;
Die Sanierung der Bahnbrücke in Irlbach ist für das Frühjahr 2022 angedacht.

10.5 Hochwasserschutz in Irlbach, Versicherungen;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde festgestellt, dass Teile des Hauptortes Irlbach als Hochwasserrisikogebiet bei Versicherungen gewertet werden und in der Folge höhere Beiträge entstehen.
Dieser Umstand kann im Moment nicht nachvollzogen werden, da der Ortskern Irlbach mittels Deichbauten vor Hochwasser geschützt ist.
Die Verwaltung wird sich am Wasserwirtschaftsamt über die Sachlage erkundigen.

10.6 Radweg Straßkirchen – Stephansposching – Plattling;
Die Gemeinde Irlbach beteiligt sich nicht an dem Bau des Radweges Straßkirchen-Stephansposching-Plattling auf dem Gemeindegebiet Irlbach.

10.7 Bürgerversammlung der Gemeinde Irlbach im Jahr 2021;
Im Jahr 2021 ist grds. keine Bürgerversammlung geplant. Für das Jahr 2022 ist angedacht, dass eine Bürgerversammlung bereits im Frühjahr stattfinden soll.

10.8 Verwaltung im Zeitraum vom 04.10.2021 bis 08.10.2021 wegen Umzug geschlossen;

10.9 Maskenpflicht in Gremiensitzungen, Sitzungen des Gemeinderates;

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 14.10.2021

1. Befreiung von den Festsetzungen des BPlans „Isenau“
Da die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sind, wird den beantragten Befreiungen von den Festsetzunegn den Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Einstimmig beschlossen

2. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren an das Landratsamt Straubing-Bogen geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, welches auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

3. Antrag auf Zone 30, Vorsicht Kinder und einer Bushaltestelle im Mittermüllerweg mit angrenzenden Straßen;
Siehe bisherige Beschlüsse und Textziffern der überörtlichen Rechnungsprüfung.
Die Rechtslage in Form von Beschlüssen zur Schülerbeförderung ist nach wie vor unverändert. Ein Beförderungsanspruch im Auftrag des Schulverbandes durch eine Haltestelle im Mittermüllerweg besteht nicht.
Eine etwaige Ausweisung einer Schulbushaltestelle durch die Gemeinde Irlbach ist von dieser in vollem Umfang hinsichtlich der Kosten selbst zu tragen.
Eine Ausweisung als Haltestelle würde den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zuwiderhandeln, da die Schülerbeförderung im Bereich des Mittermüllerweges eine freiwillige Leistung der Gemeinde Irlbach wäre.
Für den o. g. Verkehrsbereich wird ein Geschwindigkeitsmessgerät angefordert, um eine Bewertung hinsichtlich einer Zone 30 zu ermöglichen. Nach dem Vorliegen der Daten wird der Antrag auf eine Zone 30 zur Behandlung im Gemeinderat vorgelegt.

Beschluss: Dem Antrag auf Ausweisung einer Bushaltestelle wird nicht zugestimmt. Einstimmig abgelehnt

4. Bauantrag OGV-Irlbach, Errichtung einer Lagerhalle mit Naturwerkstatt auf gemeindlichen Grund, Sachstand;
Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.
Im Vorfeld der Sitzung fand mit Vertretern des Obst- und Gartenbauvereins und Mitgliedern des Gemeinderates Irlbach ein Vororttermin statt.
Brandschutzrechtliche Bedenken liegen im o. g. nicht vor. Eine Ausführliche Erörterung fand durch ein Gemeinderatsmitglied, zgl. Kreisbaumeister am Landratsamt Straubing-Bogen statt.
Vertragliche Regelungen über die Überlassung der notwendigen Flächen zwischen der Gemeinde Irlbach und dem Obst- und Gartenbauverein werden zeitnah vereinbart.
Der Standort wird parallel zum Trainingsplatz und ca. 30cm zur ebenfalls parallel verlaufenden Drainage / Kanalleitungen mittels gesetzter Markierungen im Rasen festgesetzt.
Der Standort wird durch Herr Bürgermeister Armin Soller wie o. g. festgelegt.

5. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil

5.1 Gebühren im Rahmen von Kanalbau;
Die erstmalige Erschließung eines Grundstücks hinsichtlich eines Kanalanschlusses ist durch den Grundstückseigentümer zu tragen. Weitere Kosten im Rahmen von Kanalsanierungen werden im Zuge einer regelmäßig durchzuführenden Globalberechnung berücksichtigt. Die Ergebnisse der Globalberechnung finden sich in der Höhe der Kanalgebühren.

