Hinweise zur Landratsstichwahl am 22.03.2026

Briefwahlunterlagen

Es gibt verschiedene Arten an der Stichwahl teilzunehmen:

Wenn Sie bei der Hauptwahl schon Briefwahl gemacht haben:

  • Wenn Sie zur Hauptwahl am 08.03.2026 bereits Briefwahl beantragt haben und das Kreuz zur Stichwahl gesetzt haben, mussten Sie nichts extra beantragen. Diese vorgemerkten Briefwahlunterlagen wurden in der Zeit vom 11.-13.03.2026 per Post verschickt.
  • Wenn Sie die Unterlagen für einen Stichwahl nicht beantragt haben, können Sie die Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung im Einwohnermeldeamt beantragen. Die Online-Beantragung ist bis Dienstag, 17.03.2026 um 17:00 Uhr möglich. Ab Mittwoch, 18.03.2026 ist eine Beantragung nur noch persönlich im Einwohnermeldeamt möglich.
  • Wenn Sie die Unterlagen für einen Stichwahl nicht beantragt haben, können Sie am Stichwahl-Sonntag, 22.03.2026 von 08:00 – 18:00 Uhr auch mit dem Personalausweis oder Reisepass in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal (Urnen) wählen gehen.

Wenn Sie bei der Hauptwahl im Wahllokal gewählt haben:

  • Wenn Sie am 08.03.2026 im Wahllokal (Urnen) gewählt haben, können Sie mit der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen wieder ausgehändigt wurde, wieder in das Wahllokal gehen. Sollte Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, können Sie mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass in das Wahllokal gehen.
  • Wenn Sie am 08.03.2026 im Wahllokal (Urnen) gewählt haben, können Sie die Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen wieder ausgehändigt wurde, im Einwohnermeldeamt beantragen. Die Online-Beantragung ist bis Dienstag, 17.03.2026 um 17:00 Uhr möglich. Ab Mittwoch, 18.03.2026 ist eine Beantragung nur noch persönlich im Einwohnermeldeamt möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter Tel. 09424/9424-14 oder -17 gerne zur Verfügung.

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