Zwischenaufruf anlässlich des Regionalbudgets 2026 für Kleinprojekte in den Gemeinden Aiterhofen, Feldkirchen, Irlbach, Leiblfing, Oberschneiding, Salching, Straßkirchen
Bis 28. Februar 2026 bis zu 10.000 Euro für ein regionales Kleinprojekt beantragen.
Unter Vorsitz von Bürgermeister Armin Soller hat die ILE Gäuboden sich im Dezember 2025 für das Regionalbudget 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern beworben. Bereits in den Vorjahren hatte der kommunale Gemeindezusammenschluss „ILE Gäuboden“ diese Fördermöglichkeit nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragt. Dadurch konnten zahlreiche attraktive Maßnahmen in der Region finanziell unterstützt und zur Umsetzung gebracht werden, was zu einer Aufwertung der gesamten Region geführt hat und langfristig zahlreichen Bürgern und Vereinen zugutekommen.
Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 02.01.2026 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht der „ILE Gäuboden“ für das Jahr 2026 ein Regionalbudget in Höhe von 67.500 EUR zur Verfügung. Die Gesamtfördersumme liegt bei 75.000 Euro.
Der Installation einer Gemeinschaftsküche oder die neue Möblierung im Vereinsheim, der Bau eines Stegs am Fischweiher, die Errichtung von Informations-Aussichtsplattformen, Kunst- & Kulturprojekte oder das Equipment für Vereins-Veranstaltungen – mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde!
„Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen.“ erklärt ILE Gäuboden-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger. „Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.“
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung.
Damit das Regionalbudget in dem Kalenderjahr, für das es bewilligt wurde, verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten. Die wesentlichen Meilensteine sind dabei, die Einreichungsfrist bis 28. Februar 2026, der Beginn nach Vertragsunterzeichnung im März/April 2026 und die Fertigstellung bis zum 20. September 2026 sowie die Einreichung des Durchführungsnachweises inkl. aller notwendigen Unterlagen am 01.10.2026.
„Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.“ erklärt ILE Gäuboden-Vorsitzender Ewald Seifert weiter.
Alle bis 28. Februar 2026 bei der Gemeinde Oberschneiding eingereichten Projektanträge werden im Entscheidungsgremium von Vertretern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden geprüft und anhand von Auswahlkriterien bewertet. Anschließend erfolgt die Zu- oder Absage der Projektförderung durch die ILE. Nach Vertragsunterzeichnung kann mit dem Kleinprojekt begonnen werden.
Die Antragsformulare und weitere Infos finden Interessierte auf der Internetseite https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/reg_budget_foerderanfrage.pdf
Fragen dazu beantwortet die Verantwortliche Stelle der ILE Gäuboden: Gemeinde Oberschneiding, Johann Gögl, Johann.Goegl@oberschneiding.de sowie ILE Gäuboden-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger, info@artEVENTGmbH.de
Die ILE Gäuboden ist ein Gemeindezusammenschluss, der sich gemeinsam für eine zukunftsorientierte, ländliche Entwicklung einsetzt. Ziel ist es, regionale Herausforderungen gemeinsam zu lösen, Synergien zu nutzen und Projekte anzustoßen, die zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen; dabei hat jede ILE die Möglichkeit verschiedene Fördermittel in Anspruch zu nehmen, die den Gemeinden, den Vereinen sowie Privatpersonen der Region zugutekommen.