5.2 Hochwasserschutz Irlbach, Versicherungsbeiträge;
Nach Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, liegt Irlbach nach wie vor im Hochwasserrisikogebiet.
Diese Tatsache besteht unabhängig vom bestehendem Hochwasserschutz HQ100 für den Ort Irlbach. Zudem besteht ein Restrisiko, dass die bestehenden Deichanlagen bei einem möglichen Hochwasser aus technischen Gründen versagen.
Etwaige Versicherungsbeiträge und deren Höhe sind grundsätzlich Angelegenheit des jeweiligen Versicherungsnehmers.

5.3 ILE-Regionalbudget, Verkaufsstände für Vereine;
Standort: Begegnungshaus Irlbach

5.4 Donauausbau Straubing-Vilshofen, Einladung zum offiziellen Spatenstich;
Zur Kenntnis genommen

5.5 Ökokonto Gemeinde Irlbach, Sachstand;
Zurzeit wird der Vorgang „Ökokonto Irlbach“ im Landratsamt Straubing-Bogen, Untere Naturschutzbehörde nicht bearbeitet.

5.6 Projekt Blühende Kommunen,
Aus den Reihen der Zuhörerschaft, wurde angeregt, dass sich die Gemeinde Irlbach um Berücksichtigung im Moment stattfindenden Projekt „Starterkit – 100 blühende Kommunen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bewerben sollte.
Im Vorfeld der Sitzung wurden bereits die Voraussetzungen für eine Teilnahme durch die Verwaltung geprüft.
Maßgebliches Kriterium für die Teilnahme ist eine oder mehrere Fläche/n von mind. 1000m², welche durch das Projekt in Blühwiesen umgewandelt werden können.
Der Gemeinde Irlbach liegen im Moment keine geeigneten und zur freien Verfügung stehenden Flächen vor.

5.7 Baum vor Dorfladen zuschneiden;
Eine Anwohnerin der Ackermannstraße hat angeregt, einen gemeindlichen Baum auf Höhe Dorfladen zuzuschneiden.
Die Angelegenheit wird an den Bauhof Irlbach geleitet, mit der Bitte ggf. einen Zuschnitt vorzunehmen, um etwaiges Laubwerk und Verschmutzungen für die Anwohnerin zu reduzieren.

5.8 Biberproblematik am Spurplattenweg in Irlbach
Die Biberproblematik hinsichtlich Unterminierung entlang des Spurplattenweges hat in der Vergangenheit wieder zugenommen. Zukünftig soll eine Schwerpunktbejagung des Bibers entlang des Spurplattenweges stattfinden, um Schäden zu verringern.
Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 11.11.2021

1. Leitung der Sitzung des Gemeinderates durch den Zweiten Bürgermeister;
Gem. Art. 36 GO, führt der Erste Bürgermeister den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht seine Beschlüsse.
Gem. Art. 39 GO wird der Erste Bürgermeister von den weiteren Bürgermeistern im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge vertreten.
Der Erste Bürgermeister war am Tag der Sitzung am 11.11.2021 verhindert und konnte somit nicht an der Sitzung teilnehmen und in der Folge auch nicht den Vorsitz während der Sitzung führen.
Der Zweite Bürgermeister führte in der Sitzung vom 11.11.2021 den Vorsitz in der Sitzung des Gemeinderates Irlbach.

2. Sondernutzungssatzung an öffentlichem Verkehrsraum;
Siehe folgende Punkte.

2.1 Erlass einer Satzung über die Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsraum Gemeinde Irlbach;
Die Gemeinde Irlbach hat bisher keine Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Flächen erlassen.
Mit einer solchen Satzung wird bspw. die Grundlage geschaffen, um etwaigen Plakatierungen an Straßenlaternen entgegenzuwirken.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Irlbach (Sondernutzungssatzung – SNS) in der vorgelegten Fassung.

2.2 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzung;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Irlbach (Sondernutzungsgebührensatzung – SNGS) in der vorgelegten Fassung.
Zurückgestellt

3. Ausgaben Erster Bürgermeister von 1000 € bis 6000 €;
Zur Kenntnis genommen

4. Kath. Deutscher Frauenbund, Antrag auf Förderung zur Senioren- und Kleinkinderarbeit;
Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach stimmt dem Antrag des Kath. Deutschen Frauenbundes vom 21.10.2021 über eine Förderung zur Senioren- und Kleinkinderarbeit in Höhe von 350 € zu.

5. Antrag auf Erwerb einer Fläche für Donau- und Wassersportfreunde Irlbach
Beschluss: Der Gemeinderat befürwortet, dass die jetzige rechtliche Situation auf dem Grundstück, Gmkg. Amselfing bestehen bleibt. Eine weitere Möglichkeit zur Regelung mittels Pachtung und weiterer Unterpachtung wird im Moment nicht gesehen.

6. Einbeziehungssatzung Mittermüllerweg, Aufstellungsbeschluss;
Es soll auf einer Fläche von ca. 100 m² ein Holzschuppen zur Nutzung als Unterstellplatz für Traktoren, Anhänger und Holz errichtet werden. Ebenso ist eine Kleintierhaltung (Hühner) angedacht. Das Grundstück bzw. die Fläche befindet sich laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Irlbach im Außenbereich. Zur Bebaubarkeit der gewünschten Fläche ist daher eine Einbeziehungssatzung für diesen Bereich erforderlich. Der Grundstückseigentümer hat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beantragt. Er hat darüber hinaus zugesagt, alle anfallenden Kosten zu übernehmen.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Mittermüllerweg“.
Mit der Erstellung der Planunterlagen für die Einbeziehungssatzung ist von dem Grundstückseigentümer ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Planung sowie sonstige anfallende Kosten sämtlicher Art sind vom Bauherrn zu tragen.

7. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben, die auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden, bekannt gegeben.

8. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkt/e

8.1 Hochwasserschutz Sophienhof-Entau, Spatenstich am 21.10.2021;
Spatenstich Hochwasserschutz Sophienhof-Entau am 21.10.2021

8.2 Radwegebeschilderung in der Gemeinde Irlbach;
„LEADER-Projekt- „Beschilderung der Radwege in der Region Straubing Bogen mit Integration von QR-Codes“. Im Zuge des genannten Projektes wurden im Gemeindebereich Irlbach Radwegebeschilderungen angebracht.
Die Verwaltung wird für den Dorfladen Irlbach versuchen, weitere Exemplare beim Landratsamt Straubing Bogen zu bestellen.

8.3 Prämierung Gütesiegel Heimatdorf 2021;
Zur Kenntnis genommen

8.4 Kriegsgräbersammlung in den Gemeinden Straßkirchen und Irlbach;
In der Zeit vom 26. Oktober 2021 bis zum 28. Oktober fand die diesjährige Spendensammlung für Kriegsgräber in den Gemeinden Straßkirchen und Irlbach statt. Insgesamt wurden 3317,94 € gespendet.

8.5 Kreisstraße Sophienhof-Entau;
Im Zuge von anstehenden Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz wird die bestehende Kurve in der Folge ein Stück weit entschärft. (2. Bauabschnitt). Zudem müssen zwei Straßenlampen versetzt werden.

8.6 Kauf eines Salzsilos für den gemeindlichen Bauhof;
Eine Anregung aus der Mitte des Gemeinderates war, eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen
Dabei solle der Sackwarenverbrauch quantifiziert und kostenmäßig belegt werden. Daneben sollen die Kosten für die Anschaffung eines Silos ermittelt werden. Eine Beratung über die Wirtschaftlichkeit eines Silokaufes soll in nächster Zeit erfolgen.

8.7 Straßenschild Ackermannstraße;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass bisherige Straßenschild „Ackermannstraße“ auf Gemeindegrund zu versetzen. Bisher war das Straßenschild auf privater Fläche geduldet worden.

8.8 Termin für Abgabe Dorfinfoblatt an Beteiligte leiten;
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass zukünftig die Abgabefrist für das Gemeindeinfoblatt Irlbach vor dem tatsächlichen Abgabetermin an die Vereinsverantwortlichen gesteuert wird.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

Sitzung vom 09.12.2021

1. Zone 30 Mittermüllerweg, Ergebnis Verkehrsmessung;
Beschluss: Der Antrag auf eine Zone 30 im Mittermüllerweg wurde abgelehnt.

2. Einbeziehungssatzung Donaustraße, Aufstellungsbeschluss;
Ein Grundstück, Gemarkung Irlbach befindet sich in der Donaustraße in der Dorfmitte, stellt jedoch laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Irlbach eine Fläche im Außenbereich dar.
Die Gemeinde Irlbach ist Eigentümer dieses Grundstückes und will innerhalb einer kleinen Teilfläche hier Baurecht entstehen lassen.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Donaustraße“ für die Teilfläche des Grundstückes, Gmkg. Irlbach. Mit der Erstellung der Planunterlagen für die Einbeziehungssatzung wird von der Gemeinde Irlbach ein Ingenieurbüro beauftragt.

3. Einbeziehungssatzung Hofmülleranger, Aufstellungsbeschluss;
Auf einem Grundstück, Gemarkung Irlbach soll eine Wohnbebauung bzw. mehrere Wohnbebauungen entstehen. Ein Großteil der Fläche des Grundstückes befindet laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Irlbach im Außenbereich. Zur Bebaubarkeit des Grundstückes ist daher eine Einbeziehungssatzung für den gekennzeichneten Bereich erforderlich.
Der Grundstückseigentümer hat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beantragt.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Hofmülleranger“ für die Teilfläche des Grundstückes, Gemarkung Irlbach. Mit der Erstellung der Planunterlagen für die Einbeziehungssatzung ist von den Grundstückseigentümern ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Planung sowie sonstige anfallende Kosten sämtlicher Art sind vom Bauherr bzw. vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Die angrenzenden Flurnummern Gmkg. Irlbach und die folgenden sollen nach Möglichkeit unter deren Zustimmung bei der Einbeziehungssatzung berücksichtigt werden.

4. Bauvorhaben die im laufenden Verfahren durch das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinde geleitet wurden;
Dem Gemeinderat wurden keine Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde 1 Bauvorhaben, das auf dem Verwaltungsweg durch das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurde, bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

5. Erlass einer Entwässerungssatzung für die Gemeinde Irlbach;
Der Gemeinderat Irlbach hat am 17.03.2003 eine Entwässerungssatzung beschlossen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Beschlussformulierung streitbar, eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Ausfertigung erfolgte nicht. Bei der vermeintlichen Ausfertigung handelt es sich um eine Anlage und keine Ausfertigung. In der Folge konnte auch keine ordentliche Bekanntmachung erfolgen.
In der Folge hat die Gemeinde Irlbach keine gültige Entwässerungssatzung.

Beschluss: Der Gemeinderat Irlbach beschließt den Entwurf zur Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Irlbach.

6. Bekanntgaben, Wünsche, Anträge – öffentlicher Teil
Siehe folgende Punkte.

6.1 Gemeinsame Beschaffung eines Feldweghobels, Sachstand;
Zur Kenntnis genommen

6.2 Ökokonto Irlbach, Freigabe Bepflanzung;
Die beauftragte Planerin für die Erstellung des Ökokontos, hat zwischenzeitlich Unterlagen an die Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Straubing-Bogen geleitet. Weitere Ausführungen erfolgen im Rahmen der Sitzung.

6.3 Johanniter Weihnachtstruck, Sammelstelle im Rathaus;
Seit dem 01.12.2021 befindet sich im Rathaus Straßkirchen eine Sammelstelle für den Johanniter-Weihnachtstruck.
Kartons für Spendenpakete liegen für Bürger im Eingangsbereich bereit. Vor Weihnachten werden die Pakete abgeholt und an die bedürftigen Stellen geleitet.

6.4 Gasserl Hofmüllerweg, Wasserstau nach Regenfällen;
Wasserbildung nach Regenfällen. Zur Prüfung des Sachverhaltes und der Gewährleistung wird das beauftragte Ing. Büro KEB beauftragt.

6.5 Straßenlampe von Hecke der Saatzucht Ackermann verdeckt;
Eine Hecke der Saatzucht Ackermann verdeckt eine Straßenleuchte, Marienhofstraße/Ecke Gasserl zum Wiesenwerg. Der Sachverhalt wird mit der Saatzucht Ackermann erörtert.

6.6 ILE – Regionalbudget 2022;
Der Aufruf für das ILE-Regionalbudget 2022 ist erfolgt, die letztjährigen Voraussetzungen für eine Förderung haben weiterhin Gültigkeit. Informationen können u. a. auf der Homepage der Gemeinde Irlbach abgerufen werden.
Abgabe der Förderanfrage bis zum 30.03.2021 bei der verantwortlichen Stelle, Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen.
Antragsformulare und können unter www.stmelf.bayern.de/forderwegweiser abgerufen werden.

6.6.1 OGV-Vorhaben, Standort Naturwerkstatt;
Durch einen Gemeinderat, welcher zgl. die Funktion des Kreisbaumeisters am Landratsamt Straubing-Bogen bekleidet wurde erklärt, dass die Vorsitzende des OGV Irlbach, im Nachgang zum am 14.10.2021 in der Sitzung des Gemeinderates Irlbach festgelegten Standort der Naturwerkstatt mit Lagerhalle, eine Standortänderung gegenüber der Bauverwaltung am Landratsamt im Rahmen der Baugenehmigung veranlasste.
Unter den Teilnehmern des Obst- und Gartenbauvereins am 14.10.2021 war auch die Vorsitzende.
Diese nicht abgesprochene Standortänderung war dem Ersten Bürgermeister, den übrigen Mitgliedern des Gemeinderates und der Verwaltung nicht bekannt.
Der Erste Bürgermeister wird das Gespräch mit der Vorsitzenden suchen, um etwaige Missverständnisse zu klären
Das Grundstück auf dem die Naturwerkstatt und die Lagerhalle errichtet werden soll, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Irlbach. In diesem Zusammenhang, müssen verschiedene Interessen der Gemeinde und anderen Vereinen in Einklang gebracht werden. Die Überlassung der Fläche und etwaige Leitungsrechte o. ö. an den Obst- und Gartenbauverein müssen zwischen der Gemeinde und dem Obst- und Gartenbauverein geregelt werden.

Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

